Landtag,
14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 55
Sie haben ausgeführt, dass Sie es vernünftig finden, wenn Abgeordnete auch einen zivilen Beruf haben und diesen unter Umständen auch nebenbei ausüben. Diese Auffassung teile ich natürlich! Ich meine, es macht durchaus Sinn, wenn man nicht – unter Anführungszeichen – nur Abgeordnete beziehungsweise PolitikerIn ist, sondern auch einen Bezug zu dem Leben hat, über das man als PolitikerIn in vielen Bereichen bestimmt. Sie haben gesagt, dass Sie das für sinnvoll halten. Daraus höre ich auch, dass Sie in gewisser Weise stolz darauf sind, dass PolitikerInnen auch andere Jobs haben.
Ich habe einen Nebenjob mit zehn Wochenstunden, und
ich zerspragle mich, auf Wienerisch gesagt. Im Hinblick darauf frage ich mich
manchmal, wie das Abgeordnete, gerade in der SPÖ-Fraktion, handhaben, die
manchmal nicht nur einen, sondern bis zu drei Nebenjobs haben. Welchen der Jobs
nehmen sie dann wirklich ernst und welchen nehmen sie nicht ernst?
Im Sinne der Transparenz und im Sinne der
Abhängigkeiten und Verpflichtungen, die sich aus Nebenjobs, abgesehen von den
Einkommen, ergeben, möchte ich Sie noch einmal fragen: Finden Sie es wichtiger,
dass Abgeordnete einen Job, einen Nebenjob und einen Bezug zum Leben haben und
sind Sie deshalb auch dafür, dass man das offen legt, oder finden Sie, dass die
Öffentlichkeit kein Recht darauf hat, das zu wissen?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Herr
Landeshauptmann!
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr
geehrte Frau Abgeordnete!
Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie mich neuerlich einem
Intelligenztest unterziehen. Auch das soll sein.
Ich habe vorhin laut und deutlich davon gesprochen,
dass ich es für sinnvoll halte, wenn ein Abgeordneter einen Beruf erlernt hat,
diesen Beruf ausgeübt hat beziehungsweise diesen Beruf, so weit wie irgendwie
möglich, auch ausübt. Ich habe kein Wort von „nebenbei“ gesagt. Man hat
nämlich, wie gesagt, grundsätzlich davon auszugehen, dass ein Abgeordneter
einen Beruf hat, dann gewählt wird und seine Funktion als gewählter Mandatar
auszuüben hat.
Auch ich verfüge über persönliche Erfahrung in diesem
Bereich, auch wenn ich gesehen habe, dass mit den Funktionen, die ich sehr
frühzeitig als Gemeinderat hier hatte, eine zeitliche Kompatibilität nicht
unbedingt gegeben war. Daher habe ich das in weiterer Folge auch aufgelöst.
Aber das hängt mit meiner spezifischen Ausbildung und meinem spezifischen Beruf
zusammen, daraus kann man keine allgemeinen Schlüsse ziehen. Vom Einzelnen kann
man nicht aufs Ganze schließen.
Aus meiner Sicht hat das mit der Sache jetzt gar nichts
zu tun. Ich sagte vorhin schon, dass man seinen Beruf mit und ohne Offenlegung
der Bezüge ausüben kann. Da der überwiegende Teil der Personen, die ihr Mandat
hier ausüben, ohnedies Arbeitnehmer sind, kann die Frage der Abhängigkeit
sozusagen der Öffentlichkeit ohnedies nicht vorenthalten werden. Ich erinnere
mich an viele Diskussionen – mit all den Unterstellungen, die es bei
solchen Diskussionen gibt –, die hier geführt worden sind, in denen
darüber diskutiert wurde, welcher Mandatar früher oder möglicherweise
gegenwärtig noch in Abhängigkeit zu einem Unternehmen, einem Beruf oder einer
Interessensvertretung steht und aus diesem Grund dann so oder so stimmt. Okay.
Diese Diskussion kann man aber mit und ohne Offenlegung führen.
Daher sage ich Ihnen noch einmal: Es geht nicht um
meine Befindlichkeit, und es geht nicht einmal um meine Meinung, denn mein
Einkommen ist offengelegt. Vielmehr geht es darum, ob eine Mehrheit im
österreichischen Parlament eine Offenlegung der Einkommen beschließt, die
außerhalb der ohnehin offengelegten Bezüge als Mandatare bezogen werden. Ob das
geschieht, werden die Abgeordneten schon selbst wissen müssen. Das sage ich in
aller Offenheit. (Beifall bei der SPÖ.)
Präsident Heinz Hufnagl: Danke, Herr
Landeshauptmann.
Die 3. Frage (FSP - 05364-2007/0001 - KVP/LM)
wurde von Abg Dr Matthias Tschirf gestellt und ist ebenfalls an den Herrn
Landeshauptmann gerichtet. (Im Zuge der Wahlrechtsreform zur Einführung der
Briefwahl wurden auch die rechtlichen Grundlagen für ein Auslandslandesbürger-Wahlrecht
geschaffen. Warum macht Wien von dieser Regelung nicht Gebrauch?)
Ich bitte um die Beantwortung.
Lhptm Dr Michael Häupl: Sehr
geehrter Herr Klubobmann!
Zu Ihrer Anfrage, warum Wien nicht von der Einführung
des Wahlrechts für Auslandsösterreicher und Auslandsösterreicherinnen Gebrauch
macht, darf ich Ihnen folgende Argumentation bieten:
Zum einen waren die Länder nach Art 151
Abs 36 des Bundes-Verfassungsgesetzes verpflichtet, die Briefwahl bis zum
Ablauf des 31. Dezember 2007 auf landesgesetzlicher Ebene umzusetzen.
Dieser Verpflichtung kommt Wien nunmehr auch nach. Davon gehe ich jedenfalls
aus.
Zum anderen enthält die Verfassungsbestimmung des
Art 95 Abs 1 B-VG eine Ermächtigung für die
Landes-Verfassungsgesetzgeber, dass auch Staatsbürgerinnen und Staatsbürger,
die vor Verlegung ihres Hauptwohnsitzes in das Ausland einen Wohnsitz im Inland
hatten, für die Dauer ihres Auslandaufenthaltes, längstens jedoch für einen
Zeitraum von zehn Jahren zum Landtag wahlberechtigt sind.
Inwieweit Wien von
dieser Ermächtigung möglicherweise Gebrauch machen kann und wird, wird im
Hinblick auf die Sonderstellung Wiens als Land und Gemeinde derzeit sorgfältig
geprüft. Das geltende Melderecht ermöglicht die Begründung von mehreren
Nebenwohnsitzen in Wien. Dies könnte zu mehrfachen Stimmabgaben führen. Es gilt
daher, Wege zu finden, diese demokratiepolitisch und rechtspolitisch
unerwünschte Auswirkung auf das Wahlrecht der Wienerinnen und Wiener zu
vermeiden. Diese Diskussion wollen wir in Ruhe führen. Daher kann das im
Hinblick auf den Zeitdruck, der generell bei der Einführung des
Briefwahlrechtes besteht, nicht zeitgleich beschlossen werden. Ich gehe aber
davon aus, dass wir gemeinsam eine vernünftige Lösung
Stadt Wien | Geschäftsstelle Landtag, Gemeinderat, Landesregierung und Stadtsenat (Magistratsdirektion)
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