Landtag,
3. Sitzung vom 25.01.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 14 von 78
immer gesagt hat, dass es viel gescheiter wäre, das gleich gesetzlich zu regeln und hineinzuschreiben. Das hat man nicht gemacht, und jetzt warten wir auf die Verordnungen. Ich werde wieder einmal einen Brief schreiben und fragen, was jetzt geschehen wird, weil das natürlich für uns, die wir, im Gegensatz zu anderen Ländern, die das vorher noch nicht hatten, schon damit begonnen haben, eine besonders blöde Situation ist.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. Damit ist die 3. Frage erledigt.
Wir kommen zur 4. Frage (FSP – 00244-2006/0001 – KFP/LM). Sie wurde von Frau
Abg Veronika Matiasek an den Herrn Landeshauptmann gerichtet. (Welche gesetzlichen Änderungen sind in
dieser Legislaturperiode geplant, um die Formen direkter Demokratie in Wien
bürgerfreundlicher und effektiver zu machen?)
Ich bitte um Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr
geehrte Frau Abgeordnete!
Ich will es Ihnen, mir, uns ersparen, jetzt auf die
Instrumentarien der direkten Demokratie, die es in Wien gibt, taxativ
aufzählend einzugehen. Ich gehe davon aus, dass Ihnen diese bekannt sind, und
nehme daher an, nachdem Sie in der Fragestellung von “bürgerfreundlicher und
effizienter“ gesprochen haben, dass es Ihnen um die Frage der Durchführung bei
diesen Instrumentarien der direkten Demokratie geht.
Ich habe im April oder Mai des vergangenen Jahres
eine nahezu gleichlautende Anfrage des Herrn Klubobmannes Dr Tschirf
beantwortet, in der ich all den Bereichen, in denen man elektronische Abstimmungsmöglichkeiten
vorsehen kann, die zweifelsohne unbürokratischer, bürgerfreundlicher und
effizienter sind, durchaus das Wort rede. Ich bin mir allerdings auch sicher,
dass es unbestrittene Prämissen dafür gibt, dass man diese Methoden anwendet, nämlich
die Wahrung des geheimen Wahlrechts. Das halte ich – so wie sicherlich
auch Sie und alle hier – für zentral, und wenn dies entsprechend
gewährleistet ist, dann stehe ich solchen Verbesserungen hier zweifelsohne
sehr, sehr positiv gegenüber.
Die Frage zusätzlicher Tage, zusätzlicher
Abstimmungslokale und ähnliche Fragen mehr sind dann im Detail auch mit der
zuständigen Stadträtin zu besprechen. Ich habe, ähnlich wie bei der Frage der
Wahlbeteiligung, großes grundsätzliches Interesse daran, dass an solchen
Ereignissen möglichst viele Menschen teilnehmen, sowohl betreffend direkte
Demokratie als auch Wahlen selbst, denn ich halte es für sehr wichtig, dass die
Menschen sich auch in dieser Form entsprechend artikulieren und sich nicht
zuletzt auch ihrer Verantwortung gegenüber der Gemeinschaft bewusst sind.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön.
Wir kommen zur 1. Zusatzfrage: Frau
Abg Matiasek, bitte.
Abg Veronika Matiasek (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Danke,
Herr Landeshauptmann.
Wenn wir Mittel der
direkten Demokratie, etwa die Volksbefragung oder das Volksbegehren,
ansprechen, dann müssen wir feststellen, dass es doch eine Reihe von Hürden für
Menschen oder Initiativen gibt, die sich zu einem gewissen Thema artikulieren
wollen, etwa dass man überhaupt 57 106 Unterschriften braucht. Ich denke,
dass der Wunsch nach einer Größenordnung von 30 000 auch ein Wille ist,
den man wahrnehmen muss.
Jetzt gilt: Die
Unterschriftenlisten müssen nach Bezirken geordnet sein. Auf einem Formular
dürfen ausschließlich die Bewohner eines Bezirkes unterschreiben. Die
Unterzeichner müssen durchnummeriert werden. Auf dem Unterschriftenblatt muss
beidseitig ein Raster auszufüllen sein. Zusatzinformationen auf den
Unterschriftenlisten sind untersagt. Der Gemeinderat muss dem Ergebnis nicht
folgen. Und für einen Teil des Stadtgebietes ist das Sammeln von Unterschriften
erst gar nicht vorgesehen.
Das ist doch eine Reihe
von Hürden! Ich meine, wenn man der direkten Demokratie das Wort redet und sie
unterstützen will, dann müsste man sich doch gewisse Änderungen oder
Erleichterungen für eine solche Form der direkten Demokratie überlegen!
Daher frage ich Sie, Herr
Bürgermeister und Landeshauptmann: Werden Sie in Anbetracht dieser gesetzlichen
Hürden in nächster Zeit Initiativen setzen, um die politischen Anliegen der
Wiener Bevölkerung auf diesem Weg leichter umsetzbar zu machen?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Herr
Landeshauptmann, bitte.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte
Frau Abgeordnete!
Bei den Beispielen, die Sie hier jetzt aufgezählt
haben, würde ich ziemlich streng unterscheiden.
Ich komme zunächst zu jenem Kriterium betreffend die
knapp über 57 000 Unterschriften, die Sie erwähnt haben, die in Diskussion
waren und jetzt offensichtlich wieder in Diskussion kommen, worüber man
selbstverständlich sprechen kann. In der damaligen Entscheidung darüber hat man
sich daran orientiert, wie dies in anderen Bundesländern ausschaut. In
Niederösterreich braucht man schlussendlich auch
50 000 Unterschriften, und Niederösterreich ist vergleichbar von der
Wählerzahl her. Es ist dies aber zweifelsohne etwas, worüber man diskutieren
kann.
Es gibt allerdings Dinge, auf die ich schon gewissen
Wert legen möchte, denn es muss auch so etwas wie Ordnung in der Demokratie
geben. So habe ich mir etwa manche Unterschriftenlisten angesehen, die in der
jüngeren Zeit kursiert sind, beispielsweise im ersten Bezirk zur Frage der
Garage auf dem Neuen Markt vor der Wahl der neuen Frau
Bezirksvorsteherin – damit ich nicht missverstanden werde –, und
musste zur Kenntnis nehmen, dass auf diesen Unterschriftenlisten auch eine
ganze Reihe von Vorarlbergern und Tirolern und andere gegen diese Garage
unterschrieben haben. Da sage ich: Mag ja wohl alles sein, aber als
unmittelbare Anrainer – wie das die Frau Vorsteherin versteht – würde
ich diese nicht bezeichnen.
So gesehen, sage ich: Man soll
keine unnötigen Bürokratiehürden aufbauen, aber Ordnung sollte es sehr wohl
geben. Ich denke, darin stimmen wir auch überein.
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