Landtag,
15. Sitzung vom 23.01.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 67
ich halte das für richtig und notwendig, um insbesondere auch die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes sicherzustellen -, und es ist natürlich auch zur Entlastung der Arbeitnehmer, also auch der mittleren Einkommen, eine ganze Menge gemacht worden, was gleichfalls zu begrüßen ist.
Allerdings - ich erwähne das deswegen, weil es für
die aktuelle Diskussion zur Steuerreform eine gewisse Bedeutung hat - war die Gegenfinanzierung
nicht unerheblich. Denn eine Reihe von Bundesabgaben, die ausschließlich dem
Bund zugute kommen, also nicht unter die gemeinschaftlichen Bundesabgaben
fallen, wurden nicht unwesentlich erhöht. Das hat letztendlich dazu geführt,
dass etwa die Entwicklung der Bundesabgaben von 2004 auf 2007 so ausschaut,
dass 2004 ein Einkommen von etwa 50,6 Milliarden EUR der Fall gewesen
ist, und im Jahr 2007 waren es 60,9 Milliarden EUR aus den
Bundesabgaben - also kann man hier ja wohl erkennen, dass die Gegenfinanzierung
offensichtlich sehr, sehr gut funktioniert hat -, während sich das in Wien bei
den Landes- und Gemeindesteuern von 908 Millionen EUR im Jahr 2004
auf 963 Millionen EUR im Jahre 2007 entwickelt hat. Der Anteil Wiens
an den gemeinschaftlichen Bundesabgaben ist von etwa 3 Milliarden EUR
auf 3,3 Milliarden EUR gestiegen.
Es ist daher ganz unbestreitbar das festzuhalten, was
gerade die Gemeindeverbände, sowohl der Gemeindebund als auch der Städtebund,
festgestellt haben: Diese Steuerreform war zum Nutzen des Bundes! Keine Frage,
natürlich haben Arbeitnehmer, natürlich hat auch die Wirtschaft davon
profitiert - das ist fraglos -, aber mit den Gegenfinanzierungsmaßnahmen war
das eine Steuerreform, die in allererster Linie dem Bund und seinem Einkommen
genutzt hat.
Ich sage das leidenschaftslos und möchte hier nur
einen historisch wahrhaftigen Beitrag zu der aktuellen Steuerdiskussion
liefern, die geplant ist und von der ich hoffe, dass binnen Jahresfrist die
Vorbereitungsdiskussionen dazu abgeschlossen sind. Denn die Anforderungen an
diese neue Steuerreform sind heute schon gewaltige, wenn ich mir anhand
verschiedener Stellungnahmen vergegenwärtige, wie die Erwartungshaltungen an
diese Steuerreform auch sind.
Sie sagen im nächsten Satz: „Nun wächst speziell in
Wien die Abgabenlast besonders stark, zugleich haben Sie Abgabenreformen
zuletzt immer abgelehnt." Ich denke, dass ich anhand des Zahlenwerks, das
ich jetzt vorgelegt habe, nachgewiesen habe, dass gar nicht die Rede davon sein
kann, dass die Abgabenlast in Wien besonders stark wächst. Denn das sind
Bruchteile von dem, was in der Tat nur durch die Gegenfinanzierung, die etwa
beim Bund aufgestellt wurde, als Realität da ist.
Herr Abgeordneter! Schauen wir uns nur ein bisschen
an, was ein durchschnittlicher Klein- und Mittelbetrieb an Abgaben zu leisten
hat. So belasten etwa alle durch Bundesgesetze geregelten Abgaben, die heute
vorhanden sind, einen durchschnittlichen Betrieb mit etwa 460 000 EUR
im Jahr, die landesgesetzlich geregelten beziehungsweise gemeindeeigenen
Abgaben mit etwa 12 200 EUR im Jahr; das ist ein Verhältnis von 1 zu
37! Daher denke ich, dass man auch hier die Kirche im Dorf lassen soll.
Jawohl, ich bin sehr dafür, dass wir mit einer
Abgabenreform - und zwar, so hoffe ich jedenfalls, einer sehr grundsätzlichen
Abgabenreform - durchaus auch wirtschaftsfördernde Maßnahmen betreiben. Dazu
zählt für mich auch, dass man etwa kleine und mittlere Einkommen entlastet, um
sohin die Kaufkraft zu stärken. Für Sie als Händler wird das natürlich ein
besonders erfreulicher Aspekt sein; wenn man die Kaufkraft stärkt, ist dies
zweifelsohne gut, auch ganz speziell für Ihr Geschäft.
Da denke ich, dass es nichtsdestoweniger - und damit
komme ich zum Schluss - durchaus interessante Diskussionen geben kann. Denn
beispielsweise die Frage der Kommunalsteuer ist ja eine, die natürlich heute in
Stein gemeißelt erscheint. Warum? Die Gemeinden haben - wie ja in den Verbänden
immer wieder diskutiert wird und auch in den Finanzausgleichsverhandlungen betont
wurde - natürlich eine ganze Menge an Problemen zu verkraften, im
Einnahmensektor etwa die Getränkesteuer, wobei es Sie als Wirtschaftstreibenden
natürlich eher freut, dass es sie in dieser Form nicht mehr gibt. Die
Kompensation in den Einnahmen der Gemeinden und Städte war zweifelsohne bei
Weitem keine hundertprozentige, aber die gibt es eben nicht mehr.
Zur Frage der Grundsteuern ist zu sagen, dass sie
zwar im Koalitionsübereinkommen als eine Gemeindesteuer angesprochen sind. Aber
da gibt es eine Reihe von Sorgen.
Hinsichtlich der Werbeabgabe gibt es beispielsweise
auch den Wunsch der Wirtschaft nach entsprechender Abschaffung. Dazu sagen der
Gemeindebund und der Städtebund: Solange nicht vernünftig über tatsächlich
einhundertprozentige Kompensation in den Einnahmen der Gemeinden gesprochen
werden kann, ist man natürlich dagegen.
Es sind heute die Gemeinden und die Städte gebrannte
Kinder, deswegen sind sie natürlich auch nicht besonders diskussionsfreudig.
Dennoch denke ich, dass man auch etwa über eine Kommunalabgabe diskutieren
sollte, also eine ganz klare Belastung des Faktors Arbeit; das ist die
ehemalige Lohnsummensteuer. Das wäre natürlich eine würdige Diskussion über
eine Strukturveränderung, eine Strukturveränderung, die auch generell gesehen
auf den Wert und Wertzuwachs eines Betriebes abzielt, nicht auf eine Belastung
des einzelnen Arbeitnehmers eben in Form dieser Lohnsummensteuer, die übrigens
für ganz Österreich gleich ist, wobei wir als Land keine Ingerenz auf die Höhe
dieser Steuer haben.
Dies einzubauen - das kann zunächst durchaus
aufkommensneutral sein - in einen Charakterwandel, in einen Strukturwandel
dieser Kommunalsteuer, wäre aus meiner Sicht zweifelsohne eine hochinteressante
Geschichte. Dies hätte - ich sage das hier auch ganz offen -, perspektivisch
gesehen, in den Gemeindeeinnahmen einen ganz anderen Dynamikfaktor, als ihn die
Kommunalsteuer in ihrer heutigen Struktur hätte.
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