Landtag,
30. Sitzung vom 23.05.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 44 von 64
Planungsgrundlage, und der Landeskrankenanstaltenplan muss sich auch in diesem Rahmen befinden.
Weiters wird damit erreicht, dass öffentliche Krankenanstalten
die Möglichkeit erhalten, ambulante Leistungen auch in Kooperation mit anderen
Krankenanstaltenträgern, Gruppenpraxen oder ärztlichen Kooperationsformen zu
erbringen.
Ein ganz wesentlicher Punkt ist, dass mit 1.1.2006
durch den Wiener Gesundheitsfonds auch eine Adaptierung der Gestaltungsmöglichkeiten
des LKF-Steuerungsbereiches erfolgen soll, denn gerade durch das mit 1.1.1997
eingeführte leistungsorientierte Krankenanstaltenfinanzierungssystem sollen in
Verbindung mit weiteren Reformmaßnahmen mehrere Effekte, die auch in der
Diskussion angesprochen wurden, erreicht werden. Nämlich eine höhere Kosten-
und Leistungstransparenz, eine nachhaltige Eindämmung der
Kostensteigerungsraten, eine Optimierung des Ressourceneinsatzes, eine
Reduzierung von unnötigen Mehrfachleistungen, wie eben Mehrfachuntersuchungen
und Mehrfachbefundungen, eine Entlastung der Krankenanstalten durch medizinisch
und gesamtökonomisch auch gerechtfertigte Verlagerungen in den ambulanten
Bereich und eine den medizinischen Erfordernissen angepasste kürzere Belagsdauer
und reduzierte Krankenhaushäufigkeit.
Und daher kann nun bei der Berechnung der
LKF-Gebührensätze der Wiener Gesundheitsfonds auch im Rahmen dieses LKF
Steuerungsbereiches auf besondere Versorgungsfunktionen bestimmter Krankenanstalten
Rücksicht nehmen, wenn es etwa um die Zentralversorgung, um
Schwerpunktversorgungen, aber auch um spezielle fachliche oder regionale
Versorgungsfunktionen geht.
Das heißt, dieses leistungsorientierte
Krankenanstalten- und Finanzierungssystem wird im stationären Bereich nicht nur
fortgesetzt und weiterentwickelt, sondern es soll auch für den ambulanten
Bereich ebenfalls ein einheitliches Bundesmodell zur leistungsorientierten Abgeltung
entwickelt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, während
allerdings die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge befristet auf den
Zeitraum 2005 bis 2008 um 0,1 Prozent im Art 17a der Vereinbarung
sehr wohl geregelt ist, wurde die Erhöhung des Spitalskostenbeitrages - einige
Redner sind auch darauf eingegangen - den Ländern eingeräumt. Denn im Zuge der
Neuregelung des Finanzausgleiches für die Jahre 2005 bis 2008 ist auch ein Gesamtpaket
für den Gesundheitsbereich vorgesehen und darin wurde der Landesgesetzgeber
ermächtigt, wie es heißt, den von sozialversicherten Patienten der allgemeinen
Gebührenklasse eingehobenen Kostenbeitrag in den Jahren 2005 bis 2008 soweit zu
erhöhen, dass die Summe aller Kostenbeiträge pro Kalendertag maximal
10 EUR beträgt. Diese Regelung ist im Bundesgesetz, mit dem der
Finanzausgleich für die Jahre 2005 bis 2008 geregelt wird, auch enthalten. Und
insofern ist auch die heute hier vertretene Position von ÖVP, FPÖ und jetzt
auch BZW, eigentlich nicht nachzuvollziehen und mehr als unglaubwürdig, nachdem
deren Mandatare dem Bun-desgesetz im Parlament einerseits Ihre Zustimmung gegeben
haben und nun eine sozialverträgliche Regelung kritisieren.
Der
Gesamtkostenbeitrag kann daher von 7,93 EUR auf 10 EUR angehoben
werden, unter Berücksichtung sozialer Aspekte, mit vielen Ausnahmen für sozial
Schwache und chronisch Kranke. Ein Kostenbeitrag, der für maximal 28 Tage
pro Jahr gilt und all jene, die bisher keinen Kostenbeitrag zu leisten hatten,
werden auch in Zukunft keinen zu leisten haben. Das heißt, es ist in der vorliegenden
Novelle auch geregelt, dass zusätzlich zu den bereits derzeit geltendenden
umfangreichen Bestimmungen, nach denen keine Kostensätze zu entrichten sind, es
einen reduzierten Beitragssatz für Personen mit niedrigem Einkommen gibt, für
die die Leistung von 10 EUR pro Tag eine besondere, nicht zumutbare
Belastung bedeuten würde, wobei ein Einkommen in der Höhe für die Ausstellung
eines Sozialpasses der Stufe P2 die dafür vorgesehene Grenze ist, wo dann
dieser verringerte Kostenbeitrag zum Tragen kommt.
Und das ist keine willkürlich festgesetzte Grenze,
sondern der Sozialpass beruht auf einem Gemeinderatsbeschluss, wobei die
Richtsätze jährlich valorisiert werden. Es ist daher eine sozial gestaffelte
Erhöhung im Sinne von Ausnahmeregelungen, die uns heute vorliegt. Eine
Regelung, die, wie ich meine, sozial verträglich und auch sozial ausgewogen
ist. Und wenn darauf hingewiesen wurde, dass auch in anderen Bundesländern
ähnliche Regelungen beschlossen worden sind oder in Aussicht genommen werden,
so ist das richtig, denn Niederösterreich plant auch die Anhebung auf
10 EUR, in Salzburg ist bereits ein Beschluss im Landtag gefallen, ebenso
auch in Tirol, und in Vorarlberg, wo sich ein neues Vorarlberger Spitalsgesetz
in der Begutachtung findet, ist auch eine Anhebung auf insgesamt 10 EUR
vorgesehen.
Meine sehr geehrte Damen und Herren, die erwarteten
Einnahmen werden auch - und ich betone hier auch - zu einer weiteren Modernisierung und Leistungssteigerung in
den Wiener Spitälern benötigt. Es ist ja nicht so, dass es hier einen
Stillstand gäbe, wo dann Kollegin Schmalenberg fragt, warum man hier weitere
Mittel braucht, sondern es geht eben um Leistungssteigerungen und auch um eine
Modernisierung. Aber nicht an Stelle von Reformen und Verbesserungen, sondern natürlich
zusätzlich, weil wir beides brauchen. Es geht hier nicht um ein Entweder-Oder,
sondern es geht um erforderliche Umstrukturierungen und auch um Einnahmen.
Meine sehr geehrten Damen und
Herren, Strukturreformen und Einsparungen in der Krankenhausverwaltung, ein
effizientes Krankenhausmanagement und Leistungsverschiebungen im Sinne einer
verbesserten Angebotsplanung sind doch längst auch bereits in Umsetzung. Davor
sollten Sie die Augen nicht verschließen. Es werden gerade auch durch die
Vereinbarung, die es mit dieser Novelle umzusetzen gilt, zwischen dem Bund und
den Ländern Maßnahmen zur Kostendämpfung und Effizienzsteigerung festgelegt. Es
ist eine Vereinbarung, wo sich die Vertragspartner verpflichtet haben,
finanzielle Auswirkungen im Ausmaß von 300 Millionen EUR wahr
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