Landtag,
23. Sitzung vom 24.09.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 61 von 69
werden aber noch gerne aufgeklärt haben, warum es monatelang gedauert hat, bis dieses Brieferl, das ja direkt an die drei Herrschaften gerichtet war, an die drei Landtagsabgeordneten im Wege des Kontrollamtes, warum das so lange dort gelegen ist, bis man es an die Zuständigen weitergeleitet hat. Das würde mich schon noch einigermaßen interessieren.
Aber es muss auch möglich sein, einen unsachlichen
Bericht des Kontrollamtes zu kritisieren. Und dieser Bericht ist unsachlich und
man stellt sich schon sehr die Frage, wie es zu einem solchen unsachlichen
Bericht kommen kann. Entweder es fehlt am juristischen Handwerkszeug oder man
verfolgt einfach ganz andere Zwecke damit, wobei ich meine, dass Zweiteres fast
noch unangenehmer wäre als Ersteres.
Man versucht bei diesem Kontrollamtsbericht irgendwie
den Eindruck zu erwecken, die UVS-Mitglieder arbeiten zu wenig. Dabei sprechen
selbst die Zahlen, die sich in dem Kontrollamtsbericht finden, ganz eindeutig
dagegen. Denn wenn es so durchschnittlich 239 bis 295 Erledigungen pro
judizierendem UVS-Mitglied gibt, dann kann man sich sehr leicht ausrechnen,
dass so ein Mitglied pro Tag ein bis zwei Entscheidungen treffen muss. Und wenn
man jetzt weiß, was da alles dazu gehört, wie viele Verhandlungen da im Schnitt
abgehalten werden müssen, dass manche Entscheidungen 40 Seiten lang sind,
dann muss ich sagen, dass das eine ganz tolle Leistung ist und dass man sich
bei der Gelegenheit einmal herzlich für die exzellente Arbeit der
UVS-Mitglieder bedanken sollte. (Beifall
bei der ÖVP.)
Ich möchte an drei
Beispielen dokumentieren, wie unsachlich dieser Kontrollamtsbericht ist. Da ist
einmal das Beispiel der Annexzahlen. Da hat man also tatsächlich versucht,
gewisse Zahlen, gewisse Geschäftsstücke, gewisse Akten, aus der Statistik
herauszurechnen, weil man meinte, damit ist ja eigentlich gar nicht so viel
Arbeit verbunden. Das Gegenteil ist wahr. Da geht es um Anträge auf
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, höchst komplizierte Rechtsfragen und
auch Beweisfragen. Handelt es sich da um ein unvorhergesehenes Ereignis, das
jemanden daran gehindert hat, einen Schriftsatz zu verfassen oder zu einer
Verhandlung zu kommen, da geht es um Anträge auf Wiederaufnahme eines
Verfahrens, juristisch hochkomplex, sehr kompliziert. Da hat man schon eine
rechtskräftige Entscheidung und da geht es um Beschwerden an Höchstgerichte, da
muss eine Gegenschrift von der belangten Behörde, vom UVS erstattet werden, und
die ist in etwa so ausführlich oder so gut wie die Beschwerde selbst, das
heißt, das sind in Wahrheit schwierigere Akten, noch schwierigere Verfahren,
und es gibt überhaupt keinen Grund, warum man solche Annexzahlen aus der
Statistik heraus rechnen sollte und das ist ja im Bericht der Vollversammlung
auch sehr schön dargestellt.
Für jeden juristisch
einigermaßen Versierten ist der Vorwurf des Kontrollamtes völlig skurril, dass
Zurückweisungen eigentlich gar keine Erledigungen sind und daher in keiner
Weise in die Statistik aufgenommen werden dürften, und dass man solche
Zurückweisungen nur mit 5 Prozent des Arbeitsaufwandes beurteilen kann.
Ja, verehrte Damen und
Herren, zurückgewiesen wird natürlich auch mit Beschluss beziehungsweise mit
Bescheid. Und selbstverständlich sind diese Entscheidungen bei den
Gerichtshöfen des öffentlichen Rechtes, beim Verwaltungsgerichtshof und beim
Verfassungsgerichthof auch anfechtbar, und damit sie dort Bestand haben können,
müssen sie in exzellenter Weise juristisch ausgearbeitet sein.
Und noch ein drittes
Argument gibt es im Kontrollamtsbericht, das völlig unsachlich ist. Und zwar,
dass verjährte Akten überhaupt keinen Arbeitsaufwand darstellen. Ja, also wie
man dazu kommt, das ist mir auch völlig schleierhaft. Ich habe erst in einer
der letzten Landtagssitzungen ein Beispiel dafür gebracht, wie es zu
Verjährungen kommt, nämlich indem die Behörde erster Instanz, der Magistrat,
Erhebungsaufträgen einfach nicht nachkommt. Es kann sein, dass eine Sache
verjährt, in der man schon viele Verhandlungen hatte und dann halt bei der
letzten Verhandlung ein Zeuge, den man noch gebraucht hätte, einfach nicht
erschienen ist und die Sache ist dann letztendlich verjährt.
Sehr verehrte Damen und
Herren, der Magistrat hat ein sehr schwieriges Verhältnis zum UVS, es ist für
ihn - aber auch für die Mehrheitsfraktion in diesem Haus - sehr schwer
verwindbar, dass es da eine unabhängige Rechtsschutzinstanz gibt, die die Entscheidungen
des Magistrats kontrolliert, dass man sich da nicht hineinreden lassen will und
dass da wirklich unabhängig vorgegangen wird.
Es gibt nun eine neue
Stadträtin, die für diesen Bereich zuständig ist, es gibt theoretisch eine neue
Chance, zu einem neuen geordneten Verhältnis zum UVS zu kommen, (Abg
Christian Oxonitsch: Kontrollieren!) es gibt die Chance, gegen diese
Anschläge auf die Unabhängigkeit des UVS einzuschreiten, und es gibt eine
Chance für mehr Rechtsstaatlichkeit und für mehr Rechtsschutz in dieser unserer
Stadt. (Beifall bei der ÖVP.)
Landtagspräsident Johann Hatzl:
Am Wort ist Herr Abg Dr Günther.
Abg Dr Helmut GÜNTHER (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Herr Präsident! Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen
und Herren!
Einleitend, Herr Kollege
Ulm: Bereits bei der Diskussion über das neue Dienstrecht und auch über diese
Möglichkeiten haben Sie mich gefragt, was hat sich die FPÖ ausgehandelt, weil
sie dem zustimmt. Die FPÖ hat ein anderes Politikverständnis als die ÖVP, die sich
zuerst etwas aushandelt, bevor sie sich zu den Inhalten bekennt. Das ist
schlichtweg schäbig, was Sie hier als Vorwurf bringen und nehmen Sie das bitte
zurück. Ich habe es Ihnen damals schon gesagt, wie der Schelm denkt, so ist er,
aber ich habe kein Verständnis für derartige Anschuldigungen. (Beifall bei
der FPÖ.)
Meine sehr geehrten Damen und
Herren, nun zu dem angesprochenen Bericht. Ich könnte es mir jetzt
verhältnismäßig leicht machen und sagen, Kollege Kenesei hat in aller Kürze den
Kontrollamtsbericht und auch den
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