Landtag,
12. Sitzung vom 21.09.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 23 von 71
auch weitaus nicht in dem Ausmaß gestiegen ist, wie
es im Durchschnitt in anderen Ländern beobachtbar ist. So beträgt zum Beispiel
die Studienanfängerquote in Österreich 37 Prozent und in der OECD
54 Prozent. Das ist eine ziemlich beachtliche Differenz! Die Entwicklung
der Studentenzahlen in Österreich von 1995 bis 2004 liegt bei 3 Prozent,
im OECD-Schnitt sind es 41 Prozent. Auch das sollte einem zu denken geben!
Wenn sich die Freiheitlichen hier herstellen und
sagen, die SPÖ hätte das Bildungssystem in dieser Zeit an die Wand gefahren,
dann halte ich das auch für beachtlich, denn die SPÖ hat in dieser Zeit mit
Sicherheit nicht den Bildungsminister oder die Bildungsministerin gestellt! Das
ist schon einer anderen Richtung zuzuschreiben. (Zwischenruf von StRin
Mag Katharina Cortolezis-Schlager.) Ist die Präsidentin des
Stadtschulrates auch für die Unis und für die Studenten zuständig? Das ist mir
neu! Die Frau Präsidentin wird sich sicherlich herzlich bedanken, wenn sie
jetzt ein neues Aufgabengebiet von der ÖVP dazu bekommen hat! (Zwischenruf von
StRin Mag Katharina Cortolezis-Schlager.) Die Frau Präsidentin ist jetzt
für die Universitäten zuständig! Das ist mir ganz neu! Frau Präsidentin! Damit
Sie es ab sofort wissen: Frau Cortolezis-Schlager hat Ihnen eine neue Aufgabe
zugeteilt! Sie verändern hier schon Verfassungen! Sehr spannend!
Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass aus der
Studie ersichtlich ist, dass die Aufwendungen für den Bildungsbereich anteilig
am Bruttoinlandsprodukt in den letzten Jahren gesunken sind. Das sollte uns auf
jeden Fall aufrütteln! In diesem Punkt unterstütze ich auch sehr gerne Frau
Kollegin Vassilakou und sage: Vielleicht schaffen wir es, gemeinsam den Herrn
Finanzminister davon zu überzeugen, dass, wenn man sich als wahres Bildungsland
wahrnehmen möchte, Investitionen in die Bildung gut und wichtig sind und wir
daher in diesen Bereich in den nächsten Jahren investieren sollten. Die
Bildungsministerin ist mit Sicherheit davon überzeugt, und wenn wir das
gemeinsam transportieren, dann schaffen wir auch hier einen neuen Schritt.
Inhaltlich-pädagogisch kann ich zu diesem
Themenbereich nur wiederholen, was Kollegin Jerusalem hier ganz klar gesagt
hat: Es geht um Differenzierung und um individuelle Lernpläne und nicht um
Einmacherei. Dem kann ich mich anschließen. (Zwischenruf von Abg
Mag Wolfgang Jung.) Wenn Kollege Jung nicht in der Lage ist, Frau Kollegin
Jerusalem zuzuhören, dann kann ich nichts dafür! Sie hat aber jedenfalls
ausschließlich von individuellen Lernplänen gesprochen. Das hat auch die SPÖ
immer gefordert und unterstützt. Vielleicht hören Sie endlich einmal zu! –
Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Die Aktuelle
Stunde ist somit beendet.
Bevor wir zur Erledigung der Tagesordnung kommen,
gebe ich gemäß § 15 Abs 2 im Zusammenhalt mit § 31 Abs 1 der
Geschäftsordnung bekannt, dass je eine schriftliche Anfrage von Abgeordneten
des Klubs der Wiener Freiheitlichen und des Grünen Klubs im Wiener Rathaus
eingelangt ist.
Vor Sitzungsbeginn ist je ein Antrag von
Landtagsabgeordneten des Klubs der Wiener Freiheitlichen und des ÖVP-Klubs der
Bundeshauptstadt Wien eingelangt. Den Fraktionen wurden die beiden Anträge
schriftlich bekannt gegeben. Die Zuweisungen erfolgen wie beantragt.
Die Abgen Mag Waltraut Antonov,
Dipl-Ing Margulies, Günter Kenesei, Mag Alexander Neuhuber,
Mag Harald Stefan und Mag Dietbert Kowarik haben am
23. Juli 2007 gemäß § 30b der Geschäftsordnung eine
Gesetzesvorlage betreffend Änderung der Verfassung der Bundeshauptstadt Wien,
Wiener Stadtverfassung, LGBl für Wien Nr 28/1967 in der Fassung des LGBl
Nr 22/2003 eingebracht.
Dieser Antrag wurde dem Ausschuss Integration,
Frauenfragen, KonsumentInnenschutz und Personal zugewiesen.
Nach Beratung in der Präsidialkonferenz nehme ich
folgende Umstellung der Tagesordnung vor: Die Postnummern 3, 1, 2 und 4 werden
in dieser genannten Reihenfolge verhandelt.
Gegen diese Umreihung wurde kein Einwand erhoben. Ich
werde daher so vorgehen.
Meine Damen und Herren! Die Postnummer 3
betrifft die erste Lesung der Vorlage eines Gesetzes über die Reinhaltung von
Straßen mit öffentlichem Verkehr und öffentlich zugänglichen Grünflächen in
Wien, das so genannte Wiener Reinhaltegesetz.
Berichterstatterin dazu ist die amtsführende
Stadträtin für Umwelt, Frau Mag Ulli Sima. Ich bitte sie, die Verhandlung
einzuleiten.
Berichterstatterin Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Herr Präsident! Meine sehr
geehrten Damen und Herren!
Es ist mir wirklich eine außerordentliche und sehr
große Freude, heute dem Landtag das Wiener Reinhaltegesetz zur Beschlussfassung
vorzulegen. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Beitrag zur Aktion „Saubere Stadt“
und soll dazu beitragen, das hohe Sauberkeitsniveau in Wien weiter zu halten
beziehungsweise auszubauen.
Die Wienerinnen und Wiener stellen in Umfragen der
Sauberkeit in dieser Stadt ein sehr gutes Zeugnis aus. Über zwei Drittel
meinen, dass Wien viel sauberer ist als vergleichbare andere Städte.
Es gibt aber auch, wie wir gesehen haben, schwarze
Schafe – wie ich einmal sagen möchte –, die dieses Gesetz notwendig
machen. Leider erreichen wir nämlich auch mit der allerbesten Kampagne
bestimmte Einzelpersonen nicht, die es sich zur Gewohnheit gemacht haben, ihren
Sperrmüll auf Wiens Straßen und in Wiens Parks abzuladen oder Einkaufswagerl in
irgendwelchen Teichen zu versenken.
Mit diesem Gesetz schaffen wir die
Grundlage dafür, dass wir in Zukunft Kontrollen zur Einhaltung der Sauberkeit
und zur Einhaltung der geltenden Sauberkeitsbestimmungen in Wien durchführen
und natürlich auch Strafen verhängen können. Schwarze Schafe müssen künftig
einfach mit Konsequenzen rechnen, wenn sie ihr Wohnzimmer auf dem Gehsteig
abladen und nicht auf
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