Landtag,
13. Sitzung vom 24.10.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 9 von 34
suchen -, sondern es geht ja darum, konsequent etwas
zu verbessern. Wenn hier aber keine Nachkontrolle stattfindet und wenn jeder
Beamte, der damit zu tun hat, oder auch jeder Stadtrat im Wesentlichen das zur
Kenntnis nehmen kann, zur Tagesordnung übergehen kann und sagen kann: Na ja,
jetzt haben wir es einmal gehört, aber es wird sowieso nicht mehr
nachgeschaut!, dann ist auch hier diese Kontrolle natürlich zahnlos.
Daher bedarf es einer institutionalisierten
Nachkontrolle, wie sie zum Beispiel auch der Rechnungshof macht, einer
institutionalisierten Nachkontrolle, wo jeder damit rechnen muss: Wenn ich
jetzt kontrolliert worden bin, dann stehen die in einem Jahr, in zwei Jahren
wieder da und schauen, ob ich das umgesetzt habe! – Diese Nachkontrolle muss ja
nicht zu hundert Prozent stattfinden, aber wenn es in einem so hohen
Prozentsatz Stichproben gibt, dass man damit rechnen muss, dann ist das eine
sehr scharfe Konsequenz, und dann führt das garantiert dazu, dass die
Kontrollberichte dann auch in einem verstärkten Ausmaß ernst genommen und
umgesetzt werden. - Dies ist also ein ganz wesentlicher Faktor. Und dann
natürlich, um das Ganze wieder für uns transparent zu machen, ein
entsprechender Bericht an den Landtag beziehungsweise an den Kontrollausschuss,
damit man auch hier wiederum sieht: Wie ist die Umsetzung erfolgt?
Das sind ganz konkrete Forderungen. Das sind keine
unmöglichen Forderungen, das sind keine Forderungen, die extrem viel Geld
kosten. Abgesehen davon ist das Geld, das hier investiert wird, garantiert gut
eingesetzt, weil es auf der anderen Seite auch wiederum massiv dabei hilft, in
der Verwaltung zu sparen.
Daher kann ich mir nur vorstellen, nach dem, was ich
vorher gesagt habe, dass sich die SPÖ einen Ruck gibt und hier mit der
Opposition gemeinsam diese Dinge umsetzt. Wie ich schon gesagt habe: Es wäre
gut für das Gemeinwesen, es wäre gut für die SPÖ, und es wäre gut für die
Stadt. (Beifall bei der FPÖ.)
Präsident Johann Hatzl: Als Nächster
gelangt Herr Abg Dr Tschirf zum Wort.
Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub
der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und
Herren!
Wir hören in den letzten Tagen und Wochen von Seiten
der SPÖ immer wieder von Gesetzen, die den Geist des 19. Jahrhunderts in
sich haben. Wenn ich mir die Wiener Stadtverfassung ansehe, dann ist das das
gelebte Demokratieverständnis des 19. Jahrhunderts - und nicht das des 20.
oder gar des 21., in dem wir uns befinden, meine sehr geehrten Damen und
Herren. Und hier besteht Reformbedarf! (Beifall bei der ÖVP.)
Was fehlt in dieser Verfassung, die wir heute haben
und die im Wesentlichen formal aus den frühen 20er Jahren stammt (Abg Mag
Thomas Reindl: Die österreichische aber auch, oder?), aber in Wirklichkeit noch
immer Bestimmungen aus der Monarchie umfasst? (Abg Mag Thomas Reindl: Die
österreichische Verfassung ist auch so alt, oder?) Die österreichische
Verfassung ist aus dem Jahr 1920, aber sie hat keine Momente, wie es sie in
dieser Wiener Stadtverfassung gibt, wo effektiv dem Bürgermeister monarchische
Rechte zugewiesen sind. Das ist sicherlich auch nicht der Geist, den ein Hans
Kelsen in die Bundesverfassung geschrieben hätte. Aus der Wiener
Stadtverfassung ist dieser Geist aber noch immer herauszulesen.
Was ist in der Wiener Stadtverfassung anders als in
anderen Verfassungen? – Es gibt beispielsweise in der Verfassung Teile, die
besagen, dass man Teile der Verwaltung nicht einmal prüfen kann: Die mittelbare
Bundesverwaltung kann durch das Fragerecht hier im Haus nicht überprüft werden!
- Schauen Sie sich im Vergleich dazu beispielsweise die Vorarlberger Verfassung
an: Da können der Landeshauptmann und die Landesräte sehr wohl auch zu
Bereichen der mittelbaren Bundesverwaltung befragt werden. Und es sind ja
wesentliche Teile, ob das das Gewerberecht oder viele andere Bereiche betrifft,
die in die Verwaltung der Stadt Wien fallen.
Das Zweite: Der Wiener Bürgermeister kann jeden
Beschluss auf Bezirks- oder Gemeindeebene jederzeit beheben. - Das ist nicht
mehr der Geist einer modernen Demokratie, wie wir uns das vorstellen. (Beifall
bei der ÖVP.)
Wir haben hier die Institution kontrollierender
Stadträte, und kontrollierende Stadträte dürfen nicht einmal das Kontrollamt
anrufen! Was ist das für ein Verständnis von Demokratie, meine sehr geehrten
Damen und Herren?
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann diese
Themen aufzählen, aufzählen, aufzählen - und wir tun das als Wiener Volkspartei
seit Jahren. Ich kann da an das anknüpfen, was meine Vorrednerin von den GRÜNEN
gesagt hat, nämlich dass man die Diskussion darüber führen sollte, ob in Wien
tatsächlich in erster Linie der Charakter der Gemeinde im Vordergrund stehen
sollte oder ob es nicht besser wäre, wenn wir, so wie das in Berlin, in
Hamburg, in Bremen der Fall ist, ein echtes Landesparlament hätten, wo es eben
einen Landesrechnungshof gibt - einen mit einem eigenen Apparat, der eben nicht
Teil des Magistrats ist - oder wo wir eigene Untersuchungsausschüsse für große
Bereiche haben. Da werden Sie sagen, es gibt ja Untersuchungskommissionen - und
wir haben das ja Gott sei Dank als Wiener Volkspartei durchgebracht in der
Zeit, in der wir hier in der Regierung gesessen sind, dass es
Untersuchungskommissionen gibt -, aber es handelt sich ja in Wien beim Budget
um eine Gemeindeangelegenheit, und daher hat man hier ein Hilfsmittel
konstruieren müssen, um Untersuchungskommissionen zu schaffen. - Wir stellen
uns eine volle parlamentarische Kontrolle vor! Das wäre gegeben, wenn
tatsächlich der Wiener Landtag – ebenso, wie es in den deutschen Stadtstaaten
der Fall ist - beispielsweise für das Budget mitverantwortlich wäre. Das wäre
ein Schub an Demokratie in Richtung 21. Jahrhundert.
Meine sehr geehrten Damen und
Herren! Die Zeit reicht nicht aus, um all das aufzuzählen, was diese Verfassung
nicht umfasst, was aber ganz typisch für eine Demokratie im
21. Jahrhundert wäre. Es sei nur erwähnt, dass es beispielsweise nicht
einmal
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