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Landtag, 27. Sitzung vom 28.01.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 15 von 66

 

sollten.

 

Sie kennen alle die Diskussionen, die sich rund um das Flüchtlingsheim in Floridsdorf abgespielt haben. Da hat es leider Gespräche und Diskussionen gegeben, die nur von einer ganz kleinen Minderheit vom Gegeneinander, vom Hass und von grundsätzlicher Ablehnung Flüchtlingen gegenüber gekennzeichnet waren und das bedauere ich sehr. Ich glaube, das sollte in unserer Stadt keinen Platz haben und deshalb appelliere ich aus vollem Herzen auch an diejenigen, die die Flüchtlingspolitik der Stadt kritisch sehen, die Menschlichkeit in der Diskussion nicht zu vergessen und die Sachlichkeit beizubehalten! Es geht um Menschen, um Frauen und Kinder, die Schlimmes erlebt haben und die unsere Hilfe brauchen. Wien ist eine Stadt, die stolz darauf ist, dass sie die Tradition der Hilfe hochhält und das soll auch und das wird auch so bleiben! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Die 1. Zusatzfrage, Frau Abg Mag Vassilakou.

 

Abg Mag Maria Vassilakou (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Apropos Kinder: Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben ja bis zu ihrer Großjährigkeit Anspruch auf eine Reihe von Leistungen: Bildungsmaßnahmen, Erziehungsmaßnahmen, auch Pflege, die weit über die Leistungen der Grundversorgung hinausgehen.

 

Wie gewährleistet die Stadt Wien diese Form von Pflege, Erziehungs- und Bildungsangeboten derzeit?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sowohl im Rahmen des Fonds Soziales Wien und der Betreuung, die hier gegeben wird, als auch in enger Kooperation mit dem Jugendamt, denn das sind ja Minderjährige, die sozusagen schon allein auf Grund unserer gesetzlichen Bestimmungen vom Jugendamt zu betreuen und zu unterstützen sind. Aber diese gesetzliche Bestimmung ist gar nicht wichtig, sondern es geht um die menschliche Seite. Gerade für Kinder, denke ich, ist das ein ganz besonders schlimmes und dramatisches Erlebnis, wenn sie ihre Heimat verlassen müssen, ihre Freunde verlassen müssen, ihre Schule verlassen müssen. Viele davon haben ganz, ganz Schlimmes erlebt. Viele davon sind vor allem von afrikanischen Staaten oft auch als Kindersoldaten eingesetzt worden. Aber Sie kennen all diese schrecklichen Dinge, ich brauche sie hier nicht zu erzählen. Es ist aber trotzdem immer wieder im negativen Sinn bewegend, wenn man darüber nachdenkt. Diese Kinder und Jugendlichen brauchen natürlich auch sehr viel psychologische Betreuung. Das ist etwas, was zum Teil weit über die Kompetenzen der betreuenden Organisationen hinausgeht. Es gibt deswegen auch ein entsprechendes Kompetenzzentrum im Rahmen des Jugendamts, der Jugendbetreuer und ich denke, dass die Betreuung einfach nur miteinander und Hand in Hand funktionieren kann. Gerade bei dem von mir vorhin erwähnten Heim in Floridsdorf ist es ja ein hoher Prozentsatz an Kindern, die dort untergebracht sind, sogar die große Mehrheit. Das sind überwiegend tschetschenische Familien und ich glaube, im Moment sind dort 90 Kinder untergebracht, die sicher unsere ganz besondere Unterstützung brauchen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Die 2. Zusatzfrage, Herr Abg Dr Ulm.

 

Abg Dr Wolfgang Ulm (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Ich teile Ihre Beurteilung rechtlich wie politisch zum Rücktritt Kärntens von der Vereinbarung und es ist sicherlich richtig, dass Wien hier einen Einspruch beschlossen hatte, um diesen Rücktritt hinfällig zu machen.

 

Unabhängig davon scheint es aber in Wien trotzdem Fälle zu geben, wo die Voraussetzungen für die Gewährung der Grundversorgung nicht vorliegen, denn die Grundversorgung soll nur dann eintreten, wenn es sich um einen hilfsbedürftigen Menschen handelt. Wenn sich die Verhältnisse zwischenzeitig ändern, also weil die Person möglicherweise zu einer Arbeit gelangt ist oder weil sich die Person nicht mehr im Bundesgebiet aufhält, dann sind die Voraussetzungen weggefallen und dann muss man auch reagieren. Es gibt jetzt Beispiele, die vom Innenministerium erhoben worden sind, wo bei Besuchen von Unterkünften von Personen, die in diese Grundversorgung fallen, die Personen nicht angetroffen werden konnten, das heißt, es ist ein Nachjustieren seitens der Stadt Wien erforderlich.

 

Daher frage ich Sie, in welcher Art und Weise Sie diese Nachbesserungen angehen wollen und wie es in Zukunft zu einer genaueren Prüfung der Voraussetzungen kommen soll.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin!

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Grundsätzlich haben Sie natürlich völlig Recht, es hängt von der Hilfsbedürftigkeit ab. Es gibt jetzt auch einen eigenen Arbeitkreis auf Bundesebene, wo diese Kriterien der Hilfsbedürftigkeit definiert werden. Das ist auch gut so, das soll einheitlich geregelt sein, denn das ist natürlich ein sehr schwammiger Begriff, den man so oder so auslegen kann. Ich finde es sehr, sehr gut, dass hier eine gemeinsame Regelung getroffen wird, weil ich glaube, dass man sich im Zusammenhang mit der Betreuung von Flüchtlingen nicht auf Gerüchte verlassen soll, wie zum Beispiel auf das Gerücht oder was uns berichtet wurde, dass manche Bundesländer als Kriterium dafür, ob jemand hilfsbedürftig ist, festlegen, ob er oder sie ein Handy besitzt! Das kann es ja wohl nicht sein, aber man soll auf solche Gerüchte nichts geben. Deswegen finde ich es sehr, sehr gut, dass es eine Arbeitsgruppe gibt, die diese Kriterien gemeinsam festlegt.

 

Genauso glaube ich, soll man auf das schon öfter verbreitete Gerüchte, was Sie hier auch wiederholt haben, dass in der Stadt Wien so viele untergebracht werden, die den Kriterien nicht entsprechen, nichts geben. Wir sind hier in einer permanenten Diskussion mit dem Innenministerium und wenn von irgendeiner Seite behauptet wird, die Stadt Wien würde Flüchtlinge unterbringen, die den Kriterien nicht entsprechen, dann gibt es eine ganz einfache Lösung: Dann sagt uns, wer es ist und wo er ist und die Geschichte ist erledigt! Bis jetzt konnten uns keine entsprechenden Informationen und

 

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