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Landtag, 30. Sitzung vom 23.05.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 63 von 64

 

Verbandes der Elektrizitätsunternehmen..., Ulrike Baumgartner-Gabitzer (Abg Christian Oxonitsch: Neue Vorsitzende! - Zwischenrufe bei der ÖVP.), Forderungen nach weiteren Energie- und Netzpreissenkungen in Österreich. ,Ich kann nicht verstehen, dass ein Wirtschaftskammerpräsident kein Verständnis für die Mechanismen des Marktes aufbringt.’"

 

Es geht noch weiter, Herr Abg Fuchs: „Wie auch im zweiten Zwischenbericht der Bundeswettbewerbsbehörde zum österreichischen Strommarkt festgehalten wurde, wird das Niveau der heimischen Großhandelspreise nicht von den Kosten der Erzeugung in Österreich bestimmt, sondern von den Preisen an den Strombörsen in Leipzig und Graz, die von den deutschen Erzeugerpreisen getrieben sind. Und - so hält der Bericht zu den heimischen Energiepreisen fest: ,Die gestiegenen Großhandelspreise sind daher im Ausmaß der gestiegenen Primärenergiepreise gerechtfertigt.’" (Abg Georg Fuchs: Das ist der Strompreis und nicht der Netzpreis! Das ist der Preis der Ware, und nicht der Netzpreis!)

 

Die Aussage der Bundeswettbewerbsbehörde, Herr Abg Schock (Abg Georg Fuchs: Das Netz ist zu teuer!): „Tatsache ist, dass die Strom-Großhandelspreise für Baseload von Jänner bis April an der deutschen Strombörse in Leipzig gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres um rund 40 Prozent angestiegen sind. Nicht zuletzt spielt dabei schon derzeit die prognostizierte Verknappung der Erzeugung in ganz Europa und auch in Österreich eine Rolle. ,Von einem "Platz für die Verbilligung der Energiepreise" kann also keine Rede sein. Es ist naiv zu glauben, Österreich könne sich von diesem Markttrend auskoppeln', betont Baumgartner-Gabitzer." (Abg Georg Fuchs: Herr Kollege, Sie reden von der Ware Strom! Das Leitungsnetz...!)

 

Lieber Herr Abg Fuchs, sprechen Sie mehr! Sprechen Sie mit Ihrer Energiebeauftragten, mit Ihrer Energiesachverständigen Frau Ulrike Baumgartner-Gabitzer. (Beifall bei der SPÖ. - Zwischenruf von Abg Georg Fuchs.)

 

Sehr geehrte Damen und Herren! Nun zum vorliegenden Geschäftsstück, dem Entwurf eines Gesetzes über die Neuregelung des Wiener Elektrizitätswirtschaftsgesetzes 2005 aufgrund der mehrfachen Novellierung des ElWOGs, auch bedingt durch die neue Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates von 2003: Zwecks besserer Lesbarkeit wurde ein neues Landesgesetz ausgearbeitet, in das die letzte Novelle des ElWOGs, Bundesgesetzblatt 62/2004, eingearbeitet ist.

 

Die “Unbundling“-Vorschriften, also die Vorschriften der Entflechtung, entsprechen dem einstimmigen Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 1.12.2003 auf Minimal-Umsetzung der Richtlinie: Keine Zerschlagung von Synergien und keine Zerschlagung des Eigentums! Die vertikal integrierten Elektrizitätsunternehmen sind nur mehr zur rechtlichen Entflechtung verpflichtet. (Abg Georg Fuchs: Nehmen Sie das Beispiel der Telekom! - Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das bedeutet, dass die Netzbetreiber hinsichtlich ihrer Rechtsform, Organisation und Entscheidungsgewalt unabhängig von den übrigen Tätigkeitsbereichen sein müssen, die nicht mit der Übertragung beziehungsweise Verteilung zusammenhängen. Für diese Neuorganisation des Unternehmens, von der auch WIENSTROM betroffen ist, muss spätestens bis 1.1.2006 die Landesregierung ein Unternehmen benennen, auf das die Konzession zum Betrieb des Netzes zu übertragen ist.

 

Neben dieser “Unbundling“-Verpflichtung enthält der Entwurf eine Anpassung an das Ökostromgesetz. Da der gesamte Bereich von Ökostrom- und KWK-Förderung durch das Ökostromgesetz von der ursprünglichen Länderzuständigkeit in die Bundeskompetenz zu übertragen ist, sind diesbezügliche Regelungen im bisherigen Wiener Landesgesetz nicht mehr gültig und wurden daher entfernt.

 

Weiters enthält der Entwurf Pflichten des Verteilnetzbetreibers, das Netz so auszubauen, dass es langfristig den Erfordernissen entspricht und durch kurzfristige Umschaltmaßnahmen Störungen in der Regel zu beheben sind. (Abg Kurth-Bodo Blind: Wird das jetzt eine Lesung, oder wie?) Diese Verpflichtung wurde aufgrund zunehmenden wirtschaftlichen Drucks durch die Regulatorkürzungen und der jährlich steigenden Stromverbrauchszuwächse von 3 Prozent österreichweit und 2,2 Prozent in Wien - das ist die Leistung eines durchschnittlichen Donaukraftwerkes - vorgenommen. (Abg Georg Fuchs: Sie sind überzogen!)

 

Im Wissen über die Notwendigkeit der Versorgungssicherheit und den Umsetzungsbedarf der Bestimmungen über die Entflechtung ersuche ich um Zustimmung. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abg Dr Serles gemeldet. Ich erteile ihm das Wort und bemerke, dass die Redezeit 3 Minuten beträgt.

 

Abg Dr Wilfried Serles (Bündnis Zukunft Wien - Die Stadtpartei): Herr Kollege Juznic hat gesagt, Wien hätte die günstigsten Strompreise Österreichs. Ich möchte das tatsächlich berichtigen.

 

Ich habe hier den ersten Zwischenbericht der Bundeswettbewerbsbehörde vom November 2004, der (Abg Peter Juznic: 1.1.2005...!) - November 2004! - die Entwicklung der Energiepreise, der Energieversorger (Zwischenrufe bei der SPÖ.) im Vergleich mit den Local Playern bei 3 500 Kilowattstunden pro Jahr zeigt. (Abg Harry Kopietz: Überaltert wie die FPÖ!) Da geht es, Herr Kollege Kopietz, um die Leute, von denen Sie behaupten, Sie würden sie politisch vertreten. (Abg Harry Kopietz: Das ist so alt!)

 

Auch wenn die Graphik sehr klein ist, Kollege Kopietz (Der Redner hält wieder das bereits zuvor gezeigte Blatt Papier im A4-Format in die Höhe.) - und ich gestehe Ihnen zu, es ist eine Zumutung, das so weit weg zu lesen, aber vielleicht geht sich das mit der Altersweitsicht aus -, auch wenn die Graphik sehr klein ist, sieht man zwei Dinge ganz klar. Da oben liegt die Wien Energie, gleichauf mit der Energie Graz GmbH, und dort unten, ganz unten, liegen die Vorarlberger, die sind um 44 Prozent billiger als die Wien Energie. Alle anderen EVUs

 

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