Landtag,
20. Sitzung vom 04.09.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 17 von 43
auch das hohe Investitionsniveau immer wieder sichergestellt
wurde. Und wir wissen aus den Bereichen, die für Sie jahrelang ein Mekka waren,
wo die Privatisierung immer groß geschrieben wurde, dass es da entsprechende
Auswirkungen gibt: Es gab höhere Gebühren und keine Investitionen mehr! (Abg Dipl-Ing
Roman Stiftner: Wie erklären Sie die Wasserrohrbrüche?)
In Wien werden 22 km Rohrnetz pro Jahr
tatsächlich erneuert, jedes Jahr werden 16 Millionen EUR in die
nachhaltige Sanierung der Wasserversorgung in dieser Stadt investiert.
Schauen wir uns auch da einen Vergleich an! In Wien
beträgt die Wassergebühr 1,30 EUR. Die Österreich-weiten Zahlen kennen
Sie, sie waren vor wenigen Tagen in den diversen Medien nachzulesen. Ich nenne
Ihnen jetzt aber auch ein paar internationale Zahlen: In Berlin beträgt die
Wassergebühr 2,07 EUR, in Stuttgart 2,19 EUR. Seitens des Deutschen
Städtebundes wird festgehalten, dass der Kostenpunkt für die Wasserversorgung
in Deutschland im Durchschnitt bei 1,81 EUR liegt.
Alle Abteilungen, die für diese Dienstleistungen zuständig
sind, verdienen daran nichts, sondern sie investieren ganz intensiv. Auch das
wissen die Wienerinnen und Wiener, und das ist letztendlich für uns nicht nur
umweltpolitisch und versorgungspolitisch im Bereich des Trinkwassers wesentlich,
sondern das ist – und darauf bin ich in dieser Stadt sehr stolz! –
auch wirtschafts- und arbeitsmarktpolitisch von besonderer Bedeutung, weil die
Investitionsmittel sowohl im Bereich der MA 48 als auch im Bereich der
MA 31, als auch im Bereich der MA 30 immer hoch waren, und zwar auch
dann, wenn die finanziellen Spielräume enger geworden sind, weil wir – wie
wir in diesem Haus auch schon oft diskutiert haben – tatsächlich immer
wieder sehr viele Aufgaben übernehmen mussten.
Meine Damen und Herren! Ich habe schon gesagt, dass
hier heute einige Anträge eingebracht werden – der Initiativantrag wurde
bereits eingebracht –, und diese Anträge werden tatsächlich, wie wir
meinen, in einem Bereich, in dem wir zuständig sind, zu einer täglichen
Entlastung der Wienerinnen und Wiener beitragen.
Wenn hier immer von der Gebührenlawine die Rede ist,
dann muss man sich schon realistisch anschauen, wie der Anteil an der Inflation
tatsächlich ausschaut: Im Bereich der Inflationsentwicklung machen die kommunalen
Gebühren und Tarife nachweisbar – und das wird ja immer wieder
belegt – 0,05 Prozent, also ein halbes Promille aus. Das ist
Faktum. – Offenbar versucht sich jetzt aber gerade die ÖVP im Kampf gegen
die Teuerung, gegen die sie jahrelang nichts gemacht hat, mit diesem
Sonderlandtag zu profilieren. Man braucht sich allerdings nur anzuschauen, wie
unglaubwürdig dieses Spiel ist! Herr Kollege Schock hat schon darauf hingewiesen,
wie es im Hinblick auf das Valorisierungsgesetz beim Bund ausschaut. Herr
Molterer hat im Juni 2007 21 Gebühren erhöht. Das trägt seine
Unterschrift, das können Sie nachlesen. Das war ein doppelbödiges Spiel, das
kennen wir eh und haben das auch schon oft diskutiert.
Schauen wir uns zum Beispiel einmal konkret im Bereich
der Mieten an, wie sich da die reale Situation und die Belastung für die
Wienerinnen und Wiener darstellt. Seit 1995 haben sich die Mieten im privaten
Althausbereich verdreifacht, das ist in vielen Studien nachlesbar. Der Anteil
der Betriebskosten an der gesamten Mietbelastung, von dem Sie immer sagen, dass
er eine große Belastung ist, beträgt für die Wienerinnen und Wiener ziemlich
genau 3 Prozent. 97 Prozent betreffen also offenbar die Bereiche der
Hauseigentümer und Makler, die Sie ständig schützen wollen. Daher begrüße ich
den Antrag sehr, den die Grüne Fraktion heute einbringt! Dieser Forderung
können wir uns durchaus anschließen, denn auch wir erheben diese Forderung.
97 Prozent in diesem Bereich machen also nicht die kommunalen Gebühren und
Tarife aus, sondern lediglich 3 Prozent!
Die realen Belastungen liegen tatsächlich in der
Mietsituation, und zwar durchaus durch Verschlechterungen im Mietrechtsgesetz,
die Sie zu verantworten haben! Das Zu- und Abschlagssystem in diesem Bereich
ist völlig undurchschaubar. Wir werden dann ja sehen, wie Sie sich bei dem
Antrag der GRÜNEN zu den Maklergebühren verhalten werden!
Ein großes Körberlgeld gibt es für die Immobilienmakler
durch die Befristung der Mietverträge. Früher war eine Wohnung viele Jahre lang
in derselben Hand, heute wird weit über die Hälfte der Wohnungen nur mehr befristet
vergeben. Außerdem gibt es zusätzliche Neuvermietungen, und jedes Mal werden in
diesem Bereich drei Monatsmieten an Provision kassiert. Es gibt in diesem
Bereich also tatsächlich eine unheimliche Steigerung an Mehreinnahmen, und von
diesen Mehreinnahmen profitiert dann auch noch der Herr Finanzminister über die
Umsatzsteuer.
Wenn Sie etwas tun wollen, dann setzen Sie dort den
Hebel an, wo tatsächlich eine große Belastung für jene Wienerinnen und Wiener
besteht, nämlich im privaten Althausbereich: Tun wir etwas gegen die
Befristungen der Mietverträge! Tun wir etwas gegen dieses unselige Zu- und
Abschlagssystem! Und setzen wir auch wirkungsvolle Maßnahmen im Bereich der
Maklergebühren, die auf Grund der Möglichkeit, die Wohnung sehr kurz zu
vermieten, tatsächlich Profiteure in diesem Bereich sind! (Beifall bei der
SPÖ.)
Bevor mir jetzt die Zeit davonrennt, komme ich noch
zu den drei angesprochenen Anträgen. Nachdem alle schon darauf Bezug genommen
haben und Ihnen diese Anträge bereits gestern übermittelt wurden, erspare ich
mir, sie einzeln noch einmal im Detail vorzulesen.
Der erste Beschluss- und Resolutionsantrag an den
Wiener Landtag betrifft die Maßnahmen zur Inflationsbekämpfung im Wohnbereich.
Dabei geht es darum, wirkungsvolle Maßnahmen zur Senkung der Kostenbelastung
für die Mieterinnen und Mieter zu setzen.
Der zweite Antrag betrifft die Erhöhung der Sozialhilferichtsätze.
Das ist nicht eine einmalige Maßnahme, die wir jetzt setzen, sondern wir haben
diese auch in den vergangenen Jahren durchaus über den Österreich
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