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Landtag, 12. Sitzung vom 21.09.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 6 von 71

 

Unterrichtsmittel und daher auch Schulbücher zu verwenden sind, die für den Unterrichtsgebrauch als geeignet erklärt worden sind. „Als geeignet erklärt", heißt, dass sie von einem Sachverständigengutachten beurteilt werden und dann der Frau Bundesminister oder dem Herrn Bundesminister quasi zur Approbierung vorgeschlagen werden. Nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind allerdings die Bedingungen der Approbation nicht auf Unterrichtsmittel für den Religionsunterricht anzuwenden. Das hat viele Ursachen; unter anderem liegt eine davon im Konkordat.

 

Die Auswahl, welche Religionsbücher verwendet werden, das heißt die inhaltliche Kontrolle, liegt in der Verantwortung der jeweiligen Kirche und Religionsgemeinschaft, dies speziell auch im Hinblick auf die Grundrechte, besonders die Religionsfreiheit. Dies bedeutet, dass die islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich die Verantwortung dafür trägt, welche Religionsbücher zum Einsatz kommen, wobei allerdings § 2 Abs 3 des Religionsunterrichtsgesetzes die Einschränkung vorsieht, dass für den Religionsunterricht nur Lehrbücher und Lehrmittel verwendet werden dürfen, die nicht im Widerspruch zur staatsbürgerlichen Erziehung stehen. (Demonstrativer Beifall und Zwischenrufe bei der FPÖ.)

 

Ich hätte es Ihnen auch nicht erzählen müssen, Sie könnten das alles ja im Gesetz nachlesen. (Abg Mag Harald STEFAN: Wir wollten es einmal hören! - Abg Mag Wolfgang Jung: Wir haben geglaubt, es gilt nicht mehr! - Weitere Zwischenrufe.) Herr Brigadier, ich mache gerne bei Ihnen eine Rechtsschulung. Das haben Sie dringend notwendig. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ und den GRÜNEN.)

 

Was das Buch „Erlaubtes und Verbotenes im Islam" von Jusuf al-Qaradawi betrifft, ist nochmals festzuhalten, dass dieses Buch ausschließlich im Oberstufenbereich der AHS beziehungsweise BMHS verwendet wurde, laut Aussage des Präsidenten der islamischen Glaubensgemeinschaft, des Herrn Prof Anas Schakfeh, jedoch ab dem Schuljahr 2005/2006 nicht mehr verwendet wurde.

 

Das hat einen Grund. Denn es ist im Hinblick auf die von Ihnen gestellten Fragen - nämlich: Wird eine Kontrolle ausgeübt und von wem? - festzuhalten, dass es einen Fachinspektor für Religionsunterricht in allen Religionsgemeinschaften gibt, natürlich bei der katholischen Kirche wesentlich mehr als etwa bei anderen christlichen Kirchen oder bei der islamischen Glaubensgemeinschaft. Dieser Fachinspektor ist tätig geworden - es ist der Herr Schakfeh -, und aufgrund des Tätigwerdens des Fachinspektors und auf Grund seines Berichtes an die Schulbehörde ist dieses Buch aus dem Verkehr gezogen worden. (Abg Mag Harald STEFAN: Wer hat es genehmigt?)

 

Das werden Sie den Unterrichtsminister der früheren Zeit fragen, wiewohl er überhaupt gar nicht in der Lage dazu ist, weil er nur normale Unterrichtsmittel - dass ich als Biologe das einem Juristen erzählen muss, ist eigentlich schon komisch -, nur normale Schulbücher genehmigen darf. (Abg Mag Harald STEFAN: Aber wer hat das Gutachten abgegeben?) Daher genehmigte dieses Buch natürlich die zuständige Religionsgemeinschaft, allerdings zu einer Zeit, wie Sie wissen, als der Herr Schakfeh noch gar nicht Präsident war.

 

Sie werden also Ihre Phobien woanders ausleben müssen. (Beifall bei der SPÖ und den GRÜNEN.) Denn einmal mehr ist hier festzustellen: Jawohl, es ist eine Kontrolle auf der Basis des von mir zitierten Paragraphen vorgesehen, diese Kontrolle wurde ausgeübt, und aufgrund dieser Kontrolle wurde dieses Religionsbuch aus dem Verkehr gezogen. Ich weiß nicht, was Sie eigentlich sonst von mir wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

 

Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir kommen zur 1. Zusatzfrage: Herr Abg DDr Schock, bitte.

 

Abg DDr Eduard Schock (Klub der Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!

 

Ich habe bereits im heurigen Jänner einen Brief an die Frau Brandsteidl gerichtet und um ein Exemplar dieses Buches und auch anderer Lehrbücher gebeten, weil wir uns das einfach einmal anschauen wollten. Es ist dieses Schreiben überhaupt unbeantwortet geblieben, und das hat dann eigentlich unseren Verdacht geweckt: Warum ist das so eine Geheimniskrämerei? Warum müssen diese Schulbücher so verheimlicht werden? Es ist uns dann, nachdem dieser Eifer geweckt worden ist, gelungen, über Umwege - und das ist ja traurig, dass man als Oppositionsfraktion nicht auf ganz normalem Amtsweg zu so einem Schulbüchl aus Wien kommt - ein Exemplar zu bekommen.

 

Sie haben die staatsbürgerliche Erziehung angesprochen. Ja, da gibt es sicher unterschiedlichste Meinungen in diesem Haus. Aber, Herr Landeshauptmann, wenn in diesem Büchl etwa ein Hundeverbot ausgesprochen wird - und wir wissen, die Wiener lieben Hunde - und dann noch statuiert wird, dass die Leute ihrem Strolchi die Haut abziehen müssen, ...

 

Präsidentin Erika Stubenvoll (unterbrechend): Kommen Sie dann zur Frage, bitte.

 

Abg DDr Eduard Schock (fortsetzend): Ja, ja; ich möchte mit Ihrem Einverständnis, Frau Präsidentin, noch zwei Zitate bringen.

 

... dann ist das einfach eigentümlich. Oder wenn auf Abkehr vom Islam die Todesstrafe steht, dann betrifft uns zwei das vielleicht nicht, weil wir keine Muslime sind. Auch wenn auf die Heirat mit einer Prostituierten hundert Peitschenhiebe stehen - das lernen die Kinder in Wien -, wird das uns zwei in absehbarer Zeit nicht betreffen, nehme ich einmal an. (Abg Christian Oxonitsch: Zur Frage kommen!)

 

Aber heikler wird es, Herr Klubobmann - und damit komme ich schon zur Frage -, heikler wird es, wenn auf Weintrinken 40 oder 80 Peitschenhiebe stehen, und die Kinder lernen das in Wien, dass auf 40 Peitschenhiebe vielleicht der G'spritzte beim Heurigen kommt, aber wenn wir in aller Öffentlichkeit da unten am Wiener ...

 

Präsidentin Erika Stubenvoll (unterbrechend): Würden Sie dann bitte die Frage formulieren!

 

Abg DDr Eduard Schock (fortsetzend): ... ein Achtel Weißburgunder trinken, dann bekommen wir 80 Peitschenhiebe.

 

Herr Landeshauptmann, ich frage Sie: Glauben Sie

 

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