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Landtag, 23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 69

 

Tierschutzombudsmann in diesem Gesetz drinnen haben, denn das war wirklich der Punkt, wo es am meisten Widerstand von vielen Seiten gegeben hat. Ich möchte auch erwähnen, dass die Verhandlerin der GRÜNEN eigentlich schon gesagt hat, sie glaube, diesen Punkt würden wir nicht durchbringen, denn das sei wirklich schwierig. Wir haben es dann trotzdem noch geschafft, eben durch diese kleine Exkursion zur Wiener Umweltanwaltschaft, weil wir dort, glaube ich, viele Ängste und Vorurteile, die vor allem von Seiten der Bauernvertreter zum Ausdruck gebracht wurden, ausräumen konnten. Diese haben viele, glaube ich, auch sehr unbegründete Ängste gehabt, dass da jetzt plötzlich Nacht-und-Nebel-Kontrollen von irgendwelchen Stellen durchgeführt werden, was ja mit dem Aufgabenbild der Umweltanwaltschaft, der Tierschutzanwaltschaft - oder dem Ombudsmann, wie es jetzt im Gesetz heißt - eigentlich überhaupt nichts zu tun hat.

 

Ich bin mir sicher, dass wir sicherstellen können, dass es in Wien einen unabhängigen, weisungsfreien Tierschutzombudsmann, oder eine –ombudsfrau, geben wird, der durch das Recht der Parteistellung auch wirklich die Möglichkeit hat, sich in Verfahren aktiv einzubringen. Das war nämlich der letzte Punkt, über den wir dann, glaube ich, zwischen drei und vier Uhr früh noch sehr lange diskutiert haben: Gibt es eine Parteistellung oder gibt es keine? Das war natürlich ein wesentliches Instrument, denn ohne Parteistellung würde der Tierschutzombudsmann eine zahnlose Institution bleiben – war meine Überzeugung.

 

Ich bin wirklich sehr froh, dass wir das in dieser Weise durchgesetzt haben und, so glaube ich, damit auch für das Bundesland Wien und für die Tiere im Bundesland Wien und den Tierschutz eine gute Regelung erreichen konnten.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Wir kommen zur 2.°Zusatzfrage: Herr Abg Klucsarits, bitte.

 

Abg Rudolf Klucsarits (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Frau Stadträtin!

 

Gibt es eigentlich schon Zahlen darüber, wie viele Hunde bereits jetzt, vor Ablauf der Übergangsfrist, gechipt sind? Und haben Sie persönlich den Eindruck, dass die Bürger in Wien über die Übergangsfristen, die ja jetzt geändert wurden, auch im Hinblick auf diese Änderung entsprechend informiert werden?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Was die Frage betrifft, ob es genaue Zahlen gibt, wie viele Hunde bereits gechipt sind, so gehe ich einmal davon aus, dass wir mit Ablauf des Jahres dann Zahlen präsentieren werden können.

 

Es wird sicher unser Ziel sein, dann, wenn das Bundestierschutzgesetz mit 1. Jänner 2005 tatsächlich in Kraft tritt - davor sind ja noch einige Vorarbeiten notwendig: Alle Bundesländer müssen ihre Zustimmung geben, es müssen die entsprechenden Verordnungen erlassen werden -, wenn es dann tatsächlich so weit ist, natürlich auch die Wiener Bürgerinnen und Bürger noch einmal darüber zu informieren, dass es quasi eine Erstreckung der Frist gibt. Aber an sich, politisch betrachtet, kann es ja nicht in unserem Interesse sein, jetzt schon zu sagen: Ihr braucht euren Hund jetzt ohnedies nicht zu chipen, denn ihr habt ohnedies noch ein Jahr Zeit!, denn unser Wunsch ist natürlich, dass so schnell wie möglich so viele Hunde wie möglich gechipt sind. Jemand, der seinen Hund früher chipt, hat ja dadurch keinen Nachteil. Es ist sozusagen ein Vorteil, und es war auch immer als Vorteil für die Hundehalterinnen und -halter gedacht.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. - Wir kommen zur 3.°Zusatzfrage: Frau Abg Reinberger, bitte.

 

Abg Brigitte Reinberger (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin! Sie haben darauf hingewiesen, dass die Regelung zwischen der Stadt Wien und dem Wiener Tierschutzverein auch Vorbild für das Bundesgesetz war. Das Bundesgesetz sieht daher vor, dass das Land verantwortlich ist für entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene Tiere, so der Halter nicht aufgefunden werden kann. Für die Dauer der amtlichen Verwahrung trägt die Behörde die Pflichten des Tierhalters, das heißt, sie hat auch für die Kosten aufzukommen.

 

Meine Frage an Sie - ich weiß zwar, dass Sie nicht unmittelbar zuständig sind - ist folgende: Wissen Sie, wie hoch der Anteil der vertraglich vereinbarten Zuschüsse der Stadt Wien an den Kosten des Wiener Tierschutzvereines ist, da schließlich und endlich ja sozusagen die Gesamtkosten des Tierschutzvereins im Wesentlichen der Stadt Wien zugute kommen?

 

Amts StRin Mag Ulli Sima: Es tut mir Leid: Da das nicht Zuständigkeit meiner Geschäftsgruppe ist - wir sind über die MA 58 für den rechtlichen Teil zuständig -, muss ich Sie an meine Kollegin verweisen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen zur 4.°Zusatzfrage: Herr Abg Dr Mayer.

 

Abg Dr Alois Mayer (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Durch das Bundestierschutzgesetz kommt es zu einer Kompetenzverschiebung. Welche Auswirkungen wird diese auf Wien in puncto Legistik und Vollzug haben?

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Es kommt im Rahmen der Legistik, wenn wir jetzt Maßnahmen in Wien setzen, zu einer Kompetenzänderung, nämlich logischerweise dahin gehend, dass die Länder im Bereich des Tierschutzes keine Gesetzgebungskompetenz mehr haben und die landesrechtlichen Bestimmungen außer Kraft treten. Das heißt, das Wiener Tierschutz- und Tierhaltegesetz wird dann - zum Zeitpunkt 1. Jänner 2005 voraussichtlich - zum überwiegenden Teil außer Kraft gesetzt werden. Bestehen bleiben lediglich die Bestimmungen sicherheitspolizeilicher Natur, das heißt all die Bestimmungen betreffend die Haltung von Tieren sowie den Schutz von Menschen vor Gefahren, die sich aus der Tierhaltung ergeben. Also zum Beispiel der Maulkorbzwang oder die Leinenpflicht, Hundezonen, Hundeverbotszonen - diese Dinge bleiben uns noch im Bundesland Wien erhalten.

 

Wir haben jetzt beschlossen, dass wir auf Grund der besseren Lesbarkeit des Tierhaltegesetzes sozusagen nicht einfach darauf warten, dass das Bundestierschutzgesetz in Kraft tritt und damit die Wiener Bestimmungen

 

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