Landtag,
30. Sitzung vom 23.05.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 64
waren es 43,99 EUR und 2005 sind es
86,30 EUR.
Also, um den Ball zurückzuspielen auf die von Ihnen
angesprochene Anfrage: Wir würden uns für die Kunden, für die Gewerbekunden
viel leichter tun, gäbe es diese massive Erhöhung der Steuern und Abgaben
nicht.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön.
Wir kommen zur 5. Zusatzfrage: Herr Abg Juznic.
Abg Peter Juznic (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Werter Herr
Landeshauptmann-Stellvertreter! Was halten Sie von den kartellrechtlichen
Bedenken?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr Landeshauptmann-Stellvertreter.
LhptmSt Dr Sepp Rieder: Herr Abgeordneter! Ich nehme alle diese
Fragen ernst und habe versucht, auf eine vorangegangene Frage in dieser
Richtung auch konkret zu sagen, welche die entscheidenden Punkte sind.
Ich glaube, dass man das in
der europäischen Dimension sehen muss, dass man davon ausgehen kann, dass es in
den Netzpreisen ja in Wirklichkeit ein ganz anderes System gibt, nämlich das
System der Kontrolle durch E-Control, und dort massive Senkungen erreicht
wurden, die weitergegeben worden sind, und dass bei den Energiepreisen, also
dort, wo das Unternehmen einkauft, ganz entscheidend ist, dass wir uns die
Wasserkraft bei der derzeitigen Hochpreislage von Erdgas und Erdöl erhalten,
und das ist auch darauf die pauschale Antwort.
Wir werden alles
unternehmen, im eigenen Bereich die Effizienz zu steigern, sowohl in Anbetracht
der Wettbewerbsverhältnisse als auch im Interesse unserer Stromkunden, und wir werden
auf der anderen Seite alles unternehmen, um unsere Kraft zu bündeln, um im internationalen
Wettbewerb bestehen zu können. Und dass es dafür keine Bedenken gibt aus der
Sicht der Europäischen Union, ist ja bereits durch die Entscheidung aus dem
Juni 2003 belegt.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön.
Damit ist die 3. Anfrage erledigt.
Wir kommen zur 4. Anfrage (FSP - 02410-2005/0002 - KBZ/LM), die
von Frau Abg Heike Trammer gestellt worden ist und an die Frau amtsführende
Stadträtin der Geschäftsgruppe Bildung, Jugend, Information und Sport gerichtet
ist: Warum gibt es bis dato in Wien, im Gegensatz zu anderen Bundesländern,
kein Familienförderungsgesetz?
Ich ersuche um Beantwortung.
LhptmStin Grete Laska: Sehr
geehrte Frau Abgeordnete! Ihre Frage ist relativ kurz zu beantworten. 1999 hat
es schon einmal einen ähnlichen Antrag gegeben. Damals wurde die
Magistratsdirektion, das Verfassungs- und Rechtsmittelbüro, mit dieser
Fragestellung konfrontiert. Ich habe damals gebeten, eine Rechtsmeinung zu
bekommen. Die war sehr eindeutig, denn Familienförderung, so hat diese
Beurteilung damals ergeben, ist eindeutig Bundessache, sowohl in der
Gesetzgebung als auch im Vollzug. Eine Zuständigkeit des Landesgesetzgebers ist
somit nicht gegeben. Es ist wohl den Ländern unbenommen, in solchen
Angelegenheiten privatwirtschaftlich tätig zu werden und so genannte
Selbstfindungsgesetze zu erlassen. Ein derartiges Gesetz würde jedoch für den
Einzelnen keinerlei Vorteile bringen, da dieser keine Rechtsansprüche aus dem
Gesetz ableiten kann.
Wir haben heute schon einmal diskutiert und tun das
häufig, nämlich die Sinnhaftigkeit von Regelungen in Frage zu stellen. Der
Unterschied zu anderen Bundesländern besteht darin, dass Land und Gemeinden
nicht in jener Nähe sind, wie das in Wien der Fall ist. Wir haben auf
Gemeindeebene durch Beschlüsse im Gemeinderat eine, wie ich meine, bestmögliche
Förderung der Familie in den Bereichen Kinderbetreuung, Jugendwohlfahrt sowie
Freizeit und Wohnen gewährleistet, und daher sehe ich, wie ich das schon 1999
gesagt habe, für ein Familienförderungsgesetz nach den Bedingungen, die es uns
möglich machen würden, Regelungen zu treffen, keine Notwendigkeit.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke.
1. Zusatzfrage: Frau Abg Trammer.
Abg Heike Trammer (Bündnis Zukunft
Wien – die Stadtpartei): Frau Stadträtin! Wien erspart sich durch das
Kinderbetreuungsgeld jedes Jahr 4 Millionen EUR beim Karenzgeld für
Beamtinnen und Beamte. Wien ist sozusagen Nutznießer dieses Geldes. Was wird
gemacht, und wofür werden diese Gelder verwendet?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Landeshauptmann-Stellvertreterin, bitte.
LhptmStin Grete Laska: Diese
Frage hätten Sie an den Herrn Finanzstadtrat stellen sollen.
Ich sage Ihnen nur: Die
Wienerinnen und Wiener sind nicht Nutznießer des Kinderbetreuungsgeldes, denn grundsätzlich,
und das haben wir auch schon oft diskutiert, halte ich diese Maßnahme für eine
falsche Maßnahme und nicht für familienfördernd, sondern für frauenfeindlich.
Ich halte sie für eine Maßnahme, die Wien insbesondere zu spüren bekommt, weil
im Sinne dessen, was unsere Absicht ist, nämlich Kindergärten als
familienergänzende Bildungseinrichtung zu haben, vor allem für Frauen, aber
natürlich auch für jene Männer, die sich zur Familie bekennen und auch in
Karenz zum Beispiel gehen, diese Regelung des Kinderbetreuungsgeldes eine
absolute Falle ist, eine Falle vor allem im Hinblick auf den
Berufswiedereinstieg, denn Sie wissen ganz genau, dass die Regelungen hier
früher enden als der Zeitraum des Kinderbetreuungsgeldes und dass ein
Berufswiedereinstieg unter Umständen mit massiven Nachteilen verbunden ist. Für
jene, die ein längeres Aussteigen aus dem Beruf sich sowieso nicht leisten
können oder wollen, für die ist Wien ein guter Boden, weil durch die
flächendeckende Versorgung mit Kindergärten gewährleistet ist, dass es
familienergänzende Einrichtungen mit Öffnungszeiten sind, die tatsächlich als
solche auch gezählt werden können. Und in dem Sinne ist das Geld, das Sie
angesprochen haben, sicherlich ein kleiner Beitrag dazu, dass wir das in Wien
tun können, was wir seit vielen, vielen Jahren tun, nämlich flächendeckende
Angebote zu stellen, eine soziale Staffelung zu haben, die
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