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Landtag, 21. Sitzung vom 02.10.2008, Wörtliches Protokoll  -  Seite 5 von 47

 

negative Stellungnahme gegeben. Die haben Sie möglicherweise sommer- und wahlkampfbedingt nicht gesehen. Die beiden Bezirke weisen es also komplett zurück, und zwar aus den Gründen, die unter anderem auch meine Kollegin soeben ausgeführt hat.

 

Aber jetzt zu meiner Frage: Wie können Sie es sich erklären, dass die Bezirksvorsteher in einer, wie Sie sagen, angemessenen Frist von zwei Wochen und einem Tag ohne die Lärmkarten - die es ja noch nicht gegeben hat, die ja nicht veröffentlicht wurden, die ihnen auch nicht zur Verfügung gestellt wurden -, das heißt, ohne jeglichen Datenteil, eine ordentliche Stellungsnahme abgeben können? - Das ist die eine Möglichkeit. Die andere Möglichkeit: Oder wurde das nur den sozialdemokratischen BezirksvorsteherInnen gegeben? - Wir haben es jedenfalls nicht bekommen.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Ulli Sima: Wer immer jetzt „wir" ist, Herr Kollege: Wir haben selbstverständlich alle Bezirksvorsteherinnen und Bezirksvorsteher gleich behandelt. Ich habe auch nicht gesagt, dass es keine negative Stellungnahme zum Aktionsplan gegeben hat - denn das ist das, was wir ausgeschickt haben, und der Aktionsplan ist das, ... (Abg Mag Rüdiger Maresch, ein Dokument in die Höhe haltend: Das ist sie!) - Ich habe nicht gesagt, dass es keine negative Stellungnahme gegeben hat! Ich habe gesagt, ich habe nicht aus den Bezirken sehr laute Wünsche vernommen, dass wir das Prozedere ändern, habe aber auch gesagt, dass wir, wenn dieser Wunsch auf dem Tisch liegt und die BezirksvorsteherInnen gerne länger Zeit hätten, sich das anzuschauen - das ist, wie gesagt, der erste Durchgang -, beim nächsten Durchgang sicher gern darüber reden können, wie wir das anders gestalten. Das ist also nicht für immer in Stein gemeißelt und, so glaube ich, wie Sie ja vorher auch schon darauf hingewiesen haben, nicht unbedingt eine zutiefst ideologische Frage, wie viele Wochen der Aktionsplan im Bezirk zur Stellungnahme aufliegt.

 

Präsident Heinz Hufnagl: Danke. - Die 2. Anfrage (FSP - 04222-2008/0001 - KVP/LM) wurde von Frau Abg Karin Praniess-Kastner gestellt und ist an die amtsführende Stadträtin für Gesundheit und Soziales gerichtet. (Werden Sie sich dafür einsetzen, auch in Wien die landesgesetzlichen Grundlagen für ein Modell der Schulassistenz zu schaffen, um Kindern mit Lernschwierigkeiten sowie körperlich behinderten Kindern von Beginn an die Möglichkeit einer erfolgreichen Integration in unsere Gesellschaft zu geben?)

 

Bitte, Frau Mag Wehsely, um die Beantwortung.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Abgeordnete!

 

Nach Art 14 Abs 1 B-VG sind die Gesetzgebung und die Vollziehung auf dem Gebiet des Schulwesens und Erziehungswesens grundsätzlich Bundessache. Die Ausführungsgesetze und deren Vollziehung sind Landessache.

 

Das Schulorganisationsgesetz enthält derzeit keine Regelungen über die Schulassistenz, wie wir beide wissen. Die Länder können das frei regeln. Wie Sie auch aus dem Beginn meiner Beantwortung hören, sind das alles Materien, die nicht zu meinem Ressort ressortieren. Was aber die normative Kraft des Faktischen zeigt, ist, dass es in Wien sehr gut funktioniert, weil wir derzeit in Wien lediglich zwei Kinder haben - in Worten: zwei -, die nicht beschult werden können, und daraus selbstverständlich ableitbar ist, dass die Grundlage dafür, dass Kinder und auch Kinder mit besonderen Bedürfnissen, mit psychischen und physischen Beeinträchtigungen, in Wien beschult werden können, und zwar so, wie sie das brauchen, vorhanden ist.

 

Präsident Heinz Hufnagl: 1. Zusatzfrage: Frau Abg Praniess-Kastner, bitte.

 

Abg Karin Praniess-Kastner (ÖVP-Klub der Bundeshauptstadt Wien): Vielen Dank, Frau Stadträtin.

 

Sie wissen – es wird Ihnen erzählt worden sein -, dass wir in der letzten Behindertenkommission das Thema autistische Kinder behandelt haben, und da hat sich herausgestellt, dass 16 Kinder derzeit ohne Assistenz sind. Bisher ist es ja gelungen, über den Fonds Soziales Wien und über „Licht ins Dunkel" eine Finanzierung der Schulassistenz für Kinder mit Autismus zu gewährleisten. Die Österreichische Autistenhilfe hat „Hilfe!" geschrien, weil eben 16 Kinder derzeit ohne Schulassistenz dastehen, weil die Finanzierung nicht mehr weiter gewährleistet wurde.

 

Es gibt ein sehr erfolgreiches Projekt in Oberösterreich, wo 600 Kinder mit Lernschwierigkeiten Schulassistenz bekommen, und das wird finanziert über das Pflichtschulorganisationsgesetz und subsidiär über das Oberösterreichische Behindertengesetz.

 

Meine ganz konkrete Frage an Sie: Können Sie sich so etwas auch für Wien vorstellen? Und erklären Sie sich bereit, mit der zuständigen StRin Laska in ein Gespräch einzutreten, um für diese Kinder eine erfolgreiche Schulintegration zu gewährleisten?

 

Präsident Heinz Hufnagl: Bitte, Frau Stadträtin.

 

Amtsf StRin Mag Sonja Wehsely: Die Zeitform, die Sie gewählt haben, ist nicht die, die der Realität entspricht, weil ich mit Frau VBgmin Laska in permanentem Gespräch zu vielen Fragen dieser Stadt bin und weil es außerdem nicht darum geht, dass hier zukünftig etwas erstmals geleistet wird, sondern die Realität in dieser Stadt ist, dass es nur zwei Kinder gibt, die – auf Grund ihrer Situation oder ihrer Behinderung - nicht beschult werden können, und daher die Situation jene ist, dass das sehr, sehr gut funktioniert. Wie Sie ja auch wissen, fand die Sitzung der Behindertenkommission zu einem Zeitpunkt statt, als die Frau Vizebürgermeisterin und ich uns sehr stark darum bemüht haben, dass wir selbstverständlich auch eine Lösung für diese 16 Kinder finden werden.

 

Es gibt derzeit auch sehr gute Gespräche zwischen dem Dachverband und dem FSW, weil leider, wie das immer wieder vorkommt, der Antrag ursprünglich auch nicht so war, dass man daraus wirklich herauslesen konnte, was jetzt - außer Hilfe - genau gemeint ist. Und Hilfe ist das eine, aber die konkrete Umsetzung das andere - und daran arbeiten wir, und es wird sicherlich

 

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