Landtag,
22. Sitzung vom 30.06.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 103 von 104
Wir kommen zur Postnummer 12, sie betrifft die Erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes, mit dem das Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz erlassen wird.
Berichterstatterin hiezu
ist die Frau amtsf StRin Pittermann.
Berichterstatterin amtsf
StRin Dr Elisabeth Pittermann:
Sehr geehrter Herr Präsident! Hoher Landtag!
In diesem Entwurf sind im
Unterschied zum geltenden Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz nur noch wenige
zivilrechtliche Bestimmungen, wie zum Beispiel Regelungen über das
Grabstellenrecht und über eine Bestattungsanlagenordnung vorgesehen.
Bestimmungen über Hygiene sowie datenschutzrechtliche Vorschriften wurden
aufgenommen und ein Anzeigeverfahren für den Leichentransport, die Enterdigung
sowie für die Errichtung, den Betrieb, die Änderungen, die Sperre und die
Auflassung von Bestattungsanlagen und Privatbegräbnisstätten festgelegt.
Im Teil Leichenwesen
werden die Totenbeschau, die Obduktion, der Leichentransport und die Enterdigung
geregelt. Der Teil Bestattungswesen enthält Bestimmungen über
Bestattungsanlagen, Privatbegräbnisstätten, Bestattungsarten, Erdbestattung und
Feuerbestattung sowie Rechte und Pflichten der Rechtsträger von
Bestattungsanlagen und Privatbegräbnisstätten.
Die Stadt Wien wird zur
Errichtung und zum Betrieb von ausreichenden Bestattungsanlagen verpflichtet.
Im Gesetz sind
Bestimmungen betreffend die behördliche Aufsicht über die Bestattungsanlagen
und Privatbegräbnisstätten enthalten. Aufsichtsbehörde ist der Magistrat.
Ich ersuche Sie, Herr
Präsident, falls Wortmeldungen vorliegen, die Debatte einzuleiten.
Präsident Johann Hatzl:
Wortmeldungen liegen keine vor.
Ich bitte daher jene Mitglieder
des Landtages, die der Vorlage einschließlich Titel und Eingang in Erster
Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein Zeichen mit der Hand. – Das ist
einstimmig.
Wenn kein Widerspruch
erfolgt, werde ich sofort die Zweite Lesung vornehmen. – Widerspruch gibt es
keinen.
Ich bitte daher jene
Mitglieder des Landtages, die dem Gesetz in Zweiter Lesung zustimmen wollen, um
ein Zeichen mit der Hand. – Auch in Zweiter Lesung ist das Gesetz einstimmig
beschlossen.
Damit wäre die
Tagesordnung der heutigen Sitzung erledigt.
Meine Damen und Herren!
Hohes Haus! Es ist heute die letzte Landtagssitzung vor der Sommerpause, und
ich möchte Ihnen als Landtagspräsident sehr herzlich für Ihre Tätigkeit als
Abgeordnete des Wiener Landtages im ersten Halbjahr danken. Ich danke Ihnen für
die aktive Mitarbeit und aktive Mitgestaltung bei allen Unterschiedlichkeiten
von politischen Auffassungen und Überlegungen.
Ich möchte aber auch – und
ich glaube, ich darf das in Ihrem Namen tun – den Damen und Herren in den verschiedensten
Dienststellen des Landes und der Stadt Wien, die in den verschiedensten
Aufgabenbereichen Landtagssitzungen, Ausschusssitzungen oder Gesetze
vorzubereiten haben, um die Grundlagen für unsere politischen Entscheidungen zu
liefern, ebenfalls recht herzlich danken.
Ich möchte aber, wenn Sie
gestatten, noch das eine oder andere Wort zu personellen Veränderungen sagen.
Da es meines Wissens der
letzte Tag ist, an dem Mag Chorherr Klubvorsitzender ist, möchte ich auch ihm
recht herzlich für die Zusammenarbeit in der Präsidiale danken. Er bleibt ja im
Haus. Er hat eine nicht einfache Aufgabe wie jede oder jeder, der als
Klubvorsitzender tätig ist, in diesem Haus zustande gebracht. Ich möchte ihm
für die Zukunft im persönlichen Leben – ich streiche das heraus – natürlich
alles Gute wünschen. Sie werden verstehen, dass bei den Wünschen für den
politischen Bereich es manchmal eine gewisse Zurückhaltung gibt. (Heiterkeit.)
Ich bin aber überzeugt, dass die konstruktive Tätigkeit in der Präsidiale auch
mit der neuen Vorsitzenden des Grünen Klubs eine sehr gute Fortsetzung finden
wird, und wir freuen uns darauf.
Lassen Sie mich aber auch,
meine Damen und Herren, Hohes Haus, den beiden Mitgliedern der Landesregierung,
Frau Primaria Dr Elisabeth Pittermann und Frau Dipl Ing Isabella Kossina ein
Dankeschön des Landtages für ihre verantwortungsbewusste Tätigkeit, ihr
Engagement und ihre Leistungen sagen. Es waren Leistungen, die bei allen
Unterschiedlichkeiten von politischer Zuordnung, Überlegung und Beurteilung der
einzelnen Sachfragen mit Herz, mit vollem Engagement und mit hohem Fachwissen
erbracht wurden, vor allem aber auch – was ganz besonders hervorzuheben ist –
mit großer Anständigkeit und auch einem starken politischen Wollen, die Arbeit
umzusetzen. Viele von uns haben manches oder vieles gelernt, es ist durch die
Tätigkeit der beiden Mitglieder der Landesregierung vieles auch weitergegangen,
und mit Recht kann das Land Wien beiden Damen zum Dank verpflichtet sein.
Ich möchte aber auch, weil es einen Wechsel im
Bundesrat gibt, von dieser Stelle aus der bisherigen Bundesrätin Dr Hlavac, die
künftig im Parlament wieder im Nationalrat tätig sein wird, für ihre Tätigkeit
als Bundesrätin herzlich danken. Sie hat ein wahres Pendlerschicksal: Einmal
Abgeordnete, einmal Bundesrätin, dann wieder Abgeordnete, Bundesrätin und jetzt
wieder Abgeordnete. Ihre Tätigkeit, auch als Bundesrätin, war natürlich von
parteipolitischen Überlegungen, aber auch von den Überlegungen der Stadt
geprägt.
Ich möchte auch noch einer Bundesrätin, die ab morgen
als Präsidentin des Bundesrates für das nächste halbe Jahr als Wienerin diesen
Vorsitz führt, für diese sicher nicht einfache Tätigkeit alles Gute wünschen.
Es ist dies Frau Bundesrätin Haselbach.
Die wichtigsten Wünsche aber: Schöne und erholsame
Sommertage allen Wienerinnen und Wienern, die unser eigentlicher Souverän sind.
Ihnen haben wir natürlich sehr viel zu verdanken, aber unsere Arbeit ist auch
auf sie ausgerichtet entsprechend den Überlegungen und je nach Blickwinkel jedes
Einzelnen von uns.
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