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Landtag, 6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 90

 

Betreuung übernehmen, und zwar auch die Betreuung jener, die noch in oberen Instanzen sind. Das ist ja ein Teil unseres Problems, der leider nach wie vor ungelöst ist. Ich hoffe, dass das in Zukunft besser werden wird! Nach wie vor dauern nämlich die Verfahren elendiglich lang, was weder im Interesse der Flüchtlinge noch im Interesse des Systems und auch nicht im Interesse der hier ansässigen Bürger und Bürgerinnen liegt, weil sich damit natürlich die Verfahren und die Ungewissheit auf immer und ewig ziehen.

 

Ich habe diese lange Erklärung deswegen gegeben, weil ich damit deutlich machen möchte, dass das an und für sich nach wie vor rein rechtlich eine Bundesangelegenheit ist und der Bund die Bedingungen bestimmt. In mühseligen Verhandlungen kommen wir dann zu Vereinbarungen, zum Beispiel betreffend Mietvertrag. – Es wurde uns vom Bund vorgeschrieben, beziehungsweise hat man versucht, uns vorzuschreiben, dass vergebührte Mietverträge vorzulegen sind. Ein beträchtlicher Teil unserer betreuten Flüchtlinge lebt in Privatquartieren, bei Verwandten oder Bekannten, und das ist gut so, weil damit die Integration viel leichter fällt, als wenn sie in größeren Quartieren leben. Wie bemühen uns um möglichst kleine Quartiere, aber Familienanschluss ist immer gescheiter für das Wohlfühlen und für die Integration.

 

Wie erwähnt, hat man uns vorzuschreiben versucht, dass vergebührte Mietverträge vorzulegen sind. Es wäre eine Katastrophe gewesen, wenn jemand aus Albanien oder Tschetschenien, der seit Jahren hier lebt, auf einmal einen vergebührten Mietvertrag vorlegen hätte müssen! Dann wäre genau das passiert, was Sie zu Recht befürchten, dass eine solche Vorlage nämlich nicht möglich gewesen wäre und die Leute vom Bund aus dieser Vereinbarung rausgeschmissen worden wären, weil dieser für die Verwaltung zuständig ist und dort die Entscheidung gefällt wird und nicht von uns.

 

Wir agieren hier im Auftrag und geben diese Aufträge an unsere Organisationen weiter. Und wir haben verhindert, dass es diese Vergebührung geben muss. Was aber sehr wohl vorgelegt werden muss, ist eine Mietvereinbarung. Da bitte ich, die Realität und die Praxis zu sehen! Wenn jemand Geld dafür kassiert, dass er jemand anderem Untermiete gibt, dann muss es zumindest in irgendeiner Art und Weise eine Unterlage geben, auf der steht, dass der Herr Müller bei Herrn Maier wohnt und der Herr Meier dafür Geld kassiert. Es wird lediglich eine Vereinbarung verlangt, dass jemand ein Zimmer bewohnt oder mit bewohnt, es wird aber kein vergebührter Mietvertrag verlangt. Genau darüber haben wir uns auseinander gesetzt beziehungsweise gestritten. Und wenn es betreffend die Begrifflichkeit Schwierigkeiten gibt: Kollege Hacker ist da, und wir können das gerne noch im direkten Gespräch klären.

 

Das heißt: Die Regeln werden festgelegt, der Bund hat diesbezüglich nach wie vor das Sagen. Wir verhandeln sehr intensiv, um eine unbürokratische, menschliche, aber natürlich korrekte Vorgangsweise zu ermöglichen. Der Mietvertrag ist ein Beispiel dafür. Die Zahlen habe ich jetzt nicht alle im Kopf, aber auch das können wir gerne im Zwiegespräch klären. Ich glaube nicht, dass jemand aus diesem Grund aus der Bund-Länder-Vereinbarung hinausgeflogen ist. Wir können das aber, wenn sie da konkrete Fälle haben, wie gesagt, gerne in einem direkten Gespräch noch zu klären versuchen!

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke schön. Wir kommen zur 3. Zusatzfrage: Frau Mag Ekici.

 

Abg Mag Sirvan Ekici: Guten Morgen, Frau Stadträtin!

 

Vorweg gesagt: Natürlich soll jeder, der Asyl braucht, auch Asyl bekommen. Das ist der Standpunkt der ÖVP, und wir wissen, dass hinter jedem Antrag auch ein Mensch steckt.

 

Gestern haben wir in den Zeitungen gelesen, dass es einen Rückgang der Asylanträge um fast 50 Prozent auf Grund des neuen Asylgesetzes gibt, das die SPÖ ja mit getragen hat. Unser Motto bei der ÖVP war: Klare Kriterien, keine falsche Hoffnung! – Nun meine Frage: Wieviel an Kosten erspart sich die Stadt Wien durch diesen Rückgang?

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Das kann ich Ihnen deswegen noch nicht sagen, weil unsere Verrechnungsmodalitäten mit dem Bund äußerst komplex sind. Ich sage jetzt in aller Offenheit, dass wir uns wünschen würden – völlig wurscht, wie die Regierung aussieht und welche Farbe sie hat –, dass diese Regelungen in Zukunft leichter und vor allem rascher getroffen werden. Es herrscht nämlich wieder einmal die Situation, dass die Stadt Wien in Vorlage tritt, weil wir das Ganze auf Grund dieses komplexen und vom Bund leider immer sehr spät vollzogenen Verrechnungsmodus nicht auf dem Rücken der Organisationen, mit denen wir zusammenarbeiten, und schon gar nicht auf dem Rücken der betroffenen Menschen austragen wollen.

 

Was meine ich damit konkret? – Der Verrechnungsmodus ist insofern sehr komplex, als wir 100 Prozent Kosten haben. Von diesen 100 Prozent Kosten müssen einerseits wir 60 Prozent vom Bund refundiert bekommen, und andererseits auch all diejenigen, die schon in der nächsten Instanz sind. Deswegen habe ich das vorher erwähnt, weil das nicht nur politisch und menschlich, sondern auch ökonomisch eine große Bedeutung hat. Teil der Bund-Länder-Vereinbarung war nämlich, dass der Bund zu 100 Prozent für diejenigen zuständig ist, die schon in höheren Instanzen sind, denn es kann ja nicht sein, dass der Bund nicht in der Lage ist, rasche Verfahren in nächster Instanz fortzuführen und die Länder dafür zahlen müssen! Die Menschen zahlen mit den menschlichen Problemen, die sie haben, und die Länder zahlen es finanziell. Deswegen wurde festgelegt, dass diejenigen, die in nächst höherer Instanz sind, vom Bund bezahlt werden müssen. Sie müssen also auch abgerechnet werden.

 

Angesichts knapper Budgetzahlen sind wir in der nicht angenehmen Situation, dass wir zu 100 Prozent in Vorlage treten und dann über jeden Einzelnen streiten müssen, wann wir das Geld bekommen, weil das eben

 

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