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Landtag, 5. Sitzung vom 29.06.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 60 von 84

 

Immer dann, wenn sie den Bürgern wieder einmal etwas anderes vorgaukeln will, als sie in Wirklichkeit in diesem Hohen Haus lebt, redet die ÖVP von Restriktion und sagt: Wir müssen darauf achten, wer sie bekommt, die Staatsbürgerschaftsverleihung soll am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen und nicht am Beginn. – Wenn es dann aber darauf ankommt, einen konkreten Skandal wie diesen aufzudecken und wirklich festzustellen, wer die Verantwortlichen dahinter sind und ob es eventuell noch viel mehr solche Fälle gibt und das kein Einzelfall ist, wenn es darum geht, das zu überprüfen und einen Untersuchungsausschuss sicherzustellen, dann ist die ÖVP wieder ganz schnell wieder weg und unterstützt die Überprüfung von Missbrauch nicht, der in diesem Haus nachweislich vorhanden ist.

 

Da will man nicht aufklären – nein! –, da deckt man zu und zeigt wieder einmal, dass man ohnedies engstens mit der SPÖ-Stadtregierung verhabert ist und wahrscheinlich in den Hinterzimmern ohnedies alles ausmauschelt, um vielleicht Subventionen für ein paar der ÖVP nahe stehende Vereine zu bekommen.

 

Das ist das Spiel und die Fadenscheinigkeit der ÖVP! (Zwischenruf von StR Dr Johannes Hahn.) Deshalb wundert es mich auch nicht, dass Sie in Umfragen heute in Wien wieder hinter der FPÖ liegen! Das sage ich Ihnen an dieser Stelle! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Die Wienerinnen und Wiener haben durchschaut, dass Sie heute wieder bei 16 Prozent halten und wir in Wien vor Ihnen liegen. Das freut mich ganz besonders! Und das zeigt auch, dass man in diesem Haus eine Kontrollpartei braucht, und diese Kontrollpartei ist die FPÖ. (Weiterer Zwischenruf von StR Dr Johannes Hahn. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sie von der ÖVP haben diese Funktion leider Gottes abgegeben! (Beifall bei der FPÖ.)

 

Es geht hier um Fragen des Missbrauchs und um dessen Überprüfung. Wenn man sich den Ablauf des gegenständlichen Verfahrens beim Amt der Wiener Landesregierung ansieht, dann fällt auf, dass die zuständige Behörde im Zeitraum November 1997 bis August 2000 teilweise aufwändige Ermittlungen vorgenommen und dann mitgeteilt hat, dass die Verleihung der Staatsbürgerschaft mangels Vorliegens der Verleihungsvoraussetzungen nicht möglich wäre. Insbesondere läge kein berücksichtigungswürdiger Grund vor, ihm vorzeitig die Staatsbürgerschaft zu verleihen. Es gibt also eine klare Beurteilung.

 

Zum Beispiel ist auch festgehalten, dass keine wirklich ausreichenden Deutschkenntnisse vorhanden sind, die ja für eine gesetzliche Beurteilung auch von Interesse sind, wenn es um die vorzeitige Verleihung der Staatsbürgerschaft geht. Drei Monate später, also nach einem kurzen Zeitraum in Anbetracht des bisherigen Überprüfungszeitraums von drei Jahren bis zum Vorliegen des negativen Berichts, wird aber plötzlich augenscheinlich, dass es eine völlige Auffassungsveränderung gegeben hatte: Angeblich waren nämlich nach drei Monaten die Sprachkenntnisse auf einmal fließend. Im Zuge der Niederschrift vom 2. August 2000 wurden nichtfließende Deutschkenntnisse festgehalten, plötzlich gibt es eine völlige Änderung, und die Sprachkenntnisse werden als fließend bezeichnet. Wie schon vorher dokumentiert, hat man auch die Seitennummerierungen insofern manipuliert, als man nachträglich etwas eingefügt hat. Es ist auch in der Volksanwaltschaftsüberprüfung offenkundig geworden, dass man offensichtlich Akten verschwinden ließ, die vielleicht nicht so gut ins Bild gepasst haben. Zumindest diese Aktenmanipulation steht jedenfalls im Raum.

 

Es gab also auf einmal eine völlige Veränderung der Bewertung. Das ist natürlich dann zu verstehen, wenn man die Interventionsaktionen des Herrn Ing Polak betrachtet. Es gibt ja einige Schriftstücke, in denen er an Herrn Prosenitsch von der MA 61 schriftlich herantritt – ich zitiere:

 

„Sehr geehrter Herr Prosenitsch! Zu oben angeführter Angelegenheit wird um Antwort bis längstens Freitag, den 9. März 2001 ersucht. Wann genau wird die österreichische Staatsbürgerschaft Herrn Dipl Ing Makarenko verliehen? Es wird darauf hingewiesen, dass nach mehrjähriger Bearbeitungszeit seitens der MA 61 nun nach erfolgter Einschaltung des Präsidialbüros die Zusicherung erteilt werden konnte und der Antragsteller der MA 61 binnen einer Woche die Entlassung aus dem Staatsverband der russischen Förderation überbringen konnte."

 

Es ist überhaupt lustig, dass ein hochrangiger Beamter so etwas formuliert! Es ist nämlich völlig undenkbar, dass die Bürokratie der Russischen Förderation so etwas innerhalb einer Woche möglich machen kann. Allein in Anbetracht dessen müsste sich jeder hochrangige Beamte, der so etwas formuliert, fragen, was hier konstruiert wird. Es dauert nämlich Monate, bevor so etwas in der Russischen Förderation möglich wird. Diese Erfahrungswerte müsste ein solcher Beamter doch haben!

 

Er sagt offensichtlich die Unwahrheit, um diesem Staatsbürgerschaftsverfahren für seinen Freund Makarenko auf die Sprünge zu helfen. – Ich zitiere weiter: „Abgesehen von der nun vorherrschenden Meinung des Bearbeitungstempos durch Beamte der Russischen Förderation und Beamte der Stadt Wien ist auch die Aktenevidenz ein Thema, welches eher nicht öffentlich diskutiert werden sollte.“ – Er stellt also auf der einen Seite in den Raum, dass hier träge und langsam gearbeitet wird, und unterstellt den Beamten, dass sie das nicht zügig überprüft haben, was jedoch sehr wohl der Fall war, aber die nötigen Voraussetzungen fehlten eben. Trotzdem macht Herr Ing Michal Polak Druck.

 

Weiter steht da: „Da nun nach einem Monat von der MA 61 bis dato keine Reaktion feststellbar ist, wäre nun eine rasche Staatsbürgerschaftsverleihung durchaus angebracht. Für einen mit Auslandstätigkeiten seine Existenz verdienenden Menschen könnte der nun schon längere Zeit nicht vorhandene Reisepass und damit die nicht mögliche Reisetätigkeit eine Existenzbedrohung darstellen. Mit dem Ersuchen um Entsprechung verbleibe ich: Ing Michal Polak."

 

Weiters gibt es einen Aktenvermerk vom

 

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