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Landtag, 30. Sitzung vom 23.05.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 44 von 64

 

Planungsgrundlage, und der Landeskrankenanstaltenplan muss sich auch in diesem Rahmen befinden.

 

Weiters wird damit erreicht, dass öffentliche Krankenanstalten die Möglichkeit erhalten, ambulante Leistungen auch in Kooperation mit anderen Krankenanstaltenträgern, Gruppenpraxen oder ärztlichen Kooperationsformen zu erbringen.

 

Ein ganz wesentlicher Punkt ist, dass mit 1.1.2006 durch den Wiener Gesundheitsfonds auch eine Adaptierung der Gestaltungsmöglichkeiten des LKF-Steuerungsbereiches erfolgen soll, denn gerade durch das mit 1.1.1997 eingeführte leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierungssystem sollen in Verbindung mit weiteren Reformmaßnahmen mehrere Effekte, die auch in der Diskussion angesprochen wurden, erreicht werden. Nämlich eine höhere Kosten- und Leistungstransparenz, eine nachhaltige Eindämmung der Kostensteigerungsraten, eine Optimierung des Ressourceneinsatzes, eine Reduzierung von unnötigen Mehrfachleistungen, wie eben Mehrfachuntersuchungen und Mehrfachbefundungen, eine Entlastung der Krankenanstalten durch medizinisch und gesamtökonomisch auch gerechtfertigte Verlagerungen in den ambulanten Bereich und eine den medizinischen Erfordernissen angepasste kürzere Belagsdauer und reduzierte Krankenhaushäufigkeit.

 

Und daher kann nun bei der Berechnung der LKF-Gebührensätze der Wiener Gesundheitsfonds auch im Rahmen dieses LKF Steuerungsbereiches auf besondere Versorgungsfunktionen bestimmter Krankenanstalten Rücksicht nehmen, wenn es etwa um die Zentralversorgung, um Schwerpunktversorgungen, aber auch um spezielle fachliche oder regionale Versorgungsfunktionen geht.

 

Das heißt, dieses leistungsorientierte Krankenanstalten- und Finanzierungssystem wird im stationären Bereich nicht nur fortgesetzt und weiterentwickelt, sondern es soll auch für den ambulanten Bereich ebenfalls ein einheitliches Bundesmodell zur leistungsorientierten Abgeltung entwickelt werden.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, während allerdings die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge befristet auf den Zeitraum 2005 bis 2008 um 0,1 Prozent im Art 17a der Vereinbarung sehr wohl geregelt ist, wurde die Erhöhung des Spitalskostenbeitrages - einige Redner sind auch darauf eingegangen - den Ländern eingeräumt. Denn im Zuge der Neuregelung des Finanzausgleiches für die Jahre 2005 bis 2008 ist auch ein Gesamtpaket für den Gesundheitsbereich vorgesehen und darin wurde der Landesgesetzgeber ermächtigt, wie es heißt, den von sozialversicherten Patienten der allgemeinen Gebührenklasse eingehobenen Kostenbeitrag in den Jahren 2005 bis 2008 soweit zu erhöhen, dass die Summe aller Kostenbeiträge pro Kalendertag maximal 10 EUR beträgt. Diese Regelung ist im Bundesgesetz, mit dem der Finanzausgleich für die Jahre 2005 bis 2008 geregelt wird, auch enthalten. Und insofern ist auch die heute hier vertretene Position von ÖVP, FPÖ und jetzt auch BZW, eigentlich nicht nachzuvollziehen und mehr als unglaubwürdig, nachdem deren Mandatare dem Bun-desgesetz im Parlament einerseits Ihre Zustimmung gegeben haben und nun eine sozialverträgliche Regelung kritisieren.

 

Der Gesamtkostenbeitrag kann daher von 7,93 EUR auf 10 EUR angehoben werden, unter Berücksichtung sozialer Aspekte, mit vielen Ausnahmen für sozial Schwache und chronisch Kranke. Ein Kostenbeitrag, der für maximal 28 Tage pro Jahr gilt und all jene, die bisher keinen Kostenbeitrag zu leisten hatten, werden auch in Zukunft keinen zu leisten haben. Das heißt, es ist in der vorliegenden Novelle auch geregelt, dass zusätzlich zu den bereits derzeit geltendenden umfangreichen Bestimmungen, nach denen keine Kostensätze zu entrichten sind, es einen reduzierten Beitragssatz für Personen mit niedrigem Einkommen gibt, für die die Leistung von 10 EUR pro Tag eine besondere, nicht zumutbare Belastung bedeuten würde, wobei ein Einkommen in der Höhe für die Ausstellung eines Sozialpasses der Stufe P2 die dafür vorgesehene Grenze ist, wo dann dieser verringerte Kostenbeitrag zum Tragen kommt.

 

Und das ist keine willkürlich festgesetzte Grenze, sondern der Sozialpass beruht auf einem Gemeinderatsbeschluss, wobei die Richtsätze jährlich valorisiert werden. Es ist daher eine sozial gestaffelte Erhöhung im Sinne von Ausnahmeregelungen, die uns heute vorliegt. Eine Regelung, die, wie ich meine, sozial verträglich und auch sozial ausgewogen ist. Und wenn darauf hingewiesen wurde, dass auch in anderen Bundesländern ähnliche Regelungen beschlossen worden sind oder in Aussicht genommen werden, so ist das richtig, denn Niederösterreich plant auch die Anhebung auf 10 EUR, in Salzburg ist bereits ein Beschluss im Landtag gefallen, ebenso auch in Tirol, und in Vorarlberg, wo sich ein neues Vorarlberger Spitalsgesetz in der Begutachtung findet, ist auch eine Anhebung auf insgesamt 10 EUR vorgesehen.

 

Meine sehr geehrte Damen und Herren, die erwarteten Einnahmen werden auch - und ich betone hier auch - zu einer weiteren Modernisierung und Leistungssteigerung in den Wiener Spitälern benötigt. Es ist ja nicht so, dass es hier einen Stillstand gäbe, wo dann Kollegin Schmalenberg fragt, warum man hier weitere Mittel braucht, sondern es geht eben um Leistungssteigerungen und auch um eine Modernisierung. Aber nicht an Stelle von Reformen und Verbesserungen, sondern natürlich zusätzlich, weil wir beides brauchen. Es geht hier nicht um ein Entweder-Oder, sondern es geht um erforderliche Umstrukturierungen und auch um Einnahmen.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Strukturreformen und Einsparungen in der Krankenhausverwaltung, ein effizientes Krankenhausmanagement und Leistungsverschiebungen im Sinne einer verbesserten Angebotsplanung sind doch längst auch bereits in Umsetzung. Davor sollten Sie die Augen nicht verschließen. Es werden gerade auch durch die Vereinbarung, die es mit dieser Novelle umzusetzen gilt, zwischen dem Bund und den Ländern Maßnahmen zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung festgelegt. Es ist eine Vereinbarung, wo sich die Vertragspartner verpflichtet haben, finanzielle Auswirkungen im Ausmaß von 300 Millionen EUR wahr

 

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