Landtag,
30. Sitzung vom 23.05.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 53 von 64
wird, zur Verfügung stellen.
Daher haben wir heute in der Früh einen schriftlichen
Antrag eingebracht, den ich gerne im Ausschuss ausführlicher diskutieren will und
in dem es darum geht, dass vorgeschlagen wird, eben einen Teil dieser Gelder
nicht in die Altstadterhaltung oder in die klassische Kulturförderung
einzubringen, sondern in einen Wiener Medienvielfaltfonds.
Das Ziel dieses Wiener Medienvielfaltfonds soll es
sein, unabhängige Medienberichterstattung zu fördern, die diesen
öffentlich-rechtlichen Kriterien, die wir alle kennen, entspricht und die einen
kulturellen Schwerpunkt setzt. Wir alle, die an Kulturpolitik interessiert
sind, wissen, wie schwierig es ist, für Kultur Platz in den Zeitungen, in den
Zeitschriften, in den Medien zu schaffen, und wie gering entwickelt eigentlich
die Medienberichterstattung über dieses Themenfeld in Österreich ist.
Daher glauben wir, dass es sinnvoll wäre, einen Fonds
zu schaffen, der einerseits nach unabhängigen Kriterien Gelder vergibt, also
durchaus auch von der Praxis abzugehen, wie wir sie derzeit kennen, dass nach
eher nicht so nachvollziehbaren Kriterien - lassen Sie es mich einmal vornehm
ausdrücken - Inserate vergeben werden, sondern dass nach nachvollziehbaren
Kriterien ein bestimmter Auftrag, nämlich jener der öffentlich-rechtlichen
Berichterstattung, gefördert wird.
Der Antrag ist ausführlich. Wir haben uns bemüht,
durchaus auch in Details zu gehen, wie zum Beispiel auch festzuhalten, in
welche Richtung einzelne Medien antragsberechtigt sein könnten. Es ist uns
wichtig, dass es sich hier nicht um eine klassische Medienförderung im
allgemeinen Sinne handelt, sondern um eine solche, die Medienvielfalt schafft,
das heißt, die vor allem auch Medien unterstützt, die nicht den großen
Verlagshäusern zugehörig sind oder deren Eigentümer nicht mit einem bestimmten
Produkt mehr als 5 Prozent Marktanteil haben.
Es geht also um kleinere Medien, es geht um
unabhängige Stimmen, es geht um kritische Reflexion und Auseinandersetzung.
Wenn ich mich recht erinnere, so hat mit Antritt dieser Stadtregierung ebenjene
gemeint, genau das wäre doch ihr Ziel, genau das wäre der Gedanke beim
Gegenmodell zum Bund.
Ich glaube, dass gerade dieser Antrag ein guter
Anlass ist zu zeigen, wie ernst man es mit diesem Gegenmodell, mit dem
Ermöglichen von Diskussion und Auseinandersetzung meint. Daher hoffen wir sehr,
dass die Diskussion über diesen Antrag auch tatsächlich Früchte zeigen wird und
dass wir in Wien bald mehr Medienvielfalt und mehr qualitätsvolle
Berichterstattung haben werden als bisher. – Danke. (Beifall bei den
GRÜNEN.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort
gemeldet ist Herr Abg Dr Salcher. – Bitte.
Abg Dr Andreas Salcher (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte zunächst einleitend festhalten: Wir
begrüßen die vorliegende Novelle dieses Kulturförderungsbeitragsgesetzes, und
zwar nicht zuletzt deshalb, weil damit eine gewisse Rechtssicherheit für die
Wiener und Wienerinnen, die Fernsehkonsumenten, den ORF und auch die Stadt Wien
gegeben ist. Und was natürlich besonders wichtig ist, ist, dass die Einnahmen
aus diesem Kulturförderungsbeitrag für kulturelle Zwecke zweckgewidmet sind.
§ 9 dieses Gesetzes legt nämlich klar und unmissverständlich fest: Das
Erträgnis der Abgabe ist für kulturelle Zwecke, insbesondere für die
Altstadterhaltung, zu verwenden.
Auch
andere Bundesländer haben nach diesem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs
denselben Anpassungsbedarf, wonach ein entsprechendes Weisungs-, Aufsichts- und
Steuerungsrecht der Wiener Stadtverwaltung gegenüber der beitragserhebenden GIS
gesetzlich verankert wird. Dies sei laut Verfassungsgerichtshof bei dem beliehenen
ausgegliederten Unternehmen, das Tätigkeiten der Hoheitsverwaltung ausübt,
rechtlich, ja verfassungsrechtlich geboten, und daher ist diese
Gesetzesreparatur notwendig.
Bemerkenswert
ist in diesem Zusammenhang nur - und das ist unsere Kritik an der Vorgangsweise
-, dass in diesen Tagen bis zum In-Kraft-Treten des Gesetzes die GIS den
Kulturförderungsbeitrag ja weiter eingehoben hat, jedoch ohne gesetzliche
Grundlage - einfach nur in der Hoffnung oder in der Erwartung, dass die Stadt
Wien beziehungsweise der Landtag das im Nachhinein sanieren wird -, und dass
die GIS, die gerade vom Verfassungsgerichtshof darauf aufmerksam gemacht wurde,
dass das eben so nicht geht, dann noch in den Brief hineinschreibt, dass in
Abstimmung mit der Stadt Wien sozusagen jetzt trotz dieses Erkenntnisses so
weitergemacht wird. Das halte ich für sehr problematisch. Wobei man überhaupt
dazu sagen kann, dass Finanz- und Steuergesetze, die rückwirkend erst eine
Wirkung erzielen, an sich schon problematisch sind.
Und
die Lässigkeit und Nonchalance, mit der die Wiener Stadtverwaltung nun diese
rückwirkende Gesetzesreparatur beschließen lässt, ist etwas, was wir hier
kritisieren müssen und dem wir uns in keiner Weise anschließen können.
Was den Antrag der GRÜNEN
betrifft, so handelt es sich dabei um einen Antrag, der hier ja nicht
abgestimmt wird und für den an sich nur die Zuweisung beantragt wird, nach dem
Motto: Reden kann man über alles. – Aus Sicht der ÖVP sollte man nur über einen
Paragraphen beziehungsweise über einen Teil des Antrags nicht reden, nämlich
über den Altstadterhaltungsfonds. Also zu Lasten des Altstadterhaltungsfonds
kann eine derartige Umverteilung nicht stattfinden! Was die restlichen
Kulturmittel betrifft, so kann man sicher darüber diskutieren, ob man diese
anders verteilen kann. Wobei die Frage, was Medienvielfalt und was objektive
Berichterstattung betrifft, glaube ich, eine lange zu diskutierende und eine
sehr schwer objektiv messbare ist. Wenn in diesem Antrag zum Beispiel steht,
dass der SPÖ, ÖVP und FPÖ nahe stehende Zeitungen dadurch finanziert werden,
dann will ich diesbezüglich für die anderen Parteien nicht sprechen, aber für
die ÖVP kann ich sagen: Es gibt in diesem Land eine einzige uns nahe stehende Zeitung,
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