Landtag,
12. Sitzung vom 21.09.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 71
Unterrichtsmittel und daher auch Schulbücher zu
verwenden sind, die für den Unterrichtsgebrauch als geeignet erklärt worden
sind. „Als geeignet erklärt", heißt, dass sie von einem
Sachverständigengutachten beurteilt werden und dann der Frau Bundesminister
oder dem Herrn Bundesminister quasi zur Approbierung vorgeschlagen werden. Nach
den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sind allerdings die Bedingungen der
Approbation nicht auf Unterrichtsmittel für den Religionsunterricht anzuwenden.
Das hat viele Ursachen; unter anderem liegt eine davon im Konkordat.
Die Auswahl, welche Religionsbücher verwendet werden,
das heißt die inhaltliche Kontrolle, liegt in der Verantwortung der jeweiligen
Kirche und Religionsgemeinschaft, dies speziell auch im Hinblick auf die
Grundrechte, besonders die Religionsfreiheit. Dies bedeutet, dass die
islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich die Verantwortung dafür trägt,
welche Religionsbücher zum Einsatz kommen, wobei allerdings § 2 Abs 3
des Religionsunterrichtsgesetzes die Einschränkung vorsieht, dass für den
Religionsunterricht nur Lehrbücher und Lehrmittel verwendet werden dürfen, die
nicht im Widerspruch zur staatsbürgerlichen Erziehung stehen. (Demonstrativer
Beifall und Zwischenrufe bei der FPÖ.)
Ich hätte es Ihnen auch nicht erzählen müssen, Sie
könnten das alles ja im Gesetz nachlesen. (Abg Mag Harald STEFAN: Wir wollten
es einmal hören! - Abg Mag Wolfgang Jung: Wir haben geglaubt, es gilt nicht
mehr! - Weitere Zwischenrufe.) Herr Brigadier, ich mache gerne bei Ihnen eine
Rechtsschulung. Das haben Sie dringend notwendig. (Heiterkeit und Beifall bei
der SPÖ und den GRÜNEN.)
Was das Buch „Erlaubtes und Verbotenes im Islam"
von Jusuf al-Qaradawi betrifft, ist nochmals festzuhalten, dass dieses Buch
ausschließlich im Oberstufenbereich der AHS beziehungsweise BMHS verwendet
wurde, laut Aussage des Präsidenten der islamischen Glaubensgemeinschaft, des
Herrn Prof Anas Schakfeh, jedoch ab dem Schuljahr 2005/2006 nicht mehr
verwendet wurde.
Das hat einen Grund. Denn es ist im Hinblick auf die
von Ihnen gestellten Fragen - nämlich: Wird eine Kontrolle ausgeübt und von
wem? - festzuhalten, dass es einen Fachinspektor für Religionsunterricht in
allen Religionsgemeinschaften gibt, natürlich bei der katholischen Kirche
wesentlich mehr als etwa bei anderen christlichen Kirchen oder bei der
islamischen Glaubensgemeinschaft. Dieser Fachinspektor ist tätig geworden - es
ist der Herr Schakfeh -, und aufgrund des Tätigwerdens des Fachinspektors und
auf Grund seines Berichtes an die Schulbehörde ist dieses Buch aus dem Verkehr
gezogen worden. (Abg Mag Harald STEFAN: Wer hat es genehmigt?)
Das werden Sie den Unterrichtsminister der früheren
Zeit fragen, wiewohl er überhaupt gar nicht in der Lage dazu ist, weil er nur normale
Unterrichtsmittel - dass ich als Biologe das einem Juristen erzählen muss, ist
eigentlich schon komisch -, nur normale Schulbücher genehmigen darf. (Abg Mag
Harald STEFAN: Aber wer hat das Gutachten abgegeben?) Daher genehmigte dieses
Buch natürlich die zuständige Religionsgemeinschaft, allerdings zu einer Zeit,
wie Sie wissen, als der Herr Schakfeh noch gar nicht Präsident war.
Sie werden also Ihre Phobien woanders ausleben
müssen. (Beifall bei der SPÖ und den GRÜNEN.) Denn einmal mehr ist hier festzustellen:
Jawohl, es ist eine Kontrolle auf der Basis des von mir zitierten Paragraphen
vorgesehen, diese Kontrolle wurde ausgeübt, und aufgrund dieser Kontrolle wurde
dieses Religionsbuch aus dem Verkehr gezogen. Ich weiß nicht, was Sie
eigentlich sonst von mir wollen. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir
kommen zur 1. Zusatzfrage: Herr Abg DDr Schock, bitte.
Abg DDr Eduard Schock (Klub der Wiener
Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!
Ich habe bereits im heurigen Jänner einen Brief an
die Frau Brandsteidl gerichtet und um ein Exemplar dieses Buches und auch
anderer Lehrbücher gebeten, weil wir uns das einfach einmal anschauen wollten.
Es ist dieses Schreiben überhaupt unbeantwortet geblieben, und das hat dann
eigentlich unseren Verdacht geweckt: Warum ist das so eine Geheimniskrämerei?
Warum müssen diese Schulbücher so verheimlicht werden? Es ist uns dann, nachdem
dieser Eifer geweckt worden ist, gelungen, über Umwege - und das ist ja
traurig, dass man als Oppositionsfraktion nicht auf ganz normalem Amtsweg zu so
einem Schulbüchl aus Wien kommt - ein Exemplar zu bekommen.
Sie haben die staatsbürgerliche Erziehung
angesprochen. Ja, da gibt es sicher unterschiedlichste Meinungen in diesem
Haus. Aber, Herr Landeshauptmann, wenn in diesem Büchl etwa ein Hundeverbot
ausgesprochen wird - und wir wissen, die Wiener lieben Hunde - und dann noch
statuiert wird, dass die Leute ihrem Strolchi die Haut abziehen
müssen, ...
Präsidentin Erika Stubenvoll (unterbrechend):
Kommen Sie dann zur Frage, bitte.
Abg DDr Eduard Schock (fortsetzend):
Ja, ja; ich möchte mit Ihrem Einverständnis, Frau Präsidentin, noch zwei Zitate
bringen.
... dann ist das einfach eigentümlich. Oder wenn
auf Abkehr vom Islam die Todesstrafe steht, dann betrifft uns zwei das
vielleicht nicht, weil wir keine Muslime sind. Auch wenn auf die Heirat mit
einer Prostituierten hundert Peitschenhiebe stehen - das lernen die Kinder in
Wien -, wird das uns zwei in absehbarer Zeit nicht betreffen, nehme ich einmal
an. (Abg Christian Oxonitsch: Zur Frage kommen!)
Aber heikler wird es, Herr Klubobmann - und damit
komme ich schon zur Frage -, heikler wird es, wenn auf Weintrinken 40 oder
80 Peitschenhiebe stehen, und die Kinder lernen das in Wien, dass auf
40 Peitschenhiebe vielleicht der G'spritzte beim Heurigen kommt, aber wenn
wir in aller Öffentlichkeit da unten am Wiener ...
Präsidentin Erika Stubenvoll
(unterbrechend): Würden Sie dann bitte die Frage formulieren!
Abg DDr Eduard Schock (fortsetzend):
... ein Achtel Weißburgunder trinken, dann bekommen wir
80 Peitschenhiebe.
Herr Landeshauptmann, ich frage
Sie: Glauben Sie
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