Landtag,
23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 47 von 69
auf den Günther Barnet können wir in der zivilen
Verwaltung verzichten, der zieht wieder die Uniform an und geht zurück in den
bewaffneten Körper Bundesheer. Dann sage ich: „Jawohl, ich ziehe mir meine
Uniform an.“ Ich halte meine Standards, ich laufe stetig, ich schaffe die
Köpertests, ich marschiere noch, ich springe immer noch bei Nacht aus
2 000 Meter Höhe ab. (Abg Johann Driemer: Mit Fallschirm?) Alles
kein Problem! Sollte man mir wieder eine Uniform anziehen, ich kann damit
leben. (Abg Johann Driemer: Mit Fallschirm?) Mit Fallschirm, Kollege
Driemer, deswegen stehe ich auch noch als Ganzer da. Mit Fallschirm. (Heiterkeit
bei der SPÖ.) Ich halte das alles aus und das muss der öffentlich
Bedienstete auch aushalten. Der öffentlich Bedienstete muss aushalten, dass er
sich die Frage stellt: Wofür ist er denn eigentlich da? Ist er dafür da, um in
der zivilen Verwaltung Papier - sage ich einmal so salopp, weil ich es selber
tue - von links nach rechts zu verschieben oder ist er dazu da, um öffentliche
Aufgaben wahrzunehmen, die zugegebenermaßen vom Markt nicht wahrgenommen werden
können, weil sie ein öffentliches Gut darstellen? Und dann muss der öffentlich Bedienstete
auch bereit sein, dieses öffentliche Gut wieder mit voller Leistung zu
erbringen. Das heißt halt im schlimmsten Fall, von einem Arbeitsplatz auf den
anderen geschoben zu werden. Da ist nichts Böses dabei, das muss man nur für
sich selber wissen.
Wer das nicht tut - und das ist der Vorwurf an
Personalvertretung und Gewerkschaft und insbesondere an die
Sozialdemokratischen Gewerkschafter, weil sie nicht bereit waren, das
ordentlich mitzuverhandeln -, der muss sich dem Vorwurf aussetzen, dass es in
Wahrheit um Interessensgruppenpolitik geht und dass es darum geht, Geld mit dem
Füllhorn auszuschütten, das Sie gar nicht haben und das Ihnen gar nicht gehört,
damit Sie irgendwo wieder bei Personalvertretungswahlen oder bei sonstigen
öffentlichen Wahlen Mehrheitsverhältnisse schaffen können. Das ist der Punkt,
der dahinter steht und warum diese Stadt so viel Geld ausgibt! (Beifall bei
der FPÖ.)
Man wird diese Reformen beschreiten müssen, weil uns
gar nichts anderes übrig bleibt. (Abg Kurt Wagner: Und der bewaffnete Körper
braucht die Abfangjäger!) Was sagst du? (Abg Kurt Wagner: Der bewaffnete
Körper braucht die Abfangjäger!) Der bewaffnete Körper braucht die
Abfangjäger gar nicht. Die Republik braucht sie, weil sie sich dazu erklärt
hat, ein Staat zu sein. Zum Staat gehören – ich will da keine
Völkerrechtsvorlesung halten – drei Grundelemente und eine davon ist die
Souveränität und die Souveränität endet nicht über dem Boden, sondern erst in
der Stratosphäre. Bis dorthin fliegen wir eh nicht, weil wir keine Raumfahrt
aufrichten wollen, obwohl das eh Länderkompetenz wäre, aber zumindest die
Lufthoheit wollen wir wahren, so lange wir noch ein Staat sind. Wenn du darauf
verzichtest, dass die Republik Österreich ein Staat ist, dann nehme ich das zur
Kenntnis, aber dann werden wir das den Leuten sagen: Du willst Österreich
nicht, wir wollen es schon und so lange wir ein Staat sind, fliegen wir. So
einfach ist das! (Beifall bei der FPÖ. – Abg Dipl Ing Martin Margulies: Das
ist eine sehr gewagte Interpretation! – Aufregung bei der SPÖ.) Ich habe
irrsinnig viel Zeit, ich kann auf jeden eurer Zwischenrufe eingehen. Aber es
ist eure Zeit, die ich damit stehle. Ich wollte eigentlich woanders
fortschreiten, nämlich (Abg Harry Kopietz: Das ist richtig! Sie stehlen uns die
Zeit! – Weitere Aufregung bei der SPÖ.) bei der Kollegin Frauenberger und
bei der Kollegin Vana, die sich mit der Frage beschäftigt haben, ob das denn
verfassungsrechtlich zulässig sei und warum es um den Solidaritätsbegriff geht.
(Die Abgen Sandra Frauenberger und Dr Monika Vana stehen hinter den
Sitzreihen.) Ihr plaudert da hinten zwar sehr nett, ihr seid sehr hübsch,
ich blicke euch gerne ins Auge und möchte euch daher auch diese Argumente
sagen.
Kollegin Frauenberger, wenn Sie fragen, ob dieser Einspruch
verfassungsrechtlich überhaupt zulässig ist, dann sage ich: „Ja“. Erstens steht
das der Bundesregierung gemäß der Bundesverfassung zu und zweitens hat sie
einen verfassungsrechtlichen Auftrag, nämlich den des Art 13
Abs 2 B-VG. Für alle, die ihn nicht kennen – der Kollege Hufnagl
kennt ihn, der verzeiht das, dass ich das jetzt vorlese, weil er sagt immer,
ich belehre ihn sonst, aber Sie erlauben, dass ich ihn für die paar Kollegen,
die das nicht wissen, vorlese: „Bund, Länder und Gemeinden haben bei ihrer
Haushaltsführung die Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes
anzustreben.“ Genau so ist es. Jeder muss seinen Beitrag leisten und das Land
Wien, die Stadt Wien will halt wieder einmal nicht. Sie will halt wieder einmal
nicht bei sich selber sparen, so wie es der Kollege Serles ausgeführt hat,
sondern sagt beim Finanzausgleich: „Ich öffne die eine Hand, schütte noch etwas
hinein, lieber Bund, weil ich auf der anderen Seite nicht bereit bin, etwas
einzusparen.“ Diesem Punkt, Art 13 Abs 2 B-VG, verfassungsrechtlicher
Auftrag an die Bundesregierung oder an alle Gebietskörperschaften, das
gesamtwirtschaftliche Haushaltsgleichgewicht herzustellen, entziehen Sie sich.
Sie entziehen sich dem und wollen im Finanzausgleich mehr Geld! Da ist ja klar,
dass der Bund sagt: „Leistet zuerst einmal eure Hausaufgaben!“ Ich werde Ihnen
die Zahlen in concreto noch nennen und zwar deswegen, und damit bin ich auch
wieder bei der Kollegin Frauenberger, weil sie gesagt hat - wo ist sie denn? (Abg
Sandra Frauenberger steht hinter den Sitzbänken.) Ach da! -, diese Zahlen
sind nicht nachvollziehbar.
Kollegin Frauenberger, ich
verwende jetzt nur Zahlen von offiziellen Dokumenten dieser Stadt und dieses
Landes, wie immer Sie wollen, Rechnungsabschluss, Budget oder den vorliegenden
Entwurf. Beginnen wir bei den Bediensteten. Wie schaut es denn aus um die
Bediensteten der Stadt Wien? Also wenn man das in diesem neuhochdeutschen
Personalberaterslang sagen würde, ist die Stadt Wien eigentlich nicht schlecht
aufgestellt. Sie ist nicht schlecht aufgestellt, denn sie hat im Budget einen
gar nicht so hohen Ansatz für Personalausgaben, wenn man den Zahlen vorerst
einmal glaubt. Geht man aber in die Tiefe und schaut sich das Verhältnis
zwischen aktiven Bediensteten und Bediensteten im Ruhestand an, dann stellt
sich die Problematik
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