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Landtag, 25. Sitzung vom 25.11.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 12 von 72

 

vorliegenden Entwurfs ist die Kürzung der Mittel auf ein Sechstel. Soweit ich von diesen Verhandlungen, zwar nicht involviert bin, aber höre und weiß, was sozialdemokratische Vertreter dort wollen, geht es um einiges von dem, was Sie gesagt haben, dass die Frau Landeshauptfrau von Salzburg ein mittleres Kraftwerk fördern will. Darüber kann man diskutieren. Worum es aber nicht mehr geht, und das alarmiert mich in höchstem Ausmaß, ist dass die Kürzung auf ein Sechstel nicht wirklich in Frage steht.

 

Meine Frage geht jetzt an Sie, soweit Sie in den nächsten Tagen, wo auch immer, in die Gespräche eingebunden sind, und ich sage nochmals, eine wichtige Geschichte: Gibt es eine Vorgabe der Landeshauptleutekonferenz des Landes Wien, des Wiener Landeshauptmanns, der, das glaube ich, hier ein Engagement hat, dass ein Ökostromgesetz vielleicht Effizienzverbesserungen hat, wie es richtigerweise in der Stellungnahme der Stadt Wien steht, aber es nicht zu einer dramatischen Kürzung des Fördervolumens auf ein Sechstel kommt?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann, bitte.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Herr Abgeordneter!

 

Ja, das ist die Vorgabe, die es in Wien gegeben hat. Das ist auch die Vorgabe, die die anderen Landeshauptleute dort gegeben haben. Wir alle wissen, dass es ein freies Mandat der Nationalratsabgeordneten gibt und sie daher natürlich nicht an irgendwelche Anweisungen, wenn man das so sagen kann, ihrer jeweiligen Landeshauptleute gebunden sind, aber ich darf Ihnen versichern, dass sich der Dramatik dieser Situation zwischenzeitlich auch vor allem die Wiener sozialdemokratischen Nationalratsabgeordneten bewusst sind und ihrerseits Bewusstseinsarbeit leisten werden. Wir haben Gott sei Dank noch vor dieser ersten Ausschusssitzung unsere Besprechungen. Wir haben unmittelbar danach die Landeshauptleutekonferenz. Also ich denke, dass man das ordentlich einbetten kann.

 

Noch einfacher formuliert: Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Wiener sozialdemokratischer Nationalratsabgeordneter dem zustimmt.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Damit ist die 4. Anfrage erledigt.

 

Wir kommen gleich zur 5. Anfrage (FSP - 05462-2004/0002 - KVP/LM). Sie wurde vom Herrn Abg Dr Tschirf gestellt und ist auch an den Herrn Landeshauptmann gerichtet: Wie stehen Sie zur Einrichtung von Landesverwaltungsgerichtshöfen in den Bundesländern?

 

Ich bitte um Beantwortung.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Wie ich zu der Einführung von Landesverwaltungsgerichtshöfen stehe, habe ich mehrmals hier gesagt. Ich begrüße die Einführung von Landesverwaltungsgerichtshöfen, hoffe dass der Konvent seine Empfehlung dafür ausspricht und der Bundesgesetzgeber, nämlich das Parlament, dem auch zustimmt und dies beschließt.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. – Wir kommen zur 1. Zusatzfrage. Herr Dr Tschirf, bitte.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Landeshauptmann!

 

Im ursprünglichen Wiener Gesetz über den unabhängigen Verwaltungssenat ist gestanden, dass die Landesregierung die Mitglieder des UVS bestellt. In der Zeit der Koalitionsregierung, auch unter Ihnen als Landeshauptmann, ist ein neuer Bestellungsmodus eingeführt worden, der vorsieht, dass auf Grund eines Dreiervorschlags entsprechend vorgegangen werden soll.

 

Jetzt lese ich auf Grund einer Lektüre, was der Herr Abg Stürzenbecher zum UVS schreibt. Er möchte die Mitwirkungsrechte der UVS-Mitglieder einschränken. Wie stehen Sie zu diesen Vorschlägen?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann.

 

Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter Herr Abgeordneter!

 

Sie werden verstehen, nachdem ich den zweifelsohne richtungsweisenden Beitrag nicht gelesen habe, kann ich hier nicht dazu Stellung nehmen. Ich bitte um Verständnis dafür. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Herr Abg Stürzenbecher, in guter Kenntnis seiner inhaltlichen Auffassungen, diese Verkürzung tatsächlich geschrieben haben sollte.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen zur 2. Zusatzfrage. Herr Abg Barnet, bitte.

 

Abg Günther Barnet (Klub der Wiener Freiheitlichen): Guten Morgen, Herr Landeshauptmann!

 

Ich freue mich wirklich, Sie heute zu sehen, auch wenn ich davon ausgehe, dass das gerade heute nicht auf Gegenseitigkeit beruht. Aber wir werden das beide aushalten.

 

Herr Landeshauptmann, Sie sind wirklich ein ausgewiesener Verfassungsexperte, wie Sie gerade wieder dargelegt haben, obwohl Sie leider den richtungsweisenden Artikel vom Kollegen Stürzenbecher nicht gelesen haben. Aber Sie haben zuerst angemerkt, dass es um den Bundesgesetzgeber geht, der dies erlassen solle. Sie wissen natürlich, es handelt sich um den Bundesverfassungsgesetzgeber, daher ist die Zweidrittelmehrheit notwendig, und die Zustimmung der SPÖ zur Änderung der Bundesverfassung, die sich zurzeit, zumindest die Bundes-SPÖ, etwas aus der Konventdebatte ausgeblendet hat, im Hinblick auf eine Empfehlung und Zustimmung.

 

Aber, Herr Landeshauptmann, wenn ich Sie etwas fragen darf, was unmittelbar mit dem Land zu tun hat, in diesem Zusammenhang: Als Kern dieser unabhängigen Verwaltungsgerichtshöfe auf Landesebene gilt in der Diskussion oft der UVS. Beim Wiener UVS haben wir die Problematik, dass einige der Fälle von einigen Kollegen dort, nicht von allen aus dem Kollegium, nicht fristgerecht zu Ende abgearbeitet werden können, was dann, wenn es die Verwaltungsgesetze überhaupt zulassen, den Weg zum VwGH notwendig macht.

 

Ich darf Sie fragen: Was werden Sie in organisatorischer und legistischer Hinsicht tun, dass zwar die richterliche Unabhängigkeit der Mitglieder des UVS gewahrt

 

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