Landtag,
21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 6 von 47
einen positiven Ausgang geben.
Präsident Heinz Hufnagl:
Die 2. Zusatzfrage wird von Herrn Abg Florianschütz gestellt. Ich
erteile ihm das Wort.
Abg Peter Florianschütz (Sozialdemokratische
Fraktion des Wiener Landtages und Gemeinderates): Sehr geehrte Frau
Stadträtin!
Wie stellt sich die
Entwicklung im Bereich der Persönlichen Assistenz dar? Gibt es da bereits
Erkenntnisse über die Entwicklung in diesem Bereich?
Präsident Heinz Hufnagl:
Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Wir
haben die Persönliche Assistenz seit dem 1. April des heurigen Jahres zu
einer Regelleistung gemacht. Seit April 2008 sind 175 Anträge eingegangen.
Davon wurden 138 bereits bearbeitet und 126 bewilligt. Die niedrigste Leistung,
die wir hier gewähren, sind 284 EUR. Die höchste Leistung - und wir
sprechen von monatlichen Leistungen -, die wir monatlich gewähren, ist derzeit
7 900 EUR. Die meisten, nämlich über 50 Personen sind in der
Pflegestufe 5.
Hier empfiehlt es sich auch, immer ein bisschen über
den Tellerrand zu schauen, weil unser Problem auch hier ist, dass die Situation
in Wien für sich allein betrachtet wird und nicht im Vergleich, denn: Wenn wir
uns die österreichische Situation anschauen, dann sehen wir, dass es im
Burgenland, in Salzburg, in Vorarlberg, in Kärnten und in der Steiermark keine
auch nur annähernd vergleichbare Regelung gibt. In Niederösterreich gibt es 10
Personen - ich wiederhole noch einmal: in Wien sind es 175! -, die ein bisschen
etwas Ähnliches bekommen, mit maximal 2 835 EUR. In Oberösterreich - auch ein Land, das
annähernd so viele Einwohnerinnen und Einwohner hat wie Wien - sind es 100
Personen mit maximal 250 Stunden im Monat. In Tirol gibt es da auch eine
Deckelung mit höchstens 200 Stunden im Monat. Und lassen Sie mich ein anderes
Beispiel auch noch nennen: In Bremen sind es 48 Personen mit einer solchen
Leistung, in Hamburg sind es 30, und in der Schweiz wurde gerade eine neue
solche Leistung eingeführt, bei der durchschnittlich pro Jahr maximal
12 400 EUR an Persönlicher Assistenz gewährt werden. - Ich wiederhole
abschließend noch einmal: Bei uns sind es bis zu 7 900 EUR im Monat!
Präsident Heinz Hufnagl:
Danke. - Herr Kollege Jung hat seine Frage zurückgezogen. Daher ist die nächste
Fragestellerin Frau Abg Smolik. - Bitte sehr.
Abg Claudia Smolik (Grüner Klub im
Rathaus): Guten Morgen, Frau Stadträtin!
Es ist sehr interessant, den Vergleich mit den
anderen Ländern beziehungsweise Bundesländern zu hören. Ich glaube aber, dass
uns das nicht sehr viel weiterbringt, wenn wir wissen, dass hinsichtlich der
Persönlichen Assistenz nach wie vor Menschen mit anderen Behinderungen als
Körperbehinderungen nicht erfasst sind und nicht den Anspruch auf diese
Leistung haben, vor allem Menschen mit Sehbehinderungen, aber auch solche mit
Lernschwierigkeiten.
Werden Sie diesbezüglich
demnächst oder in näherer Zukunft eine Änderung veranlassen, sodass eine
größere BezieherInnengruppe Zugang zu dieser Leistung hat und diese nicht nur
auf die Menschen mit Körperbehinderung beschränkt ist?
Präsident Heinz Hufnagl:
Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Ich
denke, dass hier differenziert zu antworten ist, und zwar: Erstens ist es so,
dass wir hier im letzten Jahr wirklich einen sehr, sehr großen Schritt gemacht
haben und daher in naher Zukunft auch nicht grundsätzlich an eine Ausweitung
gedacht ist.
Zu Ihrer inhaltlichen Frage muss ich sagen, dass auf
Grund der Definition der Persönlichen Assistenz die Erweiterung auf Personen
mit Lernschwierigkeiten für mich inhaltlich nicht denkbar ist, weil der
persönliche Assistent, die persönliche Assistentin ja der verlängerte Arm des
Menschen mit den besonderen Bedürfnissen ist; und wenn jemand eine psychische
Beeinträchtigung oder eine Lernschwierigkeit hat, ist nicht die Sicherheit
gegeben, dass dieser verlängerte Arm wirklich genau das tut, was die Person mit
den besonderen Bedürfnissen braucht. - Das heißt: Hier aus inhaltlichen Gründen
Nein.
Bei der Persönlichen Assistenz insgesamt ist zu
sagen, dass wir das mit 1. April jetzt einmal im Regelbetrieb eingeführt
haben und es daher jetzt hier zu keinen Veränderungen kommen wird.
Präsident Heinz Hufnagl: Die letzte
Zusatzfrage stellt wieder Frau Abg Praniess-Kastner. - Bitte.
Abg Karin Praniess-Kastner
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien):
Frau Stadträtin!
Ganz kurz zu den Ausführungen meiner Vorrednerin: Sie
haben ja dargestellt, wie es in anderen Bundesländern aussieht, wie es in
anderen Ländern ist. Es gibt die Begleitstudie zu dem Modellprojekt Persönliche
Assistenz, und da hat sich herausgestellt, dass in Schweden sehr wohl alle
Gruppen von Menschen mit Behinderung die Persönliche Assistenz bekommen. Das
sind ein Drittel psychisch beeinträchtigte Menschen, ein Drittel lernbehinderte
Menschen und ein Drittel körperbehinderte Menschen.
Aber nun noch einmal zu meiner ganz konkreten Frage,
die ich gestellt habe: Sie haben gesagt, es wird die Schulassistenz weiter
gewährleistet werden. In der Behindertenkommission wurde uns gesagt, bis Ende
2008 wird das vom Fonds Soziales Wien weiter finanziert; was aber ab 1.1.2009
ist, wissen die Betroffenen nicht. Ich werde den Betroffenen erzählen, dass Sie
sich weiter dafür einsetzen werden, dass die Schulassistenz gewährleistet ist.
Jetzt unter Bezugnahme auf meine Vorrednerin Smolik,
die die Pflegegeldergänzungsleistung angesprochen hat, ganz konkret die Frage
an Sie: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass alle Gruppen, die jetzt Zugang zu
der Pflegegeldergänzungsleistung haben, auch einen Rechtsanspruch darauf haben
werden?
Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Frau
Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Zu Ihrer
„Nicht-Frage" bezüglich Schweden möchte ich kurz etwas sagen, weil Sie das
schon mehrmals erwähnt haben und
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