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Landtag, 16. Sitzung vom 28.03.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 42 von 78

 

Im Hinblick darauf bringe ich den entsprechenden Antrag der GRÜNEN ein. Es ist dies ein Antrag auf Zuweisung an den Herrn Landeshauptmann, und ich hoffe und würde mich sehr freuen, wenn dieser Antrag von den Fraktionen dieses Hauses unterstützt wird. – Die Übergabe des Antrags ist mit etwas Akrobatik verbunden, aber auch das wird zu lösen sein.

 

Nun möchte ich zu einem zweiten Bereich kommen, der uns sehr am Herzen liegt und der meiner Meinung nach auch den Österreicherinnen und Österreichern sehr am Herzen liegt, nämlich die durchaus schwierige Debatte über das Auslaufen der Übergangsfristen für ArbeitnehmerInnen aus den neuen EU-Mitgliedsstaaten. Diese Übergangsfristen enden bekanntlich 2009 beziehungsweise spätestens 2011. In Österreich wird diese Debatte im Wesentlichen unter dem Aspekt geführt, wie man Lohn-Dumping und ein Aushöhlen der arbeitsrechtlichen Standards hierzulande verhindern kann.

 

Das ist zwar sozusagen eine legitime Sichtweise, es wird aber immer ausgeblendet, dass dieses Lohn-Dumping nicht von den ArbeitnehmerInnen, die aus dem benachbarten Ausland pendeln, verursacht wird, sondern vielmehr hierzulande geschaffen wird. Es wird von den hiesigen Firmen gemacht, die Wege und Umwege nutzen, um hier Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auszubeuten und Gehaltsniveaus zu senken, was schlussendlich zu Lasten sowohl der ArbeitnehmerInnen, die aus dem Ausland pendeln, als auch zu Lasten der einheimischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geht.

 

Wir denken also, dass es viel sinnvoller wäre, anstatt ein großes politisches Getöse zu machen, wie schrecklich das ist und was man denn tun sollte, und Appelle an wen auch immer zu richten, dieses Lohn-Dumping hintanzuhalten, die verbleibende Zeit – und es ist nicht mehr sehr viel Zeit – zu nutzen, um wirksame Kontrollinstrumentarien zu schaffen, damit man hier wirklich Mechanismen zur Hand hat, die bewirken, dass Firmen nicht die Möglichkeit haben, österreichische Arbeitsstandards zu umgehen.

 

Deshalb beantragen wir die Schaffung der entsprechenden Instrumentarien. Da wir diese hier auf Landtagsebene bedauerlicherweise nicht selbst schaffen können, richtet sich dieser Antrag an die Bundesregierung und auch an den Nationalrat: Diese werden aufgefordert, bis spätestens 2009 alle rechtlichen Vorkehrungen zu treffen, damit es möglich sein wird, dass Betriebsrätinnen und Betriebsräte mehr Kontrollrechte und mehr Einblick in Verträge erhalten, die nicht nur den eigenen Firmenbereich betreffen, was ja jetzt schon möglich ist, sondern die sich insbesondere auf Subunternehmen, Leihfirmen und Tochterfirmen, die sich beispielsweise im benachbarten Ausland befinden, beziehen. Das ist ein sehr wesentlicher Schritt, wenn es darum geht, genau der Nutzung von Wegen und Umwegen – oder vielleicht sollte ich eher von Irrwegen sprechen – durch heimische Unternehmen, um arbeitsrechtliche Standards zu umgehen, einen Riegel vorzuschieben. Das wird, wie gesagt, nicht nur jenen Menschen, die aus dem benachbarten Ausland einpendeln, zugute kommen, sondern vor allem auch den einheimischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.

 

Der Antrag ist sehr detailliert und sehr technisch. Er umfasst zwei Bereiche. Ein Teil bezieht sich auf Österreich und eine Änderung der entsprechenden Stellen im Arbeitsrecht, damit Betriebsräte und Betriebsrätinnen die genannten Einblicks-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte erhalten. Im zweiten Teil wendet man sich an die Bundesregierung und fordert sie auf, sich auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass die Einblicks-, Kontroll- und Mitwirkungsrechte europäischer Betriebsrätinnen und Betriebsräte gestärkt und dass insbesondere effiziente Sanktionierungsmöglichkeiten geschaffen werden. Denn wenn es auf europäischer Ebene zwar den europäischen Betriebsrat und die europäische Betriebsrätin gibt und diese sogar verbriefte Rechte haben, jedoch die Nichteinhaltung dieser Rechte zu keinerlei Sanktionierungen führt, dann ist das totes Recht, meine Damen und Herren, und ich glaube, das ist nicht Sinn und Zweck der Übung!

 

Ich bringe auch diesen Antrag ein und rechne mit der Unterstützung der Fraktionen, die in diesem Haus vertreten sind, nicht nur im Sinne des österreichischen Arbeitsmarktes sowie der österreichischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und nicht nur im Sinne der Pendlerinnen und Pendler aus dem benachbarten EU-Ausland, sondern im ureigensten Sinne Europas. Denn wenn wir darüber sprechen, dass Europa zu einem gemeinsamen europäischen Projekt zusammenwachsen muss, dann setzt das auch gemeinsame europäische arbeitsrechtliche Standards voraus, die für alle gelten, die tatsächlich einklagbar sind und von den Betriebsräten und Betriebsrätinnen nicht nur überprüft werden können, sondern auch konkret mit entsprechenden Sanktionen verbunden sind, wenn es zur Umgehung dieser Standards kommt.

 

Ich komme nun zum dritten und letzten Beschluss- und Resolutionsantrag der GRÜNEN betreffend Demokratisierung der EU.

 

Lassen Sie mich an dieser Stelle festhalten, dass der EU-Reformvertrag, so wie er vorliegt, für mich nicht weitreichend genug ist. Er enthält vieles nicht, was aus grüner Sicht erforderlich gewesen wäre. Er geht zum Beispiel auch nicht weit genug, wenn es darum geht, das Europaparlament mit weit mehr Mitbestimmungsrechten auszustatten. Aber er stellt zweifelsohne eine Verbesserung gegenüber dem Stand der Dinge, gegenüber dem Vertrag von Nizza, dar, auf den wir zurückfallen würden, wenn dieser EU-Reformvertrag nicht ratifiziert und nicht mit Leben erfüllt wird.

 

So gesehen muss ich an dieser Stelle wieder feststellen: Seitens der GRÜNEN gibt es ein kritisches Ja zu diesem EU-Reformvertrag, es bleibt aber die Frage zu erörtern, was der bessere Weg wäre, bevor es hier in Österreich zu einer Ratifizierung kommt.

 

Ich meine, man muss sich an dieser Stelle auch zu Gemüte führen, was eine Umfrage des Europainstituts im November oder Dezember des Vorjahres, also vor wenigen Monaten, zutage gefördert hat.

 

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