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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 4 von 84

 

Wenn es sich um den Verdacht von strafrechtlichen Vorgängen handelt, dann ist - so wie in dem von mir genannten Fall - die Staatanwaltschaft eingeschaltet worden und es wird Angelegenheit der Gerichte sein, diese Sachverhalte zu klären und allenfalls dafür zu sorgen, dass sie den österreichischen Gesetzen entsprechend abgestellt werden.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke. Die nächste Zusatzfrage kommt von Frau Mag Korun. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Mag Alev Korun (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Sind der Schulaufsicht ähnliche Anschuldigungen oder Probleme von anderen privaten Schulen oder von anderen privaten islamischen Schulen bekannt und wenn ja, welche sind es?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte sehr, Frau Landeshauptmann-Stellvertreter.

 

LhptmStin Grete Laska: Die Frage kann ich in der von mir praktizierten Genauigkeit nicht beantworten, weil ich mich jetzt konkret nur nach diesem einen Fall erkundigt habe. Ich werde das aber umgehend tun. Mir ist zur Zeit kein anderer Fall bekannt.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke für die Beantwortung. Die nächste Zusatzfrage erfolgt von Frau Mag Ekici. Ich erteile ihr das Wort.

 

Abg Mag Sirvan Ekici (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Was mich interessieren würde ist: Nehmen Sie diesen Fall zum Anlass, die Qualitätssicherungsmaßnahmen betreffend pädagogische Standards aber auch sonstige Kriterien seitens der Schulaufsicht verstärkt bei Privatschulen vorzunehmen?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Frau Landeshauptmann-Stellvertreter.

 

LhptmStin Grete Laska: Ich denke mir, dass die Vorgaben für die Schulaufsicht einerseits durch die Gesetze, andererseits aber auch durch die Standards, die die Schulaufsicht für sich festgelegt hat, ausreichend sind. Wenn sich herausstellt, dass es noch andere Dinge gibt, die seitens des Gesetzgebers und letztendlich auch seitens der Behörde zu bewilligen sind - denn bewilligungspflichtig ist jede Form von Privatschulen, vor allem, um sie mit dem Öffentlichkeitsrecht auszustatten oder so wie in diesem Fall, um nach einem Statut geführt werden zu können – dann erfolgt die Bewilligung durch das Ministerium. Und sollten sich hier Veränderungen ergeben, dann wird das selbstverständlich auch jeweils von der Schulaufsicht dementsprechend wahrgenommen.

 

Ansonsten meine ich, dass die Vielfalt der Privatschulen, die wir in Wien haben, beweist, dass es hier einen sehr offenen Zugang gibt, auch in der Kooperation. Ich würde mir wünschen, dass im Hinblick auch auf den LehrerInneneinsatz ein anderer Weg als derzeit gewählt wird, wo es keinen Gleichklang der Zuteilung von Lehrerinnen und Lehrern zu den verschiedensten Arten von Privatschulen gibt.

 

Es gibt hier zur Zeit ein gewisses Ungleichgewicht, das ich gerne verändert sehen würde, aber im Grund genommen meine ich, dass die Vorgaben der Schulaufsicht, wenn sie bestehen, natürlich höchst gewissenhaft erfüllt sind.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke für die Beantwortung.

 

Die vierte und letzte Zusatzfrage kommt wieder von Herrn Mag Jung. Ich bitte darum.

 

Abg Mag Wolfgang Jung (Klub der Wiener Freiheitlichen): Frau Stadträtin!

 

Sie sind meiner Fragestellung etwas ausgewichen. Ich habe gefragt, wie es möglich ist, dass Lehrer unterrichten können, die nicht oder nicht ausreichend Deutsch können oder dass ein Hauptschullehrer in Wirklichkeit, aber unrichtigerweise, Hortdienste versieht und damit vom Land Wien bezahlt wird. Es muss doch Qualifikationsnachweise für die Lehrkräfte geben, die an unseren Schulen unterrichten. Wurde das hier von der Schulaufsicht bei Herrn Jaquet nicht genügend überprüft und besitzt er wirklich die nötigen Qualifikationen, um sicherzustellen, dass sich so etwas nicht an anderen Schulen wiederholt?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Ich bitte um die Beantwortung, Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!

 

LhptmStin Grete Laska: Nie und nimmer würde ich Fragestellungen Ihrerseits ausweichen, wie könnte ich. Ganz im Gegenteil. Wenn Sie meiner einleitenden Anmerkung aufmerksam gefolgt sind - wovon ich ausgehe - und kurz überschlagen, wie viele Schülerinnen und Schüler an dieser Schule unterrichtet werden und wie viele LehrerInnendienstposten zugewiesen wurden, dann werden Sie feststellen, dass es hier eine Differenz gibt. Für diejenigen Lehrerinnen und Lehrer, die seitens des Stadtschulrates an diese Schule zugewiesen werden, überprüft natürlich der Stadtschulrat die Qualifikation und die Dienstaufsicht beurteilt natürlich auch bei ihrer regelmäßigen Aufsicht die Qualifikation der anderen und wenn es Mängel gibt, dann sind die auch zu beanstanden. Und wenn die Tatsache vorliegt, dass Personal zum Einsatz kommt, das den Vorgaben der bewilligten Schulart nicht entspricht, dann ist das auch zu beanstanden.

 

Offensichtlich sind die Mängel, die aufgetreten sind und zu dieser Anzeige bei der Staatsanwaltschaft geführt haben, andere gewesen, aber Sie können sicher sein, dass die Schulaufsicht hier sehr gewissenhaft vorgeht. Es ist aber durchaus auch jedem Arbeitgeber als Pflicht zu überlassen, dafür zu sorgen, dass die Menschen, die er beschäftigt, auch über die entsprechenden Arbeitsgenehmigungen verfügen. Wir wissen, dass das nicht immer in allen Bereichen eingehalten wird und immer wieder zu Beanstandungen führt, aber Sie können sicher sein, dass das, was die Schulaufsicht tut, den Regeln entspricht und den Regeln folgt.

 

Wenn Ihnen etwas bekannt ist, das auf einen neuerlichen Missstand hinweist, und zwar nicht nur das, was in den Medien steht, sondern Ihnen ganz konkrete Fälle bekannt werden, dann bitte ich, das zu tun, was unser aller Pflicht als StaatsbürgerInnen ist, nämlich solche Missstände zu melden und dann kann man sie konkret überprüfen und abstellen.

 

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