Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 100 von 104
Wortmeldungen vorliegen, die Debatte zu beginnen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön.
Gemäß § 30c Abs 10 der Geschäftsordnung schlage
ich vor, die General- und die Spezialdebatte zusammenzulegen.
Wird gegen die Zusammenlegung eine Einwendung
erhoben? – Das ist nicht der Fall. Ich werde daher so vorgehen.
Die Debatte ist eröffnet. Zu Wort gemeldet ist Frau
StRin Landauer. Ich erteile ihr das Wort.
StRin Karin Landauer: Frau Präsidentin!
Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich
werde versuchen, es ganz kurz zu machen. Wir können dem Entwurf des Gesetzes
zum Wiener Krankenanstaltengesetz nicht zustimmen, weil es keine Verordnung
gibt. Wir haben eigentlich ausgemacht, dass es kein Gesetz mehr gibt, zu dem
nicht auch die Verordnung gleich dazu geliefert wird, denn nur dann kann man
eigentlich auch sagen, dass es im Sinne von den Gesprächen und so weiter abgeschlossen
ist.
Warum
ich mich eigentlich, obwohl ich nur diesen Satz zu diesem Gesetz sagen wollte,
trotzdem noch zu Wort melden wollte: Es ist mir ein Bedürfnis, mich bei Ihnen,
Frau Stadträtin, für die wirklich gute Zusammenarbeit der letzten drei Jahre zu
bedanken. Es war faszinierend, wie es möglich war, dass Sie einzelnen Menschen
sehr unbürokratisch, ohne großen Aufwand geholfen haben. Dafür möchte ich ganz
einfach herzlichen Dank sagen.
Ein
Projekt, das wir gemeinsam begonnen haben, vielleicht dem Krankenhaus Chile ein
Herzkatheter-Röntgengerät zuzuerkennen, haben wir nicht ganz geschafft, aber
vielleicht schaffen wir das noch.
Ich
denke mir, eine Ärztin, eine sehr gute Ärztin kehrt wieder zu ihren
Patientinnen und Patienten zurück. Sie haben ein sehr schwer erkranktes
Gesundheitswesen übernommen. Ich bin der Ansicht, Sie haben mit guten Ansätzen
der Therapie begonnen, leider hat der Landeshauptmann diese Therapie
abgebrochen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Als
Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abg Dr Pilz. Ich erteile ihr das Wort.
Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im
Rathaus): Keine Sorge, die Fußballfans werden nicht durch eine lange Rede
von mir an allfälligen weiteren Vorhaben gehindert. (Zwischenruf des Abg
Günther Barnet.) Die Tore überlasse ich starken Männerwad'ln.
Was ich einbringen möchte, ist ein Beschluss- und
Resolutionsantrag zu diesem Tagesordnungspunkt betreffend die finanzielle
Absicherung der Wiener Gebietskrankenkasse. Dieser Beschluss- und
Resolutionsantrag wird zusammen mit dem Kollegen Norbert Scheed von der SPÖ
eingebracht.
Es geht darum, dass wir wollen, dass die elementaren
Grundpfeiler der sozialen Sicherheit und unseres Gesundheitssystems in unserer
Stadt gesichert werden. Dazu gehört auch, dass die finanzielle Absicherung der
Krankenkassen entscheidend unterstützt wird. Bis zum Jahre 2006 ist ein
Finanzbedarf der Wiener Gebietskrankenkasse in Höhe von etwa
700 Millionen EUR absehbar. Ob in Zukunft eine ausgeglichene Gebarung
beziehungsweise eine ausgeglichene Liquidität gegeben sein wird, ist aber mehr
als fraglich.
Grundsätzlich ist den Gebietskrankenkassen eine
eigenverantwortliche Lösung der Finanzierungsfrage auf Grund der gesetzlich
vorgegebenen Beitragshöhen und der Verpflichtung zur Gewährung von Sach- und
Geldleistungen verwehrt. Im Rahmen der eigenen Handlungsmöglichkeiten und nach
Maßgabe sachlicher Rechtfertigungsgebote wurden daher alle Mehrleistungen auf
das gesetzliche Mindestmaß rückgeführt sowie die Verwaltungsaufwendungen unter
das Niveau von 1999 gedrückt.
Nachdem zwischen Einkommen und Gesundheitsrisiko ein
eindeutiger Zusammenhang besteht, würde eine Politik der Leistungskürzungen
oder einer generellen Erhöhung von Selbstbehalten die finanziellen Lasten zu Menschen
mit höherem Krankheitsrisiko beziehungsweise niedrigerem Einkommen verschieben.
Die strukturellen Probleme im Gesundheitswesen wären damit aber nicht behoben.
Der Wiener Landtag spricht sich daher dafür aus, dass
verstärkt über Produktivitäts- und Qualitätssteigerungen sowie durch neue
Elemente einer transparenten, gerechten Finanzierung an die finanzielle
Konsolidierung der Krankenkasse herangegangen wird. Dazu gehört, dass den
Krankenversicherungsträgern versicherungsfremde Leistungen wie zum Beispiel
Lehrlingsförderungen oder Wochengeld kostendeckend ersetzt werden.
Es muss daher auch über Maßnahmen nachgedacht werden,
die zur Reduktion der Beitragsschulden bei Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
sowie zur Bekämpfung der Schwarzarbeit geeignet sind. – Für alle, die es nicht
wissen, es handelt sich hier um Summen von rund 800 Millionen EUR.
Als weitere Finanzierungsmaßnahme soll eine moderate
Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage im Bereich des ASVG erfolgen, um eine
stärkere Umverteilung und Ausrichtung der Finanzierung am
Leistungsfähigkeitsprinzip und damit eine relative Entlastung von Bezieherinnen
und Beziehern niedriger Einkommen zu erreichen.
Auch die Einbindung wertschöpfungsorientierter Elemente
für die Bildung der Beitragsgrundlage für Dienstgeberinnen und Dienstgeber zur
Finanzierung der künftigen Krankenversicherungsleistungen ist anzustreben.
Nicht zuletzt fordert der Wiener Landtag die
Bundesregierung auf, Maßnahmen zu ergreifen, dass der Ausgleichsfonds der
Krankenversicherungsträger seinem gesetzlichen Auftrag der Gewährleistung einer
ausgeglichenen Gebarung beziehungsweise einer ausreichenden Liquidität seiner
Mitglieder nachkommen kann. Dabei ist auf die besonderen medizinischen
Bedürfnisse der urbanen Bevölkerung und die Notwendigkeiten großstädtischer
Gesundheitsinfrastruktur Bedacht zu nehmen.
Wir stellen daher den Beschlussantrag:
"Der Landtag wolle beschließen:
Der Wiener Landtag …
Präsidentin Erika Stubenvoll
(unterbrechend): Ich
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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