Landtag,
32. Sitzung vom 15.09.2005, Wörtliches Protokoll - Seite 3 von 9
(Beginn um 9.01 Uhr.)
Präsident Johann Hatzl: Die
32. Sitzung des Wiener Landtages ist eröffnet.
Ich hoffe, dass Sie alle -
oder zumindest die Mehrzahl - in der sitzungsfreien Zeit angenehme Tage gehabt
und Erholung gefunden haben.
Für die heutige Sitzung sind entschuldigt: Abg
Hufnagl, Abg Kabas, Abg Kowarik, Abg Maresch, Abg Neuhuber, Abg RUDOLPH, Frau
Abg Schöfnagel, Abg Stark, Abg Strache und Abg Friedrich Strobl.
Ich darf nochmals in Erinnerung rufen, dass sich die
Fraktionen des Wiener Landtages darauf geeinigt haben, dass in der heutigen
Sitzung keine Fragestunde, keine Aktuelle Stunde und auch keine Dringliche
abgehalten werden. Ich sage das erstens fürs Protokoll, zweitens zur Erinnerung
für die Anwesenden und drittens natürlich auch für die Zuhörer.
Meine Damen und Herren! Bevor wir zur Erledigung der
Tagesordnung kommen, gebe ich gemäß § 15 Abs 2 in Zusammenhalt mit
§ 31 Abs 1 der Geschäftsordnung bekannt, dass zwei schriftliche
Anfragen von Abgeordneten des Grünen Klubs im Rathaus eingelangt sind.
Es gelangt nunmehr die Postnummer 1 - das ist die
einzige Post der heutigen Tagesordnung - zur Verhandlung. Sie betrifft das
Ersuchen des Landesgerichts für Strafsachen Wien um Zustimmung zur
Strafverfolgung des Herrn Bundesrats Mag John Gudenus wegen des
Verbrechens nach § 3h Verbotsgesetz.
Ich bitte die Berichterstatterin, Frau Abg Zankl, die
Verhandlung einzuleiten.
Berichterstatterin Abg Inge Zankl: Herr
Präsident! Meine Damen und Herren!
Uns liegt das Ersuchen des Landesgerichts für
Strafsachen Wien vom 4. August 2005 um Zustimmung zur Strafverfolgung des
Herrn Bundesrats Mag John Gudenus wegen des Verbrechens gemäß § 3h
Verbotsgesetz vor.
Mit dem Schreiben vom 15. Juni 2005 wurde
der Wiener Landtag um Zustimmung zur Strafverfolgung des vom Wiener Landtag
entsandten Bundesrats Mag John Gudenus ersucht, da dieser am 26.4.2005 in
der ORF-Sendung "Report" die Äußerung tätigte, dass die Frage, ob es
NS-Gaskammern gegeben hätte, nicht mit Ja oder Nein beantwortet werden müsste,
und da in der Tageszeitung "Der Standard" vom 8.6.2005 seine Äußerung
veröffentlicht wurde, es sei schön, dass Zweifel erlaubt seien, denn Gaskammern
hätte es gegeben, aber nicht im Dritten Reich, sondern in Polen. Diesem
Ersuchen haben wir bei unserer letzten Sitzung schon stattgegeben.
Jetzt soll Herr Bundesrat Mag John Gudenus einer
weiteren Anzeige zufolge das Verbrechen nach § 3h Verbotsgesetz begangen
haben, indem er anlässlich eines Besuchs im Konzentrationslager Mauthausen am
4. Mai 2005 unter Verweis auf ein Foto von befreiten Häftlingen, die einen
normal ernährten Eindruck erweckten, sinngemäß äußerte, dass die Häftlinge
eigentlich besser aussehen würden als er.
Im Immunitätskollegium wurde vorige Woche das Ersuchen
des Landesgerichts behandelt. Das Immunitätskollegium hat einstimmig
beschlossen, die Immunität des Herrn Bunderats Mag John Gudenus
aufzuheben.
Ich ersuche nun die Mitglieder des Landtages, unserer
Empfehlung Folge zu leisten.
Präsident Johann Hatzl: Ich danke der
Frau Berichterstatterin.
Wir kommen nun zur Debatte.
Zum Wort gemeldet ist als Erster Herr StR Ellensohn.
Ich erteile es ihm.
StR David Ellensohn: Sehr geehrter Herr
Präsident! Meine Damen und Herren!
Eigentlich - das haben wir allerdings auch schon im
Juni gesagt - wäre der Einleitung nichts hinzuzufügen. Es gibt einen Antrag auf
Auslieferung; wir wissen, dass er einstimmig beschlossen wird, er wurde
zumindest im Immunitätskollegium einstimmig beschlossen. Ende Juni wurde der
erste Auslieferungsantrag betreffend Herrn Gudenus ebenfalls einstimmig - sogar
namentlich - in diesem Haus beschlossen. So einfach ist das aber nicht. So
einfach habe ich es mir damals nicht gemacht und mache ich es mir heute auch
nicht.
Es ist in der Einleitung von Frau Abg Zankl schon
gesagt worden, welche unsäglichen Aussagen hier schon wieder zur Diskussion
stehen und dass Herr John Gudenus ein Wiederholungstäter ist, den wir hier
offensichtlich im Zwei-, Drei-Monats-Takt ausliefern müssen, um ihn endlich loszuwerden.
Es ist an der Zeit, dass wir John Gudenus aus den Parlamenten entfernt sehen,
und es wird sich dazu wahrscheinlich am 23. Oktober die Gelegenheit
ergeben, ohne dass wir auf ein Gerichtsurteil warten müssen, weil anzunehmen
ist, dass die FPÖ über kein Bundesratsmandat in Wien verfügen wird.
Das wäre also eigentlich eine Sache, von der man
sagen könnte: Wir sind einstimmig einer Meinung, er wird an die Justiz
ausgeliefert, und wir alle sind zufrieden. Ich habe im Juni darauf aufmerksam
gemacht, dass ich diesen Konsens nicht so sehe, und ich bin mit dieser Position
nicht allein.
Den Konsens für die Auslieferung von John Gudenus
gibt es heute. Den Konsens, was die Politik betrifft, was dahinter steht und dass
man Antisemitismus, Rassismus, Holocaust-Verharmlosung in Österreich gemeinsam
ablehnt, diesen Konsens gibt es nicht, nicht in den Parteien und auch nicht
außerhalb der Parlamente. In Österreich gibt es einen kleinen rechtsradikalen
Kern, der genau mit diesen Themen Stimmung macht, und es gibt Parteien, die
immer wieder darauf anspringen. Das ist leider nicht ausschließlich die FPÖ
oder deren neuer Ableger. Das System, mit Antisemitismus und Rassismus Stimmen
zu gewinnen, ist eines, das leider mehrere Parteien betrifft, wenn auch in
unterschiedlichem Ausmaß.
Ich halte mich nicht lange mit der FPÖ auf. Dazu gibt
es genug Literatur, es ist längst geklärt, und zum Glück haben das mittlerweile
auch viele Wähler und Wählerinnen eingesehen.
Die Volkspartei, die sich rühmt -
wahrscheinlich auch nach dem heutigen Tag -, dass sie hier gemeinsam mit den
anderen Fraktionen den Herrn Gudenus ausgeliefert hat, verfügt in diesem
Themenbereich über ein
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