Landtag,
6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 90
Betreuung übernehmen, und zwar auch die Betreuung jener, die noch in oberen Instanzen sind. Das ist ja ein Teil unseres Problems, der leider nach wie vor ungelöst ist. Ich hoffe, dass das in Zukunft besser werden wird! Nach wie vor dauern nämlich die Verfahren elendiglich lang, was weder im Interesse der Flüchtlinge noch im Interesse des Systems und auch nicht im Interesse der hier ansässigen Bürger und Bürgerinnen liegt, weil sich damit natürlich die Verfahren und die Ungewissheit auf immer und ewig ziehen.
Ich habe diese lange Erklärung deswegen gegeben, weil
ich damit deutlich machen möchte, dass das an und für sich nach wie vor rein
rechtlich eine Bundesangelegenheit ist und der Bund die Bedingungen bestimmt.
In mühseligen Verhandlungen kommen wir dann zu Vereinbarungen, zum Beispiel
betreffend Mietvertrag. – Es wurde uns vom Bund vorgeschrieben,
beziehungsweise hat man versucht, uns vorzuschreiben, dass vergebührte
Mietverträge vorzulegen sind. Ein beträchtlicher Teil unserer betreuten Flüchtlinge
lebt in Privatquartieren, bei Verwandten oder Bekannten, und das ist gut so,
weil damit die Integration viel leichter fällt, als wenn sie in größeren
Quartieren leben. Wie bemühen uns um möglichst kleine Quartiere, aber
Familienanschluss ist immer gescheiter für das Wohlfühlen und für die
Integration.
Wie erwähnt, hat man uns vorzuschreiben versucht,
dass vergebührte Mietverträge vorzulegen sind. Es wäre eine Katastrophe
gewesen, wenn jemand aus Albanien oder Tschetschenien, der seit Jahren hier
lebt, auf einmal einen vergebührten Mietvertrag vorlegen hätte müssen! Dann
wäre genau das passiert, was Sie zu Recht befürchten, dass eine solche Vorlage
nämlich nicht möglich gewesen wäre und die Leute vom Bund aus dieser
Vereinbarung rausgeschmissen worden wären, weil dieser für die Verwaltung
zuständig ist und dort die Entscheidung gefällt wird und nicht von uns.
Wir agieren hier im Auftrag und geben diese Aufträge
an unsere Organisationen weiter. Und wir haben verhindert, dass es diese
Vergebührung geben muss. Was aber sehr wohl vorgelegt werden muss, ist eine
Mietvereinbarung. Da bitte ich, die Realität und die Praxis zu sehen! Wenn
jemand Geld dafür kassiert, dass er jemand anderem Untermiete gibt, dann muss
es zumindest in irgendeiner Art und Weise eine Unterlage geben, auf der steht,
dass der Herr Müller bei Herrn Maier wohnt und der Herr Meier dafür Geld
kassiert. Es wird lediglich eine Vereinbarung verlangt, dass jemand ein Zimmer
bewohnt oder mit bewohnt, es wird aber kein vergebührter Mietvertrag verlangt.
Genau darüber haben wir uns auseinander gesetzt beziehungsweise gestritten. Und
wenn es betreffend die Begrifflichkeit Schwierigkeiten gibt: Kollege Hacker ist
da, und wir können das gerne noch im direkten Gespräch klären.
Das heißt: Die Regeln werden festgelegt, der Bund hat
diesbezüglich nach wie vor das Sagen. Wir verhandeln sehr intensiv, um eine
unbürokratische, menschliche, aber natürlich korrekte Vorgangsweise zu
ermöglichen. Der Mietvertrag ist ein Beispiel dafür. Die Zahlen habe ich jetzt
nicht alle im Kopf, aber auch das können wir gerne im Zwiegespräch klären. Ich
glaube nicht, dass jemand aus diesem Grund aus der Bund-Länder-Vereinbarung
hinausgeflogen ist. Wir können das aber, wenn sie da konkrete Fälle haben, wie
gesagt, gerne in einem direkten Gespräch noch zu klären versuchen!
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. Wir kommen zur 3. Zusatzfrage: Frau Mag Ekici.
Abg Mag Sirvan Ekici: Guten Morgen,
Frau Stadträtin!
Vorweg gesagt: Natürlich soll jeder, der Asyl braucht,
auch Asyl bekommen. Das ist der Standpunkt der ÖVP, und wir wissen, dass hinter
jedem Antrag auch ein Mensch steckt.
Gestern haben wir in den
Zeitungen gelesen, dass es einen Rückgang der Asylanträge um fast
50 Prozent auf Grund des neuen Asylgesetzes gibt, das die SPÖ ja mit
getragen hat. Unser Motto bei der ÖVP war: Klare Kriterien, keine falsche
Hoffnung! – Nun meine Frage: Wieviel an Kosten erspart sich die Stadt Wien
durch diesen Rückgang?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Das
kann ich Ihnen deswegen noch nicht sagen, weil unsere Verrechnungsmodalitäten
mit dem Bund äußerst komplex sind. Ich sage jetzt in aller Offenheit, dass wir
uns wünschen würden – völlig wurscht, wie die Regierung aussieht und
welche Farbe sie hat –, dass diese Regelungen in Zukunft leichter und vor
allem rascher getroffen werden. Es herrscht nämlich wieder einmal die
Situation, dass die Stadt Wien in Vorlage tritt, weil wir das Ganze auf Grund
dieses komplexen und vom Bund leider immer sehr spät vollzogenen
Verrechnungsmodus nicht auf dem Rücken der Organisationen, mit denen wir
zusammenarbeiten, und schon gar nicht auf dem Rücken der betroffenen Menschen
austragen wollen.
Was meine ich damit konkret? – Der
Verrechnungsmodus ist insofern sehr komplex, als wir 100 Prozent Kosten
haben. Von diesen 100 Prozent Kosten müssen einerseits wir 60 Prozent
vom Bund refundiert bekommen, und andererseits auch all diejenigen, die schon
in der nächsten Instanz sind. Deswegen habe ich das vorher erwähnt, weil das
nicht nur politisch und menschlich, sondern auch ökonomisch eine große
Bedeutung hat. Teil der Bund-Länder-Vereinbarung war nämlich, dass der Bund zu
100 Prozent für diejenigen zuständig ist, die schon in höheren Instanzen sind,
denn es kann ja nicht sein, dass der Bund nicht in der Lage ist, rasche
Verfahren in nächster Instanz fortzuführen und die Länder dafür zahlen müssen!
Die Menschen zahlen mit den menschlichen Problemen, die sie haben, und die
Länder zahlen es finanziell. Deswegen wurde festgelegt, dass diejenigen, die in
nächst höherer Instanz sind, vom Bund bezahlt werden müssen. Sie müssen also
auch abgerechnet werden.
Angesichts
knapper Budgetzahlen sind wir in der nicht angenehmen Situation, dass wir zu
100 Prozent in Vorlage treten und dann über jeden Einzelnen streiten
müssen, wann wir das Geld bekommen, weil das eben
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