Landtag,
23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 69
(Beginn um 9.00 Uhr.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Guten
Morgen, meine Damen und Herren! Es ist 9 Uhr, die 23. Sitzung des
Wiener Landtages ist eröffnet.
Entschuldigt sind die Abgen Frau Jerusalem, Frau Dr Laschan
und Herr Präsident Römer.
Wir kommen gleich zur Fragestunde.
Die 1. Anfrage (FSP - 03983-2004/0001 -
KGR/LM) wurde von Herrn Abg Günter Kenesei gestellt und ist an den
amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr
gerichtet: Welche Einsprüche erhob das Land Wien bei den UVP Verfahren im
Zuge der Errichtung der Anschlussstellen der S1 (B301)?
Ich ersuche um Beantwortung.
Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker:
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Gemeinderat!
Die S1, die Wiener Außenring-Schnellstraße, ist nach
einem sehr ausführlichen, großen UVP-Verfahren grundsätzlich genehmigt. Was
jetzt noch UVP-verfahrenspflichtig ist, sind die Anschlussstellen, und für die
Einbringung der Stellungnahmen Wiens dazu ist die Magistratsdirektion
zuständig. Wir haben bisher als Stadt Wien, als Land Wien zu den
Anschlussstellen Laxenburger Straße und Rothneusiedl substanzielle
Stellungnahmen abgegeben; zur Anschlussstelle Rustenfeld, die auf niederösterreichischem
Gebiet liegt, haben wir sozusagen eine Leermeldung abgegeben; und zu den
Anschlussstellen Vorarlberger Allee und Rannersdorf wurde vom
Verkehrsministerium das Anhörungsverfahren bisher noch nicht eingeleitet.
Zu den beiden konkret genannten Stellungnahmen: Bei
der Anschlussstelle Laxenburger Straße ist die Stellungnahme schon am
20. November 2002 abgegeben worden, die im Wesentlichen darauf hinweist,
dass wir die vorgelegten Berechnungen betreffend Verkehrsbelastungen teilen und
dass wir im Hinblick auf die Verkehrslichtsignalanlage und die
Projektgeschwindigkeit für die Rampenanlagen sowie für das Linksabbiegen
Einwände vorgebracht haben. Diese Einwände haben dazu geführt, dass die ASFINAG
das Projekt geändert hat und das Verkehrsministerium ein neuerliches
Anhörungsverfahren durchgeführt hat. Die öffentliche Auflage der Unterlagen
läuft am 27. September ab.
Was die Anschlussstelle Rothneusiedl betrifft, haben
wir am 29. März 2004 Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass die
Verkehrsbelastung für die Himberger Straße und die Favoritenstraße bei
Inbetriebnahme dieser Anschlussstelle sehr stark steigen und zu Überlastungen
führen würde. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass das mit dem Wohn- und
Kurgebiet wenig zusammenpasst, unter anderem auch dem alten Ortskern Oberlaa,
sodass wir entsprechend dem Masterplan Verkehr 2003 die so genannte
Hansson-Spange als Verbindung zwischen der A23 und der S1 noch ins
Bundesstraßengesetz aufgenommen sehen wollen. Damit würde die Anschlussstelle
Rothneusiedl nicht mehr diese Verkehrsbelastung erhalten, und auch die
Anbindung des Terminals Wien-Inzersdorf, des Güterterminals der
Österreichischen Bundesbahnen sowie des Post-, Paket- und Briefzentrums könnte
anders geführt werden.
Dazu ist zu sagen, dass das Verkehrsministerium
prinzipiell der Aufnahme dieser Spange zustimmt und dass eine Novelle des
Bundesstraßengesetzes - so sagt Verkehrsminister Gorbach - noch in diesem
Herbst ins Parlament gebracht werden soll. Dann hätten wir auch diese von uns
genannte Voraussetzung erfüllt.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. - Die 1.°Zusatzfrage: Herr Abg Kenesei, bitte.
Abg Günter Kenesei (Grüner Klub im
Rathaus): Sehr geehrter Herr Stadtrat!
Aufgrund Ihrer sehr umfassenden Antwort würden mir jetzt,
glaube ich, rund ein Dutzend Zusatzfragen einfallen. Denn es sind einige Punkte
dabei, die sowohl von den Bürgerinitiativen als auch von uns bei der
ursprünglichen Planung der B301/S1 bereits ins Treffen geführt wurden, nämlich
die massiven Verkehrszunahmen auf der B225, Laxenburger Straße, der
Wienerbergstraße, also im weiteren Verlauf der Zubringerstraßen, als auch auf
der Favoritenstraße/Himberger Straße. Es hat damals bei den Anhörungsverfahren
zur S1/B301 Stellungnahmen von den Gutachtern gegeben, die auf wichtige Punkte
in ihren Gutachten hingewiesen haben und die auch als Beilage zum UVP-Verfahren
zu verstehen gewesen sind, wonach nur unter Einhaltung dieser Prämissen die
Umweltverträglichkeit dieser Straße garantiert sein würde.
Es gibt nach wie vor zwei offene Verfahren, die sich
mit Grundabtretungen beziehungsweise mit Grundeinlösungen und
Enteignungsverfahren beschäftigen, wobei ein Verfahren in der ersten Instanz so
ausgegangen ist, dass dem Grundeigentümer Recht gegeben wurde und das UVP-Verfahren
nach europäischem Recht für nichtig erklärt wurde. Das heißt, wir verhandeln
derzeit beziehungsweise die ASFINAG/ÖSAG, das Ministerium, verhandelt derzeit
Rampenbauwerke zu einem - wenn es bei diesem Entscheid bleibt - nicht
umweltverträglichen Verkehrsbauwerk.
Wie, glauben Sie, wird man
daher in Zukunft mit den Verkehrsströmen sowohl in der Laxenburger Straße als
auch in der Himberger Straße und in weiterer Folge in der Leopoldsdorfer Straße
umgehen, wenn ein Vollbetrieb der S1 geschafft ist? Denn nach Aussagen jetzt
auch der ÖSAG würde sich zum Beispiel in der Himberger Straße und in der
Favoritenstraße der Verkehr um bis zu 75 Prozent gegenüber dem jetzigen
steigern.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr
Stadtrat, bitte.
Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker:
Wir haben vor kurzem - ich glaube, es war sogar gestern - die Flächenwidmung
für diese Anschlussstelle genehmigt. Es ist dort, wie zumindest in der
Diskussion im Ausschuss alle festgestellt haben, eine relativ üppige Fläche
gewidmet worden, was den Hintergrund hat, dass wir dort eben nicht auf eine
Kreuzung mit Ampelschaltung hinführen wollen, sondern einen Kreisverkehr
installieren wollen, sodass die Durchlässigkeit durch die Gestaltung des
Anschlusses bereits reduziert ist. Wir wissen nach den Berechnungen der ÖSAG,
dass wir dort sehr rasch,
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