Landtag,
3. Sitzung vom 25.01.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 62 von 78
krisentaugliche Konzepte geben.
Wir brauchen ganz sicherlich Information und
Aufklärung auf allen Ebenen, bei Gesundheitseinrichtungen, die dann handeln
müssen, aber auch bei der Bevölkerung. Ich halte das für einen wichtigen Punkt,
sonst bleibt die Bevölkerung auf die zweifelhafte Qualität irgendwelcher
Boulevard-Medien verwiesen, die dann halt irgendwelche Szenarien in Aussicht
stellen, wo dann mehr Angst und Panik und sozusagen vielleicht sogar egoistische
Strategie unterstützt wird statt solidarisches oder zumindest faires Handeln
der einzelnen Menschen. Wenn wir wollen, dass Quarantäne, Isolierung,
persönliches Schutzverhalten, das auch soziale Distanz betrifft, während einer
Pandemie funktioniert, dann muss man offensiv informieren, man muss rechtzeitig
informieren, man muss Klarheit schaffen und man muss damit auch beruhigen.
Aber es müssen auch die Ärzte, die Apotheken, die Rettungsdienste
informiert sein und aufgeklärt sein, was ihre Rolle ist, damit sie sie dann
tatsächlich wahrnehmen können. Wir brauchen bestimmt eine Bevorratung der
Medikamente. Sie wissen so wie ich, dass es sozusagen schon persönliche
Vorsorge hinsichtlich antiviraler Mittel gibt. Das mag für den Einzelnen eine
vielleicht auch nützliche Strategie sein. Volksgesundheitlich kann es kein Weg
sein, dass halt jeder schaut, ob er noch in der Apotheke geschwind was kriegt.
Wir brauchen eine Bevorratung, und die muss so sein, das wir sie ethisch
vertreten können.
Es muss die Risikokommunikation mit den Medien
vorbereitet sein, denn die Medien werden eine wichtige und eine hoffentlich
positive Rolle im Ernstfall spielen.
Und tatsächlich, und so diskret ist es formuliert im
Pandemieplan des Bundes, brauchen wir auch eine adäquate Versorgung von
verstorbenen Influenza-PatientInnen. Auch das ist klarerweise eine Aufgabe, die
im Ernstfall gelöst sein muss.
Noch einmal: Ich hoffe, wir reden auf einer
theoretischen Basis über diese Dinge. Ich glaube aber, dass wir im Landtag und
im Gemeinderat rechtzeitig darüber sprechen müssen, bevor es andere tun. Wir
sollen informiert sein, damit wir unsererseits unserer Pflicht, die Bevölkerung
zu informieren, nachkommen können.
Ich ersuche in diesem Zusammenhang um Ihre Zustimmung
zu meinem Beschlussantrag. – Danke schön. (Beifall
bei den GRÜNEN.)
Präsident
Heinz Hufnagl: Danke, Frau Dr Pilz.
Als
Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abg Korosec. Ich gebe ihr es. Bitte schön.
Abg Ingrid
Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Herr stellvertretender Patientenanwalt! Meine
sehr geehrten Damen und Herren!
Seit 1992
gibt es das Patientenanwaltgesetz. Die Wiener ÖVP hat damals sehr gerne diesem
Gesetz zugestimmt, weil eine weisungsfreie und unabhängige Institution
geschaffen wurde, die im Interesse der Patientinnen und Patienten äußerst
notwendig war und auch heute noch sehr notwendig ist.
Gemäß § 6
des Gesetzes hat die Patientenanwaltschaft jährlich einen Bericht vorzulegen.
Das ist leider nicht rechtzeitig erfolgt, und daher beschließen wir heute eine
Gesetzesänderung mit genauer Präzisierung, nämlich dass bis 30. September
des Folgejahres der Bericht über das vorausgegangene Jahr an die Landesregierung
und an das Stadtparlament zu gehen hat.
Meine sehr
geehrten Damen und Herren! Ich bin überzeugt, hier gibt es heute einhellige
Zustimmung. Trotzdem erlauben Sie mir dazu einige Bemerkungen. Herr
Dr Dohr ist nicht da, ich bitte, das an ihn weiterzugeben.
Erstens: Ich halte
es für äußerst bedenklich, und hier bin ich in der Wortwahl sehr vorsichtig,
dass eine Gesetzesnovellierung notwendig ist, um Selbstverständlichkeiten
einzuhalten. Also das ist einmal an sich sehr bedenklich, weil im Interesse der
Patientenanwaltschaft und im Interesse der Patientinnen und Patienten müsste es
ja selbstverständlich sein, dass man so rasch wie nur irgendwie möglich diesen
Bericht hier zur Debatte stellt. Ich persönlich bin sogar der Meinung, und ich
habe das ja auch schon im Vorjahr gesagt, dass bis 30.6. dieser Bericht möglich
wäre.
Zweiter Punkt: Eine
sehr wichtige Aufgabe der Patientenanwaltschaft sind Einzelfälle. Ich weiß aus
persönlichen Erfahrungen, dass man sich immer, wenn ich mich an Dr Dohr oder
seine Mitarbeiter gewendet habe, um betroffene Patientinnen und Patienten
weiterzuvermitteln, sehr engagiert der Probleme und der Sorgen angenommen hat.
Ich schätze das sehr, denn wir alle wissen, wie wichtig es ist, dass man
Menschen, die Schicksalsschläge erleiden, mit Rat und Tat zur Verfügung steht.
Dafür ist die Patientenanwaltschaft da und das wird sicher auch sehr gut
ausgeführt.
Ich habe den
Vorgänger von Dr Dohr, den Honorarprofessor Dr Pickl, ganz besonders
geschätzt. Sein Wahlspruch war immer: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
Aber es gibt
drittens noch eine weitere Funktion, die auch sehr wichtig ist, und diese
weitere Funktion ist die Konfliktschlichtung. Es geht darum, dass es dann, wenn
ein Patient das Gefühl hat, in seiner Interessenslage betroffen zu sein, eine
Einrichtung gibt, die sich unabhängig dieses Konflikts annimmt und diesen
Konflikt ausräumt.
Ich sehe daher in
der Patientenanwaltschaft keine gegen die Einrichtung des Gesundheitswesens
gerichtete Maßnahme, sondern im Gegenteil eine vertrauensbildende Maßnahme,
denn wir alle wissen, dass es auch Unbehagen, dass es Ängste, dass es Sorgen
gibt, wenn sich ein Patient in ärztliche Betreuung begeben muss oder sich einer
Spitalsbehandlung stellen muss. Mit dieser Gefühlssituation muss auch
umgegangen werden, und das kann man nicht nur auf die Rechtsebene reduzieren.
Hier handelt es sich schließlich um Menschen, die schlicht und einfach Angst
haben und die eben Beistand benötigen.
Der
vierte Punkt, last but not least: Eine ganz, ganz wichtige Aufgabe sehe ich in
der Patientenanwaltschaft darin, Strukturprobleme aufzuzeigen, Vorschläge zur
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