Landtag,
18. Sitzung vom 26.06.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 41 von 49
hin, wenn hier jeder Einzelne, egal, woher er kommt, in seiner eigenen Muttersprache gefördert wird? Da müsste man dann genügend verschiedene Ausbildungen haben für KindergartenpädagogInnen, genügend Sprachen zu lernen, denn Sie wissen ja ganz genau, dass die Zuwanderer nicht aus einem Land kommen und mit einer Sprache hier zuziehen, sondern aus vielen verschiedenen Länder mit vielen verschiedenen Sprachen kommen.
Ein weiterer Punkt ist, dass die 34,7 Prozent
sprachliche Frühförderung für Wien viel zu wenig sind, weil wir wissen, dass
50 Prozent oder mehr als 50 Prozent Ausländer in den 1. Klassen
sein werden.
Wir sind der Meinung, das ist eine Halblösung, das
ist viel zu wenig, und wir haben die Befürchtung, dass das Ganze ein Tropfen
auf dem heißen Stein sein wird bei der Bewältigung der Sprachprobleme. Und auch
die Belastung für die KindergartenpädagogInnen, die auf die neue Situation
vorbereitet werden müssen, wird, glaube ich, eine sehr große sein, und wir
zweifeln daran, dass das Ganze zu machen ist.
Außerdem: Wie kommen die heimischen Kinder oder
Kinder von gut integrierten Eltern dazu, dass ihre Kinder im Kindergarten
vernachlässigt werden, wo doch die KindergartenpädagogInnen dafür abgestellt
werden müssen, die Kinder mit Förderbedarf genauer zu beobachten und zu
begleiten.
Und die Frage ist eben auch,
ob die KindergartenpädagogInnen auf diese neue Herausforderung mit der
Vermittlung von Sprachkenntnissen vorbereitet sind, ob das rechtzeitig
geschieht, ob die Ausbildung richtig stattfindet.
Das sind alles Punkte für
uns, die uns das Ganze überdenken haben lassen. Wir sind der Meinung, dass sich
in der Praxis wahrscheinlich nicht viel ändern wird. Man darf zwar einen Funken
Hoffnung bei der Übernahme unseres Grundsatzes „Zuerst Deutsch, dann
Schule" haben, aber die Durchführung und die Umsetzung im Detail ist
völlig unklar. Sind überhaupt genügend Plätze in den Kindergärten vorhanden? Es
wird ja mehr Bedarf geben. Wird jeder mit Förderbedarf dort seinen Platz
bekommen? Ist das sichergestellt? Beim Lehrgang zur Qualifizierung für
sprachliche Frühförderung gibt es noch Unklarheiten bei der Finanzierung. Wer
finanziert das? Bundesministerium oder Wien? Keine scheint dazu bereit zu sein.
Also es gibt zu viele offene
und ungeklärte Fragen. Wir lehnen daher diese Vereinbarung ab. (Beifall bei
der FPÖ.)
Präsident Johann Hatzl:
Zu Wort gelangt Frau Abg Smolik.
Abg Claudia Smolik
(Grüner Klub im Rathaus): Sehr
geehrter Herr Präsident! Frau Stadträtin!
Wir werden dem Geschäftsstück natürlich zustimmen.
Wir haben ja das letzte Mal, als wir das sehr ausführlich diskutiert haben,
auch zugestimmt. Ich möchte trotzdem noch einmal, wie auch schon in der
Fragestunde, auf den Artikel 9 zurückkommen, weil die Antwort in der
Fragestunde für mich nicht ganz zufriedenstellend gewesen ist.
Der Artikel 9 regelt, was das Land Wien und alle
beteiligten Länder nachweisen müssen, um zu belegen, ob der Bundeszuschuss
widmungsgemäß verwendet wurde. Ich bezweifle nicht, dass das der Fall sein
wird, dass es widmungsgemäß verwendet wird, nur ist da sehr genau aufgelistet,
was nachgewiesen werden muss. Nämlich erstens die Anzahl der geförderten
fünfjährigen Kinder mit festgestelltem Sprachförderungsbedarf; zweitens die
Anzahl der geförderten Kinder, die bereits eine institutionelle
Kinderbetreuungseinrichtung besuchen und die Anzahl jener, die zur Sprachförderung
in einer institutionellen Kinderbetreuungseinrichtung zusätzlich aufgenommen
wurden; die institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, in denen die
Fördermaßnahmen durchgeführt wurden, mit der Anzahl a) der
Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen, b) der zusätzlich für die
Sprachförderung eingesetzten Vollbeschäftigungsäquivalente von
Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen und der tatsächlich für die
Sprachförderung aufgewendeten Stunden.
Uns würden einfach diese
Zahlen interessieren, die ja erhoben werden müssen, um sie dann an den Bund zu
schicken, und da war meine Frage in der Fragestunde eben, ob diese Zahlen, die
ja festgestellt werden müssen, nicht zumindest auch den Ausschussmitgliedern
zur Verfügung gestellt werden müssten, weil es natürlich für uns auch von
Interesse ist, wie viele Kinder gefördert werden und wie das mit den
KindergartenpädagogInnen in Zusammenhang zu bringen ist.
Deswegen würde ich mich freuen, wenn ich eine Antwort
kriegen könnte, ob wir das dann spätestens im Juli 2009 oder mit 30. Juni
2009 – da muss ja die erste Abrechnung erfolgt sein – auch zur Verfügung
gestellt bekommen werden.
Ansonsten sind wir froh, dass es endlich diesen
Schritt von Bundesseite gibt, hier wieder die Mittel zur Verfügung zu stellen,
um die Kinderbetreuung in Österreich auszubauen, vor allem für die
Unter-Drei-Jährigen, wo wir auch in Wien nach wie vor noch zu wenig Plätze
haben. – Danke. (Beifall bei den GRÜNEN.)
Präsident Johann Hatzl: Zum Wort
gelangt Frau StRin Cortolezis-Schlager.
StRin Mag Katharina Cortolezis-Schlager:
Herr Präsident! Frau Landeshauptmann-Stellvertreterin! Sehr geehrte Damen und
Herren!
Auch wir fassen uns kurz, denn im Grunde ist es
besprochen. Aber es geht uns heute so wie Ihrem Bundeskanzler – noch ist er auch
unserer, man schaut ja täglich im Teletext, ob er es noch ist oder nicht;
momentan ist er es gerade wieder, aber bleiben wir bei dem, was er über die
Zeitungen ausrichten hat lassen –: Es ist kein Grund zum Feiern. Und leider ist
für uns, obwohl es genau vor einem Jahr eine gemeinsame Übereinkunft auf
Bundesebene gab, heute in Wien auch kein Grund zum Feiern. Sehr wohl ist die
Vorlage, die uns vorliegt, exzellent – sie wurde ja vor genau einem Jahr
miteinander vereinbart –, aber leider mangelt es an der Umsetzung.
Ich möchte, nachdem jetzt das
Gutteil der Vorgangsweise abgewickelt ist, auch auf die Punkte kommen,
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