Landtag,
11. Sitzung vom 05.07.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 10 von 22
was nicht heißt, dass es solche nicht schon gibt. Das
Stoßspielen ist seit Jahr und Tag in Wien verboten, und trotzdem wissen wir,
wie die Realität des Lebens in unserer Stadt ausschaut. Jedenfalls kann aber
niemand davon ausgehen, dass er das auch mit öffentlicher staatlicher oder
städtischer Billigung durchführt.
Mir ist in erster Linie dabei wichtig, Kranken zu
helfen und vor allem die Jugendlichen davor zu schützen. Das geschieht in
erster Linie durch Kontrolle, aber natürlich auch durch Gesprächsprävention.
Diese findet statt, man braucht sich nur die Programme anzuschauen, die in den
Schulen laufen. Wichtig ist aber, wie gesagt, in erster Linie, dass bestehende
Jugendschutzgesetze eingehalten werden.
Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön.
Die vierte und letzte Zusatzfrage kommt wieder von Herrn Abg
Mag Jung. – Ich bitte darum.
Abg Mag Wolfgang Jung (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Danke, Herr Präsident.
Ich darf mich gleich der vorigen Frage vor allem
betreffend Jugendliche anschließen. Vorgestern wurde eine Untersuchung
beziehungsweise eine Statistik veröffentlicht, die uns bescheinigt, dass wir in
Österreich europaweit unter den Top 3 bei den Spielsüchtigen liegen. Wir
haben da einen bedauerlichen Spitzenplatz! Es werden in Österreich etwa
2 Milliarden EUR jährlich verspielt, und gerade Jugendliche sind
davon betroffen.
Im Hinblick darauf stellt sich die Frage: Wieso
werden an einem Platz wie dem Prater, wo sich sehr viele Jugendliche aufhalten,
die Konzessionen auch nach dem neuen Konzept immer wieder so vergeben, dass an
den prominentesten Stellen die Plätze für Zocker sind? Wie sehen Sie das? Kann
man dagegen nichts tun?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Auf Grund der
bestehenden Rechtslage kann man zunächst natürlich nichts dagegen tun. Sie alle
wissen, wie die Vergabe und vor allem die Sekundärvergabe von Grundstücken im
Prater funktioniert, und zwar vornehmlich dort, wo Pachtverträge seit den
Jahren 1946/47/48 real existieren. Sie wissen, mit welchen Schwierigkeiten es
verbunden ist, Pachtverträge aufzulösen, vor allem, wenn im Baurecht dann
weitergegeben wird. Dagegen wird man gar nichts tun können, solange sich diese
Unternehmen an bestehende Gesetze halten, was sie im gegenständlichen
Fall – ich nehme einmal an, dass Sie dieses Novomatic-Unternehmen ansprechen –
auch tun.
Ich muss aber dazu sagen, dass diese gar nicht unser
wirkliches Problem darstellen, sondern das Problem sind eigentlich die vielen
kleinen Kabinen-Glücksspielbereiche in den Straßen, zum Beispiel bei mir daheim
in der Ottakringer Straße. Das ist unser wirkliches Problem. Die
Novomatic-Unternehmen unterliegen ohnehin entsprechenden Kontrollen, und Sie
können ganz sicher sein, dass ich da keinerlei Unterschied kenne, sondern dass
ich es durchaus so sehe, dass alle die Spielregeln einhalten müssen.
Noch einmal: Das wirkliche Problem, das wir haben,
ist nicht das Großunternehmen im Prater, sondern das wirkliche Problem sind die
vielen kleinen Kabinen-Unternehmen, die es, aufgeteilt in Einzelunternehmen, in
der Vorstadt gibt. Und dieses Problem wollen wir zu lösen versuchen!
Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön.
Die 4. Frage (FSP - 03226-2007/0001 - KGR/LM)
wurde von Frau Abg Dr Sigrid Pilz ebenfalls an den Herrn Landeshauptmann
gerichtet.
(Der VfGH hat mit Urteil vom 17. März 2007 § 45 (3)
Wr KAG als verfassungswidrig aufgehoben. Bis April 2008 muss ein
verfassungskonformer Zustand hergestellt werden. Herr Landeshauptmann, welche
Schritte wurden/werden von Ihnen unternommen, um einen verfassungskonformen
Zustand in diesem Bereich herzustellen?)
Ich bitte um die Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrte
Frau Abgeordnete! Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass der
Verfassungsgerichtshof lediglich einen kleinen Teil des § 45 des KAG
beanstandet hat, nämlich jenen Teil, in dem landesgesetzliche Regelungen für
Bundesbedienstete getroffen wurden. Das ist eine Kompetenzüberschreitung, und
das hat der Verfassungsgerichtshof gerügt und aufgehoben. – Ich erzähle
das deshalb, weil mir das die Beantwortung der Frage natürlich wesentlich
leichter macht, die da lautet:
Selbstverständlich wird noch heuer im Herbst eine
entsprechende Novellierung des KAG vorgelegt werden, die diesem Erkenntnis des
Verfassungsgerichtshofs Rechnung trägt.
Ich füge aber hinzu: Wir werden uns sicherlich ein
bisschen daran orientieren, wie Universitätskliniken in anderen Städten
Österreichs – denn wir sind ja nicht die Einzigen – dieses Problem
gelöst haben. Das werden wir uns sicherlich auch anschauen.
Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön.
Die 1. Zusatzfrage kommt von Frau Abg Dr Pilz. Ich bitte darum.
Abg Dr Sigrid Pilz (Grüner Klub im
Rathaus): Herr Landeshauptmann!
Ich kenne das Urteil natürlich auch in all seinen
Facetten.
Der Rechnungshof drückt seine Erwartungen und
Forderungen hinsichtlich der Privathonorare in den Spitälern klar aus. Er hat
hinsichtlich aller Universitätsspitäler klargelegt, dass er sich erwartet, dass
der Krankenanstaltenträger selbst die Privathonorare als Arztgebühr einhebt und
dass es eine transparente und kontrollierte Gebarung gegeben soll.
Ich hoffe, dass Sie in vielen beziehungsweise allen
Punkten der Meinung des Rechnungshofes sind, denn es kann nicht sein – das
haben ja jüngste Debatten über Nebenbeschäftigungen von Ärzten und Ärztinnen im
AKH gezeigt –, dass der öffentliche Träger einen Bereich der Tätigkeiten,
die im Spital erbracht werden, völlig außerhalb der eigenen Kontrolle und des
eigenen Zugriffs zulässt.
Immerhin ist das ja so, wenn man
es mit einer Küche
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