Landtag,
25. Sitzung vom 25.11.2004, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 72
ich will nicht die Debatten noch einmal aufgreifen, die wir ohnehin schon in der Geriatriekommission zu dem Thema geführt haben. Sie haben ja eigentlich auch einen Ausweg skizziert, in dem Sie gesagt haben, Sie denken darüber nach und planen, den Pflegeombudsmann als Vorsitzenden der Heimkommission, sozusagen durch diese Möglichkeit, auch ins Spiel zu bringen. Ich halte das für eine Etappenlösung vor einer rechtlichen Absicherung.
Es gibt nun eine zweite wichtige Sache, die da rund
um die Heimkommission noch zu realisieren wäre, und zwar haben die
Bewohnervertreter und -vertreterinnen bis jetzt eigentlich mehr oder minder das
Salzamt als Visavis. Sie können sich zwar an die Heimservicestelle richten oder
aus eigenem an den Pflegeombudsmann, aber wäre es nicht sinnvoll und planen Sie
nicht auch, was wir gefordert haben, die Heimbewohnervertreter auch in diese
Heimkommission zu entsenden und ihrerseits die Heimkommission nicht nur Ihnen
gegenüber berichtspflichtig zu machen, sondern auch dem Gemeinderat, damit die
Einmahnung von Rechten und die Bearbeitung von Missständen auch tatsächlich
umgesetzt werden kann.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Die Frage der Berichtspflicht haben
wir vorher schon diskutiert. Gerade aus diesem Grund, dass es eben eine auch
datenschutzrechtlich sehr sensible Frage ist, ist im Gesetz auch klar
festgelegt, dass die Heimkommission dem Magistrat gegenüber berichtspflichtig
ist und ich glaube, dass das eine gute Methode ist. Das heißt aber nicht, dass
wir nicht auch faktisch vorher schon - ich will die Zeit jetzt nicht
strapazieren - alle diese Fragen sehr intensiv immer wieder in der
Geriatriekommission, im Ausschuss und auch hier diskutieren werden. Zur Frage
der Heimkommission und des Pflegeombudsmanns bin ich Ihrer Meinung. Ich glaube
auch, dass das ja ein guter Weg ist und ich glaube, dass jetzt einmal die
Heimkommission und die gewählten Heimvertretungen zu arbeiten beginnen sollen.
Das wird ja gar nicht so leicht sein, es auch in die Praxis umzusetzen und ich
bin gerne bereit, dass man nach einer gewissen Zeit dann auch evaluiert und
schaut, welche Verbesserungen noch möglich sind und welche Initiativen es noch
gäbe, um hier eine noch effizientere Arbeit zu ermöglichen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Wir kommen zur 2. Zusatzfrage, Frau
Abg Korosec.
Abg Ingrid Korosec
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Ich komme noch einmal auf den Pflegeombudsmann
zurück. Es ist halt eine andere Qualität, ob Sie weisungsfrei kraft Gesetzes
sind oder weisungsfrei, weil die Stadträtin eben es genehmigt. Und glauben Sie,
ich weiß wovon ich da spreche.
Jetzt haben Sie gesagt, Sie sehen da große Probleme
im Zusammenhang mit dem Patientenanwalt. Also, meine Frage zielt dahin: Sehen
Sie eine andere Lösungsmöglichkeit, die Weisungsfreiheit des Pflegeombudsmanns
zu garantieren, ohne die Regelung, die Sie als nicht machbar beschrieben haben?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Dasjenige, das formal nötig und möglich ist, um dem Pflegeombudsmann Autonomie zu
sichern, ist passiert. Aber ich sage Ihnen das in aller Offenheit und auch mit
aller positiver Einstellung dazu, die beste Absicherung, dass der
Pflegeombudsmann sehr autonom und nur im Interesse der ihm Anvertrauten agiert,
ist die Auswahl der Person des Herrn Dr Vogt. Ich bin sehr stolz darauf und ich
freue mich, dass er mir zugesichert hat, dass er auch weiterhin diese Funktion
innehaben wird, und das ist die beste Absicherung für die Autonomie und die
Unabhängigkeit.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Wir kommen zur 4. Zusatzfrage. Herr
Mag Kowarik, bitte.
Abg Helmut Kowarik
(Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau
Stadträtin!
Auch noch einmal zurück zum Pflegeombudsmann. Es ist
erfreulich, dass Sie hier den Pflegeombudsmann unterstützen, dass Sie seine
Aufgabe begrüßen und seine Tätigkeit hier wirklich fördern. Auf der anderen
Seite kann es aber nicht so sein, dass hier das Amt des Pflegeombudsmanns mit
einer Person so verquickt ist, dass man annehmen muss, wenn diese Person nicht
mehr will oder nicht mehr kann, es dann diesen Pflegeombudsmann eben nicht mehr
gibt.
Ganz im Gegenteil, es ist meiner Ansicht nach
notwendig, dass man endlich hier entsprechende gesetzliche Grundlagen schafft,
dass eben der Pflegeombudsmann entsprechende Kompetenzen hat. Und dass es
wirklich notwendig ist, hat sich ja hier bei den Verhandlungen bezüglich der
Heimkommission gezeigt, dass es eben auf Grund der nicht vorhandenen
gesetzlichen Grundlagen nicht möglich war, ihn dort einzubauen.
Auf der anderen Seite ist aber im
Organisationskonzept für den Pflegeombudsmann das ganz kurz angesprochen
worden, und weil er ja auch mit der MA 15 und mit dem Patientenanwalt
zusammenarbeiten soll, wurde da festgehalten, dass eine Festlegung der Abläufe
der Zusammenarbeit erfolgen soll.
Und ich frage Sie: Ist Ihnen bekannt, wurden solche
Festlegungen der Abläufe, der Zusammenarbeit mit dem Patientenanwalt
beziehungsweise mit der MA 15, festgelegt?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner:
Also, ich habe mich nicht mit internen Kooperationen, internen Kontakten und
internen Abläufen befasst, weil ich davon ausgehe, dass sie funktionieren und
zu funktionieren haben. Dazu gibt es ja die Einrichtungen.
Was ich nicht im Raum stehen lassen
möchte, ist die ein bisschen zwischen den Zeilen zu erkennende Frage oder der
Vorwurf, es wäre dieser Pflegeombudsmann nur mit der Person des Herrn Dr Vogt
verbunden und das so nach dem Motto, wenn es den nicht mehr gibt, gibt es die
Einrichtung nicht mehr. Das ist in dieser Form sicher nicht richtig, sondern
die Einrichtung hat per se Qualität. Ich stehe aber nicht an zu sagen - und das
sage ich nicht das erste Mal in kleiner und in großer Runde -,
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