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Landtag, 14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll  -  Seite 25 von 55

 

Oxonitsch: Oder in Tirol!) Das ist schon richtig, das stimmt schon, Herr Präsident, aber dann sollte man es wahrscheinlich auch nicht als Verhältniswahlrecht bezeichnen, (Abg Christian Oxonitsch: Was sagt die Verfassung hier!) denn bei einem Verhältniswahlrecht gehe ich fest davon aus, dass es wirklich ein reines Verhältniswahlrecht ist, und dass hier jede Stimme gleich viel wert ist, (Abg Christian Oxonitsch: Was sagt die Verfassung!) und dass man mit 49 Prozent der Stimmen eben nicht 55 Mandate haben sollte. (Beifall bei der ÖVP. – Abg Christian Oxonitsch: In Tirol gibt es das!)

 

Aber lassen Sie mich zum Kernpunkt des heutigen Gesetzes kommen, nämlich zur Briefwahl. Wir haben das als ÖVP - nachdem wir sehr lange und intensiv darüber debattiert haben - seit Langem bereits verlangt und ich glaube, es ist sehr sinnvoll, wir werden sicher eine höhere Wahlbeteiligung damit erreichen und ich glaube, dass es ein Fortschritt in der demokratischen Entwicklung sein wird.

 

Die Argumente des Herrn StR Herzog wische ich sicher nicht beiseite. Natürlich muss man sich überlegen, ob es mit diesem Briefwahlrecht nicht zu einer gewissen Aufweichung des geheimen Wahlrechtes kommt, ich denke aber, es gibt vier Argumente, die dagegen sprechen.

 

Zum einen hat man schon bisher bei Nationalratswahlen, wenn sich der Wähler im Ausland aufgehalten hat, die Möglichkeit gehabt, in dieser Art und Weise das Stimmrecht auszuüben. Das war aber nicht der Regelfall, der Regelfall soll es auch jetzt nicht sein im jetzigen System des Briefwahlrechts. Es hat da aber eigentlich keine solchen Vorfälle gegeben, sie sind zumindest nicht bekannt geworden, und man hat zumindest positive Erfahrungen mit dieser Form des Wahlrechtes, das wir schon von Nationalratswahlen her kennen, gemacht.

 

Das zweite Argument, das für mich sehr greift, ist, dass unsere Gesellschaft eine sehr hohe demokratische Reife hat. Natürlich müsste man vorsichtig sein, wenn man erst ganz am Beginn von demokratischen Entwicklungen stünde, mit dem geheimen Wahlrecht in dieser Art und Weise umzugehen. In Österreich ist es aber an sich nicht üblich, auf das Stimmverhalten eines anderen Einfluss zu nehmen, und ich vertraue auf die Reife, auf die Unabhängigkeit und auf die Verantwortlichkeit der Österreicherinnen und Österreicher bei der Ausübung ihres Wahlrechtes. (Beifall bei der ÖVP.)

 

Zum Dritten gibt es internationale Beispiele, die zeigen, dass dieses Briefwahlrecht sehr gut funktioniert. In Deutschland gibt es das seit Jahrzehnten, und in Bayern haben bei den letzten Landtagswahlen bereits 20 Prozent der Wahlberechtigten von diesem Briefwahlrecht Gebrauch gemacht, und zuletzt gibt es auch eine eidesstattliche Erklärung, die der Wähler ausfüllt. Da steht also auf dieser Wahlkarte oben der Satz: „Mit meiner Unterschrift erkläre ich eidesstattlich, dass ich die innenliegenden amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt habe." Es ist nicht nur die Unterschrift unter diese Erklärung zu setzen, sondern auch der Ort der Stimmabgabe anzugeben, der Staat - falls die Stimmgabe im Ausland erfolgt -, das Datum der Stimmabgabe und sogar die Uhrzeit. Es steht auf diesem Formular sogar oben, dass die lokale Zeit anzugeben ist, falls man sich in einer anderen Zeitzone als der in Österreich geltenden befindet.

 

Ich glaube daher, dass man nicht von einer Aufweichung des geheimen Wahlrechtes reden kann, und dass das eine gute Lösung ist, die wir in diesem Gesetz heute wohl beschließen werden.

 

Der Regelfall wird es nicht werden, dass man die Stimme mittels Briefes abgibt. Wann aber wird das möglich sein? Es wird immer dann möglich sein, wenn man voraussichtlich am Wahltag verhindert ist, ortsabwesend ist, gesundheitliche Gründe, die eine Stimmabgabe erschweren, vorweisen kann, oder wegen Aufenthalts im Ausland. Diese Gründe müssen nicht tatsächlich am Wahltag vorliegen, es muss nur an den Tagen davor so erscheinen.

 

Also, wenn ich jetzt eine Woche vor dem Wahltag der Meinung bin, ich werde wahrscheinlich ortsabwesend sein, dann kann ich bereits die Wahlkarte beziehungsweise die Wahlunterlagen anfordern.

 

Man wird sehen, wie viele Personen letztendlich davon Gebrauch machen. Eine Nachprüfung wird es nicht geben, ob tatsächlich die Voraussetzungen für die Wahl mittels Unterlagen vorhanden sind, aber eine Plausibilitätsprüfung, ob das Stimmrecht auch tatsächlich geheim ausgeübt wurde oder nicht, wird schon erfolgen. Vorgesehen ist, dass die Wahlunterlagen spätestens am vierten Tag vor dem Wahltag unter Angabe der genannten Gründe schriftlich anzufordern sind. Bis zum zweiten Tag vor der Wahl kann das auch mündlich erfolgen, und dankenswerterweise wurde mittlerweile auch klargestellt, dass selbstverständlich auch noch bis zum zweiten Tag vor der Wahl die Unterlagen schriftlich angefordert werden können. Sie können dann allerdings nicht mehr zugeschickt werden, sondern werden ausgehändigt. Die Wahlkarte muss spätestens am achten Tag nach dem Wahltag eintreffen. Die Auszählung erfolgt durch Bezirkswahlbehörden und nicht durch Sprengelwahlbehörden. Mit der Auszählung wird erst ab dem zweiten Tag nach dem Wahltag begonnen. Soweit zur Briefwahl, die wir sehr begrüßen.

 

Was wir bedauern, ist, und diesbezüglich bringe ich jetzt auch Anträge ein, dass wir von der Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht haben, auch Auslandswienern das Wahlrecht zu geben. Die Bundesverfassung räumt uns diese Möglichkeit für Personen ein, die ihren Hauptwohnsitz innerhalb der letzten zehn Jahre in das Ausland verlegt haben. Es ist ja wirklich nicht einzusehen, warum jetzt der Wiener, der Siemens-Mitarbeiter ist und auf ein Jahr lang nach München oder nach Erlangen geht, um dort beruflich tätig zu sein, bei der nächsten Gemeinderatswahl nicht stimmberechtigt sein soll.

 

Niederösterreich macht es anders, Niederösterreich sieht dieses Wahlrecht für Auslandsniederösterreicher vor. Ich nehme an, dass sehr viele Kolleginnen und Kollegen auch diese Zeitschrift bekommen haben, sie heißt „ROTWEISSROT", ist die Zeitung der

 

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