Landtag,
21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll - Seite 5 von 47
negative Stellungnahme gegeben. Die haben Sie möglicherweise sommer- und wahlkampfbedingt nicht gesehen. Die beiden Bezirke weisen es also komplett zurück, und zwar aus den Gründen, die unter anderem auch meine Kollegin soeben ausgeführt hat.
Aber jetzt zu meiner Frage: Wie können Sie es sich
erklären, dass die Bezirksvorsteher in einer, wie Sie sagen, angemessenen Frist
von zwei Wochen und einem Tag ohne die Lärmkarten - die es ja noch nicht
gegeben hat, die ja nicht veröffentlicht wurden, die ihnen auch nicht zur
Verfügung gestellt wurden -, das heißt, ohne jeglichen Datenteil, eine
ordentliche Stellungsnahme abgeben können? - Das ist die eine Möglichkeit. Die
andere Möglichkeit: Oder wurde das nur den sozialdemokratischen
BezirksvorsteherInnen gegeben? - Wir haben es jedenfalls nicht bekommen.
Präsident Heinz Hufnagl:
Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Wer immer
jetzt „wir" ist, Herr Kollege: Wir haben selbstverständlich alle
Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher gleich behandelt. Ich habe auch
nicht gesagt, dass es keine negative Stellungnahme zum Aktionsplan gegeben hat
- denn das ist das, was wir ausgeschickt haben, und der Aktionsplan ist
das, ... (Abg Mag Rüdiger
Maresch, ein Dokument in die Höhe haltend: Das ist sie!) - Ich habe nicht
gesagt, dass es keine negative Stellungnahme gegeben hat! Ich habe gesagt, ich
habe nicht aus den Bezirken sehr laute Wünsche vernommen, dass wir das
Prozedere ändern, habe aber auch gesagt, dass wir, wenn dieser Wunsch auf dem
Tisch liegt und die BezirksvorsteherInnen gerne länger Zeit hätten, sich das
anzuschauen - das ist, wie gesagt, der erste Durchgang -, beim nächsten
Durchgang sicher gern darüber reden können, wie wir das anders gestalten. Das
ist also nicht für immer in Stein gemeißelt und, so glaube ich, wie Sie ja
vorher auch schon darauf hingewiesen haben, nicht unbedingt eine zutiefst
ideologische Frage, wie viele Wochen der Aktionsplan im Bezirk zur
Stellungnahme aufliegt.
Präsident Heinz Hufnagl:
Danke. - Die 2. Anfrage (FSP - 04222-2008/0001 - KVP/LM)
wurde von Frau Abg Karin Praniess-Kastner gestellt und ist an die amtsführende
Stadträtin für Gesundheit und Soziales gerichtet. (Werden Sie sich dafür
einsetzen, auch in Wien die landesgesetzlichen Grundlagen für ein Modell der
Schulassistenz zu schaffen, um Kindern mit Lernschwierigkeiten sowie körperlich
behinderten Kindern von Beginn an die Möglichkeit einer erfolgreichen
Integration in unsere Gesellschaft zu geben?)
Bitte, Frau Mag Wehsely, um die Beantwortung.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Hohes
Haus! Sehr geehrte Frau Abgeordnete!
Nach Art 14 Abs 1 B-VG
sind die Gesetzgebung und die Vollziehung auf dem Gebiet des Schulwesens und
Erziehungswesens grundsätzlich Bundessache. Die Ausführungsgesetze und deren
Vollziehung sind Landessache.
Das Schulorganisationsgesetz enthält derzeit keine
Regelungen über die Schulassistenz, wie wir beide wissen. Die Länder können das
frei regeln. Wie Sie auch aus dem Beginn meiner Beantwortung hören, sind das
alles Materien, die nicht zu meinem Ressort ressortieren. Was aber die
normative Kraft des Faktischen zeigt, ist, dass es in Wien sehr gut
funktioniert, weil wir derzeit in Wien lediglich zwei Kinder haben - in Worten:
zwei -, die nicht beschult werden können, und daraus selbstverständlich
ableitbar ist, dass die Grundlage dafür, dass Kinder und auch Kinder mit besonderen
Bedürfnissen, mit psychischen und physischen Beeinträchtigungen, in Wien
beschult werden können, und zwar so, wie sie das brauchen, vorhanden ist.
Präsident Heinz Hufnagl:
1. Zusatzfrage: Frau Abg Praniess-Kastner, bitte.
Abg Karin Praniess-Kastner
(ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Vielen Dank, Frau
Stadträtin.
Sie wissen – es wird Ihnen erzählt worden sein -,
dass wir in der letzten Behindertenkommission das Thema autistische Kinder
behandelt haben, und da hat sich herausgestellt, dass 16 Kinder derzeit ohne
Assistenz sind. Bisher ist es ja gelungen, über den Fonds Soziales Wien und
über „Licht ins Dunkel" eine Finanzierung der Schulassistenz für Kinder
mit Autismus zu gewährleisten. Die Österreichische Autistenhilfe hat
„Hilfe!" geschrien, weil eben 16 Kinder derzeit ohne Schulassistenz
dastehen, weil die Finanzierung nicht mehr weiter gewährleistet wurde.
Es gibt ein sehr erfolgreiches Projekt in Oberösterreich, wo 600 Kinder mit Lernschwierigkeiten
Schulassistenz bekommen, und das wird finanziert über das
Pflichtschulorganisationsgesetz und subsidiär über das Oberösterreichische
Behindertengesetz.
Meine ganz konkrete Frage an Sie: Können Sie sich so
etwas auch für Wien vorstellen? Und erklären Sie sich bereit, mit der
zuständigen StRin Laska in ein Gespräch einzutreten, um für diese Kinder eine
erfolgreiche Schulintegration zu gewährleisten?
Präsident Heinz Hufnagl:
Bitte, Frau Stadträtin.
Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Die
Zeitform, die Sie gewählt haben, ist nicht die, die der Realität entspricht,
weil ich mit Frau VBgmin Laska in permanentem Gespräch zu vielen Fragen dieser
Stadt bin und weil es außerdem nicht darum geht, dass hier zukünftig etwas
erstmals geleistet wird, sondern die Realität in dieser Stadt ist, dass es nur
zwei Kinder gibt, die – auf Grund ihrer Situation oder ihrer Behinderung -
nicht beschult werden können, und daher die Situation jene ist, dass das sehr,
sehr gut funktioniert. Wie Sie ja auch wissen, fand die Sitzung der
Behindertenkommission zu einem Zeitpunkt statt, als die Frau
Vizebürgermeisterin und ich uns sehr stark darum bemüht haben, dass wir
selbstverständlich auch eine Lösung für diese 16 Kinder finden werden.
Es gibt derzeit auch sehr gute Gespräche
zwischen dem Dachverband und dem FSW, weil leider, wie das immer wieder
vorkommt, der Antrag ursprünglich auch nicht so war, dass man daraus wirklich
herauslesen konnte, was jetzt - außer Hilfe - genau gemeint ist. Und Hilfe ist
das eine, aber die konkrete Umsetzung das andere - und daran arbeiten wir, und
es wird sicherlich
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