Landtag,
6. Sitzung vom 06.10.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 56 von 90
abschießen wollen! Dr Vogt ist ein Geliebter.“ –
So Bgm Häupl wörtlich.
Am 5. September erhielt dieser so genannte
Geliebte, nämlich Dr Vogt, jedoch das Kündigungsschreiben per
31. Dezember. Und Sie werden staunen, oder vielleicht staunen Sie auch
nicht, aber ich habe gestaunt: Er hat dieses Schreiben nicht von Bgm Häupl
und auch nicht von Frau LRin Brauner bekommen, sondern von Peter Hacker! Meine
Damen und Herren! So geht man in der sozialdemokratischen Fraktion mit
Geliebten um! Auch das ist eine Stilfrage. (Beifall bei der ÖVP.)
Bei der Dringlichen Anfrage
im Juni hat Kollegin Antonov von der Grünen Fraktion einige sehr wichtige
Beispiele angeführt, die ich wiederholen möchte, weil ich nach wie vor
versuche, Sie zu überzeugen, dass das, was wir hier diskutieren, wie man es
nämlich besser machen kann, keine politische Frage, sondern eine rein
menschliche Frage ist, und ich zutiefst überzeugt bin, dass der Weg, den Sie
heute einschlagen wollen, ein falscher Weg ist!
Frau Antonov hat gesagt: „Für Pflegebedürftige kann
schlichte Langeweile schon zu einem großen Problem werden. Stellen Sie sich
vor, Sie liegen im Bett, und die einzige Abwechslung ist der Wechsel der
Betreuungspersonen! In Anbetracht dessen erhebt sich aber die Frage: Kann sich
die Patientenanwaltschaft auch mit dem Problem der Langeweile auseinander
setzen? Auch bettlägerige Menschen haben ein Recht darauf, an die frische Luft
zu kommen. Wie kommen sie dort hin? Wer bringt sie dort hin? Kann sich der
Patientenanwalt auch damit auseinander setzen, dass bettlägerige Menschen gerne
frische Luft schnappen würden?“ – Da geht es um ein bisschen
Lebensqualität, meine Damen und Herren!
Wir alle wissen: Die Menschen wollen so lange wie nur
irgendwie möglich zu Hause bleiben. Die Wiener ÖVP hat dieses Anliegen seit
Jahrzehnten vertreten, die Mehrheitsfraktion war da sehr lange anderer Meinung,
und ich bin sehr froh, dass Frau LRin Brauner heute auch diesen Standpunkt
vertritt und sagt: So lange wie möglich zu Hause und dann erst in ein Heim!
Aber auch diesfalls haben natürlich sowohl Angehörige
als auch Pflegebedürftige Probleme. Werden der Patientenanwalt oder die
Patientenanwältin auch dafür zuständig sein, oder bedeutet das eine Überforderung?
Frau Kollegin Ramskogler! Dr Vogt hat angekündigt, dass er seine Tätigkeit
auch auf die Betreuung zu Hause ausdehnen will. – Ich habe mich in den
letzten Monaten etwas damit beschäftigt und habe festgestellt, dass da
unglaubliche Mängel vorliegen! Da gibt es sehr großen Handlungsbedarf, und ich
frage mich, ob sich der Patientenanwalt dessen annehmen wird.
Meine Damen und Herren! Ich fasse zusammen: Der
Patientenanwalt ist sehr wichtig, das haben wir heute im Zusammenhang mit dem
Bericht gehört. Ich danke Ihnen noch einmal dafür, und ich darf Sie bitten,
auch all Ihren Mitarbeitern meinen Dank weiterzugeben!
Im Zusammenhang mit der Patientenanwaltschaft geht es
in erster Linie um juristische Probleme, um ärztliche Kunstfehler, um
vergessene Tupfer und Ähnliches. Bei den Pflegebedürftigen hingegen geht es um
die Frage des täglichen Lebens. Patienten sind für eine gewisse Zeit im
Krankenhaus, für Pflegebedürftige sind Pflegeheime hingegen Wohn- und
Lebensraum. Das ist ein gewaltiger Unterschied!
Ein Patientenanwalt bearbeitet Rechtsprobleme, ein
Pflegeanwalt Befindlichkeiten. Daher bin ich zutiefst überzeugt, dass es zwei
weisungsfreie Persönlichkeiten, einen Patientenanwalt und einen Pflegeanwalt,
als Kollegialorgan unter einem Dach geben soll, um Synergieeffekte zu nutzen.
Das wäre eine zukunftsweisende, aber auch pragmatische Lösung!
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau
Landesrätin! Ich sehe an Ihren Gesichtern, dass Ihnen quasi langweilig ist. Sie
haben entschieden, und Sie werden beschließen. Sie wollen nicht mitdenken und
verstehen! Daher ist Ihnen langweilig. Ich bedauere sehr, dass Sie, völlig
unbeeindruckt von Vorschlägen der Fachwelt, der Betroffenen und der Opposition,
ein Gesetz beschließen werden, das sich durch nichts von dem Gesetzesentwurf
unterscheidet, der so stark kritisiert wurde! (Beifall bei der ÖVP.)
Meine Damen und Herren! Das zeigt drei Dinge: Erstens
sind Sie nicht lernfähig oder lernwillig, zweitens demonstrieren Sie damit die
Arroganz der Macht, und drittens bringen Sie damit Ihre soziale Kälte zum
Ausdruck! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf von Abg Rosemarie
Polkorab.) Das finden Sie
zum Lachen?
Meine Damen und Herren! Wir von der Wiener ÖVP werden
diesem Gesetz, das vor allem die Pflegebedürftigen nicht – wie Sie sagen –
bevorzugt, sondern benachteiligt, nicht zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsident Heinz Hufnagl: Herr
Patientenanwalt Dr Dohr hat sich zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.
Patientenanwalt Dr Walter Dohr: Sehr
geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Stadträtin! Meine sehr geehrten
Damen und Herren Abgeordneten!
Ich bedanke mich bei Ihnen, weil ich eine überwiegend
sehr freundliche Aufnahme meines Berichtes hören durfte und Sie diesem Bericht
grosso modo doch eine gewisse Substanz, Qualität und Aussagekraft zuerkannt
haben.
Es ist dies auch der umfangreichste Bericht einer
Patientenanwaltschaft. Keine Patientenanwaltschaft in Österreich liefert dem
jeweiligen kontrollierenden Landtagsgremium 120 Seiten. Warum ist der
Bericht in Wien so umfangreich? – Wien hat eine besonders große,
umfangreiche, teilweise in der Spitzenmedizin angesiedelte
Gesundheitsversorgung, die auch sehr viele Patientinnen und Patienten aus
anderen Bundesländern anzieht.
Damit komme ich gleich zu einem
konkreten Punkt, nämlich zum Strahlengerät im Donauspital, das heute von Frau
Abg Dr Pilz angesprochen wurde. Natürlich gibt es ein Kapazitätsproblem,
aber 48 Prozent der Patientinnen und Patienten, die mit diesem Strahlengerät
behandelt werden, kommen aus Niederösterreich. Das sollte man wissen, wenn man
entsprechende Überlegungen anstellt. Aus meiner Sicht brauchen wir dort ein
zweites
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
Kontaktformular