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Landtag, 6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 10 von 90

 

Kollegin VBgmin Laska –, dass wir leider beobachten müssen, dass die Jugendlichen, die aus den von Ihnen zitierten Ländern manchmal hier auf den Straßen vorzufinden sind, keine unbegleiteten Jugendlichen sind, sondern manchmal junge Leute, die sehr bewusst von verantwortungslosen Menschen zum Betteln eingesetzt werden. Ich weiß aber, dass meine Kollegin VBgmin Laska diesbezüglich sehr aktiv ist, und das ist ja gerade auch die Chance der EU-Erweiterung, dass wir mit den Ländern vor Ort Kontakt aufnehmen können, dass die Kinder betreut werden.

 

Wenn ich richtig informiert bin, gibt es sogar eine Reihe von Projekten, die wir auch finanziell unterstützen. Ich bitte, meine Antwort jetzt nicht auf die Waagschale zu legen, da es sich, wie gesagt, nicht um mein Ressort handelt. Ich habe das aber mit verfolgt, weil mich das natürlich persönlich auch bewegt hat, denn da geht es immerhin um das Schicksal von Kindern, und die liegen mir am Herzen, wurscht, wo sie geboren sind! Wenn Kinder zum Betteln missbraucht werden, tun sie mir leid, wurscht, wo sie geboren sind. – So weit ich informiert bin, gibt es sogar Projekte in Rumänien, die wir unterstützen. Das hat es Kontakt gegeben, und ich glaube, dass einmal auch rumänische Verantwortliche hier in Wien waren, um zu überlegen, wie man diese Jugendlichen betreuen kann. – Ich sehe am Nicken meiner Mitarbeiter, dass ich mich richtig erinnere.

 

Ich glaube, dass das Thema, das Sie angesprochen haben, wichtig ist. Es hat aber nicht direkt oder eigentlich überhaupt nichts mit der Flüchtlingssituation zu tun, sondern damit, dass wir im Zuge des leider immer noch großen Einkommensgefälles innerhalb Europas mit großen sozialen Problemen konfrontiert sind. Ich denke aber, dass es eben eine große Chance ist, die Europa bietet, dass wir den Ländern diesbezüglich einerseits auch Auflagen erteilen können, und ich bin dafür, dass wir da eine gewisse Strenge walten lassen, gleichzeitig aber auch Hilfestellung bieten können, damit die sozialen Probleme nicht exportiert, sondern vor Ort gelöst werden. Dabei ist natürlich die Frage der Kinder – und ich nehme an, von diesen Kindern haben Sie gesprochen – ein ganz besonderes Anliegen. Ich glaube, dass der Weg der hier eingeschlagen wurde, ein guter und vernünftiger ist. Ich unterstütze das, so weit ich aus meiner Sicht kann, eigentlich betrifft das aber das Ressort meiner Kollegin VBgmin Laska.

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Wir kommen zur 2. Zusatzfrage: Frau Abg Mag Korun, bitte.

 

Abg Mag Alev Korun (Grüner Klub im Rathaus): Sehr geehrte Frau Stadträtin!

 

Wir sind zwar sehr froh, dass es die Grundversorgung, die zwischen Bund und Ländern vereinbart wurde, gibt. Trotzdem passiert es immer wieder, dass Menschen betreffend die Aufnahme oder den Weiterverbleib in der Grundversorgung Steine in den Weg gelegt werden.

 

Der Fonds Soziales Wien verlangt zum Beispiel meines Wissens seit einem Jahr einen eigenen Mietvertrag, um die Unterstützung für die Miete im Rahmen der Grundversorgung ausbezahlen zu können. Das heißt, die Menschen, die keinen Mietvertrag haben, der auf ihren Namen lautet, sondern bei Freunden oder Bekannten untergekommen und Mitbewohner sind, erhalten diese Unterstützung nicht. Es hat auch in mehreren Fällen Beschwerden gegeben, dass Menschen, die bei Wohnungskontrollen zweimal nicht angetroffen werden, aus der Grundversorgung herausgenommen werden.

 

Meine Frage lautet: Wie vielen Personen – beziehungsweise präziser: Asylwerbern und Asylwerberinnen – wurde, seit es die Grundversorgungsvereinbarung in Wien gibt, die Grundversorgung wieder gestrichen?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Ich glaube, die Prinzipien der Grundversorgung unterliegen auch hier einem gewissen Missverständnis. – Das sind nicht Regeln, die wir uns geben, sondern Regeln, die in äußerst schwierigen Verhandlungen mit dem Bund zustande kommen. – Ich werde auf das Thema mit dem Mietvertrag noch gerne zu sprechen kommen, weil das ein absolutes Kampfgebiet war, wo Kollege Hacker und ich im Interesse unserer Flüchtlinge gemeinsam in den Kampf gezogen sind.

 

Zurück zu meiner ursprünglichen Bemerkung: Diese Regeln geben nicht wir uns, sondern diese Regeln werden nach mühseligen Verhandlungen mit dem Bund letztlich vom Bund festgelegt. Ich darf nochmals in Erinnerung rufen: Flüchtlingsbetreuung ist Bundesangelegenheit, und es war das Land Wien, das die Fahne in die Hand genommen und gesagt hat: Jawohl, wir sind bereit, einen Teil dieser Kosten zu übernehmen! Wir hätten uns auch zurücklehnen und die alte, unbefriedigende Situation beibehalten können, in der ein beträchtlicher Teil der Flüchtlinge völlig unbetreut war.

 

Das ist zum Beispiel einer der historischen Gründe, warum unser Integrationshaus entstanden ist. Unter den unbetreuten Flüchtlingen gibt es einige, die noch dazu schrecklich traumatisiert sind, insbesondere Frauen. Ich erinnere an die Greuel bei den Auseinandersetzungen im ehemaligen Jugoslawien, als Frauen als Kriegsmittel – da bekomme ich eine Gänsehaut! – Massenvergewaltigungen unterzogen wurden. Viele von diesen Flüchtlingen waren unbetreut, und das ist einer der Gründe, warum das Integrationshaus ins Leben gerufen wurde, um eben schwer traumatisierten Flüchtlingen zu helfen, die sonst völlig auf der Straße gestanden wären und keine Betreuung hatten, psychologische sowieso nicht, ja nicht einmal Essen und Wohnen.

 

Da haben wir in Wien gesagt: Springen wir über unseren Schatten! Nicht dass wir zuviel Geld hätten und nicht wissen, was wir damit tun sollen! Aber wir bekennen uns dazu, dass das wenige Geld, das wir haben, sparsam und effizient eingesetzt, auch den Ärmsten der Armen zukommen soll. – Deswegen haben wir damals die Fahne in die Hand genommen und uns über diese Bund-Länder-Vereinbarung bereit erklärt. In mühseligen Verhandlungen konnten wir dann bewirken, dass auch andere Bundesländer mitgezogen sind, sodass wir dann zu dieser Vereinbarung gekommen sind, dass der Bund 60 Prozent und die Länder freiwillig 40 Prozent dieser

 

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