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Landtag, 27. Sitzung vom 28.01.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 16 von 66

 

konkreten Dinge genannt werden.

 

Ich möchte, dass in dieser Form, wobei ich im Sinne des vorhin Genannten nicht behaupte, dass nicht einmal der eine und andere Fehler passieren kann,... Überall wo Menschen arbeiten, können Fehler passieren. Aber im großen Ausmaß denke ich nicht, dass wir hier eine große Anzahl von Menschen haben, die wir betreuen und die nicht den Kriterien entsprechen, denn das eine Beispiel, das Sie genannt haben, dass sie Arbeit bekommen, kann nicht stimmen, weil sie nicht arbeiten dürfen! Das ist ja auch eine Diskussion, die wir haben. Das andere Beispiel, dass sie sich nicht mehr im Bundesgebiet aufhalten, fällt auch relativ bald auf, weil ja sehr viele von diesen Menschen oder fast alle jetzt eben glücklicherweise in Betreuung sind und die Organisationen da sehr, sehr aufmerksam sind.

 

Im Gegenteil. Wir haben eigentlich eine gegenteilige Diskussion mit dem Innenministerium. Es sind uns vor nicht allzu langer Zeit Anfang dieses Jahres so genannte Privatgeher, also Menschen, die in Privatquartieren sind, in die Wiener Grundversorgung übergeben worden und wir haben, weil wir eben sehr korrekt sind, sie überprüft und festgestellt, dass eigentlich eine beträchtliche Anzahl von denen bei den Adressen, die wir vom Innenministerium bekommen haben, nicht wohnhaft sind. Also ich kann Ihnen berichten, dass der Fonds Soziales Wien gemeinsam mit den Organisationen so präzise prüft, dass es sogar uns auffällt, wenn wir vom Innenministerium Informationen bekommen, die nicht stimmen, weil es Menschen gibt, die an Adressen gemeldet sind, die nicht korrekt sind und die dort auch gar nicht sind.

 

Grundsätzlich gehen wir mit diesem Problem so um, dass wenn Asylwerber und Asylwerberinnen keinen fixen Wohnsitz haben, wir sie nicht sofort aus der Asylbetreuung rausschmeißen, weil das ja nicht Sinn der Sache ist, denn das ist ja genau das, was wir auch aus sicherheitspolitischen Gründen nicht wollten, dass die irgendwo sind und untertauchen, sondern wir bieten ihnen an, dass sie in Quartiere aufgenommen werden, weil ich denke, das ist das Sinnvollere, dass sie betreut sind und damit sozusagen auch die Möglichkeit haben, sich entsprechend korrekt zu verhalten. Nur wenn das auch nicht funktioniert, und da wird es sicherlich Einzelfälle geben, dann muss natürlich hier die volle Härte zuschlagen und dann ist es nicht möglich, diese Menschen zu betreuen.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Wir kommen zur 3. Zusatzfrage, Herr Abg Barnet.

 

Abg Günther Barnet (Klub der Wiener Freiheitlichen): Geschätzte Frau Stadträtin!

 

Ich möchte vorweg schicken, dass ich einigen Ihrer Ausführungen und grundsätzlichen Überlegungen sehr wohl zustimmen kann, dass wir uns aber, Sie wissen das, im Detail dort unterscheiden, wo es einzelne Fragestellungen im Zusammenhang mit der Grundversorgungsvereinbarung gibt, aber auch mit dem Asylgesetz, auf das es sich im Wesentlichen bezieht. Und ich sage, wir stehen zu allen drei Normen, zum Asylgesetz mit seinem Veränderungsbedarf, zur Grundversorgungsvereinbarung Art 15a B-VG zwischen Bund und den Ländern und zum Wiener Landesgesetz. Klar ist aber auch, dass dort, wo Handlungsbedarf besteht, etwa im Bereich des Asylgesetzes, weil sich der Vollzug als nicht wirksam herausgestellt hat oder der Verfassungsgerichtshof uns aufträgt, das zu verhindern, zum Beispiel bei der Frage sichere Drittstaaten, wir noch etwas auseinander sind, weil für uns zum Beispiel klar ist, dass jeder, der einen sicheren Aufenthalt als Asylwerber in einem EU-Mitgliedsstaat haben könnte, dies natürlich dort zuerst haben muss und daher sein Weg nach Österreich im Wesentlichen verwehrt ist, was nichts zu tun hat mit der Fragestellung der Betreuung für die, die legal hier aufenthaltig sind.

 

Diese Diskussion, geschätzte Frau Stadträtin, wird aber im Zusammenhang mit dem Asylgesetz gerade zwischen den einzelnen zuständigen Bundesministerien, aber auch im Land Wien geführt. Wie mir berichtet wurde, gab es ein erstes Gespräch zwischen dem Herrn Landeshauptmann und der Frau Justizminister in diesem Punkt Asylgesetz, Frage ordentlicher rechtskonformer sicherer Verfahren, Aufenthalt derer, die zu Recht im Lande sind, aber auch klar Rückkehr jener, für die der Asylgrund weggefallen ist, weil sie nach kurzer Bereinigung des Konflikts des Landes, aus dem sie stammen, den Weg in die Heimat wieder antreten können und andererseits Verbringung jener, die bereits in einem sicheren Drittstaat, Nachbarland EU-Mitgliedsstaat, Anrainerstaat Österreichs...

 

Präsidentin Erika Stubenvoll (unterbrechend): Kommen Sie dann zur Frage!

 

Abg Günther Barnet (fortfahrend): ...um Asyl ansuchen hätten können.

 

Mich würde interessieren, ob diese Übereinstimmung auch auf Ihrer Seite besteht?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Bitte Frau Stadträtin!

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Zum einen bin ich erstaunt und positiv erstaunt, dass Sie sagen, Sie können meine Grundüberlegungen, die ich hier formuliert habe, teilen. Das finde ich positiv und es würde mich freuen, wenn sich das in Ihrer Partei auch durchsetzen würde, denn vor mir liegt eine Presseaussendung, wo der Wiener FPÖ-Obmann Strache den Herrn Bürgermeister auffordert, auch von Seiten Wiens die 15a-Vereinbarung aufzukündigen, was ich aus rechtlichen Überlegungen und aus den humanitären und politischen Überlegungen, die ich vorher formuliert habe, schärfstens zurückweisen möchte. Genauso fordert Herr Strache hier, dass zum Beispiel das Flüchtlingshaus im 21. Bezirk geschlossen werden soll, und mit Argumenten, die ich bedaure, die eigentlich nicht dem Stil der Debatte entsprechen, wie Sie sie hier führen, aber wenn Ihre Wortmeldung jetzt ein Zeichen ist, dass die FPÖ sich jetzt auch in eine sachliche Diskussion einbringt, würde mich das ausgesprochen freuen, nämlich im Interesse der Menschen, um die es geht und der Menschlichkeit, zu der wir alle verpflichtet sein sollten.

 

Zur Frage des Asylgesetzes selbst haben Sie richtigerweise angesprochen, dass es hier eine große Debatte darüber gibt, was denn an diesem Asylgesetz zu

 

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