Landtag,
6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 90
nach wie vor Bundessache
ist. Im Moment geht es vor allem um die Frage, wie hoch dieser Anteil an
Personen ist. Eigentlich sollte das leicht sein, denn wer in nächster Instanz
ist, ist leicht festzustellen. Wir müssen aber mit dem Bund vor allem
darüber – ich will es einmal höflich formulieren – sehr intensive
Diskussionen führen, wieviel betreffend die Menschen, die in nächster Instanz
sind, auch wirklich vom Bund refundiert wird. Diesbezüglich haben wir noch kein
Ergebnis. Im Prinzip müsste es darauf hinauslaufen, dass nur wir für diejenigen
zuständig sind, die wirklich im Land bleiben, was etwa eine Größenordnung von
10 Millionen EUR ausmacht. Der Rest müsste, wenn wir das Geld
bekommen, durch den Bund übernommen werden. Wir haben es aber noch nicht und
sind noch mitten in den Diskussionen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. Wir kommen zur 4. Zusatzfrage: Frau Abg Matzka-Dojder.
Abg Anica Matzka-Dojder (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Frau Stadträtin!
Die 15a-Vereinbarung gibt es
schon seit 2004, und Sie haben auch gesagt, dass Wien hier federführend war,
dass sie zustande kam. – Meine Frage: Hat sich diese 15a-Vereinbarung aus Ihrer
Sicht für die schutzbedürftigen Menschen bewährt und soll sie auch in dieser
Form beibehalten werden?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Frau
Abgeordnete! Sie haben an meinen vorherigen Erläuterungen, mit welchen ich auch
ein bisschen die Komplexität dieses Themas darzustellen versucht habe, gesehen,
dass ich dieser Vereinbarung nicht völlig unkritisch gegenüber stehe. Aber mit
derselben großen Vehemenz, mit der ich die einzelnen Punkte anspreche, wo es
noch zu kompliziert ist und wo noch Verbesserungen notwendig wären, verteidige
und begrüße ich diese Regelung an sich. Wir werden alles daran setzen, dass sie
auch so bleibt, denn ich denke, das ist wirklich der entscheidende Schritt in
dieser Bund-Länder-Vereinbarung. Deswegen haben ja die Länder, über ihre
Kompetenz hinaus gehend, gesagt: Wir sind bereit, hier auch Kosten zu
übernehmen.
Das Grundprinzip ist, dass alle Menschen betreut
sind, und das ist unglaublich wichtig. Das ist wichtig für die Flüchtlinge, die
diese Betreuung brauchen. Das ist auch wichtig, weil es darunter natürlich auch
einige gibt, die in Wirklichkeit keine Flüchtlinge sind und den legalen
Flüchtlingsstatus auch nicht bekommen könnten.
Aber auch da ist es wichtig, die im Auge zu haben. Es
ist in jeder Hinsicht wichtig, dass sie nicht irgendwohin diffundieren und
verschwinden, was sie logischerweise tun - Klammer auf - müssen - Klammer zu -,
wenn sie überhaupt keine Versorgung bekommen. Es ist wichtig für das System an
sich, weil man zum ersten Mal einen Überblick hat. Früher, wenn ich an
ehemalige Diskussionen erinnere, war oft gar nicht klar, wie viele Flüchtlinge
es überhaupt gibt, welche noch da sind, welche weitergewandert sind, weil sie
nicht betreut waren. Insofern hat natürlich niemand den Überblick gehabt. Es
ist vor allem auch im Interesse der Aufnahmegesellschaft, weil auf diese Art
und Weise soziale Konflikte und Kriminalität vermieden werden können. Denn was
soll jemand, der sich in diesem Land legal aufhält, weil im Zuge des
Flüchtlingsstatus ist man ja legal hier? Aber früher war die Situation so, sie
durften nicht arbeiten, sie haben keine Sozialhilfe bekommen, sie haben nichts
zum Wohnen gehabt, sie haben nichts zum Essen gehabt und die Kinder, was
sowieso eine Katastrophe war, waren auch nicht betreut. Für die hätte zwar
theoretisch die Schulpflicht gegolten, aber die Praxis hat so ausgeschaut, dass
man nicht wusste, wo die sind. Das heißt, die Leute hatten überhaupt keine
andere Chance, als dass sie dann irgendwohin verschwunden sind. Damit ist
Nährboden für soziale Konflikte und leider zum Teil manchmal auch für
Kriminalität gelegt worden.
Das heißt, mit aller Vehemenz sage ich, es ist gut,
dass wir diese Bund-Länder-Vereinbarung haben. Endlich sind alle Flüchtlinge im
Zuge ihres Verfahrens betreut. Aber es sollte natürlich schon so sein, dass die
Verfahren in Zukunft schneller sind, denn das ist noch eine große Belastung für
das ganze System und vor allem für die Menschen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen
zur 5. Zusatzfrage. Herr Abg Lasar, bitte.
Abg David Lasar (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Sehr geehrte Frau Stadträtin!
Eine kurze Frage noch: Welche Versicherungsleistungen
werden für die Asylwerber, die jetzt in Wien leben, in Zukunft abgedeckt?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Stadträtin, bitte.
Amtsf StRin Mag Renate Brauner: Herr
Abgeordneter!
Das hat sich durch meine vorherige Antwort ergeben.
Die Flüchtlinge sind im Zuge dieser Bund-Länder-Vereinbarung im Rahmen der
Vereinbarung nicht extra, sondern ganz normal versichert wie alle anderen Leute
auch. Wenn sie krank sind, können sie zum Arzt gehen. Wenn sie Medikamente
brauchen, können sie Medikamente kriegen. Und wenn sie Zähne brauchen, kriegen
sie diese glücklicherweise auch.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. Damit ist die 4. Anfrage erledigt.
Wir kommen zur 5. Anfrage (FSP - 04291-2006/0001 - KGR/LM). Sie wurde
von Herrn Abg Maresch gestellt und ist an die Frau amtsführende Stadträtin der
Geschäftsgruppe Umwelt gerichtet. (Das Wiener Umweltinformationsgesetz bestimmt, dass einem Begehren auf
Mitteilung von Umweltdaten spätestens innerhalb von einem Monat zu entsprechen
ist. Werden die verlangten Umweltdaten nicht oder nicht im begehrten Umfang
mitgeteilt, so ist auf Antrag der FragestellerInnen darüber ein Bescheid zu
erlassen. Wie viele derartige Bescheide wurden seit Beginn Ihrer Amtszeit
erlassen?)
Ich bitte um Beantwortung.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Sehr
geehrter Herr Abgeordneter!
Die Antwort auf Ihre Frage lautet: keine.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir
kommen zur 1. Zusatzfrage. Herr Abg Mag Maresch, bitte.
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