Landtag,
18. Sitzung vom 26.06.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 12 von 49
erwartet, aber die
Bundesregierung ist eine Koalition aus zwei unterschiedlichen Politbildern und
da müssen Kompromisse geschlossen werden. Das ist vollkommen klar, auch gut und
richtig so.
Was ist heute der Unterschied? Warum ist die Frage
der Nachverhandlungen? Was haben diese ergeben? Was hätte der letzte Beschluss
bedeutet? Dass zumindest für das Jahr 2008 nur jene Bundesländer das Geld
bekommen hätten, die auch unterschrieben haben. Es steht in dieser
Vereinbarung, dass der Rest des Geldes nicht in das Bundesbudget zurückfließt,
sondern die Möglichkeit besteht, diesen unter allen Bundesländern, die dem
beigetreten sind, aufzuteilen. Nun hätten wir aus unserer Sicht auch sagen
können: „Pech gehabt, Ihr habt euch nicht entscheiden können! Wir verändern
nicht und damit könnt ihr erst im nächsten Jahr dabei sein!" - Das wäre
aber vor allem für die Kinder und Familien in den anderen Bundesländern
schädlich gewesen, die für einen Nachdenkprozess und Überzeugungsprozess der
eigenen Fraktion offensichtlich länger gebraucht haben. Daher haben wir
zugestimmt, dass in diesem heute vorliegenden Entwurf ein Datum geändert,
nämlich statt dem 31. März der 31. Mai eingesetzt wurde und zweitens
aus den im ersten Entwurf festgeschriebenen Prozentzahlen der Aufteilung des
Geldes in den einzelnen Bundesländern jetzt fixe Zahlen geworden sind.
Das heißt, die Nachverhandlungen, worüber immer sie
geführt wurden, haben inhaltlich eine Nullwirkung gehabt. Es war offensichtlich
nur der Entscheidungsprozess, der in der ÖVP länger gedauert hat. Das haben wir
mit unendlicher Toleranz zur Kenntnis genommen und legen dem Wiener Landtag
daher heute noch einmal diese 15a-Vereinbarung zur Beschlussfassung vor, weil
wir grundsätzlich, und das ist das Einzige, worüber ich Sie bitte, noch einmal
nachzudenken, der Meinung sind, dass sowohl der Teil, der die Kinderbetreuung
betrifft, als auch jener Teil, der die Sprachförderung betrifft, für die Kinder
und Familien in Österreich ein ganz wichtiger Schritt ist und wir dem daher
politisch auch zustimmen wollen.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Danke
schön. - Wir kommen zur 1. Zusatzfrage. Herr Abg Mag Gudenus.
Abg Mag Johann Gudenus,
MAIS (Klub der Wiener Freiheitlichen):
Guten Morgen, Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!
Sie haben angeregt, noch einmal darüber nachzudenken.
Natürlich stimmt uns so manches nachdenklich, vor allem, was die sprachliche
Frühförderung und die damit zusammenhängenden Sprachtests betrifft. Die
Fragebögen, die vom Unterrichtsministerium ausgearbeitet wurden, werfen einige
Fragen auf.
Es gibt Expertenkritik an diesen Sprachtests in den
Kindergärten. Zum Beispiel werden die Kinder, die nicht in den Kindergärten
sind, nur einen halben Tag getestet und diejenigen, die den Kindergarten
besuchen, werden über einen Monat lang beobachtet. Es gibt auch die Kritik,
dass diese Sprachtests zu sehr grammatikorientiert sind und nicht so sehr auf
die persönlichen Verhältnisse des Kindes eingehen. Es wird auch nicht
berücksichtigt, ob sich das Kind prinzipiell verständlich machen kann oder
nicht.
Meine Frage ist: Gibt es hier noch Möglichkeiten zur
Nachjustierung dieser Fragebögen? Kann Wien da mitreden? Wird es eine
Optimierung geben?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Landeshauptmann-Stellvertreterin.
LhptmStin Grete Laska: Herr
Abgeordneter!
Ich bin davon überzeugt, dass der erste Durchlauf,
der gerade stattgefunden hat, und das erste Jahr der Förderung dazu beitragen,
dass jener Punkt, der in der 15a-Vereinbarung festgehalten ist, nämlich der Punkt
der Evaluierung, aus diesen Erkenntnissen schöpfend, dazu führen wird, dass man
das eine oder andere noch verändern wird.
Aber genau die Richtung, in die Sie jetzt gefragt und
argumentiert haben, müsste Sie eigentlich jener politischen Forderung näher
bringen, die in die Richtung ginge, dass man sagt, frühkindliche Bildung und
frühkindliche Förderung kann nicht früh genug beginnen. Daher ist unsere
Forderung, die Sie kennen, aber ich wiederhole es noch einmal, die Schulpflicht
generell um ein Jahr vorzuziehen, nicht um den Kindern schon mit fünf das
Schreiben, das Lesen und das kleine Einmaleins beizubringen, sondern entlang
aller modernen Erkenntnisse einer Frühkindpädagogik für alle Kinder diese
Pflicht dazu zu nützen, dass alle möglichst früh in den Genuss der Förderung
kommen.
Ich weiß schon, es gibt die traditionellen Reflexe
darauf, dass man sagt, warum wir es nicht in Wien machen, es gibt die
Möglichkeit des Gratis-Kindergartenjahres und ähnliche Forderungen mehr. Ich
sage, das Argument dagegen bleibt immer gleich. Es muss in Österreich gleiche
Bildungsstandards vom Burgenland bis Vorarlberg geben. Da kann es keinen
Unterschied geben. Es ist gut, dass es in Österreich bundesgesetzliche
Regelungen für das Bildungswesen gibt.
Wenn Sie sich daher nicht schon dazu entschließen
können, heute diesem wichtigen, aber kleinen Schritt bildungspolitischer Natur
zustimmen zu können, vielleicht gelingt es doch in weiterer Folge, sich jenen
Forderungen anzuschließen, die bildungspolitisch einen größeren Schritt
bedeuten würden.
Präsidentin Erika Stubenvoll: Wir
kommen zur 2. Zusatzfrage. Frau Abg Smolik.
Abg Claudia Smolik
(Grüner Klub im Rathaus): Guten
Morgen, Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin!
In der 15a-Vereinbarung regelt der Artikel IX
die Abrechnung des Bundeszuschusses. Da steht unter Absatz 1 sehr
detailliert aufgelistet, was die Bundesländer als Nachweis für die
widmungsgemäße Verwendung der Mittel abliefern müssen.
Meine Frage an Sie: Können Sie sich vorstellen, dass
dieser Nachweis, diese Schriftlichkeit, die das Land Wien machen wird, auch den
Mitgliedern des Ausschusses zur Verfügung gestellt werden kann?
Präsidentin Erika Stubenvoll: Frau
Landeshauptmann-Stellvertreterin, bitte.
LhptmStin Grete Laska: Frau
Abgeordnete!
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