Landtag,
7. Sitzung vom 23.11.2006, Wörtliches Protokoll - Seite 55 von 61
Errichtung der dritten Piste, und zwar zu einem Zeitpunkt, da haben Sie noch geträumt von der dritten Piste, und zwar, dass wir die unbedingt brauchen. (Abg Anton Mahdalik: Wir nicht, vielleicht Frau Jerusalem!)
So, nein bitte, die Frau Kollegin Jerusalem ist
drüber in Sorge, das stimmt nicht. Sie sind vor zweieinhalb Wochen
draufgekommen, dass man in Kaisersteinbruch eine dritte Piste bauen könnte,
vorher haben Sie wahrscheinlich gar nicht genau gewusst wo das ist, aber
wurscht.
Ein weiterer wichtiger Punkt, und das ist schon
wichtig beim Biomasse-Kraftwerk, das halte ich auch für notwendig und ich
glaube schon, dass wir solche großen Anlagen, oder überhaupt solche Dinge
brauchen, und das muss man sich anschauen, wie das mit der Ökobilanz und den
Transportwegen ist. Ich bin durchaus bei Ihnen bei dem Punkt zu sagen, aus der
Ukraine, aus Rumänien, das sind schon weite Wege. Aber das, was wir
grundsätzlich gerne hätten bei den Biomassekraftwerken und was unserer Meinung
nach fehlt, ist eine Bahnverbindung von Albern, nämlich dort, wo das Holz
anlandet zum Kraftwerk, und ich hoffe, zumindest ist das in meinem Medium
gesagt worden, dass das auch noch kommt.
So, jetzt einmal zur Umweltanwaltschaft und zu der
Bilanz. Also, ich glaube, das ist ein wirklich umfangreicher, sehr, sehr gut
gelungener Bericht und dokumentiert schön, was die Umweltanwaltschaft versucht,
manchmal - meiner Meinung nach - vielleicht ein bisschen zu leise, aber doch,
in der Stadt zu korrigieren oder umzusetzen. Oft auch sehr effektiv, aber
leider Gottes nur manchmal und nicht immer, aber auf das möchte ich nachher
noch kommen.
Ich glaube, es ist ein wichtiges Korrektiv auch für
das Amt, weil die MA 22 offensichtlich da eine wichtige Partnerin hat, mit
der Dinge vorangetrieben werden können.
Trotzdem glauben wir, dass eine andere Vorgehensweise
zur Bestellung des Umweltanwaltes besser wäre, und das weiß auch die Frau
Umweltanwältin, denn das habe ich auch schon gesagt. Derzeit ist es so, dass die
Stadt Wien die Vorgehensweise gewählt hat, im Ausschuss einen Dreiervorschlag
zu erstellen und dann wählt die Stadt daraus aus. Wir glauben aber, dass der
Weg, den Vorarlberg gegangen ist, und zwar durch die qualifizierte
Öffentlichkeit, sprich NGOs, vielleicht auch Bürgerinitiativen, den
Umweltanwalt zu bestimmen, besser wäre, weil das eine größere Unabhängigkeit
garantieren könnte und vielleicht der Umweltanwältin, Frau Schnattinger, mehr
Möglichkeiten gäbe, sich vom Druck der Stadt frei zu spielen.
So, jetzt zu den einzelnen Punkten, warum wir ein
bisschen ein Problem mit der Umweltanwaltschaft gehabt haben. Das sind diese
Klassiker, und ein paar davon wurden angerissen. Das sind einmal diese so
genannten Feststellungsverfahren. Kollege Blind hat darüber schon gesprochen,
zur UVP, und da haben Sie übrigens, Kollege Blind, sagen wir es einmal so,
nicht ganz korrekt berichtet.
Da geht es immer um die so genannte Kumulation. Wenn
ich Ihnen das erklären darf: In Hütteldorf ging es darum, ob zwei Garagen sozusagen
diese Zahl aufweisen, bei der das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz ein
Verfahren festlegt, und das wäre dann sozusagen
umweltverträglichkeitspflichtig. Da geht es aber nicht darum, dass beide
Garagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung brauchen, sondern nur die eine, mit
der das überschritten wird. Und bei dem Spiel damals ging es darum, ob die
Garage des Sportamts oder die Garage des Herrn Breiteneder in Wirklichkeit die
Umweltverträglichkeitsprüfung zu zahlen haben wird - aber jetzt hört er mir
ohnedies nicht zu, es ist ja ohnedies wurscht, denke ich mir, (Abg Kurth-Bodo
Blind wendet sich dem Redner zu.) oder nein -, und da hat sich die Stadt eine
Vorgangsweise gewählt, die ich sehr interessant gefunden habe, sodass die Firma
Breiteneder keine Umweltverträglichkeitsprüfungsaufgaben haben wird, sagen wir
es einmal so.
Die Umweltanwaltschaft ist zwar dem damals durchaus
kritisch gegenüber gestanden und unser Kritikpunkt daran war, man ist nicht in
die Berufung gegangen und zwar mit der Begründung, man werde von der Behörde
wahrscheinlich overruled werden, und das mache dann wenig Sinn, weil das dann
sozusagen üblich werde.
Da müsste man sich natürlich auch die Rolle der
Behörde ein bisschen anschauen, weil noch einmal, wie gesagt, die Behörde und
die magistratische Dienststelle MA 22 sind eines und das entspricht nicht
der Gewaltenteilung und ist eigentlich im Grunde genommen eine Sache, die man
verändern müsste.
Noch einmal, da gibt es zu wenig Unabhängigkeit. Bei
der Behörde allerdings, und nicht bei der Umweltanwaltschaft.
Das Gleiche trifft übrigens auch zu bei der
Mahlanlage. Das ist die Firma Latzelsberger, da wurde ja - und das interessiert
mich auch – dann sozusagen die Produktionsmenge von 900 000 möglichen
Tonnen - auch unter anderem, weil wir uns sehr angestrengt haben in der
Geschichte, aber auch die Umweltanwaltschaft - auf 280 000 Tonnen
limitiert. Nur, die Frage der Kontrolle steht dann noch immer im Raum. Wer
kontrolliert die Firma Latzelsberger, damit diese Kapazität, die ja existiert,
nicht auch fallweise ausgenutzt wird. Das Gleiche liegt bei der Tiefgarage
Lilienbrunngasse vor, aber auch - und das ist eine interessante Geschichte -
beim Einkaufszentrum Citycenter Stadion, das jetzt eigentlich da unten gebaut
worden ist, wo auch von einer sehr bekannten Kanzlei in Österreich, die sich
mit Umweltverträglichkeitsprüfungen beschäftigt, nämlich der Kanzlei Onz und
Kraemer, eine interessante Lösung gefunden wurde, mit der man die
Umweltverträglichkeitsprüfung nicht braucht, sagen wir es einmal so.
Und da hätte die Stadt sehr wohl die Möglichkeit
gehabt, Frau Stadträtin wird mir wieder das Gegenteil erklären, das ist alles
nicht möglich gewesen, aber was dort gelaufen ist, sage ich jetzt noch einmal,
war eine interessante Geschichte, wie man zu keiner
Umweltverträglichkeitsprüfung kommt, und da kann jeder von uns etwas lernen.
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