Landtag,
14. Sitzung vom 22.11.2007, Wörtliches Protokoll - Seite 25 von 55
Oxonitsch: Oder in Tirol!) Das ist schon richtig, das stimmt schon, Herr Präsident, aber dann sollte man es wahrscheinlich auch nicht als Verhältniswahlrecht bezeichnen, (Abg Christian Oxonitsch: Was sagt die Verfassung hier!) denn bei einem Verhältniswahlrecht gehe ich fest davon aus, dass es wirklich ein reines Verhältniswahlrecht ist, und dass hier jede Stimme gleich viel wert ist, (Abg Christian Oxonitsch: Was sagt die Verfassung!) und dass man mit 49 Prozent der Stimmen eben nicht 55 Mandate haben sollte. (Beifall bei der ÖVP. – Abg Christian Oxonitsch: In Tirol gibt es das!)
Aber lassen Sie mich zum Kernpunkt des heutigen
Gesetzes kommen, nämlich zur Briefwahl. Wir haben das als ÖVP - nachdem wir
sehr lange und intensiv darüber debattiert haben - seit Langem bereits verlangt
und ich glaube, es ist sehr sinnvoll, wir werden sicher eine höhere
Wahlbeteiligung damit erreichen und ich glaube, dass es ein Fortschritt in der
demokratischen Entwicklung sein wird.
Die Argumente des Herrn StR Herzog wische ich sicher
nicht beiseite. Natürlich muss man sich überlegen, ob es mit diesem
Briefwahlrecht nicht zu einer gewissen Aufweichung des geheimen Wahlrechtes
kommt, ich denke aber, es gibt vier Argumente, die dagegen sprechen.
Zum einen hat man schon bisher bei
Nationalratswahlen, wenn sich der Wähler im Ausland aufgehalten hat, die
Möglichkeit gehabt, in dieser Art und Weise das Stimmrecht auszuüben. Das war
aber nicht der Regelfall, der Regelfall soll es auch jetzt nicht sein im
jetzigen System des Briefwahlrechts. Es hat da aber eigentlich keine solchen
Vorfälle gegeben, sie sind zumindest nicht bekannt geworden, und man hat
zumindest positive Erfahrungen mit dieser Form des Wahlrechtes, das wir schon
von Nationalratswahlen her kennen, gemacht.
Das zweite Argument, das für mich sehr greift, ist,
dass unsere Gesellschaft eine sehr hohe demokratische Reife hat. Natürlich
müsste man vorsichtig sein, wenn man erst ganz am Beginn von demokratischen
Entwicklungen stünde, mit dem geheimen Wahlrecht in dieser Art und Weise
umzugehen. In Österreich ist es aber an sich nicht üblich, auf das
Stimmverhalten eines anderen Einfluss zu nehmen, und ich vertraue auf die
Reife, auf die Unabhängigkeit und auf die Verantwortlichkeit der
Österreicherinnen und Österreicher bei der Ausübung ihres Wahlrechtes. (Beifall
bei der ÖVP.)
Zum Dritten gibt es internationale Beispiele, die
zeigen, dass dieses Briefwahlrecht sehr gut funktioniert. In Deutschland gibt
es das seit Jahrzehnten, und in Bayern haben bei den letzten Landtagswahlen
bereits 20 Prozent der Wahlberechtigten von diesem Briefwahlrecht Gebrauch
gemacht, und zuletzt gibt es auch eine eidesstattliche Erklärung, die der
Wähler ausfüllt. Da steht also auf dieser Wahlkarte oben der Satz: „Mit meiner
Unterschrift erkläre ich eidesstattlich, dass ich die innenliegenden amtlichen
Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt habe."
Es ist nicht nur die Unterschrift unter diese Erklärung zu setzen, sondern auch
der Ort der Stimmabgabe anzugeben, der Staat - falls die Stimmgabe im Ausland
erfolgt -, das Datum der Stimmabgabe und sogar die Uhrzeit. Es steht auf diesem
Formular sogar oben, dass die lokale Zeit anzugeben ist, falls man sich in
einer anderen Zeitzone als der in Österreich geltenden befindet.
Ich glaube daher, dass man nicht von einer
Aufweichung des geheimen Wahlrechtes reden kann, und dass das eine gute Lösung
ist, die wir in diesem Gesetz heute wohl beschließen werden.
Der Regelfall wird es nicht werden, dass man die
Stimme mittels Briefes abgibt. Wann aber wird das möglich sein? Es wird immer
dann möglich sein, wenn man voraussichtlich am Wahltag verhindert ist,
ortsabwesend ist, gesundheitliche Gründe, die eine Stimmabgabe erschweren,
vorweisen kann, oder wegen Aufenthalts im Ausland. Diese Gründe müssen nicht
tatsächlich am Wahltag vorliegen, es muss nur an den Tagen davor so erscheinen.
Also, wenn ich jetzt eine Woche vor dem Wahltag der
Meinung bin, ich werde wahrscheinlich ortsabwesend sein, dann kann ich bereits
die Wahlkarte beziehungsweise die Wahlunterlagen anfordern.
Man wird sehen, wie viele Personen letztendlich davon
Gebrauch machen. Eine Nachprüfung wird es nicht geben, ob tatsächlich die
Voraussetzungen für die Wahl mittels Unterlagen vorhanden sind, aber eine
Plausibilitätsprüfung, ob das Stimmrecht auch tatsächlich geheim ausgeübt wurde
oder nicht, wird schon erfolgen. Vorgesehen ist, dass die Wahlunterlagen
spätestens am vierten Tag vor dem Wahltag unter Angabe der genannten Gründe
schriftlich anzufordern sind. Bis zum zweiten Tag vor der Wahl kann das auch
mündlich erfolgen, und dankenswerterweise wurde mittlerweile auch klargestellt,
dass selbstverständlich auch noch bis zum zweiten Tag vor der Wahl die
Unterlagen schriftlich angefordert werden können. Sie können dann allerdings
nicht mehr zugeschickt werden, sondern werden ausgehändigt. Die Wahlkarte muss
spätestens am achten Tag nach dem Wahltag eintreffen. Die Auszählung erfolgt
durch Bezirkswahlbehörden und nicht durch Sprengelwahlbehörden. Mit der
Auszählung wird erst ab dem zweiten Tag nach dem Wahltag begonnen. Soweit zur
Briefwahl, die wir sehr begrüßen.
Was wir bedauern, ist, und diesbezüglich bringe ich jetzt
auch Anträge ein, dass wir von der Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht haben,
auch Auslandswienern das Wahlrecht zu geben. Die Bundesverfassung räumt uns
diese Möglichkeit für Personen ein, die ihren Hauptwohnsitz innerhalb der
letzten zehn Jahre in das Ausland verlegt haben. Es ist ja wirklich nicht
einzusehen, warum jetzt der Wiener, der Siemens-Mitarbeiter ist und auf ein
Jahr lang nach München oder nach Erlangen geht, um dort beruflich tätig zu
sein, bei der nächsten Gemeinderatswahl nicht stimmberechtigt sein soll.
Niederösterreich macht es anders, Niederösterreich sieht dieses
Wahlrecht für Auslandsniederösterreicher vor. Ich nehme an, dass sehr viele
Kolleginnen und Kollegen auch diese Zeitschrift bekommen haben, sie heißt
„ROTWEISSROT", ist die Zeitung der
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