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Landtag, 6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll  -  Seite 56 von 90

 

abschießen wollen! Dr Vogt ist ein Geliebter.“ – So Bgm Häupl wörtlich.

 

Am 5. September erhielt dieser so genannte Geliebte, nämlich Dr Vogt, jedoch das Kündigungsschreiben per 31. Dezember. Und Sie werden staunen, oder vielleicht staunen Sie auch nicht, aber ich habe gestaunt: Er hat dieses Schreiben nicht von Bgm Häupl und auch nicht von Frau LRin Brauner bekommen, sondern von Peter Hacker! Meine Damen und Herren! So geht man in der sozialdemokratischen Fraktion mit Geliebten um! Auch das ist eine Stilfrage. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Bei der Dringlichen Anfrage im Juni hat Kollegin Antonov von der Grünen Fraktion einige sehr wichtige Beispiele angeführt, die ich wiederholen möchte, weil ich nach wie vor versuche, Sie zu überzeugen, dass das, was wir hier diskutieren, wie man es nämlich besser machen kann, keine politische Frage, sondern eine rein menschliche Frage ist, und ich zutiefst überzeugt bin, dass der Weg, den Sie heute einschlagen wollen, ein falscher Weg ist!

 

Frau Antonov hat gesagt: „Für Pflegebedürftige kann schlichte Langeweile schon zu einem großen Problem werden. Stellen Sie sich vor, Sie liegen im Bett, und die einzige Abwechslung ist der Wechsel der Betreuungspersonen! In Anbetracht dessen erhebt sich aber die Frage: Kann sich die Patientenanwaltschaft auch mit dem Problem der Langeweile auseinander setzen? Auch bettlägerige Menschen haben ein Recht darauf, an die frische Luft zu kommen. Wie kommen sie dort hin? Wer bringt sie dort hin? Kann sich der Patientenanwalt auch damit auseinander setzen, dass bettlägerige Menschen gerne frische Luft schnappen würden?“ – Da geht es um ein bisschen Lebensqualität, meine Damen und Herren!

 

Wir alle wissen: Die Menschen wollen so lange wie nur irgendwie möglich zu Hause bleiben. Die Wiener ÖVP hat dieses Anliegen seit Jahrzehnten vertreten, die Mehrheitsfraktion war da sehr lange anderer Meinung, und ich bin sehr froh, dass Frau LRin Brauner heute auch diesen Standpunkt vertritt und sagt: So lange wie möglich zu Hause und dann erst in ein Heim!

 

Aber auch diesfalls haben natürlich sowohl Angehörige als auch Pflegebedürftige Probleme. Werden der Patientenanwalt oder die Patientenanwältin auch dafür zuständig sein, oder bedeutet das eine Überforderung? Frau Kollegin Ramskogler! Dr Vogt hat angekündigt, dass er seine Tätigkeit auch auf die Betreuung zu Hause ausdehnen will. – Ich habe mich in den letzten Monaten etwas damit beschäftigt und habe festgestellt, dass da unglaubliche Mängel vorliegen! Da gibt es sehr großen Handlungsbedarf, und ich frage mich, ob sich der Patientenanwalt dessen annehmen wird.

 

Meine Damen und Herren! Ich fasse zusammen: Der Patientenanwalt ist sehr wichtig, das haben wir heute im Zusammenhang mit dem Bericht gehört. Ich danke Ihnen noch einmal dafür, und ich darf Sie bitten, auch all Ihren Mitarbeitern meinen Dank weiterzugeben!

 

Im Zusammenhang mit der Patientenanwaltschaft geht es in erster Linie um juristische Probleme, um ärztliche Kunstfehler, um vergessene Tupfer und Ähnliches. Bei den Pflegebedürftigen hingegen geht es um die Frage des täglichen Lebens. Patienten sind für eine gewisse Zeit im Krankenhaus, für Pflegebedürftige sind Pflegeheime hingegen Wohn- und Lebensraum. Das ist ein gewaltiger Unterschied!

 

Ein Patientenanwalt bearbeitet Rechtsprobleme, ein Pflegeanwalt Befindlichkeiten. Daher bin ich zutiefst überzeugt, dass es zwei weisungsfreie Persönlichkeiten, einen Patientenanwalt und einen Pflegeanwalt, als Kollegialorgan unter einem Dach geben soll, um Synergieeffekte zu nutzen. Das wäre eine zukunftsweisende, aber auch pragmatische Lösung!

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Landesrätin! Ich sehe an Ihren Gesichtern, dass Ihnen quasi langweilig ist. Sie haben entschieden, und Sie werden beschließen. Sie wollen nicht mitdenken und verstehen! Daher ist Ihnen langweilig. Ich bedauere sehr, dass Sie, völlig unbeeindruckt von Vorschlägen der Fachwelt, der Betroffenen und der Opposition, ein Gesetz beschließen werden, das sich durch nichts von dem Gesetzesentwurf unterscheidet, der so stark kritisiert wurde! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Meine Damen und Herren! Das zeigt drei Dinge: Erstens sind Sie nicht lernfähig oder lernwillig, zweitens demonstrieren Sie damit die Arroganz der Macht, und drittens bringen Sie damit Ihre soziale Kälte zum Ausdruck! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf von Abg Rosemarie Polkorab.) Das finden Sie zum Lachen?

 

Meine Damen und Herren! Wir von der Wiener ÖVP werden diesem Gesetz, das vor allem die Pflegebedürftigen nicht – wie Sie sagen – bevorzugt, sondern benachteiligt, nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Heinz Hufnagl: Herr Patientenanwalt Dr Dohr hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 

Patientenanwalt Dr Walter Dohr: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten!

 

Ich bedanke mich bei Ihnen, weil ich eine überwiegend sehr freundliche Aufnahme meines Berichtes hören durfte und Sie diesem Bericht grosso modo doch eine gewisse Substanz, Qualität und Aussagekraft zuerkannt haben.

 

Es ist dies auch der umfangreichste Bericht einer Patientenanwaltschaft. Keine Patientenanwaltschaft in Österreich liefert dem jeweiligen kontrollierenden Landtagsgremium 120 Seiten. Warum ist der Bericht in Wien so umfangreich? – Wien hat eine besonders große, umfangreiche, teilweise in der Spitzenmedizin angesiedelte Gesundheitsversorgung, die auch sehr viele Patientinnen und Patienten aus anderen Bundesländern anzieht.

 

Damit komme ich gleich zu einem konkreten Punkt, nämlich zum Strahlengerät im Donauspital, das heute von Frau Abg Dr Pilz angesprochen wurde. Natürlich gibt es ein Kapazitätsproblem, aber 48 Prozent der Patientinnen und Patienten, die mit diesem Strahlengerät behandelt werden, kommen aus Niederösterreich. Das sollte man wissen, wenn man entsprechende Überlegungen anstellt. Aus meiner Sicht brauchen wir dort ein zweites

 

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