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Landtag, 30. Sitzung vom 23.05.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 14 von 64

 

waren es 43,99 EUR und 2005 sind es 86,30 EUR.

 

Also, um den Ball zurückzuspielen auf die von Ihnen angesprochene Anfrage: Wir würden uns für die Kunden, für die Gewerbekunden viel leichter tun, gäbe es diese massive Erhöhung der Steuern und Abgaben nicht.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Wir kommen zur 5. Zusatzfrage: Herr Abg Juznic.

 

Abg Peter Juznic (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Werter Herr Landeshauptmann-Stellvertreter! Was halten Sie von den kartellrechtlichen Bedenken?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter.

 

LhptmSt Dr Sepp Rieder: Herr Abgeordneter! Ich nehme alle diese Fragen ernst und habe versucht, auf eine vorangegangene Frage in dieser Richtung auch konkret zu sagen, welche die entscheidenden Punkte sind.

 

Ich glaube, dass man das in der europäischen Dimension sehen muss, dass man davon ausgehen kann, dass es in den Netzpreisen ja in Wirklichkeit ein ganz anderes System gibt, nämlich das System der Kontrolle durch E-Control, und dort massive Senkungen erreicht wurden, die weitergegeben worden sind, und dass bei den Energiepreisen, also dort, wo das Unternehmen einkauft, ganz entscheidend ist, dass wir uns die Wasserkraft bei der derzeitigen Hochpreislage von Erdgas und Erdöl erhalten, und das ist auch darauf die pauschale Antwort.

 

Wir werden alles unternehmen, im eigenen Bereich die Effizienz zu steigern, sowohl in Anbetracht der Wettbewerbsverhältnisse als auch im Interesse unserer Stromkunden, und wir werden auf der anderen Seite alles unternehmen, um unsere Kraft zu bündeln, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Und dass es dafür keine Bedenken gibt aus der Sicht der Europäischen Union, ist ja bereits durch die Entscheidung aus dem Juni 2003 belegt.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön.

 

Damit ist die 3. Anfrage erledigt.

 

Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP - 02410-2005/0002 - KBZ/LM), die von Frau Abg Heike Trammer gestellt worden ist und an die Frau amtsführende Stadträtin der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet ist: Warum gibt es bis dato in Wien, im Gegensatz zu anderen Bundesländern, kein Familienförderungsgesetz?

 

Ich ersuche um Beantwortung.

 

LhptmStin Grete Laska: Sehr geehrte Frau Abgeordnete! Ihre Frage ist relativ kurz zu beantworten. 1999 hat es schon einmal einen ähnlichen Antrag gegeben. Damals wurde die Magistratsdirektion, das Verfassungs- und Rechtsmittelbüro, mit dieser Fragestellung konfrontiert. Ich habe damals gebeten, eine Rechtsmeinung zu bekommen. Die war sehr eindeutig, denn Familienförderung, so hat diese Beurteilung damals ergeben, ist eindeutig Bundessache, sowohl in der Gesetzgebung als auch im Vollzug. Eine Zuständigkeit des Landesgesetzgebers ist somit nicht gegeben. Es ist wohl den Ländern unbenommen, in solchen Angelegenheiten privatwirtschaftlich tätig zu werden und so genannte Selbstfindungsgesetze zu erlassen. Ein derartiges Gesetz würde jedoch für den Einzelnen keinerlei Vorteile bringen, da dieser keine Rechtsansprüche aus dem Gesetz ableiten kann.

 

Wir haben heute schon einmal diskutiert und tun das häufig, nämlich die Sinnhaftigkeit von Regelungen in Frage zu stellen. Der Unterschied zu anderen Bundesländern besteht darin, dass Land und Gemeinden nicht in jener Nähe sind, wie das in Wien der Fall ist. Wir haben auf Gemeindeebene durch Beschlüsse im Gemeinderat eine, wie ich meine, bestmögliche Förderung der Familie in den Bereichen Kinderbetreuung, Jugendwohlfahrt sowie Freizeit und Wohnen gewährleistet, und daher sehe ich, wie ich das schon 1999 gesagt habe, für ein Familienförderungsgesetz nach den Bedingungen, die es uns möglich machen würden, Regelungen zu treffen, keine Notwendigkeit.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke.

 

1. Zusatzfrage: Frau Abg Trammer.

 

Abg Heike Trammer (Bündnis Zukunft Wien – die Stadtpartei): Frau Stadträtin! Wien erspart sich durch das Kinderbetreuungsgeld jedes Jahr 4 Millionen EUR beim Karenzgeld für Beamtinnen und Beamte. Wien ist sozusagen Nutznießer dieses Geldes. Was wird gemacht, und wofür werden diese Gelder verwendet?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin, bitte.

 

LhptmStin Grete Laska: Diese Frage hätten Sie an den Herrn Finanzstadtrat stellen sollen.

 

Ich sage Ihnen nur: Die Wienerinnen und Wiener sind nicht Nutznießer des Kinderbetreuungsgeldes, denn grundsätzlich, und das haben wir auch schon oft diskutiert, halte ich diese Maßnahme für eine falsche Maßnahme und nicht für familienfördernd, sondern für frauenfeindlich. Ich halte sie für eine Maßnahme, die Wien insbesondere zu spüren bekommt, weil im Sinne dessen, was unsere Absicht ist, nämlich Kindergärten als familienergänzende Bildungseinrichtung zu haben, vor allem für Frauen, aber natürlich auch für jene Männer, die sich zur Familie bekennen und auch in Karenz zum Beispiel gehen, diese Regelung des Kinderbetreuungsgeldes eine absolute Falle ist, eine Falle vor allem im Hinblick auf den Berufswiedereinstieg, denn Sie wissen ganz genau, dass die Regelungen hier früher enden als der Zeitraum des Kinderbetreuungsgeldes und dass ein Berufswiedereinstieg unter Umständen mit massiven Nachteilen verbunden ist. Für jene, die ein längeres Aussteigen aus dem Beruf sich sowieso nicht leisten können oder wollen, für die ist Wien ein guter Boden, weil durch die flächendeckende Versorgung mit Kindergärten gewährleistet ist, dass es familienergänzende Einrichtungen mit Öffnungszeiten sind, die tatsächlich als solche auch gezählt werden können. Und in dem Sinne ist das Geld, das Sie angesprochen haben, sicherlich ein kleiner Beitrag dazu, dass wir das in Wien tun können, was wir seit vielen, vielen Jahren tun, nämlich flächendeckende Angebote zu stellen, eine soziale Staffelung zu haben, die

 

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