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Landtag, 23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 3 von 69

 

(Beginn um 9.00 Uhr.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Guten Morgen, meine Damen und Herren! Es ist 9 Uhr, die 23. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.

 

Entschuldigt sind die Abgen Frau Jerusalem, Frau Dr Laschan und Herr Präsident Römer.

 

Wir kommen gleich zur Fragestunde.

 

Die 1. Anfrage (FSP - 03983-2004/0001 - KGR/LM) wurde von Herrn Abg Günter Kenesei gestellt und ist an den amtsführenden Stadtrat der Geschäftsgruppe Stadtentwicklung und Verkehr gerichtet: Welche Einsprüche erhob das Land Wien bei den UVP Verfahren im Zuge der Errichtung der Anschlussstellen der S1 (B301)?

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Gemeinderat!

 

Die S1, die Wiener Außenring-Schnellstraße, ist nach einem sehr ausführlichen, großen UVP-Verfahren grundsätzlich genehmigt. Was jetzt noch UVP-verfahrenspflichtig ist, sind die Anschlussstellen, und für die Einbringung der Stellungnahmen Wiens dazu ist die Magistratsdirektion zuständig. Wir haben bisher als Stadt Wien, als Land Wien zu den Anschlussstellen Laxenburger Straße und Rothneusiedl substanzielle Stellungnahmen abgegeben; zur Anschlussstelle Rustenfeld, die auf niederösterreichischem Gebiet liegt, haben wir sozusagen eine Leermeldung abgegeben; und zu den Anschlussstellen Vorarlberger Allee und Rannersdorf wurde vom Verkehrsministerium das Anhörungsverfahren bisher noch nicht eingeleitet.

 

Zu den beiden konkret genannten Stellungnahmen: Bei der Anschlussstelle Laxenburger Straße ist die Stellungnahme schon am 20. November 2002 abgegeben worden, die im Wesentlichen darauf hinweist, dass wir die vorgelegten Berechnungen betreffend Verkehrsbelastungen teilen und dass wir im Hinblick auf die Verkehrslichtsignalanlage und die Projektgeschwindigkeit für die Rampenanlagen sowie für das Linksabbiegen Einwände vorgebracht haben. Diese Einwände haben dazu geführt, dass die ASFINAG das Projekt geändert hat und das Verkehrsministerium ein neuerliches Anhörungsverfahren durchgeführt hat. Die öffentliche Auflage der Unterlagen läuft am 27. September ab.

 

Was die Anschlussstelle Rothneusiedl betrifft, haben wir am 29. März 2004 Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass die Verkehrsbelastung für die Himberger Straße und die Favoritenstraße bei Inbetriebnahme dieser Anschlussstelle sehr stark steigen und zu Überlastungen führen würde. Wir haben auch darauf hingewiesen, dass das mit dem Wohn- und Kurgebiet wenig zusammenpasst, unter anderem auch dem alten Ortskern Oberlaa, sodass wir entsprechend dem Masterplan Verkehr 2003 die so genannte Hansson-Spange als Verbindung zwischen der A23 und der S1 noch ins Bundesstraßengesetz aufgenommen sehen wollen. Damit würde die Anschlussstelle Rothneusiedl nicht mehr diese Verkehrsbelastung erhalten, und auch die Anbindung des Terminals Wien-Inzersdorf, des Güterterminals der Österreichischen Bundesbahnen sowie des Post-, Paket- und Briefzentrums könnte anders geführt werden.

 

Dazu ist zu sagen, dass das Verkehrsministerium prinzipiell der Aufnahme dieser Spange zustimmt und dass eine Novelle des Bundesstraßengesetzes - so sagt Verkehrsminister Gorbach - noch in diesem Herbst ins Parlament gebracht werden soll. Dann hätten wir auch diese von uns genannte Voraussetzung erfüllt.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Die 1.°Zusatzfrage: Herr Abg Kenesei, bitte.

 

Abg Günter Kenesei (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrter Herr Stadtrat!

 

Aufgrund Ihrer sehr umfassenden Antwort würden mir jetzt, glaube ich, rund ein Dutzend Zusatzfragen einfallen. Denn es sind einige Punkte dabei, die sowohl von den Bürgerinitiativen als auch von uns bei der ursprünglichen Planung der B301/S1 bereits ins Treffen geführt wurden, nämlich die massiven Verkehrszunahmen auf der B225, Laxenburger Straße, der Wienerbergstraße, also im weiteren Verlauf der Zubringerstraßen, als auch auf der Favoritenstraße/Himberger Straße. Es hat damals bei den Anhörungsverfahren zur S1/B301 Stellungnahmen von den Gutachtern gegeben, die auf wichtige Punkte in ihren Gutachten hingewiesen haben und die auch als Beilage zum UVP-Verfahren zu verstehen gewesen sind, wonach nur unter Einhaltung dieser Prämissen die Umweltverträglichkeit dieser Straße garantiert sein würde.

 

Es gibt nach wie vor zwei offene Verfahren, die sich mit Grundabtretungen beziehungsweise mit Grundeinlösungen und Enteignungsverfahren beschäftigen, wobei ein Verfahren in der ersten Instanz so ausgegangen ist, dass dem Grundeigentümer Recht gegeben wurde und das UVP-Verfahren nach europäischem Recht für nichtig erklärt wurde. Das heißt, wir verhandeln derzeit beziehungsweise die ASFINAG/ÖSAG, das Ministerium, verhandelt derzeit Rampenbauwerke zu einem - wenn es bei diesem Entscheid bleibt - nicht umweltverträglichen Verkehrsbauwerk.

 

Wie, glauben Sie, wird man daher in Zukunft mit den Verkehrsströmen sowohl in der Laxenburger Straße als auch in der Himberger Straße und in weiterer Folge in der Leopoldsdorfer Straße umgehen, wenn ein Vollbetrieb der S1 geschafft ist? Denn nach Aussagen jetzt auch der ÖSAG würde sich zum Beispiel in der Himberger Straße und in der Favoritenstraße der Verkehr um bis zu 75 Prozent gegenüber dem jetzigen steigern.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Stadtrat, bitte.

 

Amtsf StR Dipl Ing Rudolf Schicker: Wir haben vor kurzem - ich glaube, es war sogar gestern - die Flächenwidmung für diese Anschlussstelle genehmigt. Es ist dort, wie zumindest in der Diskussion im Ausschuss alle festgestellt haben, eine relativ üppige Fläche gewidmet worden, was den Hintergrund hat, dass wir dort eben nicht auf eine Kreuzung mit Ampelschaltung hinführen wollen, sondern einen Kreisverkehr installieren wollen, sodass die Durchlässigkeit durch die Gestaltung des Anschlusses bereits reduziert ist. Wir wissen nach den Berechnungen der ÖSAG, dass wir dort sehr rasch,

 

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