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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 57 von 84

 

Unter dem Titel 'Der verschollene Konstantin' werden die zwielichtigen Umstände rund um die Person Makarenko dargelegt.

 

Demnach soll er der Republik Österreich 100 Millionen an Steuer schulden und einen Mordauftrag erteilt haben. Es wird per internationalem Haftbefehl gesucht.

 

Konkret wird Makarenko vorgeworfen, dass er Auftraggeber für das Attentat auf Johann Rosenthal, dessen Partner und 'Osteuropa-Beauftragter', sei, der versucht hätte, ihn, Makarenko, zu erpressen.

 

Im Zuge von Hausdurchsuchungen wurden in Makarenkos Büros und Wohnungen deutliche Indizien gefunden, die diese Tatversion glaubwürdig erscheinen lassen. Nicht zuletzt ist Makarenko von Mazepin, der den telefonischen Auftrag zur Ermordung Rosenthals gegeben hatte, belastet worden.

 

Die Vorgänge rund um die Person Makarenko scheinen offenbar so aufklärungsbedürftig und bedeutsam, dass der Fall von der für Mord zuständigen Ermittlergruppe zu jener, die gegen die organisierte Kriminalität vorgeht, wanderte. Dort ist man überzeugt, mit Makarenko einen 'großen Fisch' an der Angel zu haben.

 

Fix behauptet wird jedenfalls, dass ein kompliziertes, internationales Geflecht von Unternehmen oder Scheinfirmen aus dem Dunstkreis von Makarenkos Wiener Transportunternehmen die Republik Österreich durch Abwicklung von Scheingeschäften betrogen haben soll. Existente oder auch nicht existente oder falsch deklarierte Waren sollen international von Unternehmen zu Unternehmen im Kreis geschickt worden sein, um so die Erstattung der real nirgendwo entrichteten Vorsteuer vom österreichischen Staat zu erwirken. Gesamtschaden: Zwischen 70 und 150 Millionen EUR. Angebliche Software für Metallverarbeitung in Sibirien, tonnenweise Trockeneiweiß oder Aluminium haben da für angebliche Millionen die angeblichen Besitzer gewechselt.

 

Konstantin Makarenko kam 1991 nach Wien und gründete bald danach ein international fungierendes Transportunternehmen. 1996 organisierte er für die Stadt Wien kostenlos Hilfstransporte nach Moskau und öffnete sich so die Tür zum Wiener Rathaus. Intensiven Kontakt hatte Makarenko mit Michal Polak, der ein persönlicher Sekretär von Bgm Michael Häupl ist. Makarenko und Polak wurden persönliche Freunde, flogen mehrmals gemeinsam über’s Wochenende nach Kiew. Einmal, nachdem Makarenko eben aus der Haft entlassen worden war, ging es gemeinsam für eine Woche in die Karibik. Makarenko, der sich selbst als Uhrenliebhaber bezeichnet, steht dazu, seinem 'persönlichen Freund Michal Polak einmal zum Geburtstag eine Uhr um 2 000 EUR geschenkt' zu haben.

 

Auch Polak war seinem Freund Konstantin behilflich. Der hatte 1998 um die Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft angesucht, doch die zuständige Magistratsabteilung 61 sah keinen Grund, Makarenko vorzeitig (Mindestdaueraufenthalt in Österreich ist zehn Jahre) einzubürgern. Im Jahr 2001 ging das Einbürgerungsverfahren schließlich in die Endphase, doch die MA 61 verlangte wie von jedem anderen Antragsteller auch eine 'Unbedenklichkeitsbescheinigung' des Finanzamtes, mit der bestätigt wird, dass die betreffende Person keine Steuerschulden hat. Zu diesem Zeitpunkt waren aber längst finanzstrafrechtliche Ermittlungen gegen Makarenko eingeleitet worden. Aus einem Haftungsbescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19/Klosterneuburg vom 23.8.2004 geht zudem hervor, dass gegen Makarenko ein Steuerrückstand zumindest für die Jahre 1997 und 1998 bestand.

 

Jetzt wurde die MA 61 mit Interventionen aus dem Präsidialbüro des Bürgermeisters richtiggehend bombardiert. In teils ungeduldigen E-Mails (die 'profil' vorlagen) forderte Polak einen Beamten der MA 61 ultimativ auf, bekannt zu geben, 'wann genau die Staatsbürgerschaft Herrn DI Makarenko verliehen' werde. Auch andere Eingaben in dieser Sache wurden über das Büro Häupl angewickelt.

 

Schließlich wurde die Staatsbürgerschaft verliehen. Ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung während eines laufenden Verfahrens wegen Steuerhinterziehung im großen Stil.

 

Im Dezember 2005 hat Volksanwalt Ewald Stadler eine ’Missstandsfeststellung' in der Causa vorgelegt. Darin werden zum einen die 'vehementen Urgenzen aus dem Büro des Herrn Bürgermeisters' scharf verurteilt, zum anderen die Verleihung der Staatsbürgerschaft trotz lückenhafter Dokumentation der Voraussetzungen. Makarenko hätte auch bewusst falsche Angaben gemacht. Zitat aus der auch von Volksanwalt Peter Kostelka mitgetragenen Feststellung: ,Der Gesamtzusammenhang der Akte lässt keinen anderen Schluss zu als den, dass die Entscheidung (die Staatsbürgerschaft wegen fehlender Voraussetzungen nicht zu verleihen, Anm d Red) auf Grund weiterer Interventionen seitens des Büros des Herrn Bürgermeisters revidiert wurde.'

 

Die 'aktenkundige Einflussnahme auf das Verfahren' sei jedenfalls als 'unangemessene Druckausübung auf die verfahrensführenden Beamten' anzusehen. Doch auch eine 'noch so vehemente Urgenz' könne die rechtlich vorgegebenen Voraussetzungen für die Bescheiderlassung nicht aufheben, weswegen die Tatsache, dass sich die 'Behörde letztlich sehenden Auges und aktenkundig darüber hinweggesetzt hat', ebenfalls als 'gravierender Missstand in der öffentlichen Verwaltung' zu werten sei.

 

Eine Wiederaufnahme des Staatsbürgerschaftsverfahrens steht angeblich bevor. Auch wegen des Verdachts, dass weitere von Makarenko vorgelegte Unterlagen gefälscht sein könnten.

 

Da eine missbräuchliche Verleihung der Staatsbürgerschaft des Herrn Makarenko oder von Staatsbürgerschaften im Allgemeinen durch das Land Wien nahe liegen, und auch nicht ausgeschlossen werden kann, dass geschäftliche Aktivitäten mit Herrn Makarenko zum Nachteil der Stadt Wien erfolgten, stellen die gefertigten Landtagsabgeordneten daher gemeinsam mit den Mitunterzeichnern gemäß § 36 der Geschäftsordnung des Landtages für Wien an den Herrn Landeshauptmann nachfolgende

 

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