Landtag,
27. Sitzung vom 28.01.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 66
verdienen, vor allem im Hinblick darauf, dass wir beweisen könnten, wie gut Wien gewappnet ist für solche großen Veranstaltungen.
Präsident Johann Hatzl:
Die 2. Anfrage (FSP - 00370-2005/0001 - KGR/LM) wurde von der Frau Abg Sigrid Pilz gestellt und ist an
die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Gesundheit und Soziales
gerichtet: Der Primararzt/die Primarärztin
ist gemäß § 9 Abs 5 des Ärztegesetzes 1998 zur Ausbildung der
TurnusärztInnen verpflichtet und dafür verantwortlich. Welche konkreten
Richtlinien gibt es für Primarärztinnen und Primarärzte zur Erfüllung dieser
Aufgabe?
Ich bitte um die Beantwortung.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ihre Frage richtet
sich nach den Ausbildungsrichtlinien, die für die Ausbildung der Ärzte und
Ärztinnen maßgebend sind.
Sie nehmen in Ihrer Frage zu Recht auf die
Verpflichtung der Primarärzte Bezug, die, wie Sie ja sicher wissen, im
Ärztegesetz geregelt ist, dass eben die Primarärzte primär zur Ausbildung
verpflichtet sind. Und die Richtlinien, wie ausgebildet werden soll, sind in
der Ärzteausbildungsverordnung geregelt. In dieser Verordnung sind sowohl die
Art als auch die Anzahl der verpflichtenden Ausbildungsfächer sowie die Dauer
der Ausbildung festgelegt. Da wird auch noch einmal festgelegt, dass die
Primarärzte und Primarärztinnen eben die primär Verantwortlichen sind und in
welchen Bereichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln sind. Das sind die
Bereiche Akutmedizin, Basismedizin, Fachmedizin, Vorsorgemedizin, Nachsorgemedizin,
Sozialmedizin, Information und Kommunikation für Patienten und Patientinnen,
Kenntnisse aus der Geriatrie, Dokumentation und Begutachtung. Die Primarärzte
und Primarärztinnen haben auch die Aufgabe, am Ende der Ausbildungszeit den
Ausbildungserfolg durch ein Rasterzeugnis zu dokumentieren.
Das sind also die gesetzlichen Grundlagen. Darüber
hinaus gibt es seitens des Krankenanstaltenverbundes auch noch eine interne
Richtlinie über Einführung von Qualitätsstandards für die Ausbildung von Ärzten
und Ärztinnen zur Allgemeinmedizin, und in dieser Ausbildungsrichtlinie sind
zusätzliche Maßnahmen vorgesehen, um die Qualität der Ausbildung zu sichern und
zu verbessern, denn diese Verbesserung ist – das ist in keinster Weise
bestritten – nötig. Diese Ausbildungsrichtlinie sieht vor einen
Ausbildungskoordinator oder eine -koordinatorin, ein Tutorensystem, ein
schriftliches Ausbildungskonzept, eine Reihe von Ausbildungsfixpunkten,
Bedside-Teaching, zum Beispiel Übertragung von Eigenverantwortung, dass die
jungen Mediziner und Medizinerinnen eben auch dieses lernen können,
Intensivkurse und vieles andere mehr, und auch eine Limitierung der wenig
ausbildungsrelevanten Tätigkeiten, einer der Punkte, der ja in heftiger
Diskussion ist.
Darüber hinaus sollen auch abteilungsübergreifende
Fortbildungsveranstaltungen ausgebaut werden. Also auch dieser
interdisziplinäre Ansatz wird verfolgt.
Diese internen Richtlinien gibt es, aber, wie Sie ja
schon aus der Diskussion, die wir im Vorfeld dieses Tages geführt haben,
wissen, ist uns das noch zu wenig. Ich glaube nicht, dass es Sinn macht, die
Situation zu dramatisieren oder zu skandalisieren, weil ich glaube, dass das
grundsätzlich einer sachlichen Diskussion nicht dienlich ist.
Jedenfalls aber, weil darauf zielt die Frage
offensichtlich ab, bin ich der Meinung, dass wir die Ausbildungssituation noch
weiter verbessern sollen. Die neue KAV-Führung hat dazu auch schon eine Reihe
von Maßnahmen angekündigt, die ich persönlich für sehr gut halte.
Präsident Johann Hatzl: Frau Abg Pilz,
bitte.
Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im
Rathaus): Danke.
Frau Stadträtin! Sie haben jetzt sehr umfangreich
dargestellt, welchen Pflichten die Primarärzte und -ärztinnen und die
jeweiligen Spitäler und Abteilungen in der Ausbildung nachzukommen haben. Sie
haben auch tatsächlich das Dokument zitiert, auf das ich mich beziehe, nämlich
auf den Krankenanstaltenverbund selbst, auf diese Leitlinien und
Zielvereinbarungen. Sie haben das jetzt sozusagen sehr zukunftsorientiert
gemacht, man etabliert Ausbildungskoordinatoren und so weiter und so weiter.
Ich entnehme demselben Papier vom 10.6.2003, dass es
hier klare Vorgaben gibt zur Umsetzung jener Leitlinien, und da ist die Rede
davon, dass man im Oktober 2003 seitens der ärztlichen Direktoren und
Direktorinnen mitzuteilen hat, welche Voraussetzungen man geschaffen hätte für
dieses Ausbildungskonzept, Tutoren und Koordinatoren und so weiter.
Und im März 2004, Frau Stadträtin, steht: „...mitzuteilen,
bis zu welchem Grad das Konzept umgesetzt wurde." Also das ist jetzt fast
ein Jahr her, und ich frage Sie daher, Frau Stadträtin: Hat der
Krankenanstaltenverbund und in der Folge hoffentlich auch Sie Information, was
umgesetzt wurde, ob umgesetzt wurde und ob ausreichend umgesetzt wurde?
Präsident Johann Hatzl: Frau
Stadträtin.
Amts StRin Mag Renate Brauner:
Wie bei allen Konzepten, die nur dann wirklich funktionieren, wenn die Menschen
auch dahinterstehen und sich einbringen, bin ich mit der Umsetzung in manchen
Bereichen sehr zufrieden, in anderen zu wenig. Nachdem es um ein so wichtiges
Thema geht wie um die Ausbildung der jungen Mediziner und Medizinerinnen,
konzentriere ich mich bei meinen Anstrengungen nicht auf den Bereich, wo ich
zufrieden bin, obwohl es den auch gibt, die Rudolfstiftung wird immer positiv
erwähnt, aber auch andere Beispiele. Wir haben vom Krankenhaus Floridsdorf bei
einer der Qualitätsüberprüfungsverfahren durch die Ärztekammer einen sehr, sehr
positiven Befund bekommen. Ich konzentriere mich aber nicht auf die, wo wir zufrieden
sind, sondern auf, die wo wir nicht zufrieden sind. Wobei ich glaube, dass es,
wie überall, wo Menschen arbeiten, von den unterschiedlichen Persönlichkeiten
abhängt. Ich habe zum Beispiel im Zusammenhang mit der Diskussion eine Reihe
von Mails bekommen, wo Jungmediziner und -medizinerinnen vom selben Spital, von
derselben Abteilung mir schreiben: Bei dem und dem war es super,
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