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Landtag, 31. Sitzung vom 29.06.2005, Wörtliches Protokoll  -  Seite 81 von 93

 

das Licht abzudrehen, oder wie auch immer – das ist auch wirklich wurscht –, muss uns klar sein, alles wird die Stadtwache nicht machen können. Das wird sie nicht können. Sie wird dort nicht einschreiten können – und damit sind wir bei einem Punkt, der Sie eigentlich betreffen sollte, da Sie das Innenministerium verteidigt haben –, wo es um das Prostitutionsgesetz geht. Sie erinnern sich an die Debatte: Dürfen die, dürfen die nicht?, weil der Vollzug an die Bundespolizeidirektion Wien delegiert ist, und Sie immer argumentieren: Nur nichts dorthin delegieren! Warum nicht? Gerade das Prostitutionsgesetz ist klassisch etwas, was nicht die Stadtwache überwachen kann, sondern was bei der Sicherheitsbehörde gut aufgehoben ist. – Aus den bekannten Gründen, die wir damals argumentiert haben.

 

Im Zuge dieser Debatte haben Sie und der Kollege Pfeiffer gesagt, dass ein paar hundert, aber mindestens 200 Polizisten mehr kommen werden – der Godwin schmunzelt schon, denn den Antrag haben wir miteinander geschrieben –, und zwar durch die Überleitung der Zollwacheorgane nach Wien. (Abg Godwin Schuster: Von 340 war die Rede!) Sie haben damals gesagt, nächstes Jahr ist es so weit. Jetzt ist es nächstes Jahr, mindestens nächstes Jahr, es ist schon länger her, aber die kommen nicht. Wo sind die? 100, also die Hälfte von paar Hundert sind schon da. (Abg Godwin Schuster: 80 sind da! Und 20 in den Bezirken!) Bitte 80, noch weniger. (Abg Volkmar Harwanegg: Und 40 wollen wieder zurück!) Zur Zollwache? Das geht aber leider nicht. Das sehe ich ein, dass das nicht geht.

 

Also Kollege Ulm, ich meine, immer alles auf die Stadtwache zu schieben, nur weil die eigenen Versprechungen nicht erfüllt werden, ist halt ein bisschen wenig. Von ein paar Hundert war die Rede. Die 200 hätten wir akzeptiert, dass es nicht tausend sind, tut uns Leid, aber es sind nicht einmal die da. Wir hatten auch Recht mit der Debatte, und deswegen... (Abg Johann Hatzl: Herr Barnet! Das war jetzt ungerecht!) Wieso? Er hat es angekündigt. (Abg Johann Hatzl: Werfen Sie ihm nicht vor, dass er etwas glaubt!) Das ist mir jetzt philosophisch zu schwierig am Nachmittag, Herr Präsident. Das gebe ich zu. Ich nehme es einmal hin, weil Sie es gesagt haben.

 

Und beim Prostitutionsgesetz hatten wir ja auch Recht, weil Sie das da schon so ein bisschen heruntermachen. Wir hatten insofern Recht, als sich mittlerweile herausgestellt hat, dass das Bundesministerium für Inneres uns Recht gibt und sagt: Jawohl, in den ersten drei Monaten dürften Asylwerberinnen nach dem Wiener Prostitutionsgesetz in Wien nicht der Prostitution nachgehen, weil sie da gar keine Beschäftigung haben dürfen. Aber welche Behörde ist denn dafür zuständig, nach unserem Gesetz, das wir delegiert haben? Die Bundespolizeidirektion Wien! Da ist kein Nachtwächter, da ist keine Sicherheitswache, da ist sonst niemand zuständig, sondern die Bundespolizeidirektion Wien, die anlässlich der Ausstellung des so genannten Deckels verpflichtet wäre, dafür Sorge zu tragen, dass überprüft, ob sich die Frau überhaupt legal in Wien aufhält oder nach welchem Rechtstitel, und dass sie, wenn sie als Asylwerberin gilt, nicht dem Gewerbe nachzugehen hat.

 

Wir wissen, dass das sehr viel mit Drogenabhängigkeit zu tun hat. Aber dafür ist die Bundespolizeidirektion Wien zuständig. Da hilft mir keine Sicherheitswache, da hilft mir gar nichts.

 

Die Zonen helfen da sehr wohl etwas. Kaum war das neue Gesetz da, war der 15. Bezirk der erste, der sich dafür ausgesprochen hat, Zonen nach dem Prostitutionsgesetz zu erweitern und auszusprechen, um wieder genau dasselbe zu machen: Ich bekämpfe damit nicht die Kriminalität – das ist keine Frage, ich habe auch immer gesagt, das muss ein Maßnahmenbündel sein –, aber ich befreie den Bürger von der Verletzung in seiner privaten Sphäre im öffentlichen Raum, die er nicht will.

 

Darum geht es bei diesen ortspolizeilichen Maßnahmen, und deswegen ist eine solche Debatte niemals falsch. (Beifall beim BZW.)

 

Präsidentin Mag Heidemarie Unterreiner: Als Nächster hat sich Herr Abg Kopietz gemeldet. Ich erteile ihm das Wort.

 

Abg Harry Kopietz (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtags und Gemeinderats): Frau Präsidentin!

 

Ich denke, wir sind uns alle einig, wir wollen keine Dealer illegaler Drogen, wir wollen keine Drogenkranken. Okay. Wir werden aber dem Antrag, den das BZW oder das BZÖ, Abteilung Wien, gestellt hat, trotzdem nicht zustimmen. Wir können einem Antrag eigentlich nicht zustimmen, der da lautet: Der Landeshauptmann wird aufgefordert, sich mit den Sicherheitsbehörden ins Einvernehmen zu setzen – das wäre kein Problem –, um eine Ausdehnung der Schutzzonen in zeitlicher und räumlicher Hinsicht zu erreichen, sodass diese in einem Umkreis von 200 Metern von allen Schulen und im Bereich der öffentlichen Verkehrsmittel gelten.

 

Ich werde das jetzt nicht besonders kommentieren. Ich erinnere an die Worte des Herrn Bürgermeisters von heute Vormittag und ersuche Sie, sich auch zurückzuerinnern. Das ist vollinhaltlich zu unterstreichen. Aber trotzdem vielleicht einige Worte dazu. Wien hat einen Weg gewählt, der im Wiener Drogenkonzept festgeschrieben ist, den wir übrigens alle miteinander beschlossen haben, den der Gemeinderat beschlossen hat. Das sind die vier Säulen der Drogenpolitik in dieser Stadt: die Prävention, Beratung, Betreuung und Behandlung von Kranken und Betroffenen mit sozialen Maßnahmen und vor allem – da sind wir uns hoffentlich doch einig – Verfolgung des Drogenhandels, Bekämpfung der organisierten Kriminalität, aber auch Verbesserung des subjektiven Sicherheitsgefühls vor allem unter Beachtung der sozialen Verträglichkeit im öffentlichen Raum.

 

Meine Damen und Herren! Wenn man sich das anschaut, so glaube ich schon, dass die Schutzzone Karlsplatz, auch wenn die Untersuchungen noch nicht ganz abgeschlossen sind, effektiv sein wird und der Schulweg der Kinder gesichert erscheint. Aber warum denn, meine Damen und Herren? Nicht, weil dieses Gebiet zur Schutzzone erklärt wurde, sondern weil sich dort permanent zwei bis drei Doppelstreifen Polizisten oder

 

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