Landtag,
11. Sitzung vom 05.07.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 11 von 22
vergleicht, dass die Köche den Kühlschrank, das
Geschirr und die Abwaschhilfe benützen und vielleicht nicht einmal nachfüllen
müssen, was sie aufgebraucht haben. – Anhand eines solchen ganz
hausbackenen Vergleichs sieht man, dass die Dinge hier anders liegen, als es im
öffentlichen Bereich sonst üblich ist.
Ich frage Sie, Herr Landeshauptmann: Werden Sie in
der Umsetzung und in der Neuformulierung des Gesetzes die Forderungen und
Empfehlungen des Rechnungshofes berücksichtigen?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Ohne ins Detail zu gehen, möchte ich sagen, dass ich
hohe Sympathie für diese Empfehlungen des Rechnungshofes habe, denn wer kann
ernsthafterweise Forderungen nach Bestimmung des Rechtsträgers der
Krankenanstalten oder nach entsprechender Sauberkeit und Transparenz in der
Abrechnung von Privathonoraren bestreiten? Natürlich bin ich dafür, das ist ja
schon fast eine rhetorische Frage!
Ich bin aber sehr dafür, dass man sich auch Beispiele
etwa an den Universitäten ansieht, wo es auch nicht mehr selbstverständlich
ist, dass man kostenlos private Forschungsaufträge unter Nutzung der
entsprechenden Ressourcen durchführen kann. Es sollten an den
Universitätskliniken und in den Forschungseinrichtungen, die es in unserer
Stadt gibt, etwa gleiche Spielregeln gelten. In diese Richtung sollte man
meiner Auffassung nach auch nachdenken.
Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön. Die 2. Zusatzfrage kommt von Frau
Abg Korosec. Ich bitte darum.
Abg Ingrid Korosec (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Ich komme zum klinischen Mehraufwand: Der klinische
Mehraufwand hat eine 50-jährige Geschichte. Es hat seit 1957 eine Vereinbarung
gegeben. Diese wurde 1981 von der Stadt Wien aufgehoben. Das ist dann zum
Verfassungsgerichtshof gegangen. 2000 hat man wieder eine Vereinbarung
getroffen, und in dieser Vereinbarung scheint das erste Mal auf, dass eine
AKH-Betriebsgesellschaft angestrebt und vorbereitet werden soll.
Inzwischen sind wieder sieben Jahre ins Land gezogen.
Im Jahr 2005 hat es dann eine Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und
der Stadt Wien über die finanziellen Rahmenbedingungen für das AKH Wien
gegeben. Diese Finanzierung wurde als sehr großer Wurf gefeiert und ist bis zum
Jahr 2015 festgeschrieben. – In dieser Vereinbarung heißt es: „Bis März
2006 sind Überlegungen zur Gründung einer gemeinsamen Betriebsgesellschaft
zwischen der Stadt Wien und der Medizinischen Universität anzustellen.“
Herr Landeshauptmann! Meine Frage: Wie schaut der
Zeitplan für die Realisierung dieser Betriebsgesellschaft aus?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte um die Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Ich muss zugeben, dass ich am Beginn Ihres Berichtes
nicht genau gewusst habe, inwiefern klinischer Mehraufwand mit der Frage der
Abrechnung der Privathonorare in einem Spital zu tun hat. Ich stelle aber fest,
dass man am Ende der eigentlichen Fragestellung den Zusammenhang insofern
erkennen kann, als eine derartige Betriebsgesellschaft als der eigentliche
Rechtsträger des AKH auftreten würde. Somit lässt sich in der Tat hinsichtlich
der Frage der Abrechnung der Privathonorare ein kleines Brücklein schlagen.
Jeder weiß, dass ich seit langer Zeit ein Verfechter
dieser gemeinsamen Gesellschaftsgründung des Bundes und der Stadt Wien bin,
denn es scheint mir im höchsten Ausmaß vernünftig zu sein, dass man hier nicht nur
zu einer gemeinsamen Dienstaufsicht, sondern in vielerlei Hinsicht zu einer
gesamten Spitalsverwaltungsorganisation kommt, die es am Ende des Tages
ermöglicht, den heutigen Regeln einer Spitalsökonomie gerecht zu werden.
Hinzufügen möchte ich: Es war nicht die Stadt Wien,
die in all diesen Jahren die Gründung dieser gemeinsamen Gesellschaft
verhindert hat, sondern wir haben uns außerordentlich bemüht, zu dieser
gemeinsamen Gesellschaft zu kommen. Ich denke, dass wir nunmehr nach der
Ausgliederung der medizinischen Fakultät und der Bildung der Medizinischen
Universität und nicht zuletzt auch durch die Bestellung eines Wieners zum
Wissenschaftsminister diesem gemeinsamen Wunsch nach Gründung dieser
Betriebsgesellschaft für das AKH ein gutes Stück näher kommen. Dabei muss ich
den Wissenschaftsminister, was ihn möglicherweise verwundert, ein bisschen in
Schutz nehmen, denn er ist ja nicht nur für Wien allein verantwortlich, sondern
es gibt auch noch zwei andere Universitätskliniken, hinsichtlich welcher er das
gleiche Problem lösen muss, und möglicherweise bereitet ihm Innsbruck
diesbezüglich größere Schwierigkeiten als Wien.
Ich kann Ihnen hier sagen: Ich hätte diese gemeinsame
Betriebsgesellschaft lieber gestern als morgen.
Präsident Heinz Hufnagl:
Die 3. Zusatzfrage stellt Abg Lasar. – Ich bitte ihn darum.
Abg David Lasar
(Klub der Wiener Freiheitlichen):
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann! Sehr geehrter Herr Vorsitzender!
Der Verfassungsgerichtshof hat in seinem Urteil zum
Thema ärztliche Privathonorare die Bestimmungen aus sehr formaljuristischen
Gründen aufgehoben. Er hat aber gleichzeitig auch einen ganz klaren Weg
aufgezeigt, wie man die Angelegenheit betreffend die Stadt Wien und die
Universitätsklinik bereinigen beziehungsweise sanieren kann.
Werden Sie, Herr Landeshauptmann, in Wien ein
ähnliches Modell wie das in Graz befürworten?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr Dr Häupl.
Lhptm Dr Michael Häupl: Herr Abgeordneter!
Wir sind momentan dabei, sowohl
die Situation der Universitätsklinik in Graz als auch der Universitätsklinik in
Innsbruck hinsichtlich des gegenständlichen Problems zu evaluieren, um dann
entsprechende Vorschläge zu unterbreiten, was wir in diese Richtung zu tun
gedenken. Grundsätzlich muss man davon ausgehen, dass man in
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