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Landtag, 13. Sitzung vom 24.10.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 34

 

Kontrollamtes liegt.

 

Und nun zur Leitung des Kontrollamtes. Auch hier ist Wien das einzige Bundesland, in dem die Bestellung des Leiters oder der Leiterin mit einfacher Mehrheit möglich ist. Das heißt nichts anderes, als dass die SPÖ mit ihrer einfachen Mehrheit sich ganz ohne Mitwirkung der Opposition aussuchen kann, wer ihr als Leiter oder Leiterin des Kontrollamtes genehm ist.

 

Meine lieben KollegInnen von der SPÖ! Wie passt denn das zusammen mit den angeblich so tollen Minderheitsrechten in Wien, von denen Sie uns immer erzählen? Meinen Sie etwa nur solche Minderheitsrechte, die Ihnen nicht wehtun, wie etwa der rotierende Vorsitz im Kontrollausschuss der Oppositionsparteien? (Abg Mag Thomas Reindl: Frau Kollegin?!) - Mit der Wiener Regelung der einfachen Mehrheit bildet Wien eindeutig das demokratiepolitische Schlusslicht im Bundesländervergleich. - Nehmen Sie Minderheitsrechte wirklich ernst und stimmen Sie unserem Antrag zu, dass in Zukunft der Leiter oder die Leiterin des Kontrollamtes nur mehr mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden kann! (Abg Mag Thomas Reindl: Man könnte glauben, wir sind in der Märchenstunde, wenn man Ihnen zuhört!)

 

Allerdings ist die Wahl mit einfacher Mehrheit leider nur die logische Fortsetzung des Auswahlverfahrens für die Leitung des Kontrollamtes, das derzeit in Wien besteht. Hier dürfte die Achse Häupl-Pröll zum Tragen kommen, denn Wien und Niederösterreich sind die einzigen Bundesländer, in denen beim Bestellvorgang der Leitung des Kontrollamtes beziehungsweise Landesrechnungshofes sowohl die Opposition als auch die Öffentlichkeit zur Gänze ausgeschlossen bleiben. In allen anderen Bundesländern gibt es zumindest Hearings im Kontrollausschuss. - Wenn Sie nicht gemeinsam mit Niederösterreich demokratiepolitisches Schlusslicht auch in dieser Frage bleiben wollen, sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ, dann stimmen Sie doch unserem Antrag auf Verankerung eines Hearings in der Stadtverfassung zu! (Beifall bei den GRÜNEN. – Abg Godwin Schuster: Sie sind schlecht vorbereitet! Total schlecht vorbereitet! Sie wissen wirklich nicht, was in den Bundesländern passiert!)

 

Es freut mich, dass ihr beginnt, euch aufzuregen. Mich regt nämlich die mangelhafte Umsetzung der Kontrollberichte in Wien auch auf! Und endlich reiße ich euch aus der Lethargie. Das ist gut so. (Beifall bei den GRÜNEN. - Abg Godwin Schuster: Aber Sie können hier nicht etwas behaupten, was nicht stimmt! – Das zeigt, wie locker Sie ...! Das ist nicht in Ordnung!)

 

Auch was die Amtszeit der Leiter und Leiterinnen von Landeskontrolleinrichtungen betrifft, kann Wien sich keiner VorreiterInnenrolle brüsten. Zweifellos ist die Unabhängigkeit einer Kontrollinstitution strukturell eher gewährleistet, wenn der Leiter oder die Leiterin für eine zehn- bis zwölfjährige Amtsperiode gewählt wird, ohne die Möglichkeit einer Wiederwahl. Das gilt zum Beispiel für den Rechnungshofpräsidenten. In vier Bundesländern ist eine Wiederbestellung des Landesrechnungshofleiters oder der –leiterin nicht möglich, in vier Bundesländern ist sie möglich.

 

Ich meine, Wien muss sich nicht auch noch hier am schlechteren demokratiepolitischen Niveau orientieren, und stelle daher im Namen der Oppositionsparteien den Antrag, in der Wiener Stadtverfassung die Amtszeit des Leiters oder der Leiterin des Kontrollamtes auf zwölf Jahre ohne Möglichkeit der Wiederwahl zu verlängern.

 

Was in Wien für die rote Mehrheit praktisch ist, was allerdings demokratiepolitischen Mindeststandards widerspricht, ist die Tatsache, dass auch die Abberufung des Leiters oder der Leiterin des Kontrollamtes durch eine einfache Mehrheit im Gemeinderat erfolgen kann. Diese Regelung könnte natürlich durchaus als Druckmittel auf die Leiterin oder den Leiter des Kontrollamtes verwendet werden, wenn die Kontrolle allzu unangenehm wird. Die Damen und Herren von der SPÖ werden natürlich empört sagen: Das würden wir niemals tun! – Na, wenn Sie es niemals tun, dann können Sie doch auch die entsprechende Bestimmung ändern! Der Antrag, den ich im Namen der Oppositionsparteien hier einbringe, gibt Ihnen jedenfalls heute die Möglichkeit, diesen gar nicht so kleinen demokratiepolitischen Schönheitsfehler in der Stadtverfassung zu ändern, damit in Zukunft für die Abberufung des Leiters oder der Leiterin des Kontrollamtes eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.

 

Und jetzt komme ich sozusagen wieder zurück zum Beginn meiner Rede. Da habe ich davon gesprochen, dass es immer und immer wieder vorkommt, dass Missstände vom Kontrollamt aufgezeigt und Empfehlungen zur Beseitigung der Missstände gemacht werden, die verantwortlichen Stadträtinnen und Stadträte sich aber offensichtlich nicht verpflichtet fühlen, dafür zu sorgen, dass Empfehlungen auch umgesetzt werden. Meine Kolleginnen und Kollegen werden im Folgenden dazu noch etliche Beispiele anführen.

 

Auch in puncto Umsetzung der Empfehlungen des Kontrollamtes mangelt es in der Wiener Stadtverfassung an Bestimmungen, die aus der Sisyphusarbeit des Kontrollamtes eine Kontrolle mit Konsequenzen machen. Auch dafür gibt es in den anderen Bundesländern ausreichend vorbildhafte Beispiele. So gibt es fast in allen Bundesländern die Pflicht für die Landesregierung, binnen 12 Monaten einen Bericht über die Umsetzung von Empfehlungen des Landesrechnungshofes abzugeben. Sollten Empfehlungen nicht umgesetzt werden, muss dies auch begründet werden. Des Weiteren gibt es in etlichen Bundesländern, zum Beispiel in Oberösterreich, die Regelung, dass der Kontrollausschuss über einzelne Empfehlungen des Landesrechnungshofes abstimmt und sie zum Beschluss erhebt. - Nichts davon gibt es in Wien. In Wien können Berichte nur zur Kenntnis genommen werden. Das heißt, Sie können mit Ja stimmen, wenn Sie den Bericht gelesen haben, und Sie müssten mit Nein stimmen, wenn Sie ihn nicht gelesen haben. Wo verbirgt sich denn der tiefere Sinn einer solchen Abstimmung? Soll abgefragt werden, wer von uns Abgeordneten des Lesens mächtig ist?

 

Der Kontrollamtsdirektor Dr Hechtner wird Ihnen auf

 

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