Landtag,
27. Sitzung vom 28.01.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 15 von 66
sollten.
Sie kennen alle die Diskussionen, die sich rund um
das Flüchtlingsheim in Floridsdorf abgespielt haben. Da hat es leider Gespräche
und Diskussionen gegeben, die nur von einer ganz kleinen Minderheit vom
Gegeneinander, vom Hass und von grundsätzlicher Ablehnung Flüchtlingen
gegenüber gekennzeichnet waren und das bedauere ich sehr. Ich glaube, das
sollte in unserer Stadt keinen Platz haben und deshalb appelliere ich aus
vollem Herzen auch an diejenigen, die die Flüchtlingspolitik der Stadt kritisch
sehen, die Menschlichkeit in der Diskussion nicht zu vergessen und die
Sachlichkeit beizubehalten! Es geht um Menschen, um Frauen und Kinder, die
Schlimmes erlebt haben und die unsere Hilfe brauchen. Wien ist eine Stadt, die
stolz darauf ist, dass sie die Tradition der Hilfe hochhält und das soll auch
und das wird auch so bleiben! (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön.
Die
1. Zusatzfrage, Frau Abg Mag Vassilakou.
Abg Mag
Maria Vassilakou (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte
Frau Stadträtin!
Apropos Kinder: Unbegleitete minderjährige
Flüchtlinge haben ja bis zu ihrer Großjährigkeit Anspruch auf eine Reihe von
Leistungen: Bildungsmaßnahmen, Erziehungsmaßnahmen, auch Pflege, die weit über
die Leistungen der Grundversorgung hinausgehen.
Wie gewährleistet die Stadt Wien diese Form von
Pflege, Erziehungs- und Bildungsangeboten derzeit?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sowohl
im Rahmen des Fonds Soziales Wien und der Betreuung, die hier gegeben wird, als
auch in enger Kooperation mit dem Jugendamt, denn das sind ja Minderjährige,
die sozusagen schon allein auf Grund unserer gesetzlichen Bestimmungen vom
Jugendamt zu betreuen und zu unterstützen sind. Aber diese gesetzliche
Bestimmung ist gar nicht wichtig, sondern es geht um die menschliche Seite.
Gerade für Kinder, denke ich, ist das ein ganz besonders schlimmes und
dramatisches Erlebnis, wenn sie ihre Heimat verlassen müssen, ihre Freunde
verlassen müssen, ihre Schule verlassen müssen. Viele davon haben ganz, ganz
Schlimmes erlebt. Viele davon sind vor allem von afrikanischen Staaten oft auch
als Kindersoldaten eingesetzt worden. Aber Sie kennen all diese schrecklichen
Dinge, ich brauche sie hier nicht zu erzählen. Es ist aber trotzdem immer
wieder im negativen Sinn bewegend, wenn man darüber nachdenkt. Diese Kinder und
Jugendlichen brauchen natürlich auch sehr viel psychologische Betreuung. Das
ist etwas, was zum Teil weit über die Kompetenzen der betreuenden Organisationen
hinausgeht. Es gibt deswegen auch ein entsprechendes Kompetenzzentrum im Rahmen
des Jugendamts, der Jugendbetreuer und ich denke, dass die Betreuung einfach
nur miteinander und Hand in Hand funktionieren kann. Gerade bei dem von mir
vorhin erwähnten Heim in Floridsdorf ist es ja ein hoher Prozentsatz an
Kindern, die dort untergebracht sind, sogar die große Mehrheit. Das sind
überwiegend tschetschenische Familien und ich glaube, im Moment sind dort
90 Kinder untergebracht, die sicher unsere ganz besondere Unterstützung
brauchen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön.
Die 2. Zusatzfrage, Herr Abg Dr Ulm.
Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der
Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Ich teile Ihre Beurteilung rechtlich wie politisch zum
Rücktritt Kärntens von der Vereinbarung und es ist sicherlich richtig, dass
Wien hier einen Einspruch beschlossen hatte, um diesen Rücktritt hinfällig zu
machen.
Unabhängig davon scheint es aber in Wien trotzdem
Fälle zu geben, wo die Voraussetzungen für die Gewährung der Grundversorgung
nicht vorliegen, denn die Grundversorgung soll nur dann eintreten, wenn es sich
um einen hilfsbedürftigen Menschen handelt. Wenn sich die Verhältnisse
zwischenzeitig ändern, also weil die Person möglicherweise zu einer Arbeit
gelangt ist oder weil sich die Person nicht mehr im Bundesgebiet aufhält, dann
sind die Voraussetzungen weggefallen und dann muss man auch reagieren. Es gibt
jetzt Beispiele, die vom Innenministerium erhoben worden sind, wo bei Besuchen
von Unterkünften von Personen, die in diese Grundversorgung fallen, die
Personen nicht angetroffen werden konnten, das heißt, es ist ein Nachjustieren
seitens der Stadt Wien erforderlich.
Daher frage ich Sie, in welcher Art und Weise Sie
diese Nachbesserungen angehen wollen und wie es in Zukunft zu einer genaueren
Prüfung der Voraussetzungen kommen soll.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin!
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Grundsätzlich haben Sie natürlich völlig Recht, es
hängt von der Hilfsbedürftigkeit ab. Es gibt jetzt auch einen eigenen
Arbeitkreis auf Bundesebene, wo diese Kriterien der Hilfsbedürftigkeit
definiert werden. Das ist auch gut so, das soll einheitlich geregelt sein, denn
das ist natürlich ein sehr schwammiger Begriff, den man so oder so auslegen
kann. Ich finde es sehr, sehr gut, dass hier eine gemeinsame Regelung getroffen
wird, weil ich glaube, dass man sich im Zusammenhang mit der Betreuung von
Flüchtlingen nicht auf Gerüchte verlassen soll, wie zum Beispiel auf das
Gerücht oder was uns berichtet wurde, dass manche Bundesländer als Kriterium
dafür, ob jemand hilfsbedürftig ist, festlegen, ob er oder sie ein Handy
besitzt! Das kann es ja wohl nicht sein, aber man soll auf solche Gerüchte
nichts geben. Deswegen finde ich es sehr, sehr gut, dass es eine Arbeitsgruppe
gibt, die diese Kriterien gemeinsam festlegt.
Genauso glaube ich, soll man auf
das schon öfter verbreitete Gerüchte, was Sie hier auch wiederholt haben, dass
in der Stadt Wien so viele untergebracht werden, die den Kriterien nicht
entsprechen, nichts geben. Wir sind hier in einer permanenten Diskussion mit
dem Innenministerium und wenn von irgendeiner Seite behauptet wird, die Stadt
Wien würde Flüchtlinge unterbringen, die den Kriterien nicht entsprechen, dann
gibt es eine ganz einfache Lösung: Dann sagt uns, wer es ist und wo er ist und
die Geschichte ist erledigt! Bis jetzt konnten uns keine entsprechenden
Informationen und
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