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Landtag, 13. Sitzung vom 24.10.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 9 von 34

 

suchen -, sondern es geht ja darum, konsequent etwas zu verbessern. Wenn hier aber keine Nachkontrolle stattfindet und wenn jeder Beamte, der damit zu tun hat, oder auch jeder Stadtrat im Wesentlichen das zur Kenntnis nehmen kann, zur Tagesordnung übergehen kann und sagen kann: Na ja, jetzt haben wir es einmal gehört, aber es wird sowieso nicht mehr nachgeschaut!, dann ist auch hier diese Kontrolle natürlich zahnlos.

 

Daher bedarf es einer institutionalisierten Nachkontrolle, wie sie zum Beispiel auch der Rechnungshof macht, einer institutionalisierten Nachkontrolle, wo jeder damit rechnen muss: Wenn ich jetzt kontrolliert worden bin, dann stehen die in einem Jahr, in zwei Jahren wieder da und schauen, ob ich das umgesetzt habe! – Diese Nachkontrolle muss ja nicht zu hundert Prozent stattfinden, aber wenn es in einem so hohen Prozentsatz Stichproben gibt, dass man damit rechnen muss, dann ist das eine sehr scharfe Konsequenz, und dann führt das garantiert dazu, dass die Kontrollberichte dann auch in einem verstärkten Ausmaß ernst genommen und umgesetzt werden. - Dies ist also ein ganz wesentlicher Faktor. Und dann natürlich, um das Ganze wieder für uns transparent zu machen, ein entsprechender Bericht an den Landtag beziehungsweise an den Kontrollausschuss, damit man auch hier wiederum sieht: Wie ist die Umsetzung erfolgt?

 

Das sind ganz konkrete Forderungen. Das sind keine unmöglichen Forderungen, das sind keine Forderungen, die extrem viel Geld kosten. Abgesehen davon ist das Geld, das hier investiert wird, garantiert gut eingesetzt, weil es auf der anderen Seite auch wiederum massiv dabei hilft, in der Verwaltung zu sparen.

 

Daher kann ich mir nur vorstellen, nach dem, was ich vorher gesagt habe, dass sich die SPÖ einen Ruck gibt und hier mit der Opposition gemeinsam diese Dinge umsetzt. Wie ich schon gesagt habe: Es wäre gut für das Gemeinwesen, es wäre gut für die SPÖ, und es wäre gut für die Stadt. (Beifall bei der FPÖ.)

 

Präsident Johann Hatzl: Als Nächster gelangt Herr Abg Dr Tschirf zum Wort.

 

Abg Dr Matthias Tschirf (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren!

 

Wir hören in den letzten Tagen und Wochen von Seiten der SPÖ immer wieder von Gesetzen, die den Geist des 19. Jahrhunderts in sich haben. Wenn ich mir die Wiener Stadtverfassung ansehe, dann ist das das gelebte Demokratieverständnis des 19. Jahrhunderts - und nicht das des 20. oder gar des 21., in dem wir uns befinden, meine sehr geehrten Damen und Herren. Und hier besteht Reformbedarf! (Beifall bei der ÖVP.)

 

Was fehlt in dieser Verfassung, die wir heute haben und die im Wesentlichen formal aus den frühen 20er Jahren stammt (Abg Mag Thomas Reindl: Die österreichische aber auch, oder?), aber in Wirklichkeit noch immer Bestimmungen aus der Monarchie umfasst? (Abg Mag Thomas Reindl: Die österreichische Verfassung ist auch so alt, oder?) Die österreichische Verfassung ist aus dem Jahr 1920, aber sie hat keine Momente, wie es sie in dieser Wiener Stadtverfassung gibt, wo effektiv dem Bürgermeister monarchische Rechte zugewiesen sind. Das ist sicherlich auch nicht der Geist, den ein Hans Kelsen in die Bundesverfassung geschrieben hätte. Aus der Wiener Stadtverfassung ist dieser Geist aber noch immer herauszulesen.

 

Was ist in der Wiener Stadtverfassung anders als in anderen Verfassungen? – Es gibt beispielsweise in der Verfassung Teile, die besagen, dass man Teile der Verwaltung nicht einmal prüfen kann: Die mittelbare Bundesverwaltung kann durch das Fragerecht hier im Haus nicht überprüft werden! - Schauen Sie sich im Vergleich dazu beispielsweise die Vorarlberger Verfassung an: Da können der Landeshauptmann und die Landesräte sehr wohl auch zu Bereichen der mittelbaren Bundesverwaltung befragt werden. Und es sind ja wesentliche Teile, ob das das Gewerberecht oder viele andere Bereiche betrifft, die in die Verwaltung der Stadt Wien fallen.

 

Das Zweite: Der Wiener Bürgermeister kann jeden Beschluss auf Bezirks- oder Gemeindeebene jederzeit beheben. - Das ist nicht mehr der Geist einer modernen Demokratie, wie wir uns das vorstellen. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Wir haben hier die Institution kontrollierender Stadträte, und kontrollierende Stadträte dürfen nicht einmal das Kontrollamt anrufen! Was ist das für ein Verständnis von Demokratie, meine sehr geehrten Damen und Herren?

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann diese Themen aufzählen, aufzählen, aufzählen - und wir tun das als Wiener Volkspartei seit Jahren. Ich kann da an das anknüpfen, was meine Vorrednerin von den GRÜNEN gesagt hat, nämlich dass man die Diskussion darüber führen sollte, ob in Wien tatsächlich in erster Linie der Charakter der Gemeinde im Vordergrund stehen sollte oder ob es nicht besser wäre, wenn wir, so wie das in Berlin, in Hamburg, in Bremen der Fall ist, ein echtes Landesparlament hätten, wo es eben einen Landesrechnungshof gibt - einen mit einem eigenen Apparat, der eben nicht Teil des Magistrats ist - oder wo wir eigene Untersuchungsausschüsse für große Bereiche haben. Da werden Sie sagen, es gibt ja Untersuchungskommissionen - und wir haben das ja Gott sei Dank als Wiener Volkspartei durchgebracht in der Zeit, in der wir hier in der Regierung gesessen sind, dass es Untersuchungskommissionen gibt -, aber es handelt sich ja in Wien beim Budget um eine Gemeindeangelegenheit, und daher hat man hier ein Hilfsmittel konstruieren müssen, um Untersuchungskommissionen zu schaffen. - Wir stellen uns eine volle parlamentarische Kontrolle vor! Das wäre gegeben, wenn tatsächlich der Wiener Landtag – ebenso, wie es in den deutschen Stadtstaaten der Fall ist - beispielsweise für das Budget mitverantwortlich wäre. Das wäre ein Schub an Demokratie in Richtung 21. Jahrhundert.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Zeit reicht nicht aus, um all das aufzuzählen, was diese Verfassung nicht umfasst, was aber ganz typisch für eine Demokratie im 21. Jahrhundert wäre. Es sei nur erwähnt, dass es beispielsweise nicht einmal

 

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