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Landtag, 3. Sitzung vom 25.01.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 63 von 78

 

Bereinigung zu machen und diese Vorschläge konsequent und nachhaltig zu vertreten. (Beifall bei der ÖVP.) Dazu ist auch die Öffentlichkeit notwendig, damit die richtigen Schritte gemacht und Überlegungen angestellt werden.

 

Im Jänner des Vorjahres, wie drei Berichte von Dr Dohr präsentiert wurden, hat er in seiner Beantwortung etwas gesagt, was ich überhaupt nicht verstehen kann, und zwar hat er gesagt zu meiner Kritik, dass zu wenig Öffentlichkeitsarbeit von der Patientenanwaltschaft geleistet wird, und da zitiere ich ihn wörtlich: „Wenn ich mehr in die Medien gehen würde, würden wir wahrscheinlich zusätzliche Beschwerden oder Anfragen bekommen, die wir trotz Aufstockung des Personals auf 14 Mitarbeiter nicht bewältigen könnten."

 

Also als stellvertretender Patientenanwalt, dieser Argumentation kann und will ich auch gar nicht folgen. Ich bin überzeugt, dass Bewusstseinmachen ganz, ganz wichtig ist, und daher erwarte ich mir, ich wünsche es mir, aber ich erwarte es auch, dass die Patientenanwaltschaft ihre Aufgabe so interpretiert, die Strukturdefizite, die es im Gesundheitsbereich natürlich gibt, wesentlich intensiver vorzutragen, aufzuzeigen, auch der Öffentlichkeit zu präsentieren, um dazu beizutragen, dass es zu Veränderungen kommt.

 

Meine Damen und Herren! Die Funktion des Patientenanwalts ist eine Ombudsfunktion. Und ein Ombudsmann, eine Ombudsfrau hat sie anzuordnen. Er, sie haben zu empfehlen, und das mit diesen Argumenten. Ich bin auch sehr davon überzeugt, dass gerade bei einer solchen Funktion die persönliche Autorität notwendig ist, um etwas bewirken zu können. Es ist eine Funktion, die mit dem Instrument des sanften Rechts agieren muss und nicht mit Durchsetzungsstrategien. Aber gerade beim sanften Recht, bei diesem Instrument, sind Kontinuität, Nachhaltigkeit, Leidenschaft, vor allem Leidenschaft, Zivilcourage und der unabänderliche Wille, für alle Menschen da zu sein, etwas ganz Entscheidendes.

 

Meine Damen und Herren! Es gibt die Patientenanwaltschaft seit 1992. Wie schon gesagt, sie ist sehr, sehr wichtig. Und es hat auch Weiterentwicklungen gegeben. 1992 hat es kein Rederecht gegeben. 1997 hat die damalige Landtagspräsidentin Maria Hampel-Fuchs auf Grund der Geschäftsordnung dem Dr Pickl das Rederecht erteilt. In weiterer Folge ist es dann auch gesetzlich verankert worden. Das ist ganz wichtig und notwendig. 1998 wurde der Wiener Härtefonds eingerichtet und mit Wirkung 2001 der Wiener Patientenentschädigungsfonds. Also das heißt, es hat zwischen 1992 und 2001 eine Reihe von sehr wichtigen Erweiterungen gegeben. Heute haben wir 2006, und ich glaube, es ist an der Zeit, dass es zu weiteren Erweiterungen kommt. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Wie Ihnen ja bekannt ist, war ich Volksanwältin, und in dieser Zeit ist es mir gelungen, mit meinen Kollegen gerade in Wien bei den Volksanwaltschaftsgerichten Veränderungen zu erreichen, und zwar ist es erstens einmal um das Rederecht gegangen, aber auch darum, dass einmal der Rohbericht in den Landtag kommt, dass der Landtag eine Stellungnahme abgibt, dass in den einzelnen Ausschüssen darüber diskutiert werden kann, dass dann ein Endbericht kommt, der im Parlament dieses Hauses besprochen wird. Das hat natürlich den Vorteil, dass die Empfehlungen, die gegeben werden – bei der Volksanwaltschaft können es auch Missstandsfeststellungen sein –, bereits eingearbeitet sind, dass auch die Landesregierung sagt, wo sie bereit ist, diese Empfehlungen anzunehmen, umzusetzen, wenn nicht, warum. Also das heißt, das wäre eine wirkliche Information auch für die Abgeordneten in diesem Haus. Ich wünsche mir das auch von der Patientenanwaltschaft, wobei ich mir natürlich wünsche – das muss ich vorausschicken –, dass die Empfehlungen der Patientenanwaltschaft etwas klarer formuliert werden und die Vorschläge klarer formuliert werden, damit man erkennen kann, welche Maßnahmen sich die Patientenanwaltschaft vorstellen kann, um die Patientenrechte besser zu schützen und im Interesse der Patienten zu agieren.

 

Darüber hinaus erwarte ich mir auch, dass im jeweiligen Jahresbericht regelmäßig eine Evaluierung der Anregungen und Empfehlungen beziehungsweise Beanstandungen und Kritikpunkte des jeweils letztjährigen Berichtes enthalten sind.

 

Daher bringe ich einen Antrag ein: Reform der Berichterstattung durch die Wiener Patientenanwaltschaft. Er enthält das, was ich jetzt eben gesagt habe.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung des Antrages an den Herrn Bürgermeister und an die Frau amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Soziales beantragt.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie ich erwähnt habe: Die Patientenanwaltschaft ist sehr, sehr wichtig. Trotzdem bin ich überzeugt, und ich sage das wirklich nur in ein paar Sätzen, weil es schon zu oft in diesem Haus gesagt worden ist, dass es notwendig ist, den Pflegeombudsmann Dr Vogt gesetzlich zu verankern. Wir haben nun endlich nach vielen, vielen Jahren ein Pflegeheimgesetz und auch die Verordnung dazu, und da wäre diese Verankerung des Pflegeombudsmanns notwendig. Wir kennen die demographische Entwicklung, wir wissen, was in den nächsten Jahren, Jahrzehnten gerade im Pflegebereich auf uns zukommt, und ich halte es für wichtig und notwendig, vorausschauend zu agieren und nicht immer erst im Nachhinein reagieren zu müssen.

 

Die Frau Stadträtin ist nicht da, aber Herr Dr Rieder wird das sicher weitergeben. Ein Pflegeombudsmann ist wichtig, aber er darf nicht im luftleeren Raum agieren, sondern er muss auch gesetzlich verankert werden. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Ich hoffe sehr, dass die Frau StRin Mag Brauner unsere Vorschläge endlich ernst nimmt und auch umsetzt. Denn eines kann ich Ihnen versichern, meine Damen und Herren von der Mehrheitsfraktion: Wir wissen, dass Politik das Bohren dicker Bretter mit beharrlicher Ausdauer bedeutet. Und glauben Sie mir: Diese Beharrlichkeit, diese Ausdauer, dieses Bohren in dicken Brettern werde ich beziehungsweise werden alle meine Freunde

 

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