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Landtag, 13. Sitzung vom 24.10.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 11 von 34

 

worden sind. Orientieren Sie sich an Beispielen wie etwa dem Freistaat Bayern (Abg Godwin Schuster: In Niederösterreich ist es auch so! In Niederösterreich haben „alle" Akteneinsicht, nicht wahr? – Ironische Heiterkeit bei Abg Godwin Schuster), der mit Zweidrittelmehrheit gezeigt hat, dass man Opposition ernst nimmt, dass das sogar eine Chance zur Weiterentwicklung ist, und verweisen Sie nicht immer auf jene Beispiele (Abg Godwin Schuster: Wo die ÖVP regiert!), die gerade Ihnen passen. Schauen Sie nach Vorarlberg: Die mittelbare Bundesverwaltung ist hier sehr wohl vom Fragerecht umfasst. Schauen Sie nach Bayern! (Abg Godwin Schuster: Schauen Sie nach Niederösterreich!) - Das wären Beispiele! Anhand derer könnten wir in den nächsten zwei, drei Jahren hier eine Verfassung für Wien schaffen, die dem 21. Jahrhundert entspricht und die nicht noch den Geist des 19. Jahrhunderts in sich hat. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Präsident Johann Hatzl: Zum Wort gelangt Herr Abg Oxonitsch. (Zwischenruf von Abg Mag Waltraut Antonov. – Der an das Rednerpult tretende Abg Christian Oxonitsch: Das ist immer noch unser Kaffee!)

 

Abg Christian Oxonitsch (Sozialdemokratische Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man kann sich ja nur immer wieder wundern. Ich habe mich das letzte Mal gewundert über eine Aktuelle Stunde, wo ich darauf hingewiesen habe. Wir werden in einem Gemeinderat noch über die Valorisierungsverordnung sprechen. Es gibt eine Aktuelle Stunde, wir machen es morgen wieder. (StRin Mag Katharina Cortolezis-Schlager: Wir wundern uns auch! Genau: Wir wundern uns auch!)

 

Es gibt ein altes Sprichwort: Nichts ist unmöglich! Das sind Tage der Verwunderung und des Erstaunens! – Und für mich ist der heutige Tag tatsächlich so ein Tag des politischen Erstaunens: Da gibt es Diskussionen, die landauf, landab geführt werden über Asyl- und Fremdenrecht; da befindet sich ein Nobelpreisträger in Wien, um den Klimawandel zu diskutieren; da wird über eine Schulreform diskutiert; da wird über Steuer und Pensionen diskutiert; da werden Fragen des Arbeitsmarktes diskutiert. Wir und die Wiener GRÜNEN wollen darüber nicht sprechen, sie wollen heute über die Kontrollmöglichkeiten in Wien sprechen und hier einen Diskurs führen - den wir sehr gerne führen, denn es ist tatsächlich ein Diskurs, in dem, so glaube ich, der Nachweis gelingen wird, dass in Wien hier tatsächlich in sehr vielen Bereichen die Situation eine andere ist, als sie hier dargelegt wurde, und ich kann viele Punkte, die hier angeführt wurden, widerlegen. Ich möchte einen vorwegnehmen:

 

Es wurde hier gesagt, es sei überall üblich, dass mit Zweidrittelmehrheit bestellt wird. - Sie wissen ganz genau, es ist nicht so: Es ist in Salzburg nicht so, es ist in Salzburg Stadt nicht so, es ist in Tirol nicht so. Es stimmt also einfach nicht, was hier gesagt wurde.

 

Tatsache ist - das möchte ich auch gleich zu Beginn sagen, und das ist vielleicht etwas, was uns zumindest einmal eint -, und dafür einmal mehr ein herzliches Dankeschön, dass wir ein hervorragendes Kontrollamt haben, mit hervorragenden Mitarbeitern und einem sehr guten Kontrollamtsdirektor. Diese Ansicht eint uns alle, und dafür auch von meiner Seite gleich eingangs ein herzliches Danke! (Beifall bei der SPÖ.)

 

Ich glaube auch, dass wir in diesem Haus eine sehr gute Tradition haben, eine Tradition der Fortentwicklung, der Weiterentwicklung der Wiener Stadtverfassung, indem wir immer wieder im Zuge von Legislaturperioden eine Diskussion über die gesamte Stadtverfassung führen. Und es ist eine Diskussion hier tatsächlich möglich, denn es liegt eine Vielzahl von Vorschlägen vor, nicht nur die hier angesprochenen Anträge, sondern Kollege Tschirf hat hier auch gerade einige Punkte angeführt, und ich erinnere auch an Diskussionen, die wir hier geführt haben über Petitionsausschüsse, auch über die sprachliche Anpassung der Stadtverfassung an die Geschlechtergerechtigkeit und vieles andere mehr.

 

Daher macht es einfach Sinn, so etwas im Paket zu diskutieren. Und ich glaube, es hat sich auch gezeigt, dass durch das sehr umfassende und weitreichende Diskutieren der Stadtverfassung zwar nicht immer sofort, aber letztlich sehr wohl Veränderungen stattgefunden haben, die – über Scheinheiligkeit haben wir ja das letzte Mal bei der Aktuellen Stunde ein bisschen gesprochen – in der Vergangenheit durchaus auch anders wahrgenommen wurden. Ich erinnere etwa an die öffentlichen Stellungnahmen des Vorgängers des Kollegen Tschirf bei der letzten Verfassungsreform, der damals betont hat, dass die Stadtverfassung mit all den zusätzlichen Möglichkeiten, die wir eingeräumt haben, einen Meilenstein in der Geschichte des Parlamentarismus darstellt. – Jetzt kann man sagen: Das war der Vorgänger, damit habe ich nichts zu tun! Aber auch Kollege Tschirf hat damals die Reform der Stadtverfassung als demokratiepolitischen Meilenstein bezeichnet.

 

Und es ist tatsächlich ein solcher. Seit dieser Reform sind sechs Jahre vergangen, in denen gerade die ÖVP auf Bundesebene die Möglichkeit gehabt hätte, tatsächlich Schritte zu setzen, damit die demokratiepolitischen und kontrollpolitischen Standards, die wir in Wien haben, auch auf Bundesebene eingeführt werden. Ich erinnere an unzählige Anträge, die von unserer Fraktion gestellt wurden, nicht nur in der Oppositionszeit, sondern ganz bewusst auch in der Zeit, in der wir uns jetzt gemeinsam mit der ÖVP in Regierungsverantwortung befinden: Es waren dies Vorschläge in Richtung gläsernes Parlament mit mehr Kontrollmöglichkeiten. Diese wurden jedoch allesamt von der ÖVP abgeschmettert, und zwar in der Zeit Ihrer De-facto-Alleinregierung genauso wie in der jetzigen Zeit mit der SPÖ. Sie waren nicht bereit, in den Koalitionsvereinbarungen tatsächlich die Standards, die wir in Wien zum Beispiel in Richtung Minderheitenrechte und Beauftragung von Rechnungshofberichten haben, umzusetzen, und Sie sperren sich bis heute dagegen.

 

Heute aber stellt man sich hierher und bezeichnet die Wiener Stadtverfassung mit ihren ausgeprägten Minderheitsrechten und ihren ausgeprägten Kontrollmöglichkeiten als monarchistische Verfassung, was im Hinblick auf

 

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