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Landtag, 25. Sitzung vom 25.11.2004, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 72

 

ich will nicht die Debatten noch einmal aufgreifen, die wir ohnehin schon in der Geriatriekommission zu dem Thema geführt haben. Sie haben ja eigentlich auch einen Ausweg skizziert, in dem Sie gesagt haben, Sie denken darüber nach und planen, den Pflegeombudsmann als Vorsitzenden der Heimkommission, sozusagen durch diese Möglichkeit, auch ins Spiel zu bringen. Ich halte das für eine Etappenlösung vor einer rechtlichen Absicherung.

 

Es gibt nun eine zweite wichtige Sache, die da rund um die Heimkommission noch zu realisieren wäre, und zwar haben die Bewohnervertreter und -vertreterinnen bis jetzt eigentlich mehr oder minder das Salzamt als Visavis. Sie können sich zwar an die Heimservicestelle richten oder aus eigenem an den Pflegeombudsmann, aber wäre es nicht sinnvoll und planen Sie nicht auch, was wir gefordert haben, die Heimbewohnervertreter auch in diese Heimkommission zu entsenden und ihrerseits die Heimkommission nicht nur Ihnen gegenüber berichtspflichtig zu machen, sondern auch dem Gemeinderat, damit die Einmahnung von Rechten und die Bearbeitung von Missständen auch tatsächlich umgesetzt werden kann.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Die Frage der Berichtspflicht haben wir vorher schon diskutiert. Gerade aus diesem Grund, dass es eben eine auch datenschutzrechtlich sehr sensible Frage ist, ist im Gesetz auch klar festgelegt, dass die Heimkommission dem Magistrat gegenüber berichtspflichtig ist und ich glaube, dass das eine gute Methode ist. Das heißt aber nicht, dass wir nicht auch faktisch vorher schon - ich will die Zeit jetzt nicht strapazieren - alle diese Fragen sehr intensiv immer wieder in der Geriatriekommission, im Ausschuss und auch hier diskutieren werden. Zur Frage der Heimkommission und des Pflegeombudsmanns bin ich Ihrer Meinung. Ich glaube auch, dass das ja ein guter Weg ist und ich glaube, dass jetzt einmal die Heimkommission und die gewählten Heimvertretungen zu arbeiten beginnen sollen. Das wird ja gar nicht so leicht sein, es auch in die Praxis umzusetzen und ich bin gerne bereit, dass man nach einer gewissen Zeit dann auch evaluiert und schaut, welche Verbesserungen noch möglich sind und welche Initiativen es noch gäbe, um hier eine noch effizientere Arbeit zu ermöglichen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Wir kommen zur 2. Zusatzfrage, Frau Abg Korosec.

 

Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Ich komme noch einmal auf den Pflegeombudsmann zurück. Es ist halt eine andere Qualität, ob Sie weisungsfrei kraft Gesetzes sind oder weisungsfrei, weil die Stadträtin eben es genehmigt. Und glauben Sie, ich weiß wovon ich da spreche.

 

Jetzt haben Sie gesagt, Sie sehen da große Probleme im Zusammenhang mit dem Patientenanwalt. Also, meine Frage zielt dahin: Sehen Sie eine andere Lösungsmöglichkeit, die Weisungsfreiheit des Pflegeombudsmanns zu garantieren, ohne die Regelung, die Sie als nicht machbar beschrieben haben?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Dasjenige, das formal nötig und möglich ist, um dem Pflegeombudsmann Autonomie zu sichern, ist passiert. Aber ich sage Ihnen das in aller Offenheit und auch mit aller positiver Einstellung dazu, die beste Absicherung, dass der Pflegeombudsmann sehr autonom und nur im Interesse der ihm Anvertrauten agiert, ist die Auswahl der Person des Herrn Dr Vogt. Ich bin sehr stolz darauf und ich freue mich, dass er mir zugesichert hat, dass er auch weiterhin diese Funktion innehaben wird, und das ist die beste Absicherung für die Autonomie und die Unabhängigkeit.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Wir kommen zur 4. Zusatzfrage. Herr Mag Kowarik, bitte.

 

Abg Helmut Kowarik (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!

 

Auch noch einmal zurück zum Pflegeombudsmann. Es ist erfreulich, dass Sie hier den Pflegeombudsmann unterstützen, dass Sie seine Aufgabe begrüßen und seine Tätigkeit hier wirklich fördern. Auf der anderen Seite kann es aber nicht so sein, dass hier das Amt des Pflegeombudsmanns mit einer Person so verquickt ist, dass man annehmen muss, wenn diese Person nicht mehr will oder nicht mehr kann, es dann diesen Pflegeombudsmann eben nicht mehr gibt.

 

Ganz im Gegenteil, es ist meiner Ansicht nach notwendig, dass man endlich hier entsprechende gesetzliche Grundlagen schafft, dass eben der Pflegeombudsmann entsprechende Kompetenzen hat. Und dass es wirklich notwendig ist, hat sich ja hier bei den Verhandlungen bezüglich der Heimkommission gezeigt, dass es eben auf Grund der nicht vorhandenen gesetzlichen Grundlagen nicht möglich war, ihn dort einzubauen.

 

Auf der anderen Seite ist aber im Organisationskonzept für den Pflegeombudsmann das ganz kurz angesprochen worden, und weil er ja auch mit der MA 15 und mit dem Patientenanwalt zusammenarbeiten soll, wurde da festgehalten, dass eine Festlegung der Abläufe der Zusammenarbeit erfolgen soll.

 

Und ich frage Sie: Ist Ihnen bekannt, wurden solche Festlegungen der Abläufe, der Zusammenarbeit mit dem Patientenanwalt beziehungsweise mit der MA 15, festgelegt?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Also, ich habe mich nicht mit internen Kooperationen, internen Kontakten und internen Abläufen befasst, weil ich davon ausgehe, dass sie funktionieren und zu funktionieren haben. Dazu gibt es ja die Einrichtungen.

 

Was ich nicht im Raum stehen lassen möchte, ist die ein bisschen zwischen den Zeilen zu erkennende Frage oder der Vorwurf, es wäre dieser Pflegeombudsmann nur mit der Person des Herrn Dr Vogt verbunden und das so nach dem Motto, wenn es den nicht mehr gibt, gibt es die Einrichtung nicht mehr. Das ist in dieser Form sicher nicht richtig, sondern die Einrichtung hat per se Qualität. Ich stehe aber nicht an zu sagen - und das sage ich nicht das erste Mal in kleiner und in großer Runde -,

 

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