Landtag,
27. Sitzung vom 28.01.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 17 von 66
ändern ist. Meine persönliche Meinung ist die, dass die Problematik, die wir haben, die ist, dass schlicht und einfach die Verfahren viel zu lange dauern. Ich würde glauben und das ist in meinen Augen das absolute Kernstück und das absolute Herz der Debatte und der Schlüssel zur Lösung der Probleme, die wir haben, dass wir uns mit einer Beschleunigung der Verfahren diese ganzen Debatten zu einer Novellierung des Asylgesetzes in Wirklichkeit ersparen würden. Denn wenn das Verfahren kurz wäre, müssten wir nicht darüber diskutieren, ob diejenigen, denen das Asyl nicht zusteht, und die gibt es, und da muss auch das Gesetz vollzogen werden, auch wenn es im Einzelfall für den einzelnen tragisch ist, aber wenn wir uns zu der positiven Seite des Asylgesetzes bekennen, dann müssen wir uns auch dazu bekennen, dass für diejenigen, wo die Bestimmungen nicht passen, leider die Möglichkeit nicht besteht. Aber wir brauchen nicht darüber zu diskutieren, ob - was ja gar nicht EU-konform und auch nicht menschenrechtskonform wäre - wir Menschen während des Verfahrens schon abschieben können. Wenn die Verfahren so kurz wären, dass ich nach drei Monaten weiß, er ist ein Asylwerber, dann kriegt er die Unterstützung und die Integrationsmöglichkeiten, oder er ist keiner, dann muss er leider, so bedauerlich es für die Einzelperson ist, dieses Land verlassen.
Asylgesetze haben zwei Seiten. Wenn wir die eine
Seite positiv für die Menschen umsetzen wollen, und das wollen wir mit aller
Kraft, dass diejenigen, die Hilfe brauchen, sie auch kriegen, dann müssen wir
auch die andere Seite ernst nehmen, dass diejenigen, die diese Voraussetzungen
leider nicht erfüllen oder gar, was es auch gibt und nicht wie es manchmal
dargestellt wird die Mehrheit ist, sondern die absolute Minderheit ist, aber
die gibt es auch, die diese Gesetze missbrauchen, die müssen dann auch
entsprechend mit den negativen Seiten dieses Gesetzes konfrontiert werden.
Das heißt, meine Meinung zu dieser ganzen Debatte
über das Asylgesetz ist, dass wir uns all diese Diskussionen, die sehr am Rande
der Menschenrechtskonformität sind - und ich bin froh, dass die Frau
Innenministerin Prokop die eine Frage, nämlich die Abschaffung der zweiten
Instanz, mittlerweile außer Streit gestellt hat, dass das keinesfalls sein
kann, aber auch die anderen Fragen sind in meinen Augen am Rande sozusagen
dessen, was akzeptabel ist -, ersparen könnten, wenn wir die Verfahren
beschleunigen würden. Das ist das, wofür ich mich mit voller Kraft einsetze.
Und ich glaube, das ist das, was im Interesse der Betroffenen ist und im Interesse
der österreichischen und Wiener Bevölkerung!
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön.
Wir kommen zur 4. Zusatzfrage, Herr Abg Dr
Stürzenbecher.
Abg Dr Kurt Stürzenbecher (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Sehr geehrte Frau
Stadträtin!
Ich bin erstens sehr positiv überrascht, dass auch
der Kollege Ulm eindeutig festgestellt hat, dass der von Kärnten vorgegebene
Rücktrittsgrund von der Grundversorgungsvereinbarung nicht stichhaltig ist,
dass eben eine grundlegende Änderung der vor Vertragsabschluss gegebenen
Umstände nicht gegeben ist, weil es eben eindeutig so ist, dass die Zahl der
Asylwerber immer Schwankungen unterliegt. Das ist eine Erfahrungstatsache, die
natürlich bei Vertragsabschluss bekannt war und wenn es jetzt mehr gibt als
damals, so ist das keine grundlegende Änderung. Deshalb ist dieser Streit, der
vom Kärntner Landeshauptmann vom Zaun gebrochen wurde, sicher ein weiteres
Beispiel dafür, dass das auf dem Rücken von Asylwerbern, von Leuten, die Hilfe
brauchen, ausgetragen wird. Manchmal sind natürlich auch Vorschläge - weil das
Asylgesetz auch angesprochen wurde -, die zu einer Veränderung und Verschärfung
des Asylgesetzes kommen, nicht seriös und hart an der Grenze oder schon über
dem, was menschenrechtskonform ist. Ich meine auch, dass man natürlich immer
darüber nachdenken kann, wie man ein Asylgesetz verbessern kann.
Aber auch aus Ihren bisherigen Ausführungen entnehme
ich, dass die Verfahrensdauer das wichtigste ist. Die Verfahrensdauer hängt aber
nicht nur vom Gesetz ab, sondern vor allem auch von den Beamten und davon, wie
viele Beamte man hat.
Ist es nicht so, dass wir viel zu wenige Beamte
haben, die diese Verfahren durchführen?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Bitte,
Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Sehr
geehrter Herr Abgeordneter!
Ich glaube, Sie haben sehr präzise Ihren Finger in
die sozusagen offene Wunde gelegt. Das ist auch in meinen Augen ganz genau das
Problem.
Wir haben sowohl in erster Instanz als auch in zweiter
Instanz viel zu wenige Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Es gibt auch andere
interne Probleme der Kommunikation und der EDV-mäßigen Verquickung, wo das
Innenministerium aber sehr bemüht ist, wie ich aus den Gesprächen weiß, diese
Probleme zu beseitigen. Aber das Hauptproblem ist, dass schlicht und einfach zu
wenige Beamte da sind. Ich habe mir sagen lassen, dass in der Schweiz fünfmal
so viele Beamte bei der Bewältigung der Anträge von Asylwerbern tätig sind und
die Schweiz ist bekanntlich nicht fünfmal so groß! Was schließen wir daraus?
Dass dort genügend Leute da sind und die Verfahren viel, viel schneller
vollzogen werden können.
Ich glaube, unsere ganz zentrale
Forderung und der wirkliche Schlüssel für viele Probleme, die es zu lösen gibt,
ist eine Beschleunigung der Verfahren. Das kann nur dadurch gehen, dass es eine
massive Aufstockung der Beamten und Beamtinnen gibt, die dieses Asylgesetz
vollziehen und zwar sowohl in Asyleinrichtungen des Innenministeriums selber,
also in der ersten Instanz, also auch beim UBAS, beim Unabhängigen
Bundesasylsenat, der ebenfalls seit Jahren unter einer immer geringer werdenden
Anzahl von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen leidet, während im Gegenteil eine
radikale Aufstockung notwendig wäre. Ich glaube, dass hier eine Erhöhung der
Anzahl derjenigen, die dieses Gesetz vollziehen, ein Riesenschritt in unser
aller Interesse wäre, um die vor
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