Landtag,
27. Sitzung vom 28.01.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 43 von 66
und dem Hauptverband der österreichischen
Sozialversicherungsträger herbeigeführt wird. Die Aufgabe der Gesundheitsplattform
hingegen ist es, die Kontrolle der Einhaltung von Qualitätsvorgaben, die
Umsetzung der von mir angesprochenen leistungsabhängigen Vergütungssysteme,
aber auch Projekte für eine Gesundheitsförderung zu entwickeln.
Das heißt, es geht um eine integrierte Planung der
Gesundheitsversorgungsstruktur, die sowohl den stationären Bereich, den
ambulanten Bereich, den Rehabilitationsbereich stationär und ambulant, aber
auch den Pflegebereich im Bereich des Nahtstellenmanagements ansprechen soll.
Es wurde in dieser Vereinbarung im Besonderen auch festgelegt, dass eine österreichweit
gleichwertige, flächendeckende, abgestufte Versorgung im Palliativ- und
Hospizbereich geplant wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die
verbindliche Grundlage für die integrierte Gesundheitsstrukturplanung, nämlich
die von mir angesprochene Leistungsangebotsplanung, wird im Österreichischen
Strukturplan Gesundheit bis zum 31. Dezember 2005 einvernehmlich
festgelegt. Bis zu diesem 31. Dezember 2005 gilt weiterhin der
Österreichische Krankenanstalten- und Großgeräteplan, der aber bis
30. Juni 2005 evaluiert werden soll.
Es wurde von Kollegin Pilz auch die Frage der
Verbindlichkeit von Vereinbarungen angesprochen. Hier möchte ich auf die
Sanktionsmöglichkeiten, auf die in der Vereinbarung auch eingegangen wurde,
hinweisen. Der Sanktionsmechanismus sieht vor, dass die
Bundesgesundheitsagentur bei maßgeblichen Verstößen gegen vereinbarte Pläne und
Vorgaben im Zusammenhang mit der Qualität oder der Dokumentation finanzielle
Mittel für die Landesgesundheitsfonds auch zurückhalten kann, bis der rechtskonforme
Zustand herbeigeführt worden ist. (Abg Dr Sigrid Pilz: Das hat doch 1997...)
Dieser Bereich ist hier auch ganz klar angesprochen. (Abg Dr Sigrid Pilz:
Das ist zahnlos!)
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es sind in der
Vereinbarung auch Mittel für den bereits angesprochenen Reformpool, für den
Kooperationsbereich, für Leistungsverschiebungen zwischen dem intra- und extramuralen
Bereich, in den Landesgesundheitsfonds vor-gesehen, mit einem Bekenntnis zu
erforderlichen Strukturveränderungen in diesen Bereichen. Ebenso sind Mittel
für Planungen und Projekte zur Verbesserung der Qualität, der Effizienz und der
Effektivität der Gesundheitsversorgung vorgesehen, wobei von Seiten der
Bundesgesundheitsagentur auch spezielle Projekte finanziert werden sollen.
Darüber hinaus gilt es, auch das Transplantationswesen, weitere wichtige
Vorsorgeprogramme und Behandlungsmaßnahmen, die bundesweit von überregionaler
Bedeutung sind, zu fördern.
Es wurden in der Vereinbarung aber auch ökonomische
Potentiale von Informations- und Kommunikationstechnologien angesprochen, die
es zu nutzen gilt, unter Wahrung der sozialen, technischen, rechtlichen und
ethischen Standards im Gesundheitswesen, wie zum Beispiel der Konzeption und
Einführung der elektronischen Gesundheitsakte sowie der elektronischen
Arzneimittelverschreibung und -verrechnung. Auch der Ausbau der
informationstechnischen Infrastruktur, einschließlich der Vernetzung der
Leistungsanbieter und der Kostenträger, wurde dabei angesprochen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen des
Systems der leistungsorientierten Krankenanstaltenfinanzierung, kurz LKF
genannt, soll die Abrechnung nach leistungsorientierten Gesichtspunkten
entsprechend nationalen und internationalen Vorgaben erfolgen. Eine
leistungsorientierte Finanzierung im Gesundheitswesen ist mit der Zielsetzung
fortzuführen - und das ist in der Vereinbarung taxativ aufgezählt -, eine
höhere Kosten- und Leistungstransparenz zu erreichen, eine nachhaltige
Eindämmung der Kostensteigerungsraten zu bewirken, eine Optimierung des
Ressourceneinsatzes zu bewerkstelligen, eine kürzere Belagsdauer und reduzierte
Krankenhaushäufigkeit herbeizuführen, eine Reduzierung unnötiger
Mehrfachleistungen auch im Interesse der Patientinnen und Patienten
sicherzustellen sowie eine Entlastung der Krankenanstalten durch Verlagerung
von Leistungen in den ambulanten Bereich zu erreichen. Die Bepunktung
leistungsorientierter Diagnosefallgruppen im LKF-Kernbereich soll von der
Bundesgesundheitsagentur jährlich einheitlich festgesetzt und in regelmäßigen
Abständen angepasst werden.
Weiters wurde vereinbart - und meine Vorrednerinnen
sind auch kurz darauf eingegangen -, dass Maßnahmen zur Kostendämpfung und
Effizienzsteigerung beziehungsweise Steuerung der Finanzierung im
Gesundheitswesen im Ausmaß von 300 Millionen EUR wahrgenommen werden
sollen. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Senkung der Verwaltungskosten
und Maßnahmen im patientenfernen Bereich der Krankenanstalten, Maßnahmen im
Bereich von neuen Organisationsformen, aber auch im Bereich einer besseren
Abstimmung zwischen den einzelnen Krankenanstalten sowie dem niedergelassen
Bereich, um hier auch Doppelgleisigkeiten zu vermeiden.
Mit dieser Vereinbarung ist damit auch ein Bündel an
Maßnahmen verbunden, das einerseits zu einer Verbesserung der
Einnahmensituation der Krankenanstalten und der Sozialversicherung führt und
andererseits Maßnahmen zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung
beziehungsweise Steuerung im Gesundheitswesen jeweils im Ausmaß von
300 Millionen EUR realisiert. Es ist aber in dieser Vereinbarung auch
festgehalten, dass die Krankenversicherungsbeiträge, befristet auf den Zeitraum
dieser Vereinbarung, nämlich befristet auf vier Jahre, um 0,1 Prozent
erhöht werden - eine moderate Erhöhung, die hier vorgesehen ist.
Ich möchte aber auch auf einige
Aussagen eingehen, die in den Redebeiträgen geäußert wurden. Da Kollegin
Korosec gemeint hat, dass die Information der Opposition durch den
Bürgermeister über die Pflegemilliarde nicht ausreichend gewesen wäre, möchte
ich in Erinnerung rufen, dass wir sowohl in diesem Saal, aber auch bei vielen
Ausschüssen, bei vielen Kommissionen, in Fragestunden und in zahlreichen
Debatten ausführlich
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