Landtag,
25. Sitzung vom 25.11.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 72
die Funktion
des Pflegeombudsmannes gesetzlich verankert?
Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr
geehrter Herr Abgeordneter!
Auch das Thema, das Sie ansprechen, nämlich die Frage
des Pflegeombudsmanns, ist ein Thema, das wir sehr lange diskutiert haben und
deswegen wissen Sie die Antwort eigentlich, die ich Ihnen auf diese Frage geben
muss.
Es wäre rechtlich gar nicht möglich gewesen, im
Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz den Pflegeombudsmann zu verankern, sondern
wir hätten jenes Gesetz, das wir – und ich glaube, da spreche ich für alle Fraktionen
hier im Haus - an sich als einen Meilenstein betrachten, nämlich das Gesetz des
Patientenanwaltes, ändern und dem Patientenanwalt die Kompetenzen für den
Geriatriebereich sozusagen wegnehmen müssen, um einen zweiten Patienten- oder
Geriatrieanwalt, wie immer man das genannt hätte, zu schaffen. Erst dann hätte
man im Wiener Wohn- und Pflegeheimgesetz auf diese Einrichtung verweisen und
sie in dieses Gesetz einbinden können.
Dies ist der Hauptgrund, warum wir diesem Gedanken
nicht näher getreten sind, weil ich es, ehrlich gesagt, für keine gute Idee
halte, diesen Meilenstein zu gefährden, den wir eben durch dieses Gesetz - das
wir gemeinsam geschaffen haben - erreicht haben. Es ist dies nicht der
ausschließliche Grund, wohl aber ein sehr wichtiger juristischer.
Es gibt auch noch einen zweiten Grund, den wir auch
lange diskutiert haben. Ich bin der festen Überzeugung, dass die unglaubliche
Qualität des von mir hoch geschätzten Pflegeombudsmanns unter anderem daran
liegt, dass er eben außerhalb aller Strukturen, sehr unabhängig, sehr frei in
seinen Tätigkeiten und extrem niederschwellig arbeiten kann. Und ich glaube,
dass der Pflegeombudsmann in der Art und Weise wie er eben jetzt arbeitet, auch
weiter arbeiten wird. Auch das habe ich ja in der Geriatriekommission klar
gesagt, dass der Vertrag bereits verlängert wurde.
Das war eine meiner ersten Bitten, dies zu tun und es
wurde auch entsprechend umgesetzt, sodass diese wertvolle Arbeit in der
bewährten Form - von der ich glaube, dass sie eine ganz besondere Qualität hat
- auch weiterhin geleistet werden kann.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. Wir kommen zur 1. Zusatzfrage, Herr Mag Kowarik.
Abg Mag Günter Kowarik (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!
Ich bin nicht der Meinung, dass es notwendig gewesen
wäre, das Patientenanwaltgesetz zu ändern. Es wäre durchaus möglich, hier im
Zuge der Heimkommission den Pflegeombudsmann einzubauen, ohne dass hier die
Agenden des Patientenanwaltes in irgendeiner Art und Weise beschränkt werden.
Es hat den Anschein, dass Sie über die Einrichtung
dieses Pflegeombudsmannes nicht sehr glücklich waren. Ich möchte darauf
hinweisen, wir haben ja schon vor Jahren einmal einen Antrag gestellt, einen
Personalanwalt hier einzuführen, der eigentlich diese Agenda hätte führen
sollen, die nunmehr der Pflegeombudsmann macht. Sie haben es damals abgelehnt
und erst durch die Vorgänge in Lainz hat dann die Frau StRin Pittermann
angedacht, dass eine solche Person oder ein Amt des Pflegeombudsmanns notwendig
wäre. (Abg Christian Oxonitsch: Das kann es aber doch nicht sein!)
Ich glaube, dass es wichtig ist, diesen
Pflegeombudsmann zu etablieren und nicht nur als eine bloße Anlaufstelle zu
betrachten, sondern dass es notwendig ist, ihm auch entsprechende gesetzliche
Grundlagen zu geben, sonst wird er meiner Ansicht nach auf Dauer keine
Möglichkeit haben zu agieren.
Und ich frage, ob Sie bereit sind, entsprechende
gesetzliche Grundlagen zu schaffen, damit der Pflegeombudsmann tatsächlich
Kompetenzen hat.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr
geehrter Herr Abgeordneter!
Sie bringen da ein paar Ebenen durcheinander. Es
stimmt, ich bin nicht dafür, dass es einen Personalanwalt gibt, weil es ja eine
Interessensvertretung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gibt, nämlich die
Gewerkschaft. Mit der sind Sie vielleicht nicht glücklich, das mag sein, ich
halte sie aber für eine sehr wichtige Einrichtung. Und wenn sie auch manchmal
kritisch ist, dazu ist sie da, oder für eine ehemalige Personalstadträtin
vielleicht manchmal auch unangenehm, so werde ich trotzdem mit jeder Faser
meines Herzens die Gewerkschaften verteidigen, weil ich glaube, dass sie ein
wichtiges Standbein unserer Demokratie sind.
Das Zweite ist die Frage, wie der Patientenanwalt
einzurichten gewesen wäre. Da kann ich nur noch einmal darauf verweisen, dass
es sicher nicht möglich gewesen wäre, in einem Gesetz, das dazu da ist,
Mindeststandards, Qualitätsstandards in privaten und öffentlichen Heimen festzulegen,
einen Patientenanwalt, oder dann eben einen Pflegeanwalt, einzurichten. Das
wäre der absolut falsche Weg und rechtlich unmöglich gewesen. Deswegen wäre der
einzige Weg eben der von mir vorher skizzierte und von jedem sehr kritisch
hinterfragte Weg gewesen.
Ich darf aber noch einmal wiederholen, nachdem Sie
sich um meine Glückseligkeit Sorgen machen, kann ich Ihnen versichern - und das
meine ich sehr ernst -, ich bin sehr froh, dass es den Pflegeombudsmann Dr Vogt
gibt, ich halte ihn für eine ganz wichtige Einrichtung, wir arbeiten sehr gut
zusammen und ich halte ihn für einen, der eben genau außerhalb all dieser
Strukturen stehend, sich sowohl mit den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, als
auch mit den Patienten und Patientinnen, aber auch mit allen anderen Stellen,
Landes-, aber auch Bundesstellen befasst, für unverzichtbar und wir werden auch
sicher weiterhin auf seine wertvolle Arbeit in keiner Weise verzichten können.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. Wir kommen zur 2. Zusatzfrage, Frau Abg Dr Pilz.
Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner
Klub im Rathaus): Also,
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