Landtag,
3. Sitzung vom 25.01.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 63 von 78
Bereinigung zu
machen und diese Vorschläge konsequent und nachhaltig zu vertreten. (Beifall bei der ÖVP.) Dazu ist auch die
Öffentlichkeit notwendig, damit die richtigen Schritte gemacht und Überlegungen
angestellt werden.
Im Jänner des
Vorjahres, wie drei Berichte von Dr Dohr präsentiert wurden, hat er in
seiner Beantwortung etwas gesagt, was ich überhaupt nicht verstehen kann, und
zwar hat er gesagt zu meiner Kritik, dass zu wenig Öffentlichkeitsarbeit von
der Patientenanwaltschaft geleistet wird, und da zitiere ich ihn wörtlich:
„Wenn ich mehr in die Medien gehen würde, würden wir wahrscheinlich zusätzliche
Beschwerden oder Anfragen bekommen, die wir trotz Aufstockung des Personals auf
14 Mitarbeiter nicht bewältigen könnten."
Also als
stellvertretender Patientenanwalt, dieser Argumentation kann und will ich auch
gar nicht folgen. Ich bin überzeugt, dass Bewusstseinmachen ganz, ganz wichtig
ist, und daher erwarte ich mir, ich wünsche es mir, aber ich erwarte es auch,
dass die Patientenanwaltschaft ihre Aufgabe so interpretiert, die
Strukturdefizite, die es im Gesundheitsbereich natürlich gibt, wesentlich
intensiver vorzutragen, aufzuzeigen, auch der Öffentlichkeit zu präsentieren,
um dazu beizutragen, dass es zu Veränderungen kommt.
Meine Damen und Herren! Die Funktion des
Patientenanwalts ist eine Ombudsfunktion. Und ein Ombudsmann, eine Ombudsfrau
hat sie anzuordnen. Er, sie haben zu empfehlen, und das mit diesen Argumenten.
Ich bin auch sehr davon überzeugt, dass gerade bei einer solchen Funktion die
persönliche Autorität notwendig ist, um etwas bewirken zu können. Es ist eine
Funktion, die mit dem Instrument des sanften Rechts agieren muss und nicht mit
Durchsetzungsstrategien. Aber gerade beim sanften Recht, bei diesem Instrument,
sind Kontinuität, Nachhaltigkeit, Leidenschaft, vor allem Leidenschaft,
Zivilcourage und der unabänderliche Wille, für alle Menschen da zu sein, etwas
ganz Entscheidendes.
Meine Damen und Herren! Es gibt die Patientenanwaltschaft
seit 1992. Wie schon gesagt, sie ist sehr, sehr wichtig. Und es hat auch
Weiterentwicklungen gegeben. 1992 hat es kein Rederecht gegeben. 1997 hat die
damalige Landtagspräsidentin Maria Hampel-Fuchs auf Grund der Geschäftsordnung
dem Dr Pickl das Rederecht erteilt. In weiterer Folge ist es dann auch
gesetzlich verankert worden. Das ist ganz wichtig und notwendig. 1998 wurde der
Wiener Härtefonds eingerichtet und mit Wirkung 2001 der Wiener
Patientenentschädigungsfonds. Also das heißt, es hat zwischen 1992 und 2001
eine Reihe von sehr wichtigen Erweiterungen gegeben. Heute haben wir 2006, und
ich glaube, es ist an der Zeit, dass es zu weiteren Erweiterungen kommt. (Beifall bei der ÖVP.)
Wie Ihnen ja bekannt ist, war ich Volksanwältin, und in
dieser Zeit ist es mir gelungen, mit meinen Kollegen gerade in Wien bei den
Volksanwaltschaftsgerichten Veränderungen zu erreichen, und zwar ist es erstens
einmal um das Rederecht gegangen, aber auch darum, dass einmal der Rohbericht
in den Landtag kommt, dass der Landtag eine Stellungnahme abgibt, dass in den
einzelnen Ausschüssen darüber diskutiert werden kann, dass dann ein Endbericht
kommt, der im Parlament dieses Hauses besprochen wird. Das hat natürlich den
Vorteil, dass die Empfehlungen, die gegeben werden – bei der Volksanwaltschaft
können es auch Missstandsfeststellungen sein –, bereits eingearbeitet sind,
dass auch die Landesregierung sagt, wo sie bereit ist, diese Empfehlungen
anzunehmen, umzusetzen, wenn nicht, warum. Also das heißt, das wäre eine
wirkliche Information auch für die Abgeordneten in diesem Haus. Ich wünsche mir
das auch von der Patientenanwaltschaft, wobei ich mir natürlich wünsche – das
muss ich vorausschicken –, dass die Empfehlungen der Patientenanwaltschaft
etwas klarer formuliert werden und die Vorschläge klarer formuliert werden,
damit man erkennen kann, welche Maßnahmen sich die Patientenanwaltschaft
vorstellen kann, um die Patientenrechte besser zu schützen und im Interesse der
Patienten zu agieren.
Darüber hinaus erwarte ich mir auch, dass im
jeweiligen Jahresbericht regelmäßig eine Evaluierung der Anregungen und
Empfehlungen beziehungsweise Beanstandungen und Kritikpunkte des jeweils
letztjährigen Berichtes enthalten sind.
Daher bringe ich einen Antrag ein: Reform der
Berichterstattung durch die Wiener Patientenanwaltschaft. Er enthält das, was
ich jetzt eben gesagt habe.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung des Antrages
an den Herrn Bürgermeister und an die Frau amtsführende Stadträtin für
Gesundheit und Soziales beantragt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie ich erwähnt
habe: Die Patientenanwaltschaft ist sehr, sehr wichtig. Trotzdem bin ich
überzeugt, und ich sage das wirklich nur in ein paar Sätzen, weil es schon zu
oft in diesem Haus gesagt worden ist, dass es notwendig ist, den
Pflegeombudsmann Dr Vogt gesetzlich zu verankern. Wir haben nun endlich nach
vielen, vielen Jahren ein Pflegeheimgesetz und auch die Verordnung dazu, und da
wäre diese Verankerung des Pflegeombudsmanns notwendig. Wir kennen die demographische
Entwicklung, wir wissen, was in den nächsten Jahren, Jahrzehnten gerade im
Pflegebereich auf uns zukommt, und ich halte es für wichtig und notwendig,
vorausschauend zu agieren und nicht immer erst im Nachhinein reagieren zu
müssen.
Die Frau Stadträtin ist nicht da, aber Herr Dr Rieder
wird das sicher weitergeben. Ein Pflegeombudsmann ist wichtig, aber er darf
nicht im luftleeren Raum agieren, sondern er muss auch gesetzlich verankert
werden. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich hoffe sehr, dass die Frau
StRin Mag Brauner unsere Vorschläge endlich ernst nimmt und auch umsetzt. Denn
eines kann ich Ihnen versichern, meine Damen und Herren von der
Mehrheitsfraktion: Wir wissen, dass Politik das Bohren dicker Bretter mit
beharrlicher Ausdauer bedeutet. Und glauben Sie mir: Diese Beharrlichkeit,
diese Ausdauer, dieses Bohren in dicken Brettern werde ich beziehungsweise
werden alle meine Freunde
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