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Landtag, 27. Sitzung vom 28.01.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 43 von 66

 

und dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger herbeigeführt wird. Die Aufgabe der Gesundheitsplattform hingegen ist es, die Kontrolle der Einhaltung von Qualitätsvorgaben, die Umsetzung der von mir angesprochenen leistungsabhängigen Vergütungssysteme, aber auch Projekte für eine Gesundheitsförderung zu entwickeln.

 

Das heißt, es geht um eine integrierte Planung der Gesundheitsversorgungsstruktur, die sowohl den stationären Bereich, den ambulanten Bereich, den Rehabilitationsbereich stationär und ambulant, aber auch den Pflegebereich im Bereich des Nahtstellenmanagements ansprechen soll. Es wurde in dieser Vereinbarung im Besonderen auch festgelegt, dass eine österreichweit gleichwertige, flächendeckende, abgestufte Versorgung im Palliativ- und Hospizbereich geplant wird.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die verbindliche Grundlage für die integrierte Gesundheitsstrukturplanung, nämlich die von mir angesprochene Leistungsangebotsplanung, wird im Österreichischen Strukturplan Gesundheit bis zum 31. Dezember 2005 einvernehmlich festgelegt. Bis zu diesem 31. Dezember 2005 gilt weiterhin der Österreichische Krankenanstalten- und Großgeräteplan, der aber bis 30. Juni 2005 evaluiert werden soll.

 

Es wurde von Kollegin Pilz auch die Frage der Verbindlichkeit von Vereinbarungen angesprochen. Hier möchte ich auf die Sanktionsmöglichkeiten, auf die in der Vereinbarung auch eingegangen wurde, hinweisen. Der Sanktionsmechanismus sieht vor, dass die Bundesgesundheitsagentur bei maßgeblichen Verstößen gegen vereinbarte Pläne und Vorgaben im Zusammenhang mit der Qualität oder der Dokumentation finanzielle Mittel für die Landesgesundheitsfonds auch zurückhalten kann, bis der rechtskonforme Zustand herbeigeführt worden ist. (Abg Dr Sigrid Pilz: Das hat doch 1997...) Dieser Bereich ist hier auch ganz klar angesprochen. (Abg Dr Sigrid Pilz: Das ist zahnlos!)

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind in der Vereinbarung auch Mittel für den bereits angesprochenen Reformpool, für den Kooperationsbereich, für Leistungsverschiebungen zwischen dem intra- und extramuralen Bereich, in den Landesgesundheitsfonds vor-gesehen, mit einem Bekenntnis zu erforderlichen Strukturveränderungen in diesen Bereichen. Ebenso sind Mittel für Planungen und Projekte zur Verbesserung der Qualität, der Effizienz und der Effektivität der Gesundheitsversorgung vorgesehen, wobei von Seiten der Bundesgesundheitsagentur auch spezielle Projekte finanziert werden sollen. Darüber hinaus gilt es, auch das Transplantationswesen, weitere wichtige Vorsorgeprogramme und Behandlungsmaßnahmen, die bundesweit von überregionaler Bedeutung sind, zu fördern.

 

Es wurden in der Vereinbarung aber auch ökonomische Potentiale von Informations- und Kommunikationstechnologien angesprochen, die es zu nutzen gilt, unter Wahrung der sozialen, technischen, rechtlichen und ethischen Standards im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel der Konzeption und Einführung der elektronischen Gesundheitsakte sowie der elektronischen Arzneimittelverschreibung und -verrechnung. Auch der Ausbau der informationstechnischen Infrastruktur, einschließlich der Vernetzung der Leistungsanbieter und der Kostenträger, wurde dabei angesprochen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen des Systems der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung, kurz LKF genannt, soll die Abrechnung nach leistungsorientierten Gesichtspunkten entsprechend nationalen und internationalen Vorgaben erfolgen. Eine leistungsorientierte Finanzierung im Gesundheitswesen ist mit der Zielsetzung fortzuführen - und das ist in der Vereinbarung taxativ aufgezählt -, eine höhere Kosten- und Leistungstransparenz zu erreichen, eine nachhaltige Eindämmung der Kostensteigerungsraten zu bewirken, eine Optimierung des Ressourceneinsatzes zu bewerkstelligen, eine kürzere Belagsdauer und reduzierte Krankenhaushäufigkeit herbeizuführen, eine Reduzierung unnötiger Mehrfachleistungen auch im Interesse der Patientinnen und Patienten sicherzustellen sowie eine Entlastung der Krankenanstalten durch Verlagerung von Leistungen in den ambulanten Bereich zu erreichen. Die Bepunktung leistungsorientierter Diagnosefallgruppen im LKF-Kernbereich soll von der Bundesgesundheitsagentur jährlich einheitlich festgesetzt und in regelmäßigen Abständen angepasst werden.

 

Weiters wurde vereinbart - und meine Vorrednerinnen sind auch kurz darauf eingegangen -, dass Maßnahmen zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung beziehungsweise Steuerung der Finanzierung im Gesundheitswesen im Ausmaß von 300 Millionen EUR wahrgenommen werden sollen. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Senkung der Verwaltungskosten und Maßnahmen im patientenfernen Bereich der Krankenanstalten, Maßnahmen im Bereich von neuen Organisationsformen, aber auch im Bereich einer besseren Abstimmung zwischen den einzelnen Krankenanstalten sowie dem niedergelassen Bereich, um hier auch Doppelgleisigkeiten zu vermeiden.

 

Mit dieser Vereinbarung ist damit auch ein Bündel an Maßnahmen verbunden, das einerseits zu einer Verbesserung der Einnahmensituation der Krankenanstalten und der Sozialversicherung führt und andererseits Maßnahmen zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung beziehungsweise Steuerung im Gesundheitswesen jeweils im Ausmaß von 300 Millionen EUR realisiert. Es ist aber in dieser Vereinbarung auch festgehalten, dass die Krankenversicherungsbeiträge, befristet auf den Zeitraum dieser Vereinbarung, nämlich befristet auf vier Jahre, um 0,1 Prozent erhöht werden - eine moderate Erhöhung, die hier vorgesehen ist.

 

Ich möchte aber auch auf einige Aussagen eingehen, die in den Redebeiträgen geäußert wurden. Da Kollegin Korosec gemeint hat, dass die Information der Opposition durch den Bürgermeister über die Pflegemilliarde nicht ausreichend gewesen wäre, möchte ich in Erinnerung rufen, dass wir sowohl in diesem Saal, aber auch bei vielen Ausschüssen, bei vielen Kommissionen, in Fragestunden und in zahlreichen Debatten ausführlich

 

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