Landtag,
3. Sitzung vom 25.01.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 13 von 78
Wildtieren in Zirkussen geregelt. Jetzt gibt es Bestrebungen der EU-Kommission, genau dieses Verbot mit der Begründung, es widerspricht der Dienstleistungsfreiheit, wieder aufzuheben.
Was unternimmt die Stadt Wien, um dieses
Wildtierverbot auch weiterhin im Tierschutzgesetz zu verankern?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Bitte,
Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Ich habe das
auch mit großer Besorgnis gelesen, denn das war einer der Punkte, der auch bei
den Verhandlungen des Bundestierschutzgesetzes völlig unumstritten war, dass
nämlich dieses Wildtierverbot in Zirkussen ein wichtiger Bestandteil sein soll.
Im Wiener Landesgesetz ist das jetzt nicht mehr enthalten, weil alle
Tierschutzkompetenzen auf den Bund übergegangen sind.
Ich werde mich selbstverständlich dafür einsetzen, so
wie ich mich auch dafür eingesetzt habe, dass diese Singvogel-Fangerlaubnis,
welche Ministerin Rauch-Kallat kurzzeitig erteilen wollte, nicht zustande
gekommen ist. Wir haben jetzt auch mit unserem Tierschutzombudsmann, glaube
ich, einen wirklich sehr engagierten Mitstreiter in dieser ganzen
Tierschutz-Causa gewonnen, der natürlich auch schon aktiv ist. Gerade Wien war
im Zirkusbereich wirklich Vorreiter, und es war ein wichtiger Beitrag des
Landes Wien, das in das Bundestierschutzgesetz einzubringen.
Ich werde mich also sicherlich darum kümmern. Ich
habe sozusagen aus den Augenwinkeln schon wahrgenommen, dass es diesbezüglich
Bestrebungen der Europäischen Union gibt, habe mich aber noch nicht im Detail
kundig gemacht, wie groß die Chancen auf Umsetzung jetzt wirklich sind. Mir
würde das, ehrlich gesagt, sehr absurd vorkommen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön.
Wir kommen zur 3. Zusatzfrage: Bitte, Herr
Abg Parzer.
Abg Robert Parzer (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt
Wien): Frau Stadträtin! Papier ist
geduldig. Sie wissen ja: Gesetze werden gemacht, aber nicht immer so
eingehalten, wie wir es gerne hätten. Das gilt für die Leinenpflicht, das gilt
für den Hundekot und so weiter. Das ist jetzt aber nicht meine Frage.
Es gibt auch eine
Chip-Pflicht, und meine Frage zielt darauf hin: Was werden Sie jetzt
unternehmen, um einmal Klarheit bei den Hundeführern zu schaffen? Wann wird
diese Pflicht wirklich gesetzlich einzuhalten sein? Wie wollen Sie das
bewerkstelligen?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Sie rennen
mit der Chip-Pflicht offene Türen bei mir ein, das kann ich Ihnen sagen. Das
Problem ist, dass es nach wie vor diese Chip-Verordnung des Bundes nicht gibt.
Diese liegt nicht vor, und so lange diese Verordnung nicht vorliegt, gibt es
auch keine Chip-Pflicht. Jetzt hatten wir in Wien die etwas seltsame Situation,
dass wir in unserem Landestierschutzgesetz bereits eine Chip-Verpflichtung
gehabt hätten. 2004 war das Übergangsjahr, ab 1.1.2005 wäre das in Kraft
getreten. Jetzt kam quasi das Bundestierschutzgesetz dazwischen, und bis heute
liegt die entsprechende Verordnung nicht vor, und im Gesetz ist noch einmal
zusätzlich eine Übergangsfrist von einem Jahr vorgesehen. Das heißt: Der
Übergangszeitraum, der mit einem Jahr angedacht gewesen wäre, hat sich
mittlerweile schon auf beinahe drei Jahre ausgeweitet, und es gibt keinerlei
Signale von der Frau Bundesminister, wann sie endlich etwas zu tun gedenkt.
Ich kann Sie also nur ersuchen, auch in diesem
Hinblick auf sie einzuwirken, weil das natürlich für die HundehalterInnen in
Wien negative Auswirkungen hat. Ein paar haben schon begonnen, und ein paar
haben gesagt: Schauen wir einmal, ob das überhaupt jemals kommt.
Ich ärgere mich deswegen darüber, weil wir denen bei
den Verhandlungen zum Bundestierschutzgesetz im Hinblick auf das Versprechen,
dass die Verordnung sofort erlassen wird, großzügigerweise noch ein Jahr
Übergangsfrist eingeräumt hatten. Jetzt sind mittlerweile schon eineinhalb
Jahre ins Land gezogen und von der Verordnung keine Spur! Für die Hundebesitzer
ist das natürlich jetzt doch eine gewisse Verunsicherung. Und ich kann das auch
nicht nachvollziehen. Ich meine: Was ist so schwierig daran, eine Verordnung zu
machen? Ich weiß auch nicht genau, wo es hängt! Wir haben schon öfters darauf
gedrängt, allerdings bisher mit wenig Erfolg. Aber wenn Sie das unterstützen,
Herr Kollege Parzer, werden wir da sicherlich einen großen Schritt
weiterkommen!
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön.
Wir kommen zur 4. Zusatzfrage: Herr Abg
Dr Mayer.
Abg Dr Alois Mayer (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Da ein Teil meiner Frage vorweggenommen wurde und wir natürlich wissen,
dass geraume Zeit verstrichen ist, in der wir uns bemüht haben, mit dem Bund
auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen, frage ich Sie, Frau Stadtrat: Sehen Sie
hier überhaupt ein Licht am Horizont, dass der Bund mit seinen Bünden –
wie man in diesem Fall wohl sagen kann, weil es sich ja hauptsächlich um die
ÖVP handelt – irgendwann einmal auf einen grünen Zweig kommt und wir zu einem
Bundestierschutzgesetz kommen, das auch das Chippen von Katzen und Hunde
beinhaltet?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Bitte,
Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Das verhält
sich ja anders als in Wien. Wir hatten das Chippen von Hunden und auch das
Chippen von Katzen enthalten. Derzeit ist absolut nicht absehbar, wann diese
Verordnung erlassen werden soll. Mir persönlich tut das wirklich Leid, weil ich
eigentlich den Hinderungsgrund nicht sehen kann. Ich glaube, dass das eine gute
Sache war, deswegen hat man sich auch darauf geeinigt.
Im Bundesgesetz ist, wenn die
Verordnung in Kraft getreten sein wird, sowieso noch einmal ein Jahr als
Übergangszeitraum vorgesehen. Das heißt, es wäre ohnehin auch dort genug Zeit
für eine Umstellung gewesen. Warum man sich damit so lange Zeit lässt, weiß ich
nicht! Aber es war von Anfang an einer der Hauptkritikpunkte von allen Seiten,
dass das Bundestierschutzgesetz auf 16, 17, 18 Verordnungen gefußt hat und man
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