Landtag,
14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 4 von 55
Regelfall auch wieder zurückkehren müssen.
Politiker können nämlich etwas einbringen, wenn sie aus
dem Berufsleben kommen, und damit ist auch ausgeschlossen, dass sich eine
politische Abgeordnetenkaste bildet, die wenig Verbindung mit der arbeitenden
Bevölkerung hat. Ich glaube, dass es im Sinne der Bevölkerung, der Republik und
der Stadt ist, wenn die Abgeordneten einen Beruf haben, aus diesem Beruf viel
einbringen und ihre Unabhängigkeit erhalten. So etwas wie einen pragmatisierten
Politiker gibt es ja Gott sei Dank nicht! Der Wähler entscheidet darüber, ob
jemand einen Sitz in einem allgemeinen Vertretungskörper bekommt oder nicht,
und dieser Sitz wird ihm auch wieder einmal entzogen, und dann muss er wieder
in seinen Beruf zurückkehren.
Ich denke mir, dass die politische Debatte in dieser
Hinsicht offensiver geführt werden sollte.
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr geehrter
Herr Abgeordneter!
Ich nehme einmal an, dass es kein Zufall ist, wenn
der Gesetzgeber in seiner kollektiven Weisheit entschieden hat, dass Abgeordnete
kein Berufsverbot haben sollen. Selbstverständlich wird gar nicht in Frage
gestellt, dass ein Abgeordneter einen Hauptberuf hat und als gewählter Mandatar
eine Entschädigung bekommt. Ich halte es für außerordentlich vernünftig, wenn
politische Mandatare einen Beruf ausüben. Ich befürworte aber auch die
Regelung, dass man für diejenigen, für die Politik Beruf ist, ein Berufsverbot
verhängt hat und insbesondere die Funktionen in der Exekutive, aber natürlich
auch die führenden parlamentarischen Funktionen wie etwa die Funktion des
Präsidenten oder des Klubvorsitzenden als Hauptberuf ansieht. Ich finde, das
ist eine ganz sinnvolle Konstruktion.
Ich persönlich habe – auch in meinem eigenen
Leben – immer sehr viel davon gehalten, dass man eine Berufsausbildung hat
und einen Beruf ausgeübt hat, ehe man eine politische Funktion wahrnimmt, oder
den Beruf auch zeitgleich mit einer politischen Funktion ausübt. Ich halte es
nämlich für eine fundamental richtige Erkenntnis, dass auch Abgeordnete, so wie
im Übrigen alle Politiker, sich dem Volk nicht entfremden sollen. – Es
gibt schöne Zitate sonder Zahl, die man diesbezüglich bringen könnte, so etwa:
Der Revolutionär schwimmt im Volk wie ein Fisch im Wasser. – Und dieses
Zitat ist nicht gerade von jemandem, den man als den obersten Reaktionär der
Welt bezeichnen könnte.
Ich halte von einer solchen Kombination sehr viel,
und darum denke ich, dass die Regelung, so wie sie hier getroffen wurde,
richtig ist. Das hat jetzt allerdings nichts mit der Diskussion über die
Offenlegung der Einkommen zu tun. Das kann man vor dem Hintergrund sehen, dass
man eigentlich ein Berufspolitikertum will, oder auch vor dem Hintergrund, dass
man die Regelung will, so wie sie ist, zu der ich stehe. Ich sehe da keinen
unmittelbaren Zusammenhang.
Es gibt zweifelsohne Überschneidungen im Hinblick auf
die Offenlegung bei Selbstständigen, denn da steht man oft in einem harten
Konkurrenzkampf der einzelnen Unternehmen, und da kann es durchaus zu
Schwierigkeiten kommen. Aber ansonsten kann man das meines Erachtens durchaus
halten, wie man will. Ich habe meine eigene Meinung, aber diese tut hier nichts
zur Sache.
Präsident Heinz Hufnagl: Die
3. Zusatzfrage wird von Herrn Abg Mag Stefan gestellt. Ich
erteile ihm das Wort dazu.
Abg Mag Harald Stefan (Klub der
Wiener Freiheitlichen): Herr Landeshauptmann!
Was man bis jetzt an Offenlegungen gesehen hat, ist
meiner Meinung nach sehr chaotisch. Sie haben richtigerweise gesagt, dass es,
wenn man sich dazu entschließt, eine einheitliche Regelung geben müsste. Ich
habe mir das auch angeschaut: Die Zahlen sind meines Erachtens nicht
vergleichbar, und es sind zum Teil auch sinnlose Aussagen dabei. Daher müsste
es eine einheitliche Regelung geben.
Ich gebe Kollegen Ulm in dem Punkt recht, dass es durchaus
wünschenswert ist – und Sie haben das auch bestätigt –, dass
Abgeordnete auch einen Beruf haben. Auf der anderen Seite besteht natürlich die
Problematik von Abhängigkeiten. Wenn man in der Öffentlichkeit weiß, wer unter
Umständen woher Geld bezieht, dann kann man nämlich auch sein
Abstimmungsverhalten entsprechend besser interpretieren.
Meine Frage: Wenn jetzt eine solche einheitliche
gesetzliche Regelung käme, welche Richtung oder welches Ziel würden Sie
verfolgen?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr
Landeshauptmann.
Lhptm Dr Michael Häupl: Ich habe
bei einem Bundesgesetz gar nichts mitzureden und werde das auch nicht tun. Ich
werde mich in die Beschäftigung der Mandatare nicht wirklich einmischen. Ich
sage das in aller Offenheit. Wie das Ergebnis ausschaut, sieht man ja an den
bisherigen Veröffentlichungen.
Ich weiß schon, dass Sie beispielsweise mit Herrn
Abgeordneten Schalle nichts zu tun haben – Klammer auf –
wollen – Klammer zu. Wenn ich mir aber diese Veröffentlichung anschaue,
insbesondere vor dem Hintergrund der Einkommen aus den diversen Aufsichtsräten,
dann kann ich nur sagen: Das ist ein Beispiel dafür, wie sinnhaft manche
Regelungen sind und wie wenig sinnhaft manche Regelungen sind. Wenn man sich
nämlich der Offenlegung rühmt und dann hineinschreibt, dass man Einkommen aus
diversen Aufsichtsräten bezieht, dann sage ich: Darauf wäre ich selbst nicht
gekommen, wenn ich das nicht gelesen hätte!
Noch einmal: Ich werde mich ganz sicher auf Bundesebene, so gerne ich das bei
anderen, mir wichtigen politischen Themen mache, in dieser Causa nicht
einbringen. Das ist überhaupt keine Frage.
Präsident Heinz Hufnagl: Danke schön.
Die vierte und letzte Zusatzfrage kommt wieder von Frau
Mag Antonov. – Bitte.
Abg Mag Waltraut Antonov (Grüner
Klub im Rathaus): Herr Landeshauptmann!
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