Landtag,
4. Sitzung vom 30.03.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 7 von 42
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Sehr
geehrte Frau Abgeordnete! Meine sehr geehrten Damen und Herren!
Ich möchte zunächst einmal die Gelegenheit nutzen, um
klar zu stellen, dass es die genannten besorgniserregenden hohen
Schwermetallwerte in Wiens Böden nicht gibt. Das können Sie, sehr geehrte Frau
Abgeordnete, auch gern nachlesen, nämlich in den Ergebnissen aller
Bodenberichte seit dem Jahr 1992, die ja von Seiten der MA 22 im
Internet aufliegen und einzusehen sind.
Wien ist übrigens das einzige Bundesland, das auf
freiwilliger Basis alle drei Jahre einen solchen Bodenbericht erstellt, den es,
wie gesagt, seit 1992 gibt. Dabei werden jeweils 286 Standorte über ganz
Wien verteilt analysiert und seit 2003 wird das Spektrum der untersuchten
Parameter auch zunehmend erweitert.
Die Ergebnisse des letzten Bodenberichtes 2003
zeigen wirklich eindeutig, dass es die genannte Schwermetallbelastung im Wiener
Boden nicht gibt. Ich darf ein paar Zitate aus dem Ergebnis des Bodenberichts
vorlesen: „Verglichen mit den europaweit anerkannten nutzungs- und
schutzgutbezogenen Orientierungswerten für Schadstoffe in Böden zeigt die
vorliegende Untersuchung insgesamt keine auffallenden Schwermetall-
beziehungsweise Schadstoffkonzentrationen im Wiener Boden." Weiter heißt
es: „Es können durch diese Untersuchungen keine Quellen mit einer akuten,
aktuellen Belastung des Wiener Bodens mit Schwermetallen beziehungsweise
Schadstoffen festgestellt werden. Über die Parkanlagen, in denen sich Kinderspielplätze
befinden, heißt es: „Es werden die Pb2-Werte der nutzungs- und
schutzgutbezogenen Orientierungswerte nicht überschritten." Das heißt, wir
haben eigentlich im Bodenbericht durch die Untersuchungen, die wir dort
durchgeführt haben, ein sehr, sehr gutes Zeugnis ausgestellt bekommen.
Ich möchte zum anderen Teil der Frage, der das
Bodenschutzgesetz betrifft, noch ein paar Anmerkungen machen. Was uns natürlich
beim Bodenschutz fehlt, ist eine einheitliche Grenzwertvorgabe, wie soll ich
sagen, also klare Richtwerte, nach welchen Parametern wir hier die
Messergebnisse zu beurteilen haben. Wir haben das ja bisher immer mit
empfohlenen Werten verglichen, die sich aber in vielen Fällen nicht wirklich
sehr gut anwenden lassen, weil sich diese Empfehlung vor allem auf offene Böden
bezieht, das heißt auf Böden, mit denen man in Kontakt kommt und nicht auf
Böden, die zum Beispiel unter einer Grasnarbe liegen. Das heißt, auch da kann
man diese Werte nicht wirklich gut anwenden, weil sie eben wirklich für andere
Bereiche gedacht waren.
Auf der anderen Seite tut sich auch einiges auf
EU-Ebene beziehungsweise gibt es derzeit ja schon einige Rechtsvorschriften,
die den Bodenschutz zum Inhalt haben: Das Abfallwirtschaftsgesetz, die
Gewerbeordnung, das Wasserrechtsgesetz, das Forstgesetz, das Wiener
Naturschutzgesetz, die Bauordnung und das Gesetz über die Ausbringung von
Klärschlamm von Wien, wo ich wirklich darauf hinweisen möchte, dass Wien das
einzige Bundesland ist, in dem die Ausbringung von Klärschlamm in der Landwirtschaft
verboten ist. Ich halte das für eine sehr, sehr gute Bodenschutzmaßnahme, die
uns mittelfristig natürlich auch sehr viel nutzt. Nicht zuletzt aber auch der
agrarstrukturelle Entwicklungsplan, wo wir landwirtschaftliche Flächen für die
Zukunft festlegen und damit, glaube ich, auch Wesentliches zum Bodenschutz
beitragen.
Präsident Johann Hatzl:
Die 1. Zusatzfrage hat Frau Abg Smolik.
Abg Claudia Smolik
(Grüner Klub im Rathaus): Frau
Stadträtin! Jetzt haben Sie selber ausgeführt, dass die Messwerte schwierig zu
vergleichen sind. Sie beziehen sich aber darauf und argumentieren, dass es
keine Schwermetallbelastung in den Böden gibt beziehungsweise nicht auf den
Spielplatzböden. Jetzt wurde ja aufgrund der von Ihnen und auch von Ihrer
Vorgängerin immer behaupteten nicht hohen Schwermetallbelastungen in den
Kinderspielplatzböden eine flächendeckende Untersuchung der Spielplatzböden
angeregt und auch durchgeführt, aber seit Jahren werden uns die Ergebnisse
dieser Untersuchungen vorenthalten. Was steckt da dahinter? Warum werden diese
Ergebnisse nicht veröffentlicht?
Präsident Johann Hatzl:
Frau Stadträtin!
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Also von
Vorenthalten kann keine Rede sein. Ich kann nun auf den Bodenschutzbericht
verweisen, den wir übrigens freiwillig machen, wir sind nicht dazu
verpflichtet, wo wir jedes Jahr fast 300 Böden untersuchen.
Zu den Spielplätzen: Ich bin dem nachgegangen,
nachdem ich ja mit Ihrem Kollegen Maresch auch einmal über dieses Thema geredet
habe. Das ist eine Untersuchung aus dem Jahr 2004 und ich muss Ihnen ganz
ehrlich sagen, dass ich den Hintergrund dieser Untersuchung nicht ganz
nachvollziehen kann, weil Wiesen im Bereich von Spielplätzen angeschaut worden
sind. Jetzt reden wir zum Beispiel, weiß ich nicht, von der Fußballwiese im
Kongresspark, wo eine Grasnarbe drüber ist. Warum das im Zusammenhang mit
Spielplätzen relevanter sein soll als es im Straßenbegleitgrün oder in anderen
Grünflächen wie dem Prater der Fall ist, konnte ich nicht nachvollziehen, denn
für mich sind die Böden, mit denen Kinder in Kontakt kommen können, relevant,
zum Beispiel der Sand in Sandspielkisten oder der Rindenmulch. Jetzt wird der
Sand von der MA 15 regelmäßig untersucht, von der MA 42 zum Beispiel
regelmäßig gereinigt. Was ich nicht ganz verstanden habe, ist, warum zum
Beispiel die Fußballwiese im Kongresspark, die ich jetzt als irgendein Beispiel
herausgreife, ohne zu wissen, ob sie untersucht worden ist oder nicht, eine
besondere Relevanz hat. Jetzt sage ich Ihnen, ich habe mir das angeschaut, dass
das genauso ist wie beim Bodenbericht und der Pb2-Wert nie überschritten worden
ist. Das heißt, uns ist eigentlich auch dort ein sehr gutes Zeugnis ausgestellt
worden.
Ich kann ja diese Differenzierung
in Spielplätze und Nichtspielplätze vom inhaltlichen Zugang, nämlich kommen die
Kinder mit dem Boden in Kontakt, nicht wirklich nachvollziehen, weil es, glaube
ich, in den seltenstes Fällen dazu kommt, dass die Kinder mit der Schaufel ein
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